2. April 2026, 09:26

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Mustertext: Professionelles Wildhüterkorps aufbauen

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (… Gesetzesbezeichnung …) sowie der Jagdverordnung (… Verordnungsbezeichnung …) zu unterbreiten, mit der im Kanton (…) das professionelle Wildhüterkorps personell, fachlich und organisatorisch gestärkt und schrittweise als primäre Instanz für das Wildtiermanagement etabliert wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass

  • der Kanton (…) die Zahl der hauptamtlich angestellten, kantonal ausgebildeten Wildhüterinnen und Wildhüter innert fünf Jahren mindestens verdoppelt, sodass eine flächendeckende, professionelle Betreuung der kantonalen Wildtierpopulationen gewährleistet ist
  • das Anforderungsprofil für kantonale Wildhüterinnen und Wildhüter um obligatorische Kompetenzen in Wildtierökologie, Tierschutzrecht, Konfliktmanagement mit der Bevölkerung, nicht-letalen Managementmethoden und wissenschaftlichem Monitoring erweitert wird
  • Aufgaben, die heute an die Hobby-Jägerschaft delegiert werden (Bestandserhebungen, Schadenserhebungen, Regulierungsentscheide, Kontrollen), schrittweise in die alleinige Verantwortung des professionellen Wildhüterkorps überführt werden
  • ein verbindlicher Ehrenkodex eingeführt wird, der die Unabhängigkeit der Wildhüterinnen und Wildhüter von Jagdverbänden und jagdlichen Interessen sicherstellt

Insbesondere ist gesetzlich zu regeln, dass

  • Wildhüterinnen und Wildhüter dürfen nicht gleichzeitig als Hobby-Jägerinnen oder Hobby-Jäger tätig sein (Unvereinbarkeitsregelung), um Interessenkonflikte auszuschliessen
  • die Finanzierung des erweiterten Wildhüterkorps aus den bestehenden Jagdpatentgebühren, aus Mitteln des Natur- und Tierschutzes sowie aus Einsparungen durch den Wegfall jagdlicher Delegationsstrukturen erfolgt
  • das Wildhüterkorps dem kantonalen Amt für Natur und Umwelt unterstellt ist und nicht der Jagdverwaltung, um eine organisatorische Trennung von Vollzug und jagdlicher Interessenvertretung zu gewährleisten
  • der Regierungsrat dem Kantonsparlament alle drei Jahre Bericht erstattet über den Personalbestand, die Qualifikation und die Ergebnisse des Wildhüterkorps

Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die Erfahrungen des Kantons Genf, der seit 1974 ein rein professionelles Wildtiermanagement betreibt, sowie die erforderlichen Übergangsbestimmungen.

2. Kurze Begründung

In den meisten Schweizer Kantonen wird das Wildtiermanagement faktisch von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern ausgeführt, die im Nebenamt jene Tiere zählen, deren Abschuss sie anschliessend selbst vornehmen. Diese Personalunion von Erhebung, Entscheid und Vollzug ist in keinem anderen Bereich der öffentlichen Verwaltung denkbar.

Professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter verfügen über eine breite fachliche Ausbildung, die weit über die Schiesstechnik hinausgeht. Wo Wildhüter statt Hobby-Jäger zuständig sind, wird nachweislich transparenter, wissenschaftsbasierter und konfliktärmer gearbeitet.

Das Argumentarium für professionelle Wildhüter zeigt, dass ein professionelles Wildhüterkorps dem Milizsystem in allen entscheidenden Dimensionen überlegen ist. Der Kanton Genf praktiziert seit über 50 Jahren ein rein professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd – mit stabilen Wildtierpopulationen und hoher Akzeptanz in der Bevölkerung.

Die Kosten eines erweiterten Wildhüterkorps sind überschaubar und weitgehend aus bestehenden Mitteln finanzierbar. Die vorliegende Motion fordert den Regierungsrat auf, den Kanton (…) auf den Weg zu einem modernen Wildtiermanagement zu bringen – mit Fachleuten statt Freizeitschützinnen und Freizeitschützen.

  • Dossier Argumentarium für professionelle Wildhüter: Link
  • Dossier Das Wildhütermodell: Link
  • Dossier Genf und das Jagdverbot: Link
  • Dossier Alternativen zur Hobby-Jagd: Link