2. April 2026, 17:01

Geben Sie oben einen Suchbegriff ein und drücken Sie Enter, um die Suche zu starten. Drücken Sie Esc, um den Vorgang abzubrechen.

Alkohol- und Drogenkonsum auf der Hobby-Jagd wirksam unterbinden

Hobby-Jagd wird oft als Freizeitbeschäftigung mit geselligem Rahmen praktiziert. Wo Schusswaffen eingesetzt werden, darf aber kein Platz für Alkohol oder andere berauschende Mittel sein. Gefordert ist ein zeitgemässes, klares Sicherheitsregime im Jagdrecht der Kantone.

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) sowie der Jagdverordnung (……….) zu unterbreiten, mit der im Kanton (………) der Konsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen bei der Ausübung der Freizeitjagd wirksam verhindert wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass

  • eine klare Nulltoleranzregelung für Alkohol und illegale Drogen während der Jagdausübung und in einem angemessenen Zeitraum vor Jagdbeginn eingeführt wird, mindestens in Anlehnung an die im Strassenverkehrsrecht anerkannten Grenzwerte und Begriffe der Fahrunfähigkeit,
  • das Führen und Mitführen von Schusswaffen im Rahmen der Jagdausübung unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen psychotropen Stoffen ausdrücklich verboten wird,
  • die Jagdverantwortlichen, Jagdgesellschaften und Revierpächter zu verbindlichen Sicherheitskonzepten verpflichtet werden, die den Ausschluss alkohol- oder drogenbeeinträchtigter Personen von der Jagd vorsehen,
  • die zuständigen Behörden (Wildhut, Polizei) ermächtigt werden, bei Verdacht auf Beeinflussung Kontrollen durchzuführen, insbesondere Atemalkoholtests und standardisierte Drogenscreenings,
  • Verstösse gegen die Alkohol- und Drogenvorschriften im Jagdrecht gelten als schwere Verletzung der jagdrechtlichen Pflichten und führen zu wirksamen Sanktionen , insbesondere
    • befristeter oder dauernder Entzug der Jagdberechtigung und des Jagdpatents,
    • Jagd- und Waffenverbot in schweren Fällen,
    • angemessene Bussen oder Freiheitsstrafen nach Massgabe der Schwere der Gefährdung,
  • die Meldepflicht bei Vorfällen und Verdachtsmomenten gestärkt wird, etwa
    • Meldepflicht für Jagdleiterinnen und Jagdleiter, Revierpächter und Mitjägerinnen an die zuständige Behörde,
    • Schutz von Hinweisgebenden vor Repressalien,
  • Unfälle und gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum auf der Jagd systematisch erfasst und ausgewertet werden,
  • der Regierungsrat in der Botschaft darlegt,
    • welche Lücken in der aktuellen kantonalen Regelung im Vergleich zu Strassenverkehr, Schiesssport und anderen waffenrelevanten Bereichen bestehen,
    • wie viele Jagdunfälle und Beinaheunfälle im Kanton (………) in den letzten Jahren dokumentiert wurden und welche Rolle Alkohol oder andere Substanzen dabei mutmasslich gespielt haben,
    • welche Auswirkungen die vorgeschlagene Regelung auf Jagdorganisation, Ausbildung, Kontrollen und Vollzug hat,
    • mit welchen finanziellen und organisatorischen Folgen für Kanton und Gemeinden zu rechnen ist.

Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf laufende Jagdpachtverträge, bestehende Jagdgesellschaften und die Anpassung der jagdlichen Ausbildungsgänge.

2. Kurze Begründung

Heute ist es in vielen Jagdgesellschaften üblich, dass die Hobby-Jagd mit geselligen Anlässen verbunden wird. Alkoholische Getränke gehören bei manchen Jägerinnen und Jägern immer noch zur vermeintlichen Tradition. Dies steht in krassem Widerspruch zu den hohen Sicherheitsanforderungen, die im Umgang mit Schusswaffen gelten müssen. Wer mit einem geladenen Gewehr im Wald unterwegs ist, trägt Verantwortung für das Leben von Menschen und Tieren in seiner Umgebung.

Im Strassenverkehr existieren seit Langem klare und strenge Regeln zum Alkohol- und Drogenkonsum. Auch bei der Polizei, im professionellen Schiesssport oder beim Sicherheitsdienst sind Beeinflussung durch Alkohol oder andere psychoaktive Substanzen und das Führen von Waffen unvereinbar. Für die Freizeitjagd, bei der regelmässig in der Nähe von Wohngebieten, Landwirtschaftsflächen, Wegen und Erholungsräumen geschossen wird, besteht demgegenüber oft nur eine unzureichende oder gar keine explizite Regelung.

Wo scharfe Munition und lebende Ziele zusammenkommen, darf es keinen Graubereich für Alkohol und Drogen geben. Ein Wackelschuss trifft nicht nur Rehe, Füchse oder Wildschweine, er gefährdet auch Menschen, Hunde und andere Tiere.

Alkohol und Drogen beeinträchtigen Reaktionsfähigkeit, Urteilsvermögen, Sehvermögen und Koordination. Sie erhöhen die Gefahr von Fehlschüssen, Nachschüssen und Verletzungen, führen zu Fehlentscheidungen in stressigen Situationen und verstärken riskantes Verhalten. Dies betrifft nicht nur die unmittelbar Jagdbeteiligten, sondern auch unbeteiligte Dritte. Unterrichtete Spaziergängerinnen, Familien mit Kindern, Reiter, Velofahrende und ihre Tiere bewegen sich oft in denselben Gebieten, in denen Hobby-Jäger schiessen.

Tierschutzrechtlich verschärfen alkohol- oder drogenbedingte Fehlschüsse das Leiden der Wildtiere. Nicht tödliche Treffer führen zu langem Todeskampf oder wochenlangen Schmerzen. Dies widerspricht sowohl dem Tierschutzgesetz als auch dem oft beschworenen Prinzip der sogenannten Waidgerechtigkeit.

Trotz dieser Risiken sind in den kantonalen Jagdgesetzen die Themen Alkohol und Drogen vielfach nur rudimentär geregelt oder werden an unverbindliche Verhaltenskodizes der Jagdverbände delegiert. Freiwillige Selbstverpflichtungen haben sich jedoch als unzureichend erwiesen, wenn es darum geht, Risiken mit hohem Gefährdungspotenzial wirksam zu begrenzen. Wo Menschenleben, öffentliche Sicherheit und Tierschutz betroffen sind, braucht es klare, durchsetzbare Rechtsnormen.

Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, die Jagdgesetzgebung des Kantons (………) an die heutigen sicherheits- und tierschutzrechtlichen Anforderungen anzupassen. Eine klare Nulltoleranzregelung für Alkohol und Drogen auf der Hobby-Jagd, kombiniert mit Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten, bringt

  • mehr Sicherheit für Bevölkerung, Nutztiere und andere Waldbesuchende,
  • mehr Tierschutz durch Reduktion von Fehlschüssen und Nachsuchefällen,
  • mehr Rechtsklarheit für Jagdgesellschaften, Behörden und Gerichte,
  • eine Angleichung der Standards im Umgang mit Waffen an vergleichbare Bereiche wie Verkehr und berufliche Waffenträger.

Damit stärkt der Kanton (………) die Glaubwürdigkeit seines Jagd- und Wildtierschutzrechts und setzt ein klares Zeichen, dass die Freizeitinteressen einer Minderheit nicht über Sicherheit und Tierschutz gestellt werden.