Am Anfang steht meist die Legende vom verantwortungsvollen Waidmann: früh aufstehen, Natur achten, Wildbestand regulieren.
In der Praxis beginnt der Tag aber oft mit einem «Aufwärmer», weil es im Wald ja so kalt ist, dann einem zweiten, weil man gerade so schön beisammensteht, und einem dritten, weil die Flinte heute irgendwie «nicht so ruhig» in der Hand liegt. Spätestens da ist aus Wildtiermanagement eine Mischung aus Schützenfest und Jassrunde geworden.
Das Auto des Hobby-Jägers ist dabei eine Art fahrende Minibar. Im Kofferraum: Gewehr, Gummistiefel und ein Arsenal an Hochprozentigem, das jeder Dorfkneipe Ehre machen würde. Zur Tarnung heisst es dann Jagdhornbläserchor, Hegeringversammlung, Schüsseltreiben. Würde irgendeine andere Bevölkerungsgruppe in diesem Zustand im Wald unterwegs sein, hiesse es einfach Saufgelage. Nur dass diese Gruppe bewaffnet ist.
Die Sprache ist ebenfalls auffällig geschönt. Es wird nicht gesoffen, es wird angestossen. Man ballert nicht halb angetrunken durch den Wald, man pflegt Kameradschaft. Und wenn am Ende des Tages jemand wankt, war er nicht betrunken, sondern ein wenig stark im Glas. Praktische Formulierungen, um auszublenden, dass hier Menschen mit scharfen Waffen in einem Zustand unterwegs sind, in dem sie im Strassenverkehr längst den Ausweis abgeben müssten.
Die Romantik vom Lagerfeuer nach der Hobby-Jagd tut ihr Übriges. Da sitzt dann die grün gekleidete Truppe, klopft sich auf die Schultern, erzählt Heldengeschichten vom kapitalen Bock, der so schwierig stand, und ignoriert geflissentlich, dass der kapitale Bock des Abends vermutlich die Leber ist. Dabei liesse sich der Zustand mancher Leber schon im Revier ansprechen, doch wer möchte in dieser Runde der Spielverderber sein, der die simple Frage stellt: «Warum braucht ihr für jeden Schuss einen Schnaps davor und zwei danach?»
Die Antwort ist meistens ein verlegenes Lachen, gefolgt von der Standardausrede: «Ach, wir übertreiben doch nicht. Das gehört zur Tradition.» Tradition ist in diesem Kontext das Universalargument für alles, was man sonst schlechterdings verteidigen könnte. Wäre Trinken ohne Waffe wirklich so toll, müsste niemand eigens ein Tier dafür töten.
Das Gefährliche an dieser Liaison aus Hobby-Jagd und Alkohol ist nicht nur der moralische Beigeschmack, sondern die ganz reale Risikolage. Wer angetrunken Auto fährt, gilt zu Recht als Gefahr. Wer angetrunken mit einem Gewehr unterwegs ist, soll hingegen als «brauchbarer Jäger» durchgehen. Die Kugel interessiert sich jedoch nicht für die Prüfungsurkunde im Schrank, sie folgt nur der Physik und dem Zittern der Hand.
Satirisch zugespitzt könnte man sagen: Es ist, als würde man behaupten, Chirurgen bräuchten drei Bier zur besseren Handführung. Niemand mit Verstand fände das akzeptabel. Im Wald hingegen reicht ein grüner Filzhut und der Verweis auf die «Waidgerechtigkeit», und schon wirkt alles halbwegs respektabel.
Am Ende bleibt ein recht nüchterner Gedanke, trotz allem Alkohol im Spiel: Wer wirklich etwas von Natur, Respekt und Verantwortung versteht, kommt kaum auf die Idee, diese mit Schusswaffe und Schnapsflasche gleichzeitig auszuüben. Und vielleicht braucht es genau diese Nüchternheit, um zu erkennen, dass die Verbindung von Hobby-Jagd und Alkohol keine romanhafte Tradition ist, sondern ein Risiko, das man nur aus Gewohnheit weiterhin schönredet.
Wie dünn die Linie ist, zeigte ein Vorfall im Kanton Neuenburg. Auf dem Chaumont richtete ein junger Hobby-Jäger seine Jagdwaffe auf einen Mountainbiker, hielt ihn einige Sekunden im Visier und senkte die Waffe erst wieder, als er bemerkte, dass es kein Wild, sondern ein Mensch war. Laut Bericht roch sein Atem deutlich nach Alkohol, der Mann war also alkoholisiert unterwegs. Der Fall löste in Neuenburg eine Debatte über ein Alkoholverbot bei der Jagd aus.
Man stelle sich dieselbe Szene ohne Gewehr vor. Ein Mann, der nach Alkohol riecht, fixiert einen Biker ein paar Sekunden lang mit einem Spazierstock. Ärgerlich, aber harmlos. Mit einer geladenen Büchse wird aus derselben Szene ein Beinahe-Delikt. In der Schweiz ist man damit laut Bericht einmal mehr nur knapp an einem tödlichen Jagdunfall vorbeigeschrammt.
Die IG Wild beim Wild fasst die Lage etwas weniger beschönigend zusammen. Sie kommt für die Schweiz zu dem Befund: Etwa alle 29 Stunden passiert ein Jagdunfall, etwa alle dreieinhalb Monate ist ein Todesfall zu beklagen. Schon nüchtern ist das eine Bilanz, die man im Strassenverkehr als ernstes Sicherheitsproblem behandeln würde.
Was fast komplett fehlt, sind systematische Daten dazu, wie viele dieser Unfälle unter Alkoholeinfluss passieren. Ohne verpflichtende Alkoholtests nach Jagdunfällen bleibt das im Nebel. Praktischerweise genau in dem Nebel, in dem die Jagdlobby ihre Erzählung vom harmlosen Jägerbier pflegt.
Gesetze: Promille nur fürs Auto
Im Strassenverkehr kennt die Schweiz klare Zahlen. Ab 0,5 Promille wird es heikel, ab 0,8 Promille wird der Ausweis in der Regel sofort entzogen.
Für bewaffnete Hobby-Jäger sieht es anders aus. Auf Bundesebene regelt das Jagdgesetz vor allem Schonzeiten, Schutzbestimmungen und die Voraussetzungen für Jagdberechtigungen. Das Waffenrecht will die missbräuchliche Verwendung von Waffen bekämpfen und arbeitet mit dem Begriff der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Eine explizite Promillegrenze für die Ausübung der Hobby-Jagd sucht man im Bundesrecht aber vergeblich.
Die Folge: In der Schweiz existiert für Hobby-Jäger kein einheitlicher Promillegrenzwert. Viele kantonale Jagdgesetze verbieten zwar das Schiessen im «nicht verkehrsfähigen Zustand» oder untersagen den Missbrauch von Waffen, definieren aber keinen konkreten Blutalkoholwert. Wie viel Rotwein ein Hobby-Jäger intus haben darf, bevor er als «nicht verkehrsfähig» gilt, bleibt Interpretationssache.
Satirisch formuliert könnte man sagen: Wer den Motor startet, hat eine klare Grenze. Wer den Abzug betätigt, hat eine «Grauzone».
Neuenburg und Zürich: Ein Hauch von Realitätssinn
Immerhin gibt es Kantone, in denen die Realität schon leicht an die Jagdromantik geklopft hat. In Zürich und Neuenburg sehen die Jagdgesetze vor, dass die Jagderlaubnis entzogen wird, wenn jemand wiederholt in angetrunkenem Zustand oder unter Einfluss von Betäubungs- oder Arzneimitteln auf die Jagd geht. Man knüpft dabei ausdrücklich an die Regeln des Strassenverkehrsrechts an.
Neuenburg ist noch einen Schritt weiter gegangen. Dort gilt seit Anfang 2023 eine explizite Limite von 0,5 Promille für Hobby-Jäger. Wildhüter und Polizei können während der Jagd Alkoholtests durchführen. Wer drüber liegt, riskiert seine Jagdbewilligung.
Das ist, nüchtern betrachtet, nichts Revolutionäres, sondern schlicht die Anwendung der gleichen Logik wie beim Autofahren: Wer eine tödliche Maschine bedient, soll besser nicht betrunken sein.
Graubünden, Bern, Freiburg: Die Lobby schenkt nach
Anderswo in der Schweiz setzt man weiterhin auf das Prinzip Jägerlatein statt Rechtsklarheit.
In Graubünden hat das Parlament 2016 eine geplante Promillegrenze für Hobby-Jäger wieder gekippt. Die Mehrheit befand, die Bündner Jagd habe «kein Alkoholproblem». In der Debatte hiess es, es sei bislang bei keinem einzigen Jagdunfall Alkohol im Spiel gewesen. Dass man mangels Tests gar nicht so genau weiss, wann Alkohol im Spiel ist, störte die Mehrheit nicht.
Im Kanton Bern versuchte der GLP-Grossrat Casimir von Arx 2023, das legale Jagen unter Alkoholeinfluss einzudämmen. Seine Motion wollte, dass Hobby-Jäger, die wiederholt im angetrunkenen Zustand oder unter Einfluss von Substanzen jagen, die Jagdbewilligung verlieren, analog zum Strassenverkehr. Die Mitte-Rechts-Mehrheit des Grossen Rates lehnte ab. Ein explizites Verbot brauche es nicht, die Hobby-Jäger seien seriös, hiess es. Jagen unter Alkoholeinfluss bleibt im Kanton Bern damit ausdrücklich erlaubt.
Der Kanton Freiburg zeigte kürzlich dasselbe Muster. Der Staatsrat wollte eine Promillegrenze von 0,5 Promille für Hobby-Jäger einführen. Das Parlament lehnte den Vorstoss jedoch ab. Armeefahrer, Linienbuschauffeure und Schiffsführer müssen sich an klare Grenzen halten, Freiburger Hobby-Jäger dürfen weiterhin ohne gesetzlich definierte Promillelimite schiessen.
Strafrecht und Waffenrecht: Die Nüchternheit im Nachhinein
Kommt es zu einem schweren Vorfall, greifen am Ende doch wieder Strafrecht und Waffenrecht. Wer jemanden grob fahrlässig verletzt oder tötet oder eine Waffe missbräuchlich verwendet, riskiert den Entzug der Jagdberechtigung und der Waffenbewilligung.
Das Problem: Diese Konsequenzen greifen erst, wenn etwas passiert ist. Vorbeugende, klare Regeln zur Vermeidung solcher Situationen, insbesondere zu Alkohol, überlässt man in den meisten Kantonen weiterhin dem berühmten gesunden Menschenverstand der Hobby-Jäger. In Neuenburg brauchte es erst einen alkoholisierten Hobby-Jäger mit Gewehr im Anschlag auf einen Mountainbiker, bevor man eine Promillegrenze einführte.
Nüchtern betrachtet
Satirisch zugespitzt könnte man sagen: Die Schweiz vertraut darauf, dass der Mensch nüchtern ist, solange er ein Auto lenkt, und darauf, dass er verantwortungsvoll ist, sobald er eine Jagdwaffe trägt. Streng regulierter Lenker, locker regulierter Schütze.
Die Fakten sehen weniger romantisch aus. Hunderte Jagdunfälle pro Jahr, regelmässig Todesfälle, dokumentierte Vorfälle mit alkoholisierten Jägern, und eine Gesetzeslage, die ausgerechnet dort am unklarsten bleibt, wo eine Kugel jeden Fehler sofort endgültig macht.
Wer wirklich etwas von Natur, Respekt und Verantwortung versteht, kommt kaum auf die Idee, all das gleichzeitig mit Schusswaffe und Schnapsflasche auszuüben. Nüchtern betrachtet ist die Verbindung von Jagd und Alkohol keine urige Tradition, sondern eine bewusste politische Entscheidung für eine gefährliche Grauzone. Und genau diese Grauzone bräuchte endlich nicht mehr Jägerlatein, sondern klare Gesetzesartikel.
Nach Auffassung der IG Wild beim Wild braucht es für Hobby-Jäger jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten nach dem Vorbild der Niederlande sowie eine verbindliche Altersobergrenze. Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägern ist heute 65+. In dieser Gruppe nehmen altersbedingte Einschränkungen wie nachlassende Sehfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeiten, Konzentrationsschwächen und kognitive Defizite statistisch deutlich zu. Gleichzeitig zeigen Unfallanalysen, dass die Zahl schwerer Jagdunfälle mit Verletzten und Todesopfern ab dem mittleren Lebensalter signifikant ansteigt.
Die regelmässigen Meldungen über Jagdunfälle, tödliche Fehlhandlungen und den Missbrauch von Jagdwaffen verdeutlichen ein strukturelles Problem. Der private Besitz und Einsatz tödlicher Schusswaffen zu Freizeitzwecken entzieht sich weitgehend einer kontinuierlichen Kontrolle. Aus Sicht der IG Wild beim Wild ist dies nicht länger verantwortbar. Eine Praxis, die auf freiwilligem Töten basiert und zugleich erhebliche Risiken für Menschen und Tiere erzeugt, verliert ihre gesellschaftliche Legitimation.
Hobby-Jagd beruht zudem auf Speziesismus. Speziesismus beschreibt die systematische Abwertung nichtmenschlicher Tiere allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit. Er ist mit Rassismus oder Sexismus vergleichbar und weder kulturell noch ethisch zu rechtfertigen. Tradition ersetzt keine moralische Prüfung.
Gerade im Bereich der Hobby-Jagd ist kritische Prüfung unerlässlich. Kaum ein anderes Feld ist derart von beschönigenden Erzählungen, Halbwahrheiten und gezielter Desinformation geprägt. Wo Gewalt normalisiert wird, dienen Narrative oft der Rechtfertigung. Transparenz, überprüfbare Fakten und eine offene gesellschaftliche Debatte sind deshalb unverzichtbar.





