2. April 2026, 07:54

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Mustertext: «Kulturlandschaft» als Abschussgrund streichen

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Jagdverordnung so zu ändern, dass die pauschale Berufung auf den «Schutz der Kulturlandschaft» als Begründung für Abschussbewilligungen gestrichen und durch evidenzbasierte, ökologisch begründete Kriterien ersetzt wird. Insbesondere ist sicherzustellen, dass

  • der Begriff «Kulturlandschaft» in kantonalen Jagderlassen und Abschussbewilligungen nicht mehr als eigenständige Rechtfertigung für Wildtierabschüsse herangezogen werden darf
  • Abschussbewilligungen dürfen ausschliesslich auf nachweisbaren, konkreten und erheblichen Schadenslagen basieren
  • der Regierungsrat prüft, in welchen kantonalen Erlassen der «Kulturlandschafts»-Begriff als Argument für jagdliche Eingriffe verwendet wird
  • die kantonale Jagdplanung künftig auf wissenschaftlichen ökologischen Grundlagen basiert
  • bei der Beurteilung von «Wildschäden» stets geprüft werden muss, ob die Ursachen im Lebensraumverlust liegen
  • Präventionsmassnahmen und nicht-letale Alternativen stets Vorrang vor Abschüssen haben
  • die Jagdplanung unter Einbezug von Naturschutzfachstellen erstellt wird

2. Kurze Begründung

Der Begriff «Kulturlandschaft» ist in der Schweizer Jagd- und Agrarpolitik ein rhetorisches Allzweckinstrument. Er wird regelmässig verwendet, um Abschüsse zu rechtfertigen, die angeblich die «Kulturlandschaft» beschädigen. Das Problem: Der Begriff ist so vage, dass er praktisch jede jagdliche Massnahme rechtfertigen kann.

«Kulturlandschaft» suggeriert, dass die Schweizer Landschaft durch Wildtiere «bedroht» wird. In Wirklichkeit sind die grössten Veränderungen nicht durch Wildtiere verursacht, sondern durch Siedlungsdruck, Intensivierung der Landwirtschaft und Infrastrukturbau. Wildtiere sind nicht die Ursache von Landschaftsveränderungen – sie sind deren Opfer. Siehe auch Jagdmythen: 12 Behauptungen, die du kritisch prüfen solltest und Jagd und Biodiversität.