2. April 2026, 07:50

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Uri

«Für professionellen Wildtierschutz»

Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Gestützt auf Art. 28 der Verfassung des Kantons Uri vom 28. Oktober 1984 und auf das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Uri

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Uri stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons Uri vom 28. Oktober 1984 wird um folgende Artikel ergänzt:

Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Uri untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Im Kanton Uri, einem alpinen Innerschweizer Kanton mit rund 37’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 1’077 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).

Die Hobby-Jagd wird in Uri als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Behauptung übernehmen die Patentinhaber keine ökologische Verantwortung, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne, die primär auf die Interessen der Forst- und Landwirtschaft ausgerichtet sind (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Uri sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der Wolf ist in Uri präsent. Der Luchs ist in den Urner Voralpen heimisch. Der Steinadler brütet in den Urner Alpen. Der Steinbock lebt an den Felshängen des Urner Reusstals. Uri ist einer der wildtierreichsten Kantone der Schweiz und gleichzeitig einer der dünnst besiedelten (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Der Kanton Uri hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.

Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.

– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.

– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, mit biologischer Ausbildung und im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, Umsiedlung, Geschmacksrepellentien und bauliche Schutzmassnahmen.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert. Die Initiative verankert die Genehmigungspflicht verfassungsmässig.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen natürlichen Prozess.

4. Warum Uri?

Der Kanton Uri eignet sich aus mehreren Gründen für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:

Einer der wildtierreichsten Kantone der Schweiz. Uri beherbergt Wolf, Luchs, Steinadler, Steinbock, Rothirsch, Gämse und zahlreiche weitere Arten in einer einzigartigen alpinen Landschaft. Das Urner Reusstal, das Maderanertal und das Meiental sind Lebensräume von überregionaler ökologischer Bedeutung. Professionelles Wildtiermanagement würde diesen Reichtum konsequenter schützen als die Hobby-Jagd (vgl. wildbeimwild.com zu Nationalparks und Schutzgebieten).

Schutzwald am Gotthard. Uri hat den höchsten Schutzwaldanteil der Schweiz. Der Verbissdruck durch Reh und Hirsch ist eine der zentralen Herausforderungen. Die Hobby-Jagd hat es in Jahrzehnten nicht geschafft, den Verbissdruck nachhaltig zu reduzieren. Professionelles Wildtiermanagement, das den Wolf als natürlichen Regulator nutzt und den Verbissdruck durch gezielte, wissenschaftsbasierte Massnahmen senkt, ist die bessere Lösung. Der Wolf reguliert den Rehbestand und reduziert den Verbissdruck im Schutzwald – das ist ökologisch und volkswirtschaftlich bedeutsam in einem Kanton, in dem Schutzwald über Siedlungen und Verkehrswege entscheidet.

Wolfspolitik. Der Wolf ist in Uri präsent. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort auf die Wolfsdebatte: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Abschüsse (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

600 Unterschriften. Uri hat mit 600 Unterschriften die niedrigste Unterschriftenhürde der Serie. Bei 37’000 Einwohnern sind das 1.6 Prozent der Bevölkerung. In Altdorf, Erstfeld, Flüelen und Schattdorf lässt sich sammeln (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung. Die bestehenden Patente erlöschen und bereits bezahlte Gebühren werden anteilig rückerstattet.

Dünnste Besiedlung = wenigste Konflikte. Uri hat mit rund 34 Einwohnern pro km² eine der dünnsten Besiedlungsdichten der Schweiz. Das bedeutet: weniger Konfliktzonen zwischen Mensch und Wildtier als in jedem anderen Kanton. Professionelles Wildtiermanagement hat hier die besten Voraussetzungen.

5. Zum Initiativtext

Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd

Das Verbot der Patentjagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform.

Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement

Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.

Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio

Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang.

Absatz 4 – Wildtierkommission

Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht haben und verhindert, dass der Regierungsrat eigenständig Ausnahmen bewilligt (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten).

Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz

Die Förderung der Koexistenz umfasst in Uri insbesondere den Schutz und die Vernetzung der alpinen Lebensräume, die Sicherung des Schutzwaldes durch natürliche Regulierung und die Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten gegenüber Wildtieren (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Übergangsbestimmungen

Die Frist von zwei Jahren gibt dem Regierungsrat genügend Zeit, die Ausführungsgesetzgebung zu erarbeiten. Das bestehende Amt für Forst und Jagd kann als institutionelle Basis dienen.

6. Zum zweiten Artikel: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Der zweite Artikel ist für Uri besonders relevant. Der Wolf ist im Kanton präsent. Der Luchs ist in den Voralpen heimisch. Der Steinadler brütet in den Urner Alpen. Der Biber ist an der Reuss dokumentiert. Die «insbesondere»-Formulierung ist als dynamische Verweisung auf das Bundesrecht konzipiert und schützt auch künftige Rückkehrer, insbesondere den Bären, dessen Rückkehr in die Zentralschweiz erwartet wird (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Uri

Das Genfer Referenzbudget

In Genf, das mit 282 km² rund viermal kleiner ist als Uri und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich.

Konservative Hochrechnung für Uri

Für Uri mit 1’077 km² Fläche und rund 37’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung. Diese rechnet grosszügig und berücksichtigt die alpine Topographie und den hohen Schutzwaldanteil:

Personalkosten: 360’000 bis 700’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 3 bis 5 Vollzeitstellen. Uri ist viermal grösser als Genf und topographisch extrem anspruchsvoll: Hochgebirge, Schutzwald am Gotthard, abgelegene Seitentäler. Die alpine Topographie erfordert Fachpersonen mit Geländekenntnissen und alpiner Erfahrung. Die höhere Stellenzahl berücksichtigt das Rothirsch-Übergangsmanagement im Schutzwald.

Sachkosten: 80’000 bis 150’000 Franken jährlich. Alpine Ausrüstung, Geländefahrzeuge, Monitoring-Infrastruktur, Herdenschutzmaterial und Öffentlichkeitsarbeit.

Schadensvergütung: 40’000 bis 100’000 Franken jährlich.

Herdenschutz-Startinvestition: 300’000 bis 500’000 Franken. Einmalige Investition in die Herdenschutz-Infrastruktur für die Urner Alpen und das Reusstal über drei bis fünf Jahre: Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche, Ausbildung von Hirten.

Gesamtkosten: 480’000 bis 950’000 Franken jährlich (brutto).

Rothirsch und Schutzwald

Der Rothirsch ist in Uri präsent und der Verbissdruck im Schutzwald ist eine der zentralen Herausforderungen. Die Hobby-Jagd hat es in Jahrzehnten nicht geschafft, den Verbissdruck nachhaltig zu reduzieren – auch wegen der kompensatorischen Reproduktion, die durch den Jagddruck mehr Geburten produziert. Professionelles Wildtiermanagement, das den Wolf als natürlichen Regulator nutzt und gezielt dort eingreift, wo der Verbissdruck am höchsten ist, ist die bessere Lösung (vgl. Studien auf wildbeimwild.com).

Einsparungen und Gegenfinanzierung

Dem stehen Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken.

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 200’000 bis 350’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Die Nettomehrkosten dürften bei 250’000 bis 600’000 Franken jährlich liegen, was rund 6.75 bis 16.20 Franken pro Einwohner entspricht. In einem sehr kleinen, alpinen Kanton sind die Pro-Kopf-Kosten naturbedingt die höchsten der Serie, weil nur 37’000 Einwohner die Kosten tragen. Aber selbst grosszügig gerechnet: Die absoluten Kosten betragen 250’000 bis 600’000 Franken – das sind weniger als 0.15 Prozent des kantonalen Budgets von rund 501 Millionen Franken (Staatsrechnung 2024, EFV). Zum Vergleich: Der Kanton Uri gibt ein Vielfaches dieser Summe für Strassenunterhalt aus (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).

8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Erster Artikel: Abschaffung der Hobby-Jagd

Bundesrechtskonform. Art. 3 Abs. 1 JSG. Drei gleichwertige Jagdsysteme. Genf seit 1974 unbeanstandet.

Zweiter Artikel: Schutz geschützter Arten

Art. 7a JSG ermöglicht die präventive Regulierung, verpflichtet aber nicht dazu. Der Verzicht verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.

Einheit der Materie

Gewahrt, da sich sämtliche Bestimmungen auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.

9. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Uri ist ein alpiner Kanton – das Genfer Modell passt hier am wenigsten»

Die Fakten: Uri ist dünn besiedelt. Das bedeutet: weniger Konfliktzonen, nicht mehr. Die Hauptaufgabe des professionellen Wildtiermanagements in einem alpinen Kanton ist der Schutzwald. Die Hobby-Jagd hat es in Jahrzehnten nicht geschafft, den Verbissdruck im Schutzwald nachhaltig zu senken. Professionelles Wildtiermanagement, das den Wolf als natürlichen Regulator nutzt, ist die bessere Lösung. Und: Die absoluten Kosten sind mit 250’000 bis 600’000 Franken jährlich bescheiden (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Uri).

Kommunikative Kurzformel: «Dünne Besiedlung heisst weniger Konflikte, nicht mehr. Und der Wolf schützt den Schutzwald besser als die Hobby-Jagd.»

«Der Schutzwald braucht die Hobby-Jagd»

Die Fakten: Die Hobby-Jagd hat den Verbissdruck im Schutzwald in Jahrzehnten nicht nachhaltig gesenkt. Der Wolf reguliert den Rehbestand natürlich und effektiver als saisonale Patentjagd. Professionelles Wildtiermanagement kann gezielt dort eingreifen, wo der Verbissdruck am höchsten ist, während die Hobby-Jagd flächig und saisonal operiert.

Kommunikative Kurzformel: «Die Hobby-Jagd hat den Verbissdruck im Schutzwald seit Jahrzehnten nicht gelöst. Der Wolf kann es. Professionelle Wildhut kann es gezielt.»

«Die Pro-Kopf-Kosten sind zu hoch»

Die Fakten: Die Pro-Kopf-Kosten sind in einem Kanton mit 37’000 Einwohnern naturbedingt höher als in Zürich mit 1.5 Millionen. Aber: Die absoluten Kosten betragen Selbst grosszügig gerechnet: 250’000 bis 600’000 Franken jährlich. Das sind weniger als 0.15 Prozent des kantonalen Budgets. Der Kanton Uri gibt ein Vielfaches für Strassenunterhalt aus.

Kommunikative Kurzformel: «250’000 bis 600’000 Franken. 0.1 bis 0.2 Prozent des Kantonsbudgets. Bescheiden.»

10. Zusammenfassung

Diese Initiative gibt der Urner Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Artikel folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell. Der zweite Artikel schützt insbesondere den Wolf, den Luchs, den Steinadler und den Biber. Die niedrigste Unterschriftenhürde der Serie (600), die dünne Besiedlung mit wenig Konfliktzonen und die Schutzwaldproblematik, die der Wolf besser löst als die Hobby-Jagd, machen Uri zu einem einzigartigen Kanton der Serie.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Uri)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Die folgenden Dossiers und Quellen stützen die Argumentation dieser Initiative:

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974.

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen.

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Uri: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton UR – Kantonsspezifische Analyse.

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Übergreifende Beiträge.

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik.

Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere – Informationen zu Beutegreifern.

Nationalparks und Schutzgebiete: wildbeimwild.com/category/nationalpark – Natürliche Selbstregulation in Schutzgebieten.

Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet – Koexistenz von Mensch und Wildtier.

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck.

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt – Die Vorlage für die gesamte Initiativ-Serie.

Hinweis zum Verfahren

Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Standeskanzlei des Kantons Uri zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 600 gültige Unterschriften erforderlich. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Uri.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Uri Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Uri ist der Schutzwald-Kanton der Serie. Der höchste Schutzwaldanteil der Schweiz, die dünnste Besiedlung und die niedrigste Unterschriftenhürde (600) machen Uri einzigartig. Die Kernbotschaft: Der Wolf schützt den Schutzwald besser als die Hobby-Jagd, weil er den Rehbestand natürlich reguliert und den Verbissdruck senkt. Die absoluten Kosten sind mit 250’000 bis 600’000 Franken bescheiden. Wolf, Luchs, Steinadler und Steinbock sind im Kanton präsent.

1. Warum ausgerechnet Uri?

Schutzwald-Kanton. Höchster Schutzwaldanteil der Schweiz. Der Wolf schützt ihn besser als die Hobby-Jagd.

600 Unterschriften. Niedrigste Hürde der Serie. 1.6 Prozent der Bevölkerung.

Dünnste Besiedlung. Wenige Konfliktzonen. Beste Voraussetzungen für professionelles Wildtiermanagement.

Wildtierreichtum. Wolf, Luchs, Steinadler, Steinbock, Rothirsch, Gämse.

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

Absolute Kosten bescheiden. 250’000 bis 600’000 Franken. 0.05 bis 0.1 Prozent des Kantonsbudgets.

2. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen

Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz» statt «Wildhüter statt Jäger».

Schutzwald-Argument. In Uri das stärkste Argument: Der Wolf schützt den Schutzwald besser als die Hobby-Jagd.

Absolute Kosten statt Pro-Kopf. In einem kleinen Kanton sind Pro-Kopf-Zahlen irreführend. Die absolute Zahl (150’000–350’000 Franken) ist überzeugender.

3. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten

Gegenargument 1: «Uri ist alpin – das Genfer Modell passt nicht»

Die Fakten: Dünne Besiedlung heisst weniger Konflikte. Und der Wolf schützt den Schutzwald besser als die Hobby-Jagd.

Kommunikative Kurzformel: «Weniger Menschen heisst weniger Konflikte. Und der Wolf schützt den Schutzwald.»

Gegenargument 2: «Der Schutzwald braucht die Hobby-Jagd»

Die Fakten: Die Hobby-Jagd hat den Verbissdruck seit Jahrzehnten nicht gelöst. Der Wolf kann es. Professionelle Wildhut kann es gezielt.

Kommunikative Kurzformel: «Die Hobby-Jagd hat den Verbissdruck seit Jahrzehnten nicht gelöst. Der Wolf kann es.»

Gegenargument 3: «Die Kosten sind zu hoch»

Die Fakten: 250’000 bis 600’000 Franken absolut. 0.05 bis 0.1 Prozent des Kantonsbudgets.

Kommunikative Kurzformel: «250’000 bis 600’000 Franken. Ein Bruchteil des Kantonsbudgets.»

4. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«Der Wolf schützt den Schutzwald besser als die Hobby-Jagd.» Das stärkste Argument für Uri. Ökologisch und volkswirtschaftlich.

«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» 90 Prozent Zustimmung, stabile Populationen, minimale Kosten.

«Professionell statt Hobby.» Fachpersonen statt Freizeitschützen.

5. Zeitplan und nächste Schritte

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung & TextvorprüfungJuristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder mit UR-Wohnsitz rekrutierenMonat 1–3
Einreichung zur VorprüfungStandeskanzlei UriMonat 3–4
Veröffentlichung & SammelstartZiel: 750+ Unterschriften als Puffer; 600 ist die niedrigste Hürde der SerieMonat 4
Parteienkontakte & KoalitionsaufbauSP, Grüne; Pro Natura Uri; Schutzwald als Argument für breitere KoalitionMonat 1–10
Einreichung der UnterschriftenStandeskanzlei, amtliche ÜberprüfungNach Sammelfrist
LandratsdebatteParlamentarische Verankerung; MedienarbeitFolgemonate
AbstimmungskampagneSchutzwald-Argument, Wolf als natürlicher Regulator, absolute KostenVor Abstimmung

6. Kampagnenmaterial

7. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Uri angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →