2. April 2026, 09:40

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Appenzell Ausserrhoden

«Für professionellen Wildtierschutz»

Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Gestützt auf Art. 60 ff. der Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 30. April 1995 und auf die Gesetzgebung über die politischen Rechte

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Appenzell Ausserrhoden stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 30. April 1995 wird um folgende Artikel ergänzt:

Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden umfasst 243 km² und rund 55’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das hügelige, voralpine Gebiet ist geprägt von Streusiedlungen, Landwirtschaft und einem hohen Waldanteil. Der Kanton grenzt an St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Thurgau.

Die Hobby-Jagd wird in Appenzell Ausserrhoden als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung. Das Patentsystem erzeugt keinen fachlichen Mehrwert gegenüber professionellem Wildtiermanagement: Es bindet die Hobby-Jägerschaft nicht an ein bestimmtes Gebiet und erschwert eine koordinierte Wildtierbewirtschaftung (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Appenzell Ausserrhoden sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com). Appenzell Ausserrhoden hat mit 243 km² eine vergleichbare Fläche wie Genf (282 km²). Wenn professioneller Wildtierschutz auf 282 km² seit über 50 Jahren funktioniert, gibt es keinen Grund, warum er auf 243 km² nicht funktionieren sollte.

Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Der politische Druck auf Arten wie Luchs, Biber, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com).

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz. Vor der Abstimmung 1974 hatte die Hobby-Jagd-Lobby behauptet, der Feldhase würde ohne Hobby-Jagd durch Beutegreifer ausgerottet. Das Gegenteil ist eingetreten.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.

– 2005 sprachen sich 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, also rund 2.40 Franken pro Einwohner. Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags.

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind: Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, bauliche Schutzmassnahmen.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig.

4. Warum Appenzell Ausserrhoden?

Appenzell Ausserrhoden eignet sich aus einem überragenden Grund für diese Initiative:

Die tiefste Unterschriftenhürde der Schweiz: 300 Unterschriften. Für eine kantonale Volksinitiative in Appenzell Ausserrhoden sind lediglich 300 gültige Unterschriften erforderlich. Das ist die absolut tiefste Hürde aller Schweizer Kantone mit regulärem Initiativrecht. 300 Unterschriften lassen sich an wenigen Sammeltagen zusammenbringen. Selbst ein kleines Komitee von drei bis fünf Personen kann diese Zahl innerhalb weniger Wochen erreichen. Die praktische Erreichbarkeit dieser Hürde macht Appenzell Ausserrhoden zum einfachsten Einstiegskanton für eine Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz».

Fläche vergleichbar mit Genf. Appenzell Ausserrhoden hat 243 km², Genf 282 km². Der Kanton ist sogar kleiner als das Genfer Referenzmodell. Beide Kantone haben einen ähnlichen Landschaftsmix aus besiedeltem Gebiet, Landwirtschaft und Wald.

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Wie in Zug müssen keine Jagdpachtverträge aufgelöst und keine Gemeinden entschädigt werden. Die Patente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen.

Signalwirkung aus dem Appenzellerland. Ein Erfolg in Appenzell Ausserrhoden wäre gerade deshalb bemerkenswert, weil der Kanton als ländlich und traditionsbewusst gilt. Das Signal wäre: Wenn selbst im Appenzellerland eine Mehrheit für professionellen Wildtierschutz stimmt, dann ist das Genfer Modell überall durchsetzbar.

Herausforderung: Ländlicher Charakter. Appenzell Ausserrhoden ist kein urbaner Kanton. Die Landwirtschaft und die damit verbundene Jagdtradition haben ein anderes Gewicht als in Basel oder Zug. Die Kampagne muss deshalb stärker auf den konkreten Nutzen des Genfer Modells für die Landwirtschaft abstellen: weniger Wildschäden durch professionelle Prävention, Entlastung der Bauern durch staatliche Elektrozäune und Vergrämungsmassnahmen, Beseitigung des Interessenkonflikts zwischen Hobby-Jagd und tatsächlichem Schadensmanagement (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

5. Zum Initiativtext

Der Initiativtext entspricht der Patentjagd-Variante (wie Zug). Die kantonale Kompetenz ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme – Patentjagd, Revierjagd und Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform. Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen, Patentgebühren werden anteilig rückerstattet.

Der zweite Paragraph zum Schutz geschützter Arten ist für Appenzell Ausserrhoden relevant, weil der Kanton an der Nahtstelle zwischen Mittelland und Voralpen liegt. Der Luchs kommt in den angrenzenden St. Galler und Thurgauer Waldgebieten vor. Die Rückkehr des Wolfes in die Ostschweiz ist eine Frage der Zeit. Der Biber breitet sich entlang der Ostschweizer Gewässer aus. Ein verfassungsmässiger Schutzverzicht auf präventive Regulierung wäre ein vorausschauendes Signal (vgl. die Analyse der Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

6. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Appenzell Ausserrhoden

Das Genfer Referenzbudget

In Genf, das mit 282 km² etwas grösser ist als Appenzell Ausserrhoden und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich.

Konservative Hochrechnung für Appenzell Ausserrhoden

Für Appenzell Ausserrhoden mit 243 km² Fläche und rund 55’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung. Diese berücksichtigt die hügelige bis voralpine Topographie am Rand des Alpsteins:

Personalkosten: 240’000 bis 420’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 2 bis 3 Vollzeitstellen. Appenzell Ausserrhoden ist kleiner als Genf und liegt am Rand des Alpsteins. Die hügelige bis voralpine Topographie erfordert Fachpersonen mit Geländekenntnissen.

Sachkosten: 50’000 bis 90’000 Franken jährlich.

Schadensvergütung: 25’000 bis 60’000 Franken jährlich.

Herdenschutz-Startinvestition: 200’000 bis 350’000 Franken. Einmalige Investition über drei bis fünf Jahre für die Alpstein-Randgebiete: Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche.

Gesamtkosten: 315’000 bis 570’000 Franken jährlich (brutto).

Einsparungen und Gegenfinanzierung

Dem stehen Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken. Die kompensatorische Reproduktion – die durch Jagddruck künstlich erhöhte Fortpflanzungsrate – klingt nach dem Systemwechsel innerhalb weniger Jahre ab.

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 120’000 bis 200’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Die Nettomehrkosten dürften bei 150’000 bis 350’000 Franken jährlich liegen. In absoluten Zahlen bescheiden: 150’000 bis 350’000 Franken für einen Kanton mit einem Gesamtbudget von rund 604 Millionen Franken (Staatsrechnung 2024, EFV) (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).

7. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Die Initiative ist bundesrechtskonform. Die gleiche rechtliche Argumentation wie für alle bisherigen Kantonsvorlagen gilt: Art. 3 Abs. 1 JSG, die drei gleichwertigen Jagdsysteme, über 50 Jahre unbeanstandete Praxis in Genf. Art. 7a JSG ermöglicht den Kantonen die präventive Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Die Initiative wahrt die Einheit der Materie.

8. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Appenzell ist ein Landkanton – das Genfer Modell passt hier nicht»

Die Fakten: Genf hat ebenfalls bedeutende Landwirtschaftsflächen, Weinbau und Wald und ist mit 282 km² sogar grösser als Appenzell Ausserrhoden (243 km²). Das professionelle Wildtiermanagement funktioniert dort seit über 50 Jahren, auch in ländlich geprägten Gemeinden. Der Einwand, Genf sei «ein Stadtkanton», ignoriert die Realität des Genfer Hinterlandes.

Kommunikative Kurzformel: «Genf hat Weinberge, Äcker und Wald auf 282 km². Appenzell hat Hügel, Weiden und Wald auf 243 km². Genf macht es seit 50 Jahren vor.»

«Die Pro-Kopf-Kosten sind zu hoch»

Die Fakten: Die höheren Pro-Kopf-Kosten sind eine mathematische Folge der geringen Bevölkerungszahl, nicht ein Zeichen von Ineffizienz. In absoluten Zahlen kostet das professionelle Wildtiermanagement in Appenzell Ausserrhoden weniger als ein Viertel des Genfer Budgets. Und Genf beweist, dass diese Kosten eine Investition sind, die sich durch höhere Biodiversität, weniger Wildschäden und professionelleres Management mehrfach auszahlt (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).

Kommunikative Kurzformel: «Unter 5 Franken pro Person und Jahr. Das ist ein Kaffee. Für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd.»

«300 Unterschriften sind zu wenig für eine so weitreichende Initiative»

Die Fakten: Die Unterschriftenhürde von 300 ist in der Kantonsverfassung verankert. Sie gilt für jede Volksinitiative, unabhängig von der Tragweite. Die demokratische Legitimation entsteht nicht bei der Unterschriftensammlung, sondern bei der Abstimmung, bei der alle Stimmberechtigten mitbestimmen. 300 Unterschriften sind die Hürde dafür, dass über ein Anliegen abgestimmt wird. Die Abstimmung selbst entscheidet.

Kommunikative Kurzformel: «300 Unterschriften öffnen die Tür zur Abstimmung. Dort entscheidet das Volk.»

9. Zusammenfassung

Diese Initiative gibt der Ausserrhoder Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement auszusprechen. Mit nur 300 Unterschriften – der tiefsten Hürde der Schweiz – ist der Weg zur Abstimmung kürzer als in jedem anderen Kanton. Die Fläche ist kleiner als diejenige Genfs, und das bewährte Genfer Modell zeigt, dass professioneller Wildtierschutz auch in einer gemischten Landschaft mit Landwirtschaft und Wald funktioniert.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974.

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien-ueber-die-auswirkung-der-jagd-auf-wildtiere-und-jaeger – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen.

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/warum-die-hobby-jagd-in-der-schweiz-kein-naturschutz-ist – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Appenzell Ausserrhoden: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton AR – Motive, Rechtfertigungen und soziale Dynamiken.

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Analysen zu Motiven, Rechtfertigungen und sozialen Dynamiken der Hobby-Jagd.

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/dossiers/wolf-in-der-schweiz-fakten-politik-und-die-grenzen-der-jagd – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik in der Schweiz.

Wildtiere und Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/wildtiere – Informationen zu Wildtieren, Beutegreifern und zur Koexistenz von Mensch und Wildtier.

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck zu den häufigsten Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby.

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt.

Hinweis zum Verfahren

Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Kantonskanzlei Appenzell Ausserrhoden zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 300 gültige Unterschriften erforderlich. Eine Frist für die Sammlung der Unterschriften ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden nicht vorgesehen. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach der kantonalen Gesetzgebung über die politischen Rechte.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Appenzell Ausserrhoden Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Appenzell Ausserrhoden bietet mit nur 300 benötigten Unterschriften die absolut tiefste Hürde der Schweiz für eine kantonale Volksinitiative. Mit 243 km² ist der Kanton kleiner als Genf. Die grösste Herausforderung ist der ländliche Charakter des Kantons, der eine andere Kampagnenstrategie erfordert als in urbanen Kantonen. Das stärkste Argument: Wenn die Initiative schon im Appenzellerland zur Abstimmung kommt und besteht, ist das Genfer Modell überall durchsetzbar.

1. Warum Appenzell Ausserrhoden?

300 Unterschriften. Die tiefste Hürde der Schweiz. An einem einzigen Samstag am Wochenmarkt in Herisau lassen sich bei guter Organisation über 50 Unterschriften sammeln. An sechs Samstagen ist die Initiative eingereicht. Kein anderer Kanton bietet einen so niederschwelligen Zugang zur direkten Demokratie.

243 km² – kleiner als Genf. Der Flächenvergleich entkräftet jedes «Nicht-vergleichbar»-Argument.

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

Signalwirkung aus dem ländlichen Raum. Ein Erfolg im Appenzellerland wäre das stärkste mögliche Signal: Wenn es hier funktioniert, funktioniert es überall.

2. Die besondere Herausforderung: Ländlicher Kanton

Anders als in Basel oder Zug ist Appenzell Ausserrhoden kein urbaner Kanton. Die Kampagne muss deshalb anders geführt werden:

Landwirtschaftsnähe als Argument für die Initiative. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager sind für Bauern bessere Partner als Hobby-Jäger. Der Kanton stellt Elektrozäune und Vergrämungsgeräte zur Verfügung, professionelle Fachpersonen reagieren schneller und kompetenter auf Wildschäden, und der Interessenkonflikt der Hobby-Jagd (hohe Bestände jagdbarer Arten halten = mehr Wildschäden) entfällt.

Sachliche Tonlage. In einem kleinen Kanton, in dem viele sich kennen, muss die Kampagne sachlich bleiben. Persönliche Angriffe auf Hobby-Jäger wären kontraproduktiv. Die Botschaft muss lauten: Es geht nicht gegen Personen, sondern für ein besseres System (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Appenzell Ausserrhoden).

Genf als ländliches Vorbild betonen. Die meisten Menschen assoziieren Genf mit der Stadt. Tatsächlich hat Genf ein ausgedehntes Hinterland mit Landwirtschaft. Dieser Aspekt muss in Appenzell kommunikativ stark gemacht werden.

3. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«300 Unterschriften. Das ist alles, was es braucht, um über professionellen Wildtierschutz abzustimmen.»

«Kleiner als Genf. Was dort seit 50 Jahren funktioniert, funktioniert erst recht hier.»

«Professionell statt Hobby. Fachpersonen, die für Bauern arbeiten, nicht für ihr Vergnügen jagen.»

4. Gegneranalyse

Die Patentinhaber bilden eine kleine Gruppe. In einem Kanton mit 55’000 Einwohnern ist jeder Hobby-Jäger persönlich bekannt. Die Kampagne muss diese Tatsache respektieren und sachlich bleiben.

Der Bauernverband könnte als Verbündeter oder als Gegner auftreten. Die Antwort: Professionelles Wildtiermanagement ist für Bauern besser als Hobby-Jagd, weil der Interessenkonflikt entfällt und die Schadensprävention professioneller erfolgt.

Das Traditionsargument wird in Appenzell stärker wiegen als in Basel oder Zug. Die Antwort: 1974 hat auch Genf gegen die Tradition gestimmt. Und 90 Prozent der Genfer würden es wieder tun.

5. Zeitplan

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung & TextvorprüfungJuristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder mit AR-Wohnsitz rekrutierenMonat 1–3
Einreichung zur VorprüfungKantonskanzlei Appenzell AusserrhodenMonat 3–4
Unterschriftensammlung300 Unterschriften; realistisch in wenigen Wochen erreichbarMonat 4–6
Parteienkontakte & KoalitionsaufbauKontakte zu Parteien und Naturschutzverbänden; Bauernverband sondierenMonat 1–10
KantonsratsdebatteParlamentarische Verankerung; MedienarbeitMonat 8–14
AbstimmungskampagneFinale Mobilisierung, Infografiken, MedienpräsenzMonat 14–20

6. Kampagnenmaterial

7. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Appenzell Ausserrhoden angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

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