2. April 2026, 09:40

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Jura

«Pour une gestion professionnelle de la faune sauvage»

Initiative populaire cantonale sous forme de projet rédigé / Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Fondée sur les articles 75 et suivants de la Constitution de la République et Canton du Jura du 20 mars 1977 et sur la loi sur les droits politiques

Déposée par le comité d’initiative [date du dépôt] / Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Hinweis: Der folgende Mustertext ist auf Deutsch verfasst, da wildbeimwild.com eine deutschsprachige Plattform ist. Für die Einreichung im Kanton Jura muss der Initiativtext in französischer Sprache vorliegen. Die Übersetzung ist vor der Einreichung durch eine juristische Fachperson sicherzustellen.

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Jura stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung der Republik und des Kantons Jura vom 20. März 1977 wird um folgende Artikel ergänzt:

Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz / Gestion professionnelle de la faune sauvage

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Jura untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten / Protection des espèces menacées

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung / Disposition transitoire

1 Die Regierung erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Die Regierung stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Der Kanton Jura umfasst 838 km² und rund 73’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Als jüngster Kanton der Schweiz (gegründet 1979) erstreckt er sich über die Höhenzüge und Täler des Juras, von der Ajoie im Norden über die Freiberge (Franches-Montagnes) bis zum Delsberger Becken. Der Kanton ist dünn besiedelt, stark bewaldet und landwirtschaftlich geprägt. Die Freiberge sind eine der letzten grossflächigen Kulturlandschaften der Schweiz mit hohem Biodiversitätswert.

Die Hobby-Jagd wird im Jura als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Jura sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Im Kanton Jura sind Inhaber eines Jagdpatents lediglich zu einem einzigen sogenannten «Hegetag» pro Jahr verpflichtet, an dem sie ohne Waffe einige symbolische Pflegearbeiten an Hecken und Biotopen verrichten. Dieser Pflichttermin dient der Jagdlobby vor allem als Feigenblatt, um ihre Tätigkeit mit vermeintlichen Naturschutzleistungen zu rechtfertigen, steht jedoch in keinem Verhältnis zu den ganzjährigen Störungen und Tötungen durch die Hobby-Jagd. Ein zeitgemässer Wildtierschutz basiert auf professionellem Habitatmanagement und rechtlichem Schutz, nicht auf einem einmal jährlichen Hegetag für Freizeitjäger.

Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com). Der Jura hat mit 838 km² eine grössere Fläche als Genf (282 km²), ist aber mit 73’000 Einwohnern dünner besiedelt. Das professionelle Wildtiermanagement erfordert hier mehr Personal, funktioniert aber nach demselben Prinzip.

Der Kanton Jura ist von der Wolfspolitik unmittelbar betroffen. Die Wolfsrudel im Neuenburger und Waadtländer Jura operieren im Grenzgebiet. Der Luchs ist im jurassischen Waldgebiet seit Jahrzehnten heimisch. Der Biber breitet sich entlang der Gewässer aus (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Der Jura und Genf gehören zur gleichen Sprachregion. Die Genfer Erfahrung ist für die jurassische Bevölkerung kulturell und sprachlich unmittelbar zugänglich:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.

– 2005 sprachen sich 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, also rund 2.40 Franken pro Einwohner.

Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags.

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig.

4. Warum der Kanton Jura?

Jüngster Kanton mit progressiver Tradition. Der Kanton Jura wurde 1979 als jüngster Kanton der Schweiz gegründet. Die jurassische Verfassung von 1977 ist eine der modernsten der Schweiz. Eine Initiative für professionellen Wildtierschutz fügt sich in diese Tradition ein.

Wolfspolitik als akuter Anlass. Die Wolfspräsenz im Jura ist unmittelbar relevant. Die Rudel im Grenzgebiet zu Waadt und Neuenburg betreffen auch jurassisches Territorium. Während die Waadtländer Behörden mit rechtswidrigen Abschüssen konfrontiert sind, könnte der Jura den Gegenweg einschlagen: professionelles, verfassungsmässig verankertes Wildtiermanagement statt Hobby-Jagd auf Zuruf.

Kulturelle Nähe zu Genf. Genfer Fachpersonen, darunter der Faunainspektor Gottlieb Dandliker, können direkt in Kampagnenveranstaltungen auftreten. Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

Tiefe Unterschriftenhürde: 2’000 Unterschriften. In einem Kanton mit 73’000 Einwohnern ist das anspruchsvoll, aber machbar, insbesondere mit Unterstützung der Tier- und Naturschutzverbände.

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Jagdpachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

Luchs-Kanton. Der Jura ist eines der wichtigsten Luchsgebiete der Schweiz. Der Luchs reguliert auf natürliche Weise den Rehbestand und reduziert Verbissschäden. Professionelles Wildtiermanagement schützt den Luchs und nutzt seine ökologische Funktion (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).

Herausforderung: Ländlicher Kanton. Der Jura ist dünn besiedelt und ländlich geprägt. Die Kampagne muss stärker auf den konkreten Nutzen für die Landwirtschaft abstellen: weniger Wildschäden durch professionelle Prävention, Beseitigung des Interessenkonflikts zwischen Hobby-Jagd und Schadensmanagement (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

5. Zum Initiativtext

Der Initiativtext entspricht der Patentjagd-Variante. Die kantonale Kompetenz ist unbestritten: Art. 3 Abs. 1 JSG, die drei gleichwertigen Jagdsysteme, über 50 Jahre unbeanstandete Praxis in Genf.

Der zweite Paragraph ist für den Jura besonders relevant: Luchs seit Jahrzehnten heimisch, Wolf breitet sich aus, Biber an den Gewässern dokumentiert.

Wichtig: Für die Einreichung muss der Text in französischer Sprache vorliegen. Die jurassische Verfassung verwendet den Begriff «Gouvernement» für die Exekutive (statt «Conseil d’État» wie in Neuenburg). Diese Terminologie ist bei der Übersetzung zu beachten.

6. Kostenfolgen: Konkretes Budget für den Jura

Für den Jura mit 838 km² Fläche und rund 73’000 Einwohnern ergibt sich folgende Kostenschätzung:

Personalkosten: 360’000 bis 560’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 3 bis 4 Vollzeitstellen. Der Jura ist mit 838 km² fast dreimal so gross wie Genf (282 km²), aber dünn besiedelt. Eine Vollzeitstelle kostet inklusive Nebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich.

Sachkosten: 80’000 bis 120’000 Franken jährlich. Ausrüstung, Fahrzeuge, Vergrämungsgeräte, Monitoring-Infrastruktur, Elektrozäune, Öffentlichkeitsarbeit.

Schadensvergütung: 40’000 bis 80’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wildschweinschäden in der Landwirtschaft und Verbissschäden im Wald.

Gesamtkosten: 480’000 bis 760’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 6.55 bis 10.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 200’000 bis 400’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Dem stehen Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Die Nettomehrkosten dürften bei 250’000 bis 480’000 Franken jährlich liegen, was rund 3.40 bis 6.60 Franken pro Einwohner entspricht. Die höheren Pro-Kopf-Kosten erklären sich durch die geringe Bevölkerungszahl bei grosser Fläche. In absoluten Zahlen bewegen sich die Kosten im Bereich des Genfer Budgets.

7. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Die Initiative ist bundesrechtskonform. Art. 3 Abs. 1 JSG, die drei gleichwertigen Jagdsysteme, über 50 Jahre unbeanstandete Praxis in Genf. Art. 7a JSG ermöglicht die präventive Regulierung, verpflichtet aber nicht dazu. Die Initiative wahrt die Einheit der Materie.

8. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Der Jura ist dreimal so gross wie Genf und dünn besiedelt – das System ist zu teuer»

Die Fakten: Die grössere Fläche erfordert mehr Fachpersonen (3–4 statt 2–3 Vollzeitstellen). In absoluten Zahlen bewegen sich die Kosten aber im Bereich des Genfer Budgets. Die dünne Besiedlung vereinfacht das Wildtiermanagement tendenziell, weil es weniger Konfliktzonen zwischen Mensch und Wildtier gibt. Die höheren Pro-Kopf-Kosten sind eine mathematische Folge der kleinen Bevölkerung, nicht ein Zeichen von Ineffizienz (vgl. Jagdmythen-Faktencheck).

Kommunikative Kurzformel: «In absoluten Zahlen kostet professioneller Wildtierschutz im Jura gleich viel wie in Genf. Weniger Menschen auf mehr Fläche bedeutet weniger Konflikte, nicht höhere Kosten.»

«Der Jura ist ein Bauernkanton – die Landwirtschaft braucht die Hobby-Jagd»

Die Fakten: Die Landwirtschaft braucht Schadensmanagement, nicht Hobby-Jagd. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager sind für Bauern bessere Partner als Hobby-Jäger, weil der Interessenkonflikt entfällt: Hobby-Jäger haben ein Interesse an hohen Beständen jagdbarer Arten, was zu mehr Wildschäden führt. Professionelle Fachpersonen arbeiten für die Schadensverhütung, nicht für ihr Vergnügen. In Genf stellt der Kanton den Bauern Elektrozäune zur Verfügung und schützt Kulturen aktiv (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Jura).

Kommunikative Kurzformel: «Bauern brauchen Fachpersonen, die Schäden verhindern, nicht Hobby-Jäger, die Bestände für ihr Vergnügen hochhalten.»

«Der Luchs und der Wolf brauchen die Hobby-Jagd als Regulativ»

Die Fakten: Es ist genau umgekehrt. Luchs und Wolf sind natürliche Regulatoren des Rehbestands. In Genf, wo es keine Hobby-Jagd gibt, funktioniert die natürliche Regulation seit 50 Jahren. Die Hobby-Jagd stört die natürlichen Regulationsmechanismen, indem sie Sozialstrukturen zerstört und Reproduktionsraten künstlich erhöht. Die Initiative schützt Luchs und Wolf und ermöglicht ihnen, ihre ökologische Funktion auszuüben.

Kommunikative Kurzformel: «Der Luchs reguliert den Rehbestand. Kostenlos, effizient und natürlich. Hobby-Jäger töten den Regulator und behaupten dann, sie müssten regulieren.»

9. Zusammenfassung

Diese Initiative gibt der jurassischen Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement auszusprechen. Als jüngster Kanton der Schweiz hat der Jura eine progressive Tradition, in die sich professioneller Wildtierschutz einfügt. Der Luchs als natürlicher Regulator, die Wolfspolitik als aktueller Anlass und die kulturelle Nähe zu Genf machen den Jura zu einem strategisch wichtigen Kanton für die Ausweitung des Genfer Modells in die Romandie.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz» / Comité d’initiative «Pour une gestion professionnelle de la faune sauvage»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Jura)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien-ueber-die-auswirkung-der-jagd-auf-wildtiere-und-jaeger

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/warum-die-hobby-jagd-in-der-schweiz-kein-naturschutz-ist

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Jura: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton JU

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/dossiers/wolf-in-der-schweiz-fakten-politik-und-die-grenzen-der-jagd

Wildtiere und Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/wildtiere – Informationen zu Wildtieren, Beutegreifern und zur Koexistenz von Mensch und Wildtier.

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck zu den häufigsten Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby.

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt

Hinweis zum Verfahren

Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext in französischer Sprache vor Beginn der Unterschriftensammlung bei der Staatskanzlei (Chancellerie d’État) des Kantons Jura zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 2’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Sammelfrist beträgt 12 Monate ab Veröffentlichung im Journal officiel (Art. 89 Abs. 1 LDP). Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach der kantonalen Gesetzgebung über die politischen Rechte.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Jura Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Der Jura ist der zweite Romandie-Kanton in der Serie und strategisch wichtig als Luchs-Kanton mit Wolfspolitik-Relevanz. Als jüngster Kanton der Schweiz mit progressiver Verfassungstradition bietet er ein günstiges politisches Klima. Die tiefe Unterschriftenhürde von 2’000 ist machbar. Die grösste Herausforderung sind die höheren Pro-Kopf-Kosten aufgrund der dünnen Besiedlung bei grosser Fläche.

1. Warum der Kanton Jura?

Jüngster Kanton, progressive Tradition. Die Verfassung von 1977 ist eine der modernsten der Schweiz. Professioneller Wildtierschutz fügt sich in diese Tradition ein.

Wolfspolitik als Mobilisierungsthema. Die Wolfsrudel im Jura und die rechtswidrigen Abschüsse im Nachbarkanton Waadt machen den Artenschutz-Paragraphen zum aktuellen Thema.

Luchs als natürlicher Regulator. Der Jura ist eines der wichtigsten Luchsgebiete der Schweiz. Die Initiative schützt den Luchs und nutzt seine ökologische Funktion.

2’000 Unterschriften. Eine machbare Hürde mit Verbände-Unterstützung.

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

2. Besondere Herausforderungen

Pro-Kopf-Kosten. Die Nettomehrkosten von 3.40 bis 6.60 Franken pro Einwohner sind höher als in allen bisherigen Kantonen. Das erfordert eine klare Kommunikation: In absoluten Zahlen bewegen sich die Kosten im Bereich des Genfer Budgets. Weniger Menschen auf mehr Fläche bedeutet weniger Konfliktzonen.

Ländlicher Charakter. Wie in Appenzell Ausserrhoden muss die Kampagne stärker auf den konkreten Nutzen für die Landwirtschaft abstellen.

3. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«Le Jura mérite mieux que la chasse de loisir.» Der Jura verdient Besseres als die Freizeitjagd. Positiv, selbstbewusst, kantonsidentitätsstiftend.

«Le lynx régule – gratuitement. Le chasseur tue – pour son plaisir.» Der Luchs reguliert kostenlos. Der Hobby-Jäger tötet zum Vergnügen. Die Luchs-Botschaft ist für den Jura einzigartig.

«Genève le fait depuis 50 ans. Le Jura peut faire de même.» Die Genfer Referenz, in der Sprache des Kantons.

4. Gegneranalyse

Die Patentinhaber sind im dünn besiedelten Jura lokal verankert und persönlich bekannt. Die Kampagne muss sachlich bleiben.

Der Bauernverband ist der entscheidende Akteur. Wenn er neutral bleibt oder die Initiative unterstützt, hat sie gute Chancen. Die Argumentation über den Interessenkonflikt der Hobby-Jagd (hohe Bestände = mehr Schäden) ist der Schlüssel.

Das Kostenargument ist im Jura angreifbarer als in allen bisherigen Kantonen. Die Antwort: In absoluten Zahlen ist das Budget vergleichbar mit Genf. Pro-Kopf-Kosten sind eine Frage der Bevölkerungsdichte, nicht der Systemeffizienz (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Jura).

5. Zeitplan

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung & TextvorprüfungJuristin/Jurist beiziehen; Übersetzung ins Französische; Komiteemitglieder mit JU-WohnsitzMonat 1–4
Einreichung zur VorprüfungChancellerie d’ÉtatMonat 4–5
Veröffentlichung & SammelstartZiel: 2’500+ Unterschriften als PufferMonat 5
Parteienkontakte & KoalitionsaufbauPS, Verts, CS-POP; Genfer Kontakte aktivieren; NaturschutzverbändeMonat 1–10
Einreichung der UnterschriftenChancellerie d’État, amtliche ÜberprüfungNach Sammelfrist
Parlement-DebatteParlamentarische Verankerung; MedienarbeitFolgemonate
AbstimmungskampagneFinale Mobilisierung mit Genfer UnterstützungVor Abstimmung

6. Kampagnenmaterial

  • Das Genf-Dossier als zentrales Argumentarium, ergänzt durch französischsprachige Materialien.
  • Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Jura als Hintergrundmaterial.
  • Gottlieb Dandliker als Referenzperson für Medienauftritte.
  • Lokale Medien: Le Quotidien Jurassien, RFJ, RJB, RTS (Région).
  • Luchs-Botschaft als kantonsspezifisches visuelles Element.

7. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Jura angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →