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Tierwelt

120 Hunde eingeschläfert: Tierverwahrlosung in Ramiswil

In der Schweiz werden jedes Jahr mehrere Hundert Fälle schwerer Verstösse gegen das Tierschutzgesetz registriert, doch Massenräumungen wie jene auf dem Hof in Ramiswil bleiben selten.

Redaktion Wild beim Wild — 9. November 2025

Laut den Jahresberichten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zählen Tierverwahrlosung, unzureichende Fütterung, fehlende tierärztliche Versorgung und mangelhafte Unterbringung zu den häufigsten Gründen für behördliche Eingriffe.

In den meisten Fällen werden einzelne Tiere beschlagnahmt oder Haltungsvorschriften verschärft. Einsätze, bei denen Dutzende oder gar über hundert Tiere betroffen sind, treten hingegen nur wenige Male pro Jahr auf.

In der kleinen Solothurner Gemeinde Ramiswil wurde ein Landwirtschaftsbetrieb geräumt, nachdem dort schwerwiegende Verstösse gegen das Tierwohl festgestellt wurden. Das Veterinäramt des Kantons Solothurn fand auf dem Hof mehrere Dutzend Pferde sowie rund 120 Hunde in so geschwächten gesundheitlichen Zuständen vor, dass die Tiere eingeschläfert werden mussten. Dass ein Betrieb eine so gravierende Tierhaltungs- und Gesundheitslage erreichen kann, bevor eingegriffen wird, deutet auf systemische Mängel hin.

Ein vergleichbarer, lange laufender Fall war der Fall Hefenhofen im Kanton Thurgau, bei dem über Jahre hinweg viele Tiere unter miserablen Bedingungen gehalten wurden, bevor eine Räumung erfolgte. Der Ramiswiler Fall weist Parallelen auf und sollte Anlass sein für eine Überprüfung, wie Tierwohl-Auflagen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung überwacht werden.

Die Fallzahlen zeigen ein klares Muster: Überdurchschnittlich viele Räumungen betreffen Betriebe oder Privatpersonen, die über längere Zeit Tiere ansammeln und den Überblick verlieren. Diese sogenannte „Animal Hoarding“-Dynamik ist auch in der Schweiz bekannt und wird zunehmend als Problem erkannt. Veterinärämter berichten, dass solche Situationen oft über Monate oder Jahre entstehen und sich erst dann zuspitzen, wenn Hinweise aus der Bevölkerung oder wiederholte Kontrollen das Ausmass sichtbar machen.

Der Fall Ramiswil reiht sich damit in wenige, aber schwerwiegende Vorfälle ein, zu denen auch ältere Beispiele wie der Fall Hefenhofen gehören. Gemeinsam ist ihnen ein erheblicher Kontrollaufwand, hohe Tierzahlen und das Erfordernis drastischer Massnahmen. Während die Gesamtzahl von Kontrollen in der Schweiz jährlich bei über 40’000 liegt, enden nur ein Bruchteil in Beschlagnahmungen und nur eine Handvoll in grossen Räumungsaktionen.

Tierschutzorganisationen fordern seit Jahren, dass Hinweise schneller nachverfolgt und Risikobetriebe engmaschiger kontrolliert werden. Fachstellen wiederum weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Grundlagen vorhanden seien, Prävention aber an personellen Ressourcen, der Kooperationsbereitschaft von Tierhaltern und an der Schwierigkeit scheitere, frühzeitig rechtlich belastbare Beweise zu sichern. Der Ramiswiler Einsatz verdeutlicht diese strukturellen Herausforderungen: Erst als der Zustand der Tiere unhaltbar war, konnte eingegriffen werden.

Die nun laufenden Abklärungen sollen klären, ob frühere Massnahmen möglich gewesen wären und wie sich Fälle vergleichbarer Dimension künftig verhindern lassen. Sicher ist, dass Behörde, Politik und Fachorganisationen erneut darüber diskutieren müssen, wie präventive Kontrollen gestärkt und Risikofälle schneller identifiziert werden können, bevor Tierleid ein Ausmass erreicht, das nur noch mit einer Grossräumung und zahlreichen Einschläferungen endet.

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