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Keine Promillegrenze für Bündner Hobby-Jäger

Das Parlament in Graubünden kippt das Gesetz: Doch keine Promillegrenze für Hobby-Jäger. Alkoholisierte Hobby-Jäger bleiben damit ein Sicherheitsrisiko in Bündner Wäldern. Mehr zur Hobby-Jagd.

Redaktion Wild beim Wild — 18. Oktober 2016

Update 18.10.2016: Parlament kippt das Gesetz: Doch keine Promillegrenze für Hobby-Jäger in Graubünden.

Auf der Bündner Hobby-Jagd wird doch keine Promillegrenze wie im Strassenverkehr eingeführt. Die Mehrheit des Kantonsparlaments lehnte die Einführung von Alkoholgrenzwerten ab und liess die Regierung ins Leere laufen.

Am Montag hatte der Bündner Grosse Rat noch Eintreten auf die Revisionsvorlage der Regierung zum kantonalen Jagdgesetz signalisiert. Graubünden wäre der erste Kanton gewesen mit Alkoholgrenzwerten im Jagdgesetz.

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85 zu 26: Alkoholgrenzwerte abgelehnt

Die entsprechenden Gesetzesartikel überstanden jedoch am Dienstag die Detailberatung nicht. Sie wurden mit 85 zu 26 Stimmen aus der Vorlage hinaus spediert.

Eine Kommissionsminderheit hatte sich mit Vehemenz gegen die Aufnahme der Gesetzesbestimmungen zum Thema Alkohol gewehrt. «Die Bündner Hobby-Jagd hat kein Alkoholproblem», sagte der Sprecher der Kommissionsminderheit. Bis anhin sei bei keinem einzigen Jagdunfall Alkohol im Spiel gewesen. Die neuen Bestimmungen seien «völlig unverhältnismässig».

Regierungsrat Mario Cavigelli verteidigte die Vorlage, welche konkret einen Alkoholgehalt von 0,5 Promille als Grenzwert aufführte. Der Wert entspreche zwar jenem im Strassenverkehr, die Sanktionen bei Verstössen seien bei den Hobby-Jägern aber weitaus milder. Es gebe nur eine Busse sowie allenfalls einen bedingten Entzug des Patents.

Patentgebühren nur leicht erhöht

Der Regierungsrat stand auf verlorenen Posten. Das Parlament zeigte sich nicht nur bei der Alkoholfrage freundlich zu den Hobby-Jägern, sondern auch bei den Gebühren für die dreiwöchige Patentjagd im September. Die Patentgebühren für Einheimische wurden nicht wie von der Regierung vorgeschlagen von 697 Franken auf 800, sondern auf nur 750 Franken angehoben.

Vorgeschichte: Volksinitiative und Jagdgesetzrevision

Die Bestimmung, wonach bei der Ausübung der Hobby-Jagd die gleichen Blutalkoholgrenzen wie in der Strassenverkehrsgesetzgebung gelten sollen, ist Teil der zustande gekommenen Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd». Die Bündner Kantonsregierung nahm mehrere Punkte aus der Initiative des Vereins Wildtierschutz Schweiz auf und liess sie in die Revision des kantonalen Jagdgesetzes einfliessen.

Es gebe kein «akutes Alkoholproblem in der Hobby-Jägerschaft», sagte Regierungsrat Mario Cavigelli. Die Hobby-Jäger wollten nicht betrunken herumlaufen, sondern auf der Hobby-Jagd Beute machen. Es gebe jedoch eine gesellschaftliche Erwartung, in dieser Hinsicht ein Zeichen zu setzen.

Die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd», welche neun Forderungen umfasst, lehnte der Rat mit 112 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die anstehende Revision des Jagdgesetzes ist deshalb ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative.

Zweite Jagdinitiative abgelehnt

Es ist die zweite Jagdinitiative, von welcher das Parlament innerhalb von eineinhalb Jahren nichts wissen will. Die erste Volksinitiative, welche die Sonderjagd abschaffen wollte, erklärte der Rat ungültig, weil sie übergeordnetem Recht zuwider laufe. Das Bündner Verwaltungsgericht stützte den parlamentarischen Entscheid. Der Fall liegt zur Beurteilung vor dem Bundesgericht.

Die Hobby-Jagd in Graubünden ist nicht nur wegen der beiden Volksinitiativen unter Druck. Auch die Hobby-Jäger selber sind sich nicht immer einig. Die Hobby-Jagd im grössten Kanton ist mit Abstand die grösste in der Schweiz. Über 5’000 Hobby-Jäger gehen jeweils im September für drei Wochen zur Patentjagd auf die Pirsch. Geschossen werden total gegen 15’000 Tiere, vor allem Hirsche, Murmeltiere, Gämsen und Rehe.

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