Tierrechte

Keine Promillegrenze für Bündner Jäger

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Update 18.10.2016: Parlament kippt das Gesetz: Doch keine Promillegrenze für Jäger in Graubünden.

Auf der Bündner Jagd wird doch keine Promillegrenze wie im Strassenverkehr eingeführt. Die Mehrheit des Kantonsparlaments lehnte die Einführung von Alkoholgrenzwerten ab und liess die Regierung ins Leere laufen.

Am Montag hatte der Bündner Grosse Rat noch Eintreten auf die Revisionsvorlage der Regierung zum kantonalen Jagdgesetz signalisiert. Graubünden wäre der erste Kanton gewesen mit Alkoholgrenzwerten im Jagdgesetz.

Die entsprechenden Gesetzesartikel überstanden jedoch am Dienstag die Detailberatung nicht. Sie wurden mit 85 zu 26 Stimmen aus der Vorlage hinaus spediert.

Eine Kommissionsminderheit hatte sich mit Vehemenz gegen die Aufnahme der Gesetzesbestimmungen zum Thema Alkohol gewehrt. «Die Bündner Jagd hat kein Alkoholproblem», sagte der Sprecher der Kommissionsminderheit. Bis anhin sei bei keinem einzigen Jagdunfall Alkohol im Spiel gewesen. Die neuen Bestimmungen seien «völlig unverhältnismässig».

Ein anderer Grossrat sagte, die Bestimmungen über den Alkoholmissbrauch seien realitätsfremd. Die ganze Jägerschaft werde unter Generalverdacht gestellt.

Regierungsrat Mario Cavigelli verteidigte die Vorlage, welche konkret einen Alkoholgehalt von 0,5 Promille als Grenzwert aufführt. Der Wert entspreche zwar jenem im Strassenverkehr, die Sanktionen bei Verstössen seien bei den Jägern aber weitaus milder. Es gebe nur eine Busse sowie allenfalls einen bedingten Entzug des Patents.

Der Regierungsrat stand auf verlorenen Posten. Das Parlament zeigte sich nicht nur bei der Alkoholfrage freundlich zu den Jägern, sondern auch bei den Gebühren für die dreiwöchige Patentjagd im September. Die Patentgebühren für Einheimische wurden nicht wie von der Regierung vorgeschlagen von 697 Franken auf 800, sondern auf nur 750 Franken angehoben.


17.10.2016: Graubünden ist der erste Kanton, welcher für die Jagd eine Alkohol-Limite einführt.

Die Bestimmung, wonach bei der Ausübung der Jagd die gleichen Blutalkoholgrenzen wie in der Strassenverkehrsgesetzgebung gelten sollen, ist Teil der Zustande gekommenen Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd».

Die Bündner Kantonsregierung nahm mehrere Punkte aus der Initiative des Vereins Wildtierschutz Schweiz auf und liess sie in die Revision des kantonalen Jagdgesetzes einfliessen, darunter den Passus mit den Alkoholgrenzen. Es gebe kein «akutes Alkoholproblem in der Jägerschaft», sagte Regierungsrat Mario Cavigelli. Die Jäger wollten nicht betrunken herumlaufen, sondern auf der Jagd Beute machen.

Der Regierungsrat plädierte aber dafür, die Bestimmung über die Alkoholgrenzen aus der Initiative respektive der Strassenverkehrsgesetzgebung zu übernehmen und in das Jagdgesetz zu integrieren. Es gebe eine gesellschaftliche Erwartung. In dieser Hinsicht könne ein Zeichen gesetzt werden, sagte Cavigelli

Die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd», welche neun Forderungen umfasst, lehnte der Rat mit 112 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Am Dienstag nimmt das Parlament die Detailberatung der Gesetzesrevision auf.

In der Summe wurden am Montag mehrere Punkte der Initiative zwar für gültig erklärt, aber dem Volk zur Ablehnung empfohlen. Andere Forderungen wurden ungültig beurteilt wie etwa jene nach einer paritätischen Zusammensetzung mit Tierschützern/Jägern bei den Jagdbehörden. Die anstehende Revision des Jagdgesetzes ist deshalb ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative.

Es ist die zweite Jagdinitiative, von welcher das Parlament innerhalb von eineinhalb Jahren nichts wissen will. Die erste Volksinitiative, welche die Sonderjagd abschaffen wollte, erklärte der Rat ungültig, weil sie übergeordnetem Recht zuwider läuft. Das Bündner Verwaltungsrat stützte den parlamentarischen Entscheid. Jetzt liegt der Fall zur Beurteilung vor dem Bundesgericht.

Die Jagd in Graubünden ist nicht nur wegen der beiden Volksinitiativen unter Druck. Auch die Jäger selber sind sich nicht immer einig. Die Jagd im grössten Kanton ist mit Abstand auch die grösste in der Schweiz. Über 5000 Jäger und einige Jägerinnen gehen jeweils im September für drei Wochen zur Patentjagd auf die Pirsch. Geschossen werden total gegen 15’000 Tiere, vor allem Hirsche, Murmeltiere, Gämsen und Rehe.

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