2. April 2026, 05:41

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Mustertext: Verflechtung Jagdverwaltung und Verbände

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (… Gesetzesbezeichnung …) sowie der Jagdverordnung (… Verordnungsbezeichnung …) zu unterbreiten, mit der im Kanton (…) die personellen und institutionellen Verflechtungen zwischen der kantonalen Jagdverwaltung und den Jagdverbänden transparent gemacht und Interessenkonflikte durch verbindliche Unvereinbarkeitsregelungen unterbunden werden. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass

  • alle Personen, die in der kantonalen Jagdverwaltung, in Jagdkommissionen, Fachgremien oder Beratungsstellen mit jagdpolitischen Aufgaben betraut sind, ihre Mitgliedschaften, Funktionen und finanziellen Verbindungen zu Jagdverbänden offenlegen müssen
  • eine verbindliche Unvereinbarkeitsregelung eingeführt wird, die verbietet, dass Personen gleichzeitig in der kantonalen Jagdverwaltung und in Leitungsfunktionen von Jagdverbänden tätig sind
  • Jagdkommissionen und Beratungsgremien werden paritätisch zusammengesetz, sodass Tierschutzorganisationen, Naturschutzfachstellen und die Bevölkerung gleichberechtigt vertreten sind
  • der Regierungsrat eine vollständige Übersicht über alle personellen Verflechtungen veröffentlicht und jährlich aktualisiert

Insbesondere ist gesetzlich zu regeln, dass

  • Mitarbeitende der Jagdverwaltung, die gleichzeitig ein Jagdpatent besitzen, dies offenlegen müssen
  • die Finanzflüsse zwischen Kanton, Gemeinden und Jagdverbänden jährlich öffentlich ausgewiesen werden
  • Ausstandspflichten gelten, wenn Mitglieder von Jagdkommissionen über Geschäfte beraten, die ihre eigenen jagdlichen Interessen betreffen

2. Kurze Begründung

Die Hobby-Jagd startet am Schreibtisch. In vielen Kantonen sind die personellen Verflechtungen zwischen Jagdverwaltung und Jagdverbänden so eng, dass von einer unabhängigen Aufsicht kaum gesprochen werden kann. Dieselben Personen, die in der Verwaltung Abschussplanungen erstellen, sind in ihrer Freizeit als Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger aktiv und in den Verbänden organisiert.

Diese Personalunion wäre in jedem anderen Bereich der öffentlichen Verwaltung undenkbar. Die Jäger-Lobby in der Schweiz funktioniert gerade deshalb so effektiv, weil die Grenzen zwischen Verband und Verwaltung fliessend sind.

Die Folgen sind gravierend: Abschusszahlen werden von einer Jägerschaft festgelegt, die ein materielles Interesse an hohen Abschüssen hat. Beschwerden von Tierschutzorganisationen landen bei Stellen, die von der Jägerschaft dominiert werden. Die vorliegende Motion fordert Transparenz und Entflechtung.

  • Dossier Die Hobby-Jagd startet am Schreibtisch: Link
  • Dossier Jäger-Lobby: Link
  • Dossier Wie Jagdverbände Politik und Öffentlichkeit beeinflussen: Link