Mustertext: Gleichstellung von Wildtieren im TSchG
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, sich auf Bundesebene aktiv dafür einzusetzen, dass die tierschutzrechtliche Sonderstellung von Wildtieren, die im Rahmen der Hobby-Jagd getötet werden, aufgehoben wird. Insbesondere ist
- eine Standesinitiative vorzubereiten, die eine Harmonisierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) mit dem JSG fordert
- auf kantonaler Ebene die Jagdverordnung so anzupassen, dass die kantonalen Tierschutzanforderungen sinngemäss auch auf die Hobby-Jagd angewendet werden
- zu prüfen, ob die kantonale Tierschutzfachstelle in die Überwachung der Hobby-Jagd einbezogen werden kann
- das Veterinäramt zu ermächtigen, regelmässig Inspektionen von Jagdpraktiken durchzuführen
- Verstösse gegen Tierschutzgrundsätze auf der Hobby-Jagd (unnötiges Leiden, vermeidbare Anschüsse) systematisch zu erfassen und zu ahnden
2. Kurze Begründung
Das Tierschutzgesetz der Schweiz gehört zu den fortschrittlichsten der Welt. Doch an der Waldgrenze endet dieser Schutz. Für Nutztiere in Schlachthöfen gelten strenge Vorschriften: Betäubungspflicht, maximale Wartezeiten, veterinärärztliche Überwachung. Für Wildtiere, die von Hobby-Jägern geschossen werden, gelten diese Standards nicht.
Die Leidensfähigkeit eines Wildtieres ist identisch mit jener eines Nutztieres. Die Tatsache, dass das Töten im Wald stattfindet, ist kein Grund für geringeren Schutz. Die unkontrollierten Bedingungen auf der Hobby-Jagd erhöhen das Risiko unnötigen Leidens erheblich.
- Dossier: Warum Tierschutzrecht an der Waldgrenze endet
- Dossier: Jagd und Tierschutz
- Dossier: Freizeitgewalt an Tieren beenden
