2. April 2026, 05:38

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Schwyz

«Für professionellen Wildtierschutz»

Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Gestützt auf § 34 der Verfassung des Kantons Schwyz vom 24. November 2010 und auf das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Schwyz stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons Schwyz vom 24. November 2010 wird um folgende Paragraphen ergänzt:

§ [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Schwyz untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

§ [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Im Kanton Schwyz, einem alpinen Innerschweizer Kanton mit rund 160’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 908 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).

Die Hobby-Jagd wird in Schwyz als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Behauptung übernehmen die Patentinhaber keine ökologische Verantwortung, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne, die primär auf die Interessen der Forst- und Landwirtschaft ausgerichtet sind (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schwyz sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Der Kanton Schwyz steht im Zentrum der nationalen Wolfsdebatte: Im Juli 2025 wurde das erste Wolfsrudel im Kanton mittels Fotofallennachweis bestätigt. Bereits rund fünf Wochen später beantragte der Kanton die Regulierung beim BAFU und erhielt am 28. August 2025 die Bewilligung, zwei Drittel der Welpen abschiessen zu lassen. Bis Ende November 2025 wurden drei von fünf Jungwölfen erlegt. Der Abstand zwischen Erstnachweis und Abschuss illustriert, wie schnell aus einer biologischen Tatsache eine politische Tötungsverfügung wird. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der Luchs ist im Kanton heimisch (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Der Kanton Schwyz hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.

Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.

– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.

– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, mit biologischer Ausbildung und im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, Umsiedlung, Geschmacksrepellentien und bauliche Schutzmassnahmen.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert. Die Initiative verankert die Genehmigungspflicht verfassungsmässig.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen natürlichen Prozess.

4. Warum Schwyz?

Der Kanton Schwyz eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:

Schwyz steht im Zentrum der Wolfsdebatte. Im Juli 2025 wurde das erste Wolfsrudel im Kanton bestätigt. Fünf Wochen später lag die Abschussbewilligung vor. Bis November 2025 waren drei von fünf Welpen tot. Der Abstand zwischen Erstnachweis und Abschuss illustriert, wie schnell aus einer biologischen Tatsache eine politische Tötungsverfügung wird – und warum ein verfassungsmässiger Schutz nötig ist, bevor es so weit kommt. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort auf die Wolfsdebatte: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Abschüsse (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Mythen und Muotatal: Einzigartige Wildnisgebiete. Das Muotatal und die Mythenregion beherbergen einige der letzten Wildnisgebiete der Innerschweiz. Der Luchs ist hier heimisch, der Steinbock lebt an den Felsenkämmen. Professionelles Wildtiermanagement würde diese einzigartigen Lebensräume konsequenter schützen als die Hobby-Jagd (vgl. wildbeimwild.com zu Nationalparks und Schutzgebieten).

2’000 Unterschriften. Bei 160’000 Einwohnern sind 2’000 Unterschriften nur 1.25 Prozent der Bevölkerung. In Schwyz, Freienbach, Küssnacht, Einsiedeln und Wollerau lässt sich effizient sammeln (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Biber an der Sihl und am Zürichsee-Südufer. Der Biber ist im Kanton dokumentiert. Seit Februar 2025 darf er schweizweit auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Die Initiative schützt den Biber (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung. Die bestehenden Patente erlöschen und bereits bezahlte Gebühren werden anteilig rückerstattet.

Urbane Basis am Zürichsee. Die Gemeinden Freienbach, Wollerau und Küssnacht gehören zum Einzugsgebiet Zürich und sind urban geprägt. Zusammen mit dem Hauptort Schwyz und Einsiedeln lebt ein erheblicher Teil der Kantonsbevölkerung in Agglomerationen.

Signalwirkung für die Innerschweiz. Ein Erfolg in Schwyz hätte Signalwirkung für die gesamte Zentralschweiz (LU, OW, NW, UR, ZG). Schwyz ist der Kanton, der die Wolfsdebatte symbolisiert.

5. Zum Initiativtext

Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd

Das Verbot der Patentjagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform.

Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement

Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.

Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio

Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang. In Genf werden jährlich rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt (gemäss BAFU-Jagdstatistik), hauptsächlich Jungtiere, wobei Leittiere explizit geschont werden.

Absatz 4 – Wildtierkommission

Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht haben und verhindert, dass der Regierungsrat eigenständig Ausnahmen bewilligt. Die Einbindung der Wissenschaft gewährleistet evidenzbasierte Entscheidungen (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten). Die Wolfsdebatte in Schwyz hat gezeigt, wie schnell politischer Druck zu Abschussbewilligungen führt: fünf Wochen zwischen Erstnachweis und Bewilligung. Eine verfassungsmässig verankerte Wildtierkommission hätte diesen Automatismus verhindert.

Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz

Die Förderung der Koexistenz umfasst in Schwyz insbesondere die Sicherung und Vernetzung der Wildnisgebiete im Muotatal und in der Mythenregion, den Schutzwald an den Steilhängen und die Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten gegenüber Wildtieren (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Übergangsbestimmungen

Die Frist von zwei Jahren gibt dem Regierungsrat genügend Zeit, die Ausführungsgesetzgebung zu erarbeiten. Das bestehende Amt für Wald und Natur kann als institutionelle Basis dienen. Der Systemwechsel von der Patentjagd zur Regiejagd ist administrativ einfach.

6. Zum zweiten Paragraphen: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Der zweite Paragraph ist für Schwyz von höchster Aktualität. Der Fall des ersten Schwyzer Wolfsrudels 2025 zeigt exemplarisch, warum ein verfassungsmässiger Schutz nötig ist: Fünf Wochen zwischen Erstnachweis und Abschussbewilligung. Drei von fünf Welpen tot innerhalb weniger Monate. Ohne demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission wird aus jeder Wolfssichtung automatisch eine Abschussverfügung. Der Luchs ist im Kanton heimisch. Der Biber besiedelt die Sihl und das Zürichsee-Südufer. Die «insbesondere»-Formulierung schützt auch künftige Rückkehrer (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Schwyz

Das Genfer Referenzbudget

In Genf, das mit 282 km² rund dreimal kleiner ist als Schwyz und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal, rund 250’000 Franken für Prävention und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung.

Konservative Hochrechnung für Schwyz

Für Schwyz mit 908 km² Fläche und rund 160’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung:

Personalkosten: 480’000 bis 840’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 4 bis 6 Vollzeitstellen. Schwyz ist dreimal grösser als Genf und topographisch vielfältig: urban am Zürichsee, alpin im Muotatal und in der Mythenregion.

Sachkosten: 100’000 bis 180’000 Franken jährlich.

Schadensvergütung: 60’000 bis 150’000 Franken jährlich.

Herdenschutz-Startinvestition: 400’000 bis 700’000 Franken. Einmalige Investition in die Herdenschutz-Infrastruktur für die Mythenregion und das Muotatal über drei bis fünf Jahre.

Gesamtkosten: 640’000 bis 1’170’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 4.00 bis 7.30 Franken pro Einwohner und Jahr.

Kompensatorische Reproduktion und Übergangsmanagement

Die kompensatorische Reproduktion durch Jagddruck betrifft auch den Kanton Schwyz. Die Hobby-Jagd produziert durch den Jagddruck mehr Geburten, als sie entnimmt. Nach dem Systemwechsel braucht es in den ersten Jahren ein gezieltes Übergangsmanagement, das in den höheren Stellenzahlen eingerechnet ist (vgl. Studien auf wildbeimwild.com).

Einsparungen und Gegenfinanzierung

Dem stehen Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken. Im Jahr 2025 wurden in Schwyz drei Jungwölfe innerhalb weniger Monate nach dem Erstnachweis des Rudels erlegt – Kosten, die bei professionellem Wildtiermanagement mit dem Ziel der Koexistenz entfallen.

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 400’000 bis 600’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Die Nettomehrkosten dürften bei 350’000 bis 800’000 Franken jährlich liegen, was rund 2.20 bis 5.00 Franken pro Einwohner entspricht. Selbst grosszügig gerechnet: Das sind weniger als 0.05 Prozent des kantonalen Budgets von rund 1.6 Milliarden Franken (Staatsrechnung 2024, EFV). Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr – für professionellen Wildtierschutz im Kanton, der die Wolfsdebatte symbolisiert (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).

8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Erster Paragraph: Abschaffung der Hobby-Jagd

Bundesrechtskonform. Art. 3 Abs. 1 JSG. Drei gleichwertige Jagdsysteme. Genf seit 1974 unbeanstandet.

Zweiter Paragraph: Schutz geschützter Arten

Art. 7a JSG ermöglicht die präventive Regulierung, verpflichtet aber nicht dazu. Der Verzicht verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.

Einheit der Materie

Gewahrt, da sich sämtliche Bestimmungen auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.

9. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Schwyz ist ein alpiner Kanton – das Genfer Modell passt nicht»

Die Fakten: Schwyz ist topographisch vielfältig: Die Gemeinden am Zürichsee (Freienbach, Wollerau, Küssnacht) sind urban. Der Talkessel von Schwyz und das Einzugsgebiet von Einsiedeln sind Mittelland-ähnlich. Die alpinen Gebiete (Muotatal, Mythenregion) sind dünn besiedelt mit weniger Konfliktzonen. Im urbanen Teil ist die Situation direkt vergleichbar mit Genf. Im alpinen Teil gibt es weniger Menschen und damit weniger Konflikte – nicht mehr (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schwyz).

Kommunikative Kurzformel: «Freienbach und Küssnacht sind so urban wie Genf. Und im Muotatal braucht es professionellen Wildtierschutz, nicht Hobby-Jagd.»

«Der Wolf muss reguliert werden»

Die Fakten: Fünf Wochen zwischen Erstnachweis und Abschussbewilligung. Drei tote Welpen. Das ist keine Regulierung, das ist politischer Aktivismus mit dem Gewehr. Professionelles Wildtiermanagement würde den Wolf als natürlichen Regulator nutzen und die Nutztierherden durch professionelle Prävention schützen – nicht durch reflexartige Abschüsse. Der Wolf reduziert den Verbissdruck im Schutzwald, was gerade in einem Kanton mit Steilhängen ökologisch und volkswirtschaftlich bedeutsam ist.

Kommunikative Kurzformel: «Fünf Wochen vom Erstnachweis zum Abschuss. Drei tote Welpen. Das ist keine Regulierung, das ist politische Tötung.»

«Die Kosten sind für einen kleinen Kanton zu hoch»

Die Fakten: Selbst grosszügig gerechnet: rund 2.20 bis 5.00 Franken pro Einwohner und Jahr. Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Weniger als 0.1 Prozent des Kantonsbudgets. Schwyz hat zudem eine der höchsten Steuerkräfte aller Kantone.

Kommunikative Kurzformel: «Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Weniger als 0.1 Prozent des Kantonsbudgets. Für einen der steuerkräftigsten Kantone der Schweiz tragbar.»

10. Zusammenfassung

Diese Initiative gibt der Schwyzer Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Paragraph folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell. Der zweite Paragraph ist eine direkte Antwort auf den Fall des Schwyzer Wolfsrudels 2025: Er verhindert, dass aus jeder Wolfssichtung automatisch eine Abschussverfügung wird, und schützt auch Luchs, Biber und künftige Rückkehrer. Als Kanton im Zentrum der Wolfsdebatte hätte ein Erfolg in Schwyz eine Signalwirkung, die weit über die Kantonsgrenzen hinausreicht.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Schwyz)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Die folgenden Dossiers und Quellen stützen die Argumentation dieser Initiative:

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974.

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen.

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schwyz: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton SZ – Kantonsspezifische Analyse.

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Übergreifende Beiträge.

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik.

Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere – Informationen zu Beutegreifern.

Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet – Koexistenz von Mensch und Wildtier.

Nationalparks und Schutzgebiete: wildbeimwild.com/category/nationalpark – Natürliche Selbstregulation in Schutzgebieten.

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck.

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt – Die Vorlage für die gesamte Initiativ-Serie.

Hinweis zum Verfahren

Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons Schwyz zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 2’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Schwyz Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Schwyz ist der Kanton der Wolfsdebatte. Das erste Wolfsrudel wurde im Juli 2025 bestätigt, fünf Wochen später lag die Abschussbewilligung vor, bis November waren drei von fünf Welpen tot. Die Initiative ist eine direkte Antwort darauf. 2’000 Unterschriften bei 160’000 Einwohnern sind machbar. Die urbane Basis am Zürichsee (Freienbach, Wollerau, Küssnacht) liefert das Mobilisierungspotenzial. Die Mythenregion und das Muotatal sind einzigartige Wildnisgebiete, die professionellen Schutz verdienen.

1. Warum ausgerechnet Schwyz?

Zentrum der Wolfsdebatte. Erstes Wolfsrudel 2025. Fünf Wochen vom Nachweis zum Abschuss. Drei tote Welpen. Der Artenschutz-Paragraph ist eine direkte Antwort.

Mythen und Muotatal. Einzigartige Wildnisgebiete der Innerschweiz. Luchs, Steinbock, Adler.

2’000 Unterschriften bei 160’000 Einwohnern. 1.25 Prozent. Machbar.

Urbane Basis am Zürichsee. Freienbach, Wollerau, Küssnacht sind urban geprägt.

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

Signalwirkung für die Innerschweiz. Schwyz symbolisiert die Wolfsdebatte.

2. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen

Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz» statt «Wildhüter statt Jäger».

Konkrete Budgetrechnung. Rund 2.20 bis 5.00 Franken pro Kopf. Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr.

Wolfsdebatte als Mobilisierungsthema. Das Schwyzer Wolfsrudel 2025 ist das emotionalste Argument der Serie.

Parteiunderstützung früh sichern. SP, Grüne, GLP früh einbinden. In Schwyz ist die Basis kleiner, aber die Hürde auch (nur 2’000 Unterschriften).

3. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten

Gegenargument 1: «Schwyz ist ein alpiner Kanton»

Die Fakten: Freienbach und Küssnacht sind so urban wie Genf. Im Muotatal: weniger Menschen, weniger Konflikte.

Kommunikative Kurzformel: «Freienbach ist so urban wie Genf. Und im Muotatal braucht es professionellen Wildtierschutz, nicht Hobby-Jagd.»

Gegenargument 2: «Der Wolf muss reguliert werden»

Die Fakten: Fünf Wochen vom Erstnachweis zum Abschuss. Drei tote Welpen. Das ist keine Regulierung, das ist politischer Aktivismus mit dem Gewehr.

Kommunikative Kurzformel: «Fünf Wochen vom Erstnachweis zum Abschuss. Drei tote Welpen. Das ist keine Regulierung.»

Gegenargument 3: «Die Kosten sind zu hoch»

Die Fakten: Rund 2.20 bis 5.00 Franken pro Einwohner und Jahr. Weniger als ein Kaffee. Schwyz hat eine der höchsten Steuerkräfte aller Kantone.

Kommunikative Kurzformel: «Rund 2 bis 3 Franken. Für einen der steuerkräftigsten Kantone tragbar.»

4. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«Fünf Wochen vom Erstnachweis zum Abschuss. So darf es nicht weitergehen.» Die Wolfsdebatte emotional und faktisch.

«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» 90 Prozent Zustimmung, stabile Populationen, minimale Kosten.

«Professionell statt Hobby.» Fachpersonen statt Freizeitschützen.

5. Zeitplan und nächste Schritte

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung & TextvorprüfungJuristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder mit SZ-Wohnsitz rekrutierenMonat 1–3
Einreichung zur VorprüfungStaatskanzlei SchwyzMonat 3–4
Veröffentlichung & SammelstartZiel: 2’500+ Unterschriften als PufferMonat 4
Parteienkontakte & KoalitionsaufbauSP, Grüne, GLP; Pro Natura Schwyz; BirdLife; WolfsfreundeMonat 1–12
Einreichung der UnterschriftenStaatskanzlei, amtliche ÜberprüfungNach Sammelfrist
KantonsratsdebatteParlamentarische Verankerung; MedienarbeitFolgemonate
AbstimmungskampagneFinale Mobilisierung, Wolf-Argument, Muotatal als visuelles ElementVor Abstimmung

6. Kampagnenmaterial

  • Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium.
  • Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schwyz als Hintergrundmaterial.
  • Lokale Medien: Bote der Urschweiz, Einsiedler Anzeiger, March-Anzeiger, Höfner Volksblatt, Tele 1.
  • Infografik: Zeitstrahl «Juli–November 2025: Vom Erstnachweis zum Abschuss». Muotatal und Mythenregion als visuelles Element. Kostenvergleich SZ vs. GE.

7. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Schwyz angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →