2. April 2026, 06:53

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Tierrechte

Tessiner Veterinäramt schaut weg, Tiere sterben

Bironico, Origlio, Intragna, Lema, Sonvico, Paudo, Bellinzona, Gambarogno, Villa Luganese: Zwischen Oktober 2025 und März 2026 wurden im Kanton Tessin mindestens 50 Nutztiere und Gehegetiere durch Wolfsangriffe getötet. In jedem einzelnen Fall mit derselben behördlichen Feststellung: Die Tiere waren nicht ausreichend geschützt. Warum passiert trotzdem nichts?

Redaktion Wild beim Wild — 28. Februar 2026

Das Tessiner Veterinäramt duldet seit Jahren ungeschützte Nutztiere in Wolfsgebieten. Zehn Angriffe, 50 tote Tiere, null Konsequenzen. Ein Versagen mit System.

Es ist ein Muster, das sich inzwischen nicht mehr als Zufall erklären lässt.

Am 16./17. Oktober 2025 werden in Bironico elf Damhirsche in einer einzigen Nacht getötet. Das kantonale Amt für Hobby-Jagd und Fischerei bestätigt: Der Gehegezaun war nicht ausreichend wolfssicher. Und doch hatte das kantonale Veterinäramt eine Haltungsbewilligung ausgestellt.

Am 10. Dezember 2025 werden in Origlio zwei Schafe tot aufgefunden. Behördliche Feststellung: Tiere nicht genügend geschützt. Die DNA-Analyse bestätigt die Beteiligung eines Beutegreifers.

Am 13. Januar 2026 wird in Intragna ein Schaf tot aufgefunden. Behördliche Feststellung: Tiere nicht genügend geschützt. Auch hier bestätigt die genetische Analyse die Beteiligung eines Beutegreifers.

Am 20. Januar 2026 wird in Lema ein Schaf tot aufgefunden. Behördliche Feststellung: Tiere nicht genügend geschützt. Erneut bestätigt die DNA-Analyse die Beteiligung eines Beutegreifers.

Am 1. Februar 2026 sterben in Sonvico vier Schafe. Behördliche Feststellung: Tiere nicht genügend geschützt.

In der Nacht vom 5./6. Februar 2026 reisst ein Wolf in Paudo zehn Schafe. Tierhalter Piero Maretti gibt zu, dass der Zaun «immer wieder Löcher» hatte und der Stall zu klein für alle Tiere war, weshalb die Schafe die Nacht im Freien verbrachten. Behördliche Feststellung: Tiere nicht genügend geschützt.

Am 6. Februar 2026 werden in Bellinzona zehn weitere Schafe tot aufgefunden, zwei Tiere sind seither verschwunden. Am 19. Februar 2026 sterben im Gambarogno drei Lämmer. In beiden Fällen die gleiche Behördenantwort: Tiere nicht genügend geschützt.

Am 9. März 2026 wird in Sonvico erneut ein Tier tot aufgefunden, diesmal eine Ziege. Behördliche Feststellung: Tiere nicht genügend geschützt. Damit ist Sonvico innerhalb von nur fünf Wochen zum zweiten Mal betroffen. Offensichtlich hat weder der Tierhalter noch das Veterinäramt nach dem ersten Vorfall irgendwelche Massnahmen ergriffen.

Am 13. März 2026 werden in Villa Luganese sechs Schafe und eine Ziege tot aufgefunden. Behördliche Feststellung: Tiere nicht genügend geschützt.

Zehn Vorfälle in fünf Monaten. Mindestens 50 getötete Tiere. Immer dieselbe Diagnose. Nie eine Konsequenz.

Eine Behörde, die ihre Pflichten kennt und nicht wahrnimmt

Das kantonale Veterinäramt trägt im Bereich Nutztierhaltung nicht nur eine Beratungs-, sondern eine echte Aufsichts- und Kontrollpflicht. Das ist keine abstrakte Forderung, sondern geltendes Recht.

Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) verpflichten Kantone, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften aktiv zu kontrollieren und bei Verstössen einzugreifen. Diese Aufsichtspflicht ist keine Option, die man wahrnehmen kann, wenn man gerade Zeit hat, sie ist bindend.

Im Fall Bironico geht es noch weiter: Dort hat das kantonale Veterinäramt eine Haltungsbewilligung für Damhirsche ausgestellt, obwohl das Gehege die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben nicht einhielt. Anders ist das Eindringen von Wölfen nicht zu erklären. Das Amt für Jagd und Fischerei hat die unzureichende Einzäunung bestätigt. Die Bewilligung muss also trotzdem erteilt worden sein, sonst wäre die Haltung überhaupt nicht legal gewesen. Das ist nicht nur eine versäumte Kontrolle. Das ist eine rechtswidrige Bewilligungserteilung. Die IG Wild beim Wild hat deshalb auch gegen das Veterinäramt selbst Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs eingereicht.

«Nicht genügend geschützt» – und dann?

Was passiert nach dieser behördlichen Feststellung? Offenbar: nichts.

Es gibt keine öffentlich dokumentierten Fälle, bei denen die IG Wild beim Wild Kenntnis hat, in denen das Tessiner Veterinäramt nach einem Wolfsriss mit dieser Feststellung eine Nachkontrolle durchgeführt, eine Frist gesetzt, eine Auflage erteilt oder ein Verfahren eingeleitet hätte. Stattdessen wird der nächste Angriff abgewartet und wieder protokolliert, dass die Tiere «nicht genügend geschützt» waren.

Dieser Kreislauf hat einen Namen: behördliche Duldung. Und er hat eine direkte Konsequenz: Tierhalter, die ihre Schutzpflichten nicht ernst nehmen, müssen keine Sanktionen fürchten. Das Signal, das vom Veterinäramt ausgeht, lautet implizit: Es passiert euch nichts.

Nicht in den Alpen, sondern direkt vor der Haustür

Ein Detail, das in der öffentlichen Debatte konsequent untergeht: Diese Tiere befanden sich nicht auf einer abgelegenen Alp, weit weg von jedem menschlichen Auge. Bironico liegt im Tal auf 468 m ü. M., wenige Kilometer von Lugano entfernt. Origlio grenzt praktisch an Bironico und liegt auf 430 m ü. M. mitten im Vedeggio-Tal. Villa Luganese befindet sich auf rund 530 m ü. M. in unmittelbarer Nachbarschaft, ebenfalls im Luganese. Intragna befindet sich auf 339 m ü. M. im Centovalli. Paudo, Sonvico, Bellinzona, Gambarogno: alles Tallagen oder siedlungsnahe Gebiete, alles Orte, wo die Tierhalter unmittelbar in der Nähe ihrer Tiere leben oder wohnen.

Ein besonders stossender Fall ist Lema auf rund 995 m ü. M. oberhalb des Malcantone. Dort wurde am 20. Januar 2026, also mitten im Winter, ein totes Schaf gefunden. Lema ist ein typisches Sömmerungsgebiet, in dem im Winter normalerweise keine Schafe gehalten werden. Es liegt nahe, dass das Tier im Herbst schlicht vergessen wurde und seither sich selbst überlassen blieb. Wenn das zutrifft, handelt es sich nicht bloss um einen fehlenden Zaun, sondern um ein Tier, das über Monate ohne jede Betreuung in einem bekannten Wolfsgebiet ausharren musste. Das ist Vernachlässigung im eigentlichen Sinn des Wortes.

Das macht die Versäumnisse noch schwerer nachvollziehbar. Wer einen Hühnerstall im Garten hat, baut ein Gehege, das den Fuchs draussen hält, nicht weil das Gesetz es verlangt, sondern weil es eine Selbstverständlichkeit ist. Wer Hühner ungeschützt lässt, gilt zu Recht als fahrlässig. Dass dieselbe Logik offenbar nicht für Schafe, Ziegen und Damhirsche gilt, die von Hobby-Tierhaltern gehalten werden, ist schwer zu erklären, ausser damit, dass bisher keinerlei Konsequenzen drohten.

Der Fuchs ist kein geschütztes Tier, und trotzdem schützt jeder Hühnerhalter seine Tiere vor ihm. Der Wolf ist geschützt, und trotzdem darf man Schafe und Ziegen offenbar ungestraft in Gehegen mit Zaunlöchern über Nacht stehenlassen oder sie gleich über den ganzen Winter auf der Alp vergessen. Das ist eine Logik, die sich weder mit Tierschutz noch mit gesundem Menschenverstand vereinbaren lässt.

Das Gesetz ist klar – die Praxis nicht

Die Anforderungen sind in der Schweiz unmissverständlich geregelt:

Die TSchV verlangt, dass Tierhalter alle zumutbaren Massnahmen ergreifen, um unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden zu verhindern. Wer weiss, dass er in einem Wolfsgebiet wirtschaftet – und das ist im Kanton Tessin seit Jahren bekannt –, muss seinen Betrieb entsprechend schützen. Wolfssichere Elektrozäune, Schutzhunde, Stallhaltung bei Nacht: Diese Massnahmen sind zumutbar, sie sind finanziell subventionierbar, und sie funktionieren.

Für Gehegehaltung von Hirschen schreibt Art. 9 der Wildtierverordnung (WildtierV) ausdrücklich vor: Zäune mindestens zwei Meter hoch, so beschaffen, dass Beutegreifer keinen Zutritt haben. Wer eine Bewilligung für eine solche Haltung ausstellt, ohne diese Anforderungen zu prüfen, handelt rechtswidrig.

Strafbar ist nach TSchG nicht nur die aktive Misshandlung von Tieren. Strafbar ist auch die pflichtwidrige Unterlassung. Das bewusste Nichthandeln angesichts einer vorhersehbaren und vermeidbaren Gefahr. Das gilt für Tierhalter. Und es gilt für Behörden.

Wer schützt, wer muss schützen?

Im öffentlichen Diskurs wird nach jedem Wolfsriss reflexartig nach Abschüssen gerufen. Der Wolf soll den Preis für menschliches Versagen bezahlen. Das ist nicht nur ökologisch kurzsichtig, es ist eine Umkehrung der Verantwortung.

Der Wolf verhält sich arttypisch. Er ist ein Opportunist, der Beute dort schlägt, wo sie leicht erreichbar ist. Wer Schafe in einer Weide mit Zaunlöchern über Nacht lässt, wer Damhirsche hinter einem Zaun hält, der die gesetzlichen Anforderungen nicht erreicht, wer trotz bekannter Wolfspräsenz auf Schutzmassnahmen verzichtet, der liefert seine Tiere dem Wolf auf dem Silbertablett.

Und eine Behörde, die das duldet, trägt Mitverantwortung.

Schlimmer noch: Dieser Papierschutz produziert das Problem, das er vorgibt zu bekämpfen. Wölfe, die lernen, dass Nutztiere leicht verfügbar sind, spezialisieren sich darauf. Dann steigt die Rissstatistik. Dann werden Abschüsse gefordert. Und das eigentliche Versagen – unzureichende Kontrolle und mangelnde Durchsetzung der Herdenschutzpflichten – bleibt unsichtbar.

Dreissig Jahre Wolf – kein verletzter Mensch

Es gibt eine Tatsache, die in der aufgeheizten Wolfsdebatte fast nie erwähnt wird: Der Wolf ist seit über dreissig Jahren wieder in der Schweiz präsent. Seit der ersten Wiederansiedlung in den frühen 1990er-Jahren ist es trotz wachsender Rudel und zunehmender Wolfspräsenz in sämtlichen Landesteilen zu keinem einzigen dokumentierten Angriff auf einen Menschen gekommen.

Kein verletzter Wanderer. Kein angegriffenes Kind. Kein Überfall auf einen Landwirt.

Wer die öffentliche Debatte verfolgt, könnte das Gegenteil glauben. Der Wolf wird als unberechenbare Bedrohung inszeniert, Abschussforderungen werden mit Dringlichkeit vorgetragen, als stünde die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel. Dabei ist die einzige reale Gefahr, die vom Wolf ausgeht, eine für Nutztiere, und auch diese Gefahr wäre in den dokumentierten Tessiner Fällen durch gesetzeskonforme Schutzmassnahmen weitgehend vermeidbar gewesen.

Zum Vergleich: In der Schweiz werden jährlich rund 9’500 bis 10’000 Menschen von Hunden so schwer gebissen, dass ein Arztbesuch nötig wird. Das zeigen sowohl eine SUVA-Studie (Auswertungszeitraum 2003–2007) als auch eine gross angelegte Schweizer Studie aus den Jahren 2000/2001. Kinder werden dabei doppelt so häufig gebissen wie Erwachsene. Besonders brisant: Es sind nachweislich oft Hofhunde, die Wanderer und Velofahrer aggressiv angehen – genau jene Bauernbetriebe also, die den Wolf als existenzielle Bedrohung darstellen, halten auf ihrem Gelände Hunde, die jedes Jahr tausende Menschen verletzen. Darüber schreibt niemand. Es gibt keine Abschussforderungen, keine Notverordnungen, keine Parlamentsvorstösse.

Der Wolf ist nicht das Problem. Das Problem sind Schafhalter, die ihre Tiere im Tal, direkt neben dem Wohnhaus, in Gehegen mit Zaunlöchern stehen lassen, und Behörden, die das seit Jahren klaglos dulden. Den Wolf zum Sündenbock zu machen, ist bequem. Es lenkt ab von der eigentlichen Frage: Warum werden Schutzpflichten nicht durchgesetzt? Und warum müssen Tiere dafür sterben?

Was ein Wolfsabschuss wirklich kostet

Die IG Wild beim Wild hat berechnet, dass ein einziger Wolfsabschuss in der Schweiz rund 30’000 Franken kostet, und diese Schätzung ist noch konservativ. Aktuelle Zahlen aus dem Kanton Wallis (2025) belegen Kosten von rund 35’000 Franken pro erlegtem Wolf, in Südtirol waren es gar 50’000 Euro. Im Kanton Tessin wurden in der Regulierungsperiode 2025–26 nach Berechnungen auf Basis von Wildhüterstunden rund 33’000 Franken pro Wolf aufgewendet – für gerade einmal sechs erlegte Tiere. Zum Vergleich: Für denselben Betrag liessen sich sieben bis zehn Herdenschutzhunde ein ganzes Jahr lang finanzieren – eine Massnahme, die nachweislich wirkt, weil sie das Problem dort angeht, wo es entsteht: beim Schutz der Herde. Solange der Staat Millionen in Abschüsse investiert, die Wölfe weder aus dem Gebiet verdrängt noch die Rudeldynamik nachhaltig verändert, bleibt diese Politik das, was sie ist: teuer, ineffektiv und auf dem Rücken der Steuerzahlenden ausgetragen.

Der Wolf schützt unter dem Strich sogar noch Schafe und Ziegen. Wurden früher in den Alpen rund 10’000 Schafe pro Jahr durch nachlässige Schafzüchter in den Tod getrieben (Krankheiten, Unfälle, Abstürze usw.), sind es heute mit dem Wolfskonzept und Behirtung nur noch rund 5’000.

Was die IG Wild beim Wild fordert

Die IG Wild beim Wild hat in allen zehn dokumentierten Fällen Strafanzeige beim Ministero Pubblico in Bellinzona eingereicht: gegen die verantwortlichen Tierhalter wegen Tierquälerei durch Unterlassung, gegen das kantonale Veterinäramt wegen systematischer Unterlassung der Kontroll- und Aufsichtspflichten, und im Fall Bironico zusätzlich wegen rechtswidriger Bewilligungserteilung und Amtsmissbrauch.

Ferner fordert die IG Wild beim Wild:

Konsequente Nachkontrollen. Nach jedem Riss mit der Feststellung «Tiere nicht genügend geschützt» muss das Veterinäramt verbindliche Auflagen erteilen und deren Umsetzung überprüfen. Wer die Auflagen nicht erfüllt, darf keine Tiere halten.

Klare Haftungsregeln. Subventionen und Direktzahlungen für Tierhalter müssen an den Nachweis wirksamer Herdenschutzmassnahmen geknüpft werden. Wer nicht schützt, bekommt kein Geld.

Transparenz über die Vollzugspraxis. Der Kanton Tessin muss offenlegen, wie viele Kontrollen seit 2020 durchgeführt wurden, wie viele Verstösse dokumentiert und wie viele Verfahren tatsächlich eingeleitet wurden. Das ist eine Frage der demokratischen Rechenschaftspflicht. Die Mustertexte für den Kanton Tessin auf wildbeimwild.com zeigen, wie solche Forderungen auf parlamentarischem Weg umgesetzt werden können.

Behördliche Konsequenzen. Wenn sich herausstellt, dass das Veterinäramt systematisch weggeschaut hat, müssen auch dort die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Tierschutz endet nicht an der Stalltür

Es ist Zeit, diese Debatte ehrlich zu führen. Der Schutz von Nutztieren vor Wolfsangriffen ist keine Frage des Ob, sondern des Wie. Die Mittel sind bekannt, erprobt und finanzierbar. Was fehlt, ist der politische Wille zur Durchsetzung.

Solange Behörden Rissereignisse protokollieren, ohne zu handeln, werden Tierhalter ihre Schutzpflichten weiter vernachlässigen. Und solange das ohne Konsequenzen bleibt, werden weitere Tiere leiden und sterben. Unnötig, vermeidbar, rechtswidrig. Zehn Fälle in fünf Monaten belegen das eindrücklich. Der Fall Sonvico, wo es innerhalb von nur fünf Wochen am selben Ort zu einem zweiten Riss kam, zeigt exemplarisch: Die behördliche Feststellung «Tiere nicht genügend geschützt» bleibt folgenlos.

Ein Papierschutz ist kein Tierschutz. Und eine Behörde, die ihre Kontrollpflichten nicht wahrnimmt, ist keine Schutzbehörde.

Mehr dazu im Dossier: Jagd und Tierschutz

Weiterführend: Strafanzeige: Wolf reisst Schafe im Tessin · Elf Damhirsche gerissen – und wieder schaut niemand genau hin · Dossier: Wolf Schweiz · Alle Mustertexte für Kantonsvorstösse · Alle Dossiers

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