Kinder sollen vor der Gewalt auf der Jagd geschützt werden. Hintergrund sind Kinderrechte, psychische Gesundheit und Tierschutzethik.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) sowie der Jagdverordnung (……….) und gegebenenfalls weiterer Erlass im Bereich Kinder- und Jugendschutz zu unterbreiten, mit der im Kanton (………) der Schutz von Minderjährigen vor Jagdgewalt ausdrücklich verankert und verstärkt wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen,
- dass Personen unter 18 Jahren die aktive Teilnahme an der Jagd untersagt ist. Dazu gehören insbesondere das Führen von Schusswaffen, das Abgeben von Schüssen, das Nachsuchen, das Versorgen, Zerlegen und Präsentieren erlegter Tiere sowie vergleichbare Tätigkeiten im Rahmen der Jagdausübung.
- dass Personen unter 18 Jahren die passive Teilnahme an Jagden untersagt ist. Dazu zählen insbesondere die Anwesenheit bei Treibjagden, Ansitzen, Nachsuchen, Tötungshandlungen, Aufbrechen, Versorgen und Präsentation von Wildtieren im Jagdkontext.
- dass mögliche Ausnahmen nur für rein theoretische oder schulische Informationsangebote ohne reale Tötungs- oder Verletzungsszenen, ohne Schusswaffeneinsatz und ohne Ausstellung frisch getöteter Tiere zulässig sind und diese Angebote ausdrücklich den Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes genügen müssen.
- dass im Jagdrecht klare Bestimmungen zur Herstellung und Veröffentlichung von Jagdbildern mit Minderjährigen geschaffen werden, namentlich
- ein Verbot oder eine starke Einschränkung der Herstellung und Veröffentlichung von Bildern und Videos, auf denen Minderjährige gemeinsam mit getöteten oder verletzten Tieren posieren oder erkennbar in Tötungshandlungen eingebunden sind
- eine Pflicht für Jagdgesellschaften, Patentinhaberinnen und Patentinhaber sowie Jagdveranstalter, dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht für die Darstellung von Jagdgewalt eingesetzt werden
- Jagd- und verwaltungsrechtliche Sanktionen bei Verstössen.
- dass der Kanton die Ausbildung und Weiterbildung von Jägerinnen und Jägern verbindlich um Inhalte zu Kinderrechten, psychischen Risiken von Gewalt- und Tötungsszenen für Kinder sowie zu tierschutzethischen Fragen der Jagd ergänzt.
- dass die zuständigen kantonalen Stellen in den Bereichen Schule, Gesundheit sowie Kinder- und Jugendhilfe über die psychischen Risiken von Jagdgewalt informiert und niedrigschwellige Beratungsangebote für betroffene Kinder und Familien gefördert werden.
- dass der Regierungsrat in der Botschaft darlegt
- wie Kinderrechte, Kinder- und Jugendschutzrecht sowie Jagdrecht im Kanton (………) und im Bundesrecht heute ineinandergreifen
- welche Anpassungen im Vollzug (Aufsicht über Jagdveranstaltungen, Jagdprüfung, Bewilligungen) nötig sind
- welche Auswirkungen die neue Regelung auf Jagdpraxis, Jagdgesellschaften und Kommunikation in sozialen Medien voraussichtlich haben wird.
- dass der Regierungsrat sich zudem auf Bundesebene und in interkantonalen Gremien dafür einsetzt, dass der Schutz von Kindern vor Jagdgewalt in der Jagdgesetzgebung, im Kinder- und Jugendschutzrecht sowie in der Vollzugspraxis vermehrt berücksichtigt und gestärkt wird.
Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Jagdplanungen, laufende Jagdverhältnisse und bereits erteilte Patente.
2. Kurze Begründung
Die Schweiz hat die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert und sich verpflichtet, Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen und ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit zu achten. Kinderrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass sich dieser Schutz nicht nur auf direkte Gewalt gegen Kinder bezieht, sondern auch auf das Miterleben von Gewalt gegen andere Lebewesen. Die Bundesverfassung garantiert Kindern ein Anrecht auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit.
Heute ist die eigenständige Jagdausübung zwar an ein Mindestalter und an eine Jagdprüfung gebunden. Minderjährige können jedoch als Begleitpersonen, Zuschauerinnen und Zuschauer oder in Form von Jagdfotos mit getöteten Tieren Teil der Jagdpraxis sein. Diese Schutzlücke steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Kinderrechte.
Die psychologische Forschung zeigt, dass das Miterleben von Gewalt, Blut, Tod und massivem Leid für Kinder stark belastend sein kann. Typische Reaktionen sind Ängste, Schlafstörungen, Vermeidungsverhalten, Konzentrationsprobleme oder Schuldgefühle. Besonders heikel ist die Situation, wenn vertraute Erwachsene aktiv an der Tötung beteiligt sind und das Geschehen als Tradition, Freizeitvergnügen oder Anlass zum Feiern darstellen. Für das kindliche Nervensystem ist Jagdgewalt gleichwohl Gewalt.
Wer Kinder liebt, setzt sie nicht als Statisten von Tötungsszenen ein und stellt sie nicht lächelnd neben blutige Tierkörper ins Internet.
Hinzu kommen konkrete Sicherheitsrisiken: Jagd ist mit Schusswaffen, Treiben und unübersichtlichen Situationen verbunden. Kinder in diesem Umfeld sind einem zusätzlichen Unfallrisiko ausgesetzt.
Besonders problematisch sind Jagdbilder, auf denen Kinder mit toten Tieren posieren und die in sozialen Medien verbreitet werden. Solche Bilder bleiben oft dauerhaft abrufbar, verbinden das Kind öffentlich mit einer Gewaltszene und instrumentalisieren sowohl das Kind als auch das getötete Tier für Selbstdarstellung und Jagdpropaganda. Das Kind kann die Tragweite dieser Darstellung in der Regel nicht überblicken.
Das kantonale Jagdrecht steht im Spannungsfeld zu Kinderrechten, Tierschutzrecht und psychischer Gesundheit. Die Kantone verfügen über einen erheblichen Gestaltungsspielraum bei Jagdsystem, Jagdplanung und zusätzlichen Schutzbestimmungen. Innerhalb dieses Spielraums kann der Kanton (………) klare Grenzen ziehen, wenn Kinder betroffen sind.
Laut Bundesrecht, muss kein Kanton in der Schweiz die Hobby-Jagd vorsehen. Es ist das Recht der Kantone, zu entscheiden, ob die Jagd zugelassen wird oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton gegen oder auch nur teilweise gegen die Jagd, kann er dies laut Bundesverfassung frei tun. Der Kanton Genf hat sich längst für diesen vorbildlichen Weg entschieden.
Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, eine moderne, kinderrechtskonforme Regelung zu schaffen. Sie stellt sicher, dass Minderjährige weder aktiv noch passiv an Jagdgewalt beteiligt werden, dass ihre Instrumentalisierung in Bildern und Videos unterbunden wird und dass die zuständigen Fachstellen für die psychischen Risiken sensibilisiert werden.
Damit bringt der Kanton (………) seine Jagdgesetzgebung in Einklang mit den Kinderrechten und setzt ein deutliches Zeichen für den Schutz von Kindern und für eine Kultur der Gewaltfreiheit gegenüber Tieren.