In Schulen und Kindergärten tauchen zunehmend Hobby-Jäger als vermeintliche Naturpädagogen auf. Parallel dazu werden ideologisch gefärbte Unterrichtsmaterialien aus dem Umfeld von Jagd Schweiz, etwa über die Plattform kiknet, in den Unterricht getragen. Damit erhalten Kinder ein einseitiges, jagdfreundliches Weltbild, während Gewalt, Tierschutzprobleme und Risiken systematisch ausgeblendet werden.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Volksschulgesetzes (………), der entsprechenden Ausführungsverordnungen (……… ), des Kinder- und Jugendhilferechts (……… ) sowie gegebenenfalls weiterer einschlägiger Erlasse zu unterbreiten, mit der im Kanton (……… ) der Unterricht durch Hobby-Jäger in Schulen und Kindergärten unterbunden, ideologisch geprägte Jagdpropaganda wie jene des Verbandes Jagd Schweiz aus dem Unterricht ferngehalten und eine kinderrechtskonforme, gewaltfreie Bildungspraxis verankert wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen,
- dass an öffentlichen und staatlich mitfinanzierten Schulen und Kindergärten
- keine jagdlichen Vereine, Verbände oder Hobby-Jäger Unterrichtseinheiten, Projekttage, Erlebniswochen oder ähnliche Angebote durchführen dürfen, die direkt oder indirekt für die Jagd werben oder den Umgang mit Schusswaffen und Tötungshandlungen positiv darstellen
- externe Angebote zum Thema Wald, Wildtiere, Biodiversität und Naturschutz nur durch pädagogisch qualifizierte, institutionell unabhängige Fachstellen (unter anderem Naturzentren, Wildhüter, anerkannte Umweltbildungsorganisationen) erfolgen.
- dass insbesondere untersagt wird,
- Kinder und Jugendliche im Rahmen von Schul- oder Ferienangeboten an Jagden, Tötungshandlungen oder dem Aufbrechen von Tieren teilnehmen zu lassen oder sie als Zuschauerinnen und Zuschauer an Jagdhandlungen zu beteiligen
- Kinder mit präparierten, aufgebrochenen oder blutigen Tieren als Kulisse für Jagdpropaganda, Werbefotos oder Social-Media-Beiträge einzusetzen
- Kindern Waffen oder waffenähnliche Attrappen in die Hand zu geben, um Jagdszenen nachzustellen oder das Schiessen auf Tiere als Freizeitvergnügen zu thematisieren.
- dass Unterrichtsmaterialien aus dem Umfeld von Jagdverbänden, insbesondere von Jagd Schweiz und über Plattformen wie kiknet von Jagd Schweiz, nicht als neutrale Lehrmittel anerkannt werden. Materialien, die Jagd als an sich nachhaltige Massnahme zur Erhaltung der Biodiversität und zur Verhütung von Schäden darstellen, ohne Tierschutzprobleme, Fehlabschüsse, Leiden der Tiere und gesellschaftliche Kritik angemessen zu thematisieren, gelten als interessengeleitete Kommunikation und sind für den regulären Unterricht nicht zulässig.
- dass kantonale Richtlinien für externe Schulangebote vorschreiben,
- dass Interessenkonflikte offenzulegen sind und Organisationen, deren Hauptzweck in der Tötung von Tieren zu Freizeitzwecken liegt, in der Regel nicht als Bildungspartner zugelassen werden
- dass Unterrichtsmaterialien von Jagdverbänden und Hobby-Jägern nicht unkritisch übernommen, sondern höchstens in einem klar ausgewiesenen, pluralen Kontext verwendet werden dürfen
- dass Kinderrechte, Tierschutz und Gewaltprävention bei der Beurteilung externer Angebote vorrangig zu berücksichtigen sind.
- dass die kantonalen Bildungsbehörden
- Empfehlungen und Weisungen erlassen, wonach Schulleitungen und Lehrpersonen Angebote von Jagdvereinen oder Hobby-Jägern grundsätzlich abzulehnen haben
- insbesondere Kooperationen mit Jagd-Schweiz und deren schulischen Angeboten sowie Verlinkungen auf jagdliche Unterrichtsportale auf den offiziellen Kanälen von Schulen und Bildungsbehörden zu unterlassen sind
- stattdessen Kooperationen mit Wildhütern, Natur- und Tierschutzorganisationen, Umweltbildungszentren und wissenschaftlichen Institutionen fördern, die eine gewaltfreie Sicht auf Tiere und Natur vermitteln.
- dass die Ausbildung und Weiterbildung von Lehrpersonen verbindliche Inhalte zu
- Kinderrechten, insbesondere zur UNO-Kinderrechtskonvention und zum Schutz von Kindern vor Gewalt
- psychischen Risiken von Gewalt und Tötungsszenen für Kinder
- Umgang mit Lobby und Propagandaangeboten im Bildungsbereich
umfasst und Lehrpersonen befähigt, jagdliche Angebote und Materialien wie jene von Jagd Schweiz kritisch einzuordnen.
- dass der Regierungsrat in der Botschaft darlegt,
- in welchem Umfang Schulen und Kindergärten im Kanton (……… ) in den letzten Jahren Angebote von Jagdvereinen oder Hobby-Jägern genutzt haben (Schulbesuche, Projektwochen, Materialien)
- ob und in welcher Form Unterrichtsmaterialien von Jagd Schweiz, insbesondere über kiknet, im Kanton (……… ) eingesetzt oder empfohlen wurden
- welche vertraglichen oder informellen Kooperationen zwischen Bildungsbehörden und Jagdverbänden bestehen
- wie diese Praxis mit den Verpflichtungen aus der UNO Kinderrechtskonvention, dem Kinder- und Jugendschutzrecht sowie mit kantonalen Leitbildern zu Gewaltprävention und Tierethik vereinbar ist.
- dass die Regelungen mit der Motion «Kinder müssen vor der Gewalt auf der Jagd geschützt werden» koordiniert werden, damit Kinder sowohl vor direkter Jagdgewalt als auch vor jagdlicher Indoktrination und einseitiger Verbandspropaganda im Bildungsbereich geschützt werden.
Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere für laufende Schuljahre, bereits vereinbarte Projekte und bestehende Lehrmittelverträge.
2. Kurze Begründung
In verschiedenen Kantonen bieten Jagdvereine und Hobby-Jäger Unterrichtsbesuche, Projekttage und Ferienlager für Kinder und Jugendliche an. Sie treten dabei als vermeintliche Naturpädagogen auf, obwohl ihr zentrales Anliegen darin besteht, Akzeptanz und Nachwuchs für ein Hobby zu gewinnen, das auf der Tötung von Tieren mit Schusswaffen beruht.
Parallel dazu entstehen Unterrichtsangebote aus dem direkten Umfeld der Jagdlobby. Die Plattform kiknet jagdschweiz präsentiert unter dem Titel «Jagd und Wildtiere» die moderne Jagd als nachhaltig, wissenschaftlich fundiert und als Massnahme zur Erhaltung der Biodiversität und zur Verhütung von Schäden an Vegetation, Tieren und Menschen. Kritische Aspekte wie Tierschutzprobleme, Verwundungen, Fehlabschüsse, Baujagd, Bewegungsjagden und die gesellschaftliche Kontroverse werden in diesen Materialien kaum oder gar nicht thematisiert.
Damit handelt es sich nicht um neutrale Bildung, sondern um interessengeleitete Kommunikation eines Verbandes, der politisch und wirtschaftlich ein klares Ziel verfolgt: Legitimation und Stabilisierung der Hobby-Jagd. Kritikerkreise beschreiben diese Form der Einflussnahme auf Kinder als sektenartig und militant. Unabhängig von dieser Bewertung gilt: Ein Verband, dessen Kernzweck die Tötung von Tieren zu Freizeitzwecken ist und der politisch aktiv Lobbyarbeit betreibt, ist kein neutraler Bildungspartner.
Berichte zeigen, dass Hobby-Jäger in pädagogischen Einrichtungen mit präparierten Tieren, Jagdspielen und Erlebniswochen arbeiten. Reale Jagdgewalt, das Leiden der Tiere und die bekannte Problematik von Bewegungsjagden werden ausgeblendet oder verharmlost. Kinder, die Tiere mögen, sollen gleichzeitig lernen, dass das Töten dieser Tiere ein normales Freizeitvergnügen sei. Waffen werden als akzeptables Mittel dargestellt, um Konflikte mit Tieren zu lösen.
Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert allen Minderjährigen das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und verpflichtet den Staat, Kinder vor Gewalt zu schützen. Gewalt gegen Tiere wird von Kindern nicht abstrakt als Bestandsregulierung erlebt, sondern als unmittelbare Situation von Verfolgung, Verletzung und Tod. Kinderpsychologische Fachliteratur warnt davor, wenn Gewalt an Tieren als normal oder positiv präsentiert wird, weil dies Empathie abstumpfen und die Einstellung zu Gewalt verschieben kann.
Laut Bundesrecht, muss kein Kanton in der Schweiz die Hobby-Jagd vorsehen. Es ist das Recht der Kantone, zu entscheiden, ob die Jagd zugelassen wird oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton gegen oder auch nur teilweise gegen die Jagd, kann er dies laut Bundesverfassung frei tun. Der Kanton Genf hat sich längst für diesen vorbildlichen Weg entschieden.
Schulen und Kindergärten haben den Auftrag, Kinder zu stärken, kritisch zu denken, Gewalt abzulehnen und Respekt vor anderen Lebewesen zu entwickeln. Sie sind kein Rekrutierungsfeld für gewaltbasierte Hobbys und keine Bühne für Verbandspropaganda. Externe Angebote sind sinnvoll, wenn sie fachlich unabhängig, pädagogisch qualifiziert und an den Grundrechten der Kinder orientiert sind.
Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, eine klare Linie zu ziehen:
- Keine jagdliche Indoktrination im Bildungsbereich.
- Keine Normalisierung von Waffen und Tötungsgewalt gegenüber Tieren in Schulen und Kindergärten.
- Kein Einsatz einseitiger Verbandsmaterialien wie jener von Jagd Schweiz als vermeintlich neutrale Lehrmittel.
- Stärkung von Kinderrechten, Tierschutz und unabhängiger Umweltbildung.
So wird sichergestellt, dass Kinder in einem Bildungsumfeld aufwachsen, das Gewalt nicht als Freizeitvergnügen verkauft, sondern eine Kultur der Empathie und des Respekts gegenüber allen Lebewesen fördert.