2. April 2026, 05:38

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Appenzell Innerrhoden

«Für professionellen Wildtierschutz»

Antrag an die Landsgemeinde des Kantons Appenzell Innerrhoden

Gestützt auf Art. 7 der Verfassung für den Eidgenössischen Stand Appenzell I.Rh. vom 24. Wintermonat 1872 und auf die Verordnung über die Landsgemeinde

Eingereicht durch [Name], [Wohnort AI], [Datum]

Hinweis: Der Kanton Appenzell Innerrhoden ist ein Landsgemeinde-Kanton. An der Landsgemeinde können sämtliche stimmberechtigten Innerrhoderinnen und Innerrhoder direkt über Verfassungs- und Gesetzesvorlagen abstimmen. Ein Antrag kann von jeder einzelnen stimmberechtigten Person eingereicht werden. Es sind keine Unterschriften erforderlich.

Antrag

Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell Innerrhoden beschliesst folgende Änderung der Verfassung für den Eidgenössischen Stand Appenzell I.Rh. vom 24. Wintermonat 1872:

Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Appenzell Innerrhoden untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Die Standeskommission erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Die Standeskommission stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Im Kanton Appenzell Innerrhoden, dem kleinsten Kanton der Schweiz mit rund 16’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 173 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).

Die Hobby-Jagd wird in Appenzell Innerrhoden als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Appenzell Innerrhoden sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Der Alpstein ist das prägende Landschaftselement des Kantons. Der Steinbock, die Gämse und der Steinadler sind im Alpstein heimisch. Der Luchs ist in der Region präsent. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der Alpstein ist ein Lebensraum von nationaler Bedeutung (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen. Die Landsgemeinde bietet dafür das ideale demokratische Instrument: Eine einzelne Person kann den Antrag stellen, und die gesamte Stimmbevölkerung entscheidet direkt. Als kleinster Kanton der Schweiz könnte Appenzell Innerrhoden zum Pionier werden.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Die Erfahrungen sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.

– 2005 sprachen sich 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung aus. 2009 wurde ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.

– Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative. Ausführliche Darstellung im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com. Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Der Antrag ersetzt die Hobby-Jagd durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung).

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Belegt durch Genf, Nationalparks und Studien.

4. Warum Appenzell Innerrhoden?

Landsgemeinde: Direkteste Demokratie der Schweiz. Eine einzelne stimmberechtigte Person kann einen Antrag einreichen. Keine Unterschriften nötig. Die niedrigste Hürde der ganzen Schweiz. Die Landsgemeinde bietet die Möglichkeit, den Antrag direkt, persönlich und öffentlich zu begründen.

Kleinster Kanton der Schweiz. Appenzell Innerrhoden hat 173 km². Genf hat 282 km² und betreibt seit 50 Jahren professionelles Wildtiermanagement. Appenzell Innerrhoden ist sogar kleiner als Genf. Was in Genf funktioniert, funktioniert auf einer kleineren Fläche erst recht.

Alpstein: Lebensraum von nationaler Bedeutung. Der Alpstein ist Heimat von Steinbock, Gämse, Steinadler und zahlreichen weiteren Arten. Professionelles Wildtiermanagement würde diesen einzigartigen Lebensraum konsequenter schützen (vgl. wildbeimwild.com zu Schutzgebieten).

Luchs in der Region. Der Luchs ist in der Region präsent und reguliert auf natürliche Weise den Rehbestand (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

Pionierrolle. Als kleinster Kanton der Schweiz könnte Appenzell Innerrhoden zum Pionier werden: Der Beweis, dass professionelles Wildtiermanagement auch im kleinsten Massstab funktioniert (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

5. Zum Antragstext

Die sechs Absätze des ersten Artikels und die vier Absätze des zweiten Artikels entsprechen exakt dem Genfer Modell und der Patentjagd-Variante der gesamten Initiativserie. Bundesrechtskonform nach Art. 3 Abs. 1 JSG. Genf seit 1974 unbeanstandet. Die Wildtierkommission verhindert, dass die Standeskommission eigenständig Ausnahmen bewilligt (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten).

6. Zum zweiten Artikel: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Steinadler, Luchs, Steinbock im Kanton präsent. Die «insbesondere»-Formulierung schützt auch künftige Rückkehrer, insbesondere den Wolf, der in der Region zunehmend präsent ist (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen

In Genf (282 km², 500’000 Einwohner): 1,2 Millionen Franken jährlich. Für Appenzell Innerrhoden (173 km², 16’000 Einwohner) ergibt sich folgende bewusst konservative Hochrechnung, die alpine Zusatzkosten für den Alpstein grosszügig berücksichtigt:

Personalkosten: 240’000 bis 420’000 Franken. Erforderlich sind 2 bis 3 Vollzeitstellen. Appenzell Innerrhoden liegt mitten im Alpstein mit dem Säntis. Die alpine Topographie erfordert Fachpersonen mit Geländekenntnissen. Die höhere Stellenzahl berücksichtigt das Grossraubtier-Management (der Wolf ist im Alpstein dokumentiert).

Sachkosten: 50’000 bis 90’000 Franken. Schadensvergütung: 20’000 bis 50’000 Franken.

Herdenschutz-Startinvestition: 200’000 bis 350’000 Franken. Einmalige Investition für den Alpstein über drei bis fünf Jahre: Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche. Appenzell Innerrhoden hat eine bedeutende Alpwirtschaft, die professionellen Herdenschutz erfordert.

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 80’000 bis 150’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Gesamtkosten brutto: 310’000 bis 560’000 Franken. Nach Einsparungen (keine Patentverwaltung, Jagdaufsicht, Abschussplanung; ein sinnlos getöteter Wolf kostet 35’000 Franken): Nettomehrkosten 150’000 bis 350’000 Franken jährlich. Die kompensatorische Reproduktion – die durch Jagddruck künstlich erhöhte Fortpflanzungsrate – klingt nach dem Systemwechsel innerhalb weniger Jahre ab. Für einen Kanton mit einem Budget von rund 188 Millionen Franken (Staatsrechnung 2024, EFV) bescheiden (vgl. Jagdmythen-Faktencheck).

8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Bundesrechtskonform (Art. 3 Abs. 1 JSG, drei gleichwertige Jagdsysteme, Genf seit 1974). Art. 7a JSG ermöglicht, verpflichtet aber nicht zur präventiven Regulierung. Einheit der Materie gewahrt.

9. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Appenzell Innerrhoden ist zu klein für ein eigenes Wildtiermanagement»

Die Fakten: Appenzell Innerrhoden hat 173 km². Genf hat 282 km². Appenzell Innerrhoden ist sogar kleiner als Genf. Was in Genf auf 282 km² seit 50 Jahren funktioniert, funktioniert auf 173 km² erst recht. 1–2 Vollzeitstellen genügen (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Appenzell Innerrhoden).

Kommunikative Kurzformel: «173 km². Genf hat 282 km² und macht es seit 50 Jahren. Wir sind kleiner – das macht es einfacher, nicht schwieriger.»

«Der Alpstein braucht die Hobby-Jagd»

Die Fakten: Professionelles Wildtiermanagement schützt den Alpstein konsequenter als Hobby-Jäger. Der Steinbock und die Gämse regulieren sich in der alpinen Zone selbstständig. Der Luchs reguliert den Rehbestand.

Kommunikative Kurzformel: «Der Alpstein braucht professionellen Schutz, nicht Hobby-Schützen.»

«Die Kosten sind zu hoch»

Die Fakten: 150’000 bis 350’000 Franken absolut. Die niedrigsten Kosten der gesamten Serie. Für einen Kanton mit rund 100 Millionen Franken Budget tragbar.

Kommunikative Kurzformel: «150’000 bis 350’000 Franken. Die niedrigsten Kosten aller Kantone.»

10. Zusammenfassung

Dieser Antrag gibt der Innerrhoder Landsgemeinde die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement auszusprechen. Die Landsgemeinde ist das ideale demokratische Instrument: Eine einzelne Person stellt den Antrag, die Stimmbevölkerung entscheidet direkt. Als kleinster Kanton der Schweiz könnte Appenzell Innerrhoden zum Pionier werden: 173 km² – kleiner als Genf, einfacher umzusetzen, niedrigste Kosten. Die niedrigste demokratische Hürde und die niedrigsten Kosten der gesamten Serie.

Antragstellerin/Antragsteller: [Name], [Adresse], [Wohnort AI]

(Jede im Kanton Appenzell Innerrhoden stimmberechtigte Person kann einen Antrag an die Landsgemeinde einreichen.)

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Appenzell Innerrhoden: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton AI

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf

Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere

Nationalparks: wildbeimwild.com/category/nationalpark

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext Basel-Stadt

Hinweis zum Verfahren

Ein Antrag an die Landsgemeinde kann von jeder einzelnen im Kanton Appenzell Innerrhoden stimmberechtigten Person eingereicht werden. Der Antrag ist rechtzeitig bei der Ratskanzlei einzureichen. Der Antrag wird im Landsgemeindemandat publiziert. Die Standeskommission nimmt Stellung. An der nächsten ordentlichen Landsgemeinde (jeweils am letzten Sonntag im April) wird über den Antrag abgestimmt. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat das Recht, den Antrag persönlich zu begründen.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Antrag «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Appenzell Innerrhoden Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Appenzell Innerrhoden ist ein Landsgemeinde-Kanton und der kleinste Kanton der Schweiz. Eine einzelne Person kann den Antrag einreichen. Keine Unterschriften nötig. 173 km², 16’000 Einwohner. Kleiner als Genf (282 km²). Niedrigste Kosten der Serie: 80’000–200’000 Franken. Der Alpstein als wertvoller Lebensraum. Die Standeskommission als Exekutive.

1. Besonderheit: Landsgemeinde-Verfahren

Keine Unterschriften. Eine einzelne stimmberechtigte Person kann den Antrag einreichen.

Persönliche Begründung. Die Antragstellerin oder der Antragsteller begründet den Antrag an der Landsgemeinde persönlich (3–5 Minuten).

Direkte Abstimmung. Die Stimmbevölkerung entscheidet per Handerheben.

Termin. Die Landsgemeinde findet jeweils am letzten Sonntag im April statt. Antrag rechtzeitig bei der Ratskanzlei einreichen.

2. Gegneranalyse

«AI ist zu klein»: «173 km². Genf hat 282 km². Wir sind kleiner – das macht es einfacher.»

«Der Alpstein braucht die Hobby-Jagd»: «Der Alpstein braucht professionellen Schutz, nicht Hobby-Schützen.»

«Die Kosten sind zu hoch»: «150’000 bis 350’000 Franken. Die niedrigsten Kosten aller Kantone.»

3. Kernbotschaften

«Kleiner als Genf. Einfacher umzusetzen.» 173 vs. 282 km².

«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» 90 Prozent Zustimmung.

«Die Landsgemeinde entscheidet direkt.» Kein Umweg über Parteipolitik.

4. Zeitplan

PhaseInhaltZeitrahmen
Antrag vorbereitenJuristin/Jurist beiziehen; Text finalisierenMonat 1–3
EinreichungRatskanzlei, rechtzeitig vor der LandsgemeindeGemäss Ratskanzlei
MedienarbeitAppenzeller Zeitung, Appenzeller VolksfreundNach Einreichung
UnterstützerkreisPro Natura AI; BirdLife; lokale Tier- und NaturschutzvereineLaufend
Landsgemeinde-Rede3–5 Min., klar, faktenbasiert, persönlichVor Landsgemeinde
LandsgemeindeLetzter Sonntag im April; Antrag begründen; HanderhebenLandsgemeinde-Tag

5. Tipps für die Landsgemeinde-Rede

Kurz und klar. 3 bis 5 Minuten. Persönlich beginnen. Genf als Beweis. «Genf macht es seit 50 Jahren. 90 Prozent wollen es behalten.» Grössenargument. «Wir sind kleiner als Genf – 173 gegen 282 km². Was dort funktioniert, funktioniert bei uns erst recht.» Kosten konkret. «150’000 bis 350’000 Franken.» Schluss mit Appell. «Stimmen Sie für professionellen Wildtierschutz. Für den Alpstein. Für unser Innerrhoden.»

6. Besondere Herausforderungen

Kleiner Kanton, enge Verhältnisse. In einem Kanton mit 16’000 Einwohnern kennt man sich. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss damit rechnen, persönlich auf den Antrag angesprochen zu werden.

Konservative Grundhaltung. Appenzell Innerrhoden ist konservativ geprägt. Die Kampagne muss mit Fakten, nicht mit Emotionen arbeiten. Das Genfer Argument («kleiner als Genf») und das Kostenargument («niedrigste Kosten aller Kantone») sind die stärksten Karten.

7. Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Antragstellenden frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Appenzell Innerrhoden angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →