«Pour une gestion professionnelle de la faune sauvage»
Initiative populaire cantonale sous forme de projet rédigé / Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs
Fondée sur les articles 39 et suivants de la Constitution de la République et Canton de Neuchâtel du 24 septembre 2000 et sur la loi sur les droits politiques (LDP)
Déposée par le comité d’initiative [date du dépôt] / Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]
Hinweis: Der folgende Mustertext ist auf Deutsch verfasst, da wildbeimwild.com eine deutschsprachige Plattform ist. Für die Einreichung im Kanton Neuenburg muss der Initiativtext in französischer Sprache vorliegen. Die Übersetzung ins Französische ist vor der Einreichung durch eine juristische Fachperson sicherzustellen.
Initiativtext
Die unterzeichnenden, im Kanton Neuenburg stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:
Die Verfassung der Republik und des Kantons Neuenburg vom 24. September 2000 wird um folgende Artikel ergänzt:
Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz / Gestion professionnelle de la faune sauvage
1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Neuenburg untersagt.
2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.
3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.
4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.
5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.
6 Das Nähere regelt das Gesetz.
Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten / Protection des espèces menacées
1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.
2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.
3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.
4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.
Übergangsbestimmung / Disposition transitoire
1 Der Staatsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.
2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.
3 Der Staatsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Der Kanton Neuenburg umfasst 803 km² und rund 175’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Er erstreckt sich vom Ufer des Neuenburgersees über die Weinbaugebiete am Südhang des Juras bis zu den Höhenzügen des Val-de-Travers und der Freiberge. Der Kanton ist zweigeteilt: ein urbaner Streifen entlang des Sees (Neuenburg, La Chaux-de-Fonds, Le Locle) und ein ländliches, bewaldetes Hinterland im Jura.
Die Hobby-Jagd wird in Neuenburg als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung. Das Patentsystem erzeugt keinen fachlichen Mehrwert gegenüber professionellem Wildtiermanagement (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Neuenburg sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com). Als Nachbarkanton Genfs hat Neuenburg die einzigartige Möglichkeit, das Genfer Modell aus unmittelbarer Nähe zu beobachten. Die Erfahrungen sind bekannt, die Ergebnisse sind überprüfbar, die Fachpersonen sind erreichbar. Kein anderer Deutschschweizer oder Westschweizer Kanton hat einen so direkten Zugang zum Genfer Referenzmodell wie Neuenburg.
Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Die Wolfsregulierung im Waadtländer und Neuenburger Jura betrifft den Kanton direkt: Die Rudel Marchairuz und Risoux operieren im Grenzgebiet. Im Kanton Waadt wurde 2024 ein illegal geschossener Wolf gefunden. Die Abschüsse der Leittiere der Rudel im Waadtländer Jura durch die Behörden wurden von der Gruppe Wolf Schweiz als rechtswidrig dokumentiert. Der politische Druck auf weitere Arten wie Luchs, Biber, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com).
2. Das Vorbild: Kanton Genf
Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Neuenburg und Genf gehören zur gleichen Sprachregion. Die Genfer Erfahrung ist für die Neuenburger Bevölkerung kulturell und sprachlich unmittelbar zugänglich. Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:
– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz. Vor der Abstimmung 1974 hatte die Hobby-Jagd-Lobby behauptet, der Feldhase würde ohne Hobby-Jagd durch Beutegreifer ausgerottet. Das Gegenteil ist eingetreten.
– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.
– 2005 sprachen sich 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, also rund 2.40 Franken pro Einwohner.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.
3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd
Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell:
Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags.
Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind.
Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.
Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig.
4. Warum Neuenburg?
Neuenburg eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:
Kulturelle Nähe zu Genf. Als französischsprachiger Kanton der Romandie hat Neuenburg einen unmittelbaren kulturellen und sprachlichen Zugang zum Genfer Modell. Die Genfer Erfahrung kann direkt kommuniziert werden, ohne Übersetzungsbarrieren. Genfer Fachpersonen, darunter der Faunainspektor Gottlieb Dandliker, können in Kampagnenveranstaltungen und Mediengesprächen direkt auftreten. Diese kulturelle Nähe ist ein strategischer Vorteil, den kein Deutschschweizer Kanton hat. Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).
Wolfspolitik als aktueller Anlass. Die Wolfsrudel im Neuenburger und Waadtländer Jura machen den zweiten Paragraphen (Schutz geschützter Arten) besonders relevant. Die rechtswidrigen Abschüsse von Leittieren im Waadtländer Jura und die Wilderei zeigen, wie dringend ein verfassungsmässiger Schutzmechanismus ist. Neuenburg kann hier ein Gegenzeichen setzen (vgl. die Analyse der Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Wie in Zug und Appenzell Ausserrhoden müssen keine Jagdpachtverträge aufgelöst und keine Gemeinden entschädigt werden. Die Patente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen.
Jura als ökologischer Hotspot. Der Neuenburger Jura ist eines der wichtigsten Wildtiergebiete der Westschweiz. Luchs, Wolf, Biber und eine reiche Vogelwelt sind im Kanton präsent. Professionelles Wildtiermanagement ist hier keine Abstraktion, sondern eine konkrete Notwendigkeit für den Erhalt der Biodiversität.
Sammelfrist beachten. Die Sammelfrist für Volksinitiativen in Neuenburg beträgt 6 Monate. Bei 4’500 benötigten Unterschriften sind das rund 25 Unterschriften pro Tag. In einem Kanton mit 175’000 Einwohnern ist das anspruchsvoll, aber machbar, besonders in den urbanen Zentren Neuenburg und La Chaux-de-Fonds.
5. Zum Initiativtext
Der Initiativtext entspricht der Patentjagd-Variante. Die kantonale Kompetenz ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme – Patentjagd, Revierjagd und Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform.
Der zweite Paragraph zum Schutz geschützter Arten ist für Neuenburg besonders relevant wegen der Wolfspräsenz im Jura. Die «insbesondere»-Formulierung stellt sicher, dass der Schutz auch künftig unter Bundesrecht geschützte Arten umfasst, ohne dass eine Verfassungsänderung nötig wäre.
Wichtig: Für die tatsächliche Einreichung muss der Initiativtext in französischer Sprache vorliegen. Die Begrifflichkeiten des Genfer Rechts (Art. 162 der Genfer Kantonsverfassung: «La chasse aux mammifères et aux oiseaux est interdite. Les mesures officielles de régulation de la faune sont réservées.») bieten die sprachliche Vorlage für die Neuenburger Formulierung.
6. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Neuenburg
Für Neuenburg mit 803 km² Fläche und rund 175’000 Einwohnern ergibt sich folgende Kostenschätzung:
Personalkosten: 360’000 bis 560’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 3 bis 4 Vollzeitstellen. Neuenburg ist mit 803 km² fast dreimal so gross wie Genf (282 km²), hat aber mit dem Jura ein topographisch anspruchsvolleres Gelände. Eine Vollzeitstelle im kantonalen Dienst kostet inklusive Nebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich.
Sachkosten: 80’000 bis 120’000 Franken jährlich. Ausrüstung, Fahrzeuge, Vergrämungsgeräte, Monitoring-Infrastruktur, Elektrozäune, Öffentlichkeitsarbeit.
Schadensvergütung: 50’000 bis 100’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wildschweinschäden in der Landwirtschaft und Verbissschäden im Wald.
Gesamtkosten: 490’000 bis 780’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 2.80 bis 4.45 Franken pro Einwohner und Jahr.
Wegfallende Einnahmen
Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 300’000 bis 500’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).
Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).
Dem stehen Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Die Nettomehrkosten dürften bei 250’000 bis 500’000 Franken jährlich liegen, was rund 1.45 bis 2.85 Franken pro Einwohner entspricht.
7. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht
Die Initiative ist bundesrechtskonform. Art. 3 Abs. 1 JSG, die drei gleichwertigen Jagdsysteme, über 50 Jahre unbeanstandete Praxis in Genf. Art. 7a JSG ermöglicht den Kantonen die präventive Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Die Initiative wahrt die Einheit der Materie.
8. Vorwegnahme absehbarer Einwände
«Neuenburg ist dreimal so gross wie Genf – das Modell lässt sich nicht übertragen»
Die Fakten: Die grössere Fläche erfordert mehr Fachpersonen (3–4 statt 2–3 Vollzeitstellen), ändert aber nichts am Grundprinzip. In Genf kommen auf 282 km² rund 3 Vollzeitstellen, in Neuenburg wären es bei 803 km² rund 3–4. Das Verhältnis ist proportional, und die Kosten bleiben überschaubar. Der Jura ist topographisch anspruchsvoller, aber auch dünner besiedelt, was das Wildtiermanagement vereinfacht.
Kommunikative Kurzformel: «Mehr Fläche braucht mehr Fachpersonen. Aber das Prinzip funktioniert: Genf beweist es seit 50 Jahren.»
«Der Wolf ist im Neuenburger Jura ein reales Problem»
Die Fakten: Die Initiative schafft genau die Strukturen, die für einen professionellen Umgang mit dem Wolf nötig sind: fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager, die auf wissenschaftlicher Grundlage handeln, und eine unabhängige Wildtierkommission, die über Regulierungsmassnahmen entscheidet. In Genf, wo ebenfalls Wolfspräsenz dokumentiert ist, funktioniert dieses System. Die Alternative – Hobby-Jäger mit Schusswaffen – hat in der Nachbarkanton Waadt zu Wilderei und rechtswidrigen Abschüssen geführt. Professionelles Management ist die Antwort auf den Wolf, nicht Hobby-Jagd (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Neuenburg).
Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf braucht Fachpersonen, nicht Hobby-Jäger. Genf macht es vor. Im Waadtländer Jura hat die Hobby-Jagd zu Wilderei geführt.»
«Die Sammelfrist ist zu kurz für 4’500 Unterschriften»
Die Fakten: 4’500 Unterschriften in 6 Monaten erfordern rund 25 Unterschriften pro Tag. In Neuenburg und La Chaux-de-Fonds zusammen leben rund 70’000 Menschen. Die urbane Konzentration erleichtert die Sammlung erheblich. Mit professioneller Organisation und Unterstützung durch Tier- und Naturschutzverbände ist die Hürde machbar.
Kommunikative Kurzformel: «25 Unterschriften pro Tag. In zwei Städten mit 70’000 Einwohnern. Machbar.»
9. Zusammenfassung
Diese Initiative gibt der Neuenburger Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement auszusprechen. Als Nachbarkanton Genfs hat Neuenburg den direktesten Zugang zum bewährten Genfer Modell. Ein Erfolg wäre das zweite Westschweizer Beispiel für professionellen Wildtierschutz und hätte Signalwirkung für die gesamte Romandie und darüber hinaus. Besonders relevant ist der Artenschutz-Paragraph angesichts der Wolfspolitik im Neuenburger Jura.
Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz» / Comité d’initiative «Pour une gestion professionnelle de la faune sauvage»
[Name 1], [Name 2], [Name 3] …
(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton)
Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]
Anhang: Weiterführende Dokumentation
Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974.
Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien-ueber-die-auswirkung-der-jagd-auf-wildtiere-und-jaeger – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen.
Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/warum-die-hobby-jagd-in-der-schweiz-kein-naturschutz-ist – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.
Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Neuenburg: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton NE
Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Analysen zu Motiven, Rechtfertigungen und sozialen Dynamiken der Hobby-Jagd.
Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/dossiers/wolf-in-der-schweiz-fakten-politik-und-die-grenzen-der-jagd – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik in der Schweiz.
Wildtiere und Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/wildtiere – Informationen zu Wildtieren, Beutegreifern und zur Koexistenz von Mensch und Wildtier.
Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck zu den häufigsten Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby.
Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt.
Hinweis zum Verfahren
Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext in französischer Sprache vor Beginn der Unterschriftensammlung bei der Staatskanzlei des Kantons Neuenburg zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 4’500 gültige Unterschriften erforderlich. Die Sammelfrist beträgt 6 Monate ab Veröffentlichung in der Feuille officielle. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach der kantonalen Gesetzgebung über die politischen Rechte (LDP).
Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten
Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Neuenburg Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026
Zusammenfassung
Neuenburg ist der strategisch wichtigste Romandie-Kanton für eine Initiative nach dem Genfer Modell. Die kulturelle und sprachliche Nähe zu Genf ermöglicht eine direkte Kampagnenübertragung. Die Wolfspolitik im Jura liefert den aktuellen Anlass. Ein Erfolg wäre das zweite Westschweizer Jagdverbot und ein Signal für die gesamte Romandie.
1. Warum Neuenburg?
Nachbarkanton von Genf. Die Genfer Erfahrung ist in Neuenburg sprachlich und kulturell unmittelbar zugänglich. Genfer Fachpersonen können direkt in Kampagnenveranstaltungen auftreten.
Wolfspolitik als Mobilisierungsthema. Die Wolfsrudel im Neuenburger Jura und die rechtswidrigen Abschüsse im Nachbarkanton Waadt machen den Artenschutz-Paragraphen zum aktuellen Thema.
Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.
Jura als ökologischer Hotspot. Luchs, Wolf, Biber und eine reiche Vogelwelt machen professionelles Wildtiermanagement zur konkreten Notwendigkeit.
2. Besondere Chancen
Gottlieb Dandliker als Kampagnenpartner. Der Genfer Faunainspektor spricht Französisch und kann in Neuenburger Medien und Veranstaltungen direkt über die Genfer Erfahrung berichten. Kein anderer Kanton hat einen solchen Zugang zu einer lebenden Referenzperson des Genfer Modells.
Genfer Medien als Verbündete. Die Romandie-Medien (RTS, Le Temps, Tribune de Genève) haben das Genfer Modell wiederholt positiv portraitiert. Eine Neuenburger Initiative würde mediale Aufmerksamkeit in der gesamten Romandie generieren.
Kontrast zum Waadtländer Modell. Während im Nachbarkanton Waadt Leittiere von Wolfsrudeln rechtswidrig abgeschossen und Wilderer nicht gefasst werden, könnte Neuenburg den Gegenweg einschlagen: verfassungsmässiger Schutz statt Abschuss auf Zuruf (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Neuenburg).
3. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften
«Genève le fait depuis 50 ans. Neuchâtel peut faire de même.» Die stärkste Botschaft, weil sie in der Muttersprache des Kantons formuliert ist und ein funktionierendes Referenzmodell aus der eigenen Sprachregion benennt.
«Professionnel, pas amateur.» Fachpersonen statt Hobby-Jäger. Einfach und einprägsam.
«Le loup mérite des professionnels, pas des braconniers.» Der Wolf verdient Fachpersonen, nicht Wilderer. Diese Botschaft verbindet den Artenschutz-Paragraphen mit der aktuellen Debatte.
4. Zeitplan
| Phase | Inhalt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Komiteebildung & Textvorprüfung | Juristin/Jurist beiziehen; Übersetzung ins Französische; Komiteemitglieder mit NE-Wohnsitz | Monat 1–4 |
| Einreichung zur Vorprüfung | Staatskanzlei Neuenburg (Chancellerie d’État) | Monat 4–5 |
| Veröffentlichung & Sammelstart | 6-Monatsfrist; Ziel: 5’500+ Unterschriften als Puffer | Monat 5 |
| Parteienkontakte & Koalitionsaufbau | PS, Verts, PVL; Genfer Kontakte aktivieren; Naturschutzverbände | Monat 1–10 |
| Einreichung der Unterschriften | Staatskanzlei, amtliche Überprüfung | Monat 11–13 |
| Grand-Conseil-Debatte | Parlamentarische Verankerung; Medienarbeit | Monat 14–22 |
| Abstimmungskampagne | Finale Mobilisierung mit Genfer Unterstützung | Monat 22–28 |
5. Kampagnenmaterial
- Das Genf-Dossier als zentrales Argumentarium, ergänzt durch französischsprachige Materialien.
- Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Neuenburg als Hintergrundmaterial.
- Gottlieb Dandliker (Genfer Faunainspektor) als Referenzperson für Medienauftritte.
- Lokale Medien: ArcInfo, Le Courrier, RTS (Région), Canal Alpha.
- Wolf-Dossier mit Fokus auf die Wolfspolitik im Neuenburger und Waadtländer Jura.
6. Weiterführende Quellen
- Genfer Jagdverbot im Detail
- Wissenschaftliche Studien
- Jagd in der Schweiz: Kritik, Fakten, News
- Wolf-Dossier
- Jagdmythen-Faktencheck
- Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Neuenburg
- Eidgenössische Jagdstatistik (BAFU)
- Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt
Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Neuenburg angepasst werden.
Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby
Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →