Mustertext: Abschaffung der Sonderjagd
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage zu unterbreiten, mit der die Sonderjagd abgeschafft und durch gezielte Eingriffe der professionellen Wildhut ersetzt wird. Insbesondere ist sicherzustellen, dass
- die Sonderjagd als eigenständige Jagdperiode abgeschafft wird
- allfällige Regulierungseingriffe nach der regulären Jagdzeit ausschliesslich durch kantonal angestellte Wildhüterinnen und Wildhüter erfolgen
- die Notwendigkeit vorgängig durch eine unabhängige wildtierökologische Fachstelle geprüft werden muss
- die Sonderjagd nicht durch eine andere Form der delegierten Hobby-Jagd ersetzt werden darf
- die eingesparten Kosten in die Aufstockung des professionellen Wildhüterkorps fliessen
- der Regierungsrat innert fünf Jahren prüft, ob auch die reguläre Hochjagd schrittweise ins Wildhütermodell überführt werden kann
2. Kurze Begründung
Die Sonderjagd existiert, weil die reguläre Hobby-Jagd die selbst gesetzten Abschussziele regelmässig verfehlt. Statt daraus den Schluss zu ziehen, dass das Milizsystem ungeeignet ist, wird eine zusätzliche Jagdperiode angehängt. Das ist keine ökologische Notwendigkeit, sondern ein Organisationsversagen. Der Kanton Genf zeigt seit über 50 Jahren, dass professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert.
- Dossier Sonderjagd in Graubünden
- Dossier Das Wildhütermodell
- Dossier Genf und das Jagdverbot
