Oft als „Traditionsbau“ verklärt, ist er rechtlich gesehen schlicht eine Baute ausserhalb der Bauzone. Und genau dort wird es 2025 spannend, denn die Rechtslage hat sich verschärft und gleichzeitig wieder verwässert. Für Tiere, Wald und Landschaft bleibt die Botschaft klar: Hochsitze gehören nicht in eine moderne, ethische Wildtierpolitik.
1. Hochsitze sind keine Romantik, sondern Schwarzbauten im Nichtbaugebiet
Wer im Wald eine Kanzel mit Dach, Fenster, Plexiglas und Liegefläche errichtet, baut keine harmlosen „Jagdhilfelein“. Aus Sicht des Raumplanungsrechts handelt es sich um eine Baute oder Anlage im Nichtbaugebiet.
Das Bundesamt für Raumentwicklung erinnert seit Jahren daran: Bauen ausserhalb der Bauzonen ist streng geregelt und nur in engen Ausnahmefällen überhaupt zulässig. Grundlage sind das Raumplanungsgesetz (RPG) und die Raumplanungsverordnung (RPV).
Wichtig ist ein Punkt, den viele Hobby-Jäger geflissentlich ausblenden:
- Ein Einverständnis des Grundeigentümers reicht nicht.
- Eine kommunale Baubewilligung ohne kantonale Zustimmung reicht ebenfalls nicht.
- Ohne korrekte Ausnahme- oder Zonenkonformitätsbewilligung sind solche Bauten schlicht rechtswidrig.
Wer also meint, ein „privater Jagdturm“ sei Privatsache, irrt doppelt: Er verletzt Bau-, Forst- und oft auch Natur- und Tierschutzrecht.
2. Bundesgericht: Illegale Bauten ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich rückbaubar
2021 hat das Bundesgericht in einem Leitentscheid klargemacht, was für Hochsitze besonders brisant ist. Im Urteil BGE 147 II 309 zu einem Werkhof in der Landwirtschaftszone entschied das Gericht:
- Für illegale Bauten ausserhalb der Bauzonen verwirkt die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht nach 30 Jahren.
- Behörden können den Abriss solcher Bauten jederzeit anordnen, unabhängig vom Bauzeitpunkt.
Der Entscheid begründet das unter anderem so:
- Im Nichtbaugebiet gelten besonders strenge Anforderungen, weil der verfassungsrechtliche Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet geschützt werden muss.
- Eine Verjährung würde rechtswidriges Verhalten belohnen und andere, rechtskonforme Eigentümer benachteiligen.
Übertragen auf Hochsitze bedeutet das: Auch der „uralte“ Jagdturm im Wald ist kein Naturdenkmal, sondern kann rechtlich jederzeit als illegal erkannt und zum Rückbau verpflichtet werden, sofern keine nachträgliche Bewilligung möglich ist.
3. RPG 2: 30 Jahre Gnadenfrist für Schwarzbauten, aber strengere Vollzugsregeln
Die Jagdlobby hat diese klare Linie nicht hingenommen. Im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) hat das Parlament das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu geregelt. Ziel ist offiziell, die Anzahl der Gebäude und die versiegelte Fläche im Nichtbaugebiet zu stabilisieren.
Mit der neuen Raumplanungsverordnung, die gestaffelt ab 1. Januar und 1. Juli 2026 in Kraft tritt, kommt nun eine heikle Neuerung hinzu:
- Der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands soll für rechtswidrige Bauten nach 30 Jahren verjähren, sofern keine schutzwürdigen öffentlichen Interessen betroffen sind.
Gleichzeitig verschärft RPG 2 den Vollzug:
- Unbewilligte Nutzungen müssen rasch festgestellt und sofort untersagt werden.
- Rückbauten sind unverzüglich zu verfügen.
- Illegale Bauten dürfen nicht dazu dienen, die zulässige Gesamtzahl an Gebäuden ausserhalb der Bauzone auszuweiten.
Das heisst: Wer heute einen neuen Hochsitz ohne Bewilligung in den Wald stellt, baut bewusst gegen besseres Wissen. Und dieser Hochsitz kann noch Jahrzehnte später als rechtswidrig eingestuft und entfernt werden, solange die 30 Jahre nicht abgelaufen oder gewichtige Natur- und Landschaftsinteressen betroffen sind, die eine Beseitigung auch danach rechtfertigen.
4. Kantonale Praxis: Zwischen Meldepflicht und geduldeten Monsterkanzeln
Das Bild bleibt ein Flickenteppich, doch fast überall gilt: Wer sich an die Regeln hält, müsste winzig und sehr bescheiden bauen. Die Realität im Wald sieht anders aus.
Appenzell Innerrhoden: Meldepflicht und 2 Quadratmeter
Der Kanton Appenzell Innerrhoden schreibt in einem Merkblatt vor:
- Hochsitze sind meldepflichtig.
- Grundfläche maximal 2 Quadratmeter.
- Platz für höchstens 2 Personen.
- Kein Befestigen mit Nägeln oder Schrauben an Bäumen, kein Einwachsen von Ketten oder Drähten.
- Bau ohne Fundamente, mit unauffälligem, nicht reflektierendem Material.
Wer die Realität im Wald kennt, weiss: Viele Kanzeln sprengen diese Vorgaben mühelos. Mehrere Sitzplätze, voll verkleidete Häuschen, Leitern mit Podesten, feste Fundamente, Metallanker. Juristisch gesprochen handelt es sich dann nicht mehr um „einfache Hochsitze“, sondern um bewilligungspflichtige Kleinbauten.
Bern: Hochsitze brauchen eine Ausnahmebewilligung
Ein Kreisschreiben des Kantons Bern unterscheidet klar:
- Schirme und einfache, freistehende Leitersitze, mobile Sitze, die nach der Jagd entfernt werden, gelten forstrechtlich als bewilligungsfrei.
- Der Bau von Kanzeln im Wald, freistehend oder an Bäumen, gilt als nichtforstliche Kleinbauten und braucht eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG.
Solche Bewilligungen dürfen laut Kreisschreiben nur erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Beispiel: schwer bejagbare Geländekammer mit erheblichen Wildschäden.
Die gängige Praxis vieler Reviere, einfach „für jeden Hobby-Jäger einen festen Sitz“ in den Wald zu stellen, widerspricht dieser Logik frontal.
Weitere Kantone: Regeln gibt es, Vollzug kaum
Ähnliche Tendenzen finden sich in anderen Kantonen:
- Luzern stellt in einem Merkblatt „jagdliche Ansitzeinrichtungen“ als „zweckmässige Einrichtungen“ dar und legt fest, wann Hochsitze bewilligungspflichtig sind und welche Kriterien gelten.
- Uri betont in seinen Unterlagen deutlich, dass Vorhaben ausserhalb der Bauzonen streng nach Bundesrecht geprüft werden und das zuständige kantonale Amt entscheiden muss, ob eine Zonenkonformität oder Ausnahmebewilligung überhaupt infrage kommt.
- Gemeinden wie Flims haben ein eigenes Reglement für Hochsitze und Passhütten eingeführt. Gesuche sind bewilligungspflichtig, es gibt klare Vorgaben, wer wo bauen darf und wie lange solche Einrichtungen bestehen dürfen.
Und trotzdem: Wer durch Schweizer Wälder geht, sieht ungezählte Kanzeln, die weder den Flächen-, Material- noch den Bewilligungsvorgaben entsprechen. Sie stehen da, als sei öffentlicher Wald Privatbesitz der jagdlichen Clique.
5. Sicherheits- und Tierschutzperspektive: Hochsitze sind auch ein Risiko
Jagdverbände und Versicherungen veröffentlichen eigene Broschüren für „sichere Hochsitzkonstruktionen“. Dort wird eindringlich vor Absturzgefahr, mangelnden Geländern, morschen Leitern und fehlendem Kugelfang gewarnt.
Das ist doppelt entlarvend:
- Die Hobby-Jagd produziert zusätzliche, völlig unnötige Risiken im Wald, die es ohne Hobby-Jagd nicht gäbe.
- Die angebliche „Sicherheit für die Bevölkerung“ durch erhöhtes Schiessen wird ad absurdum geführt, wenn gleichzeitig der Standort schlecht gewählt ist, Kugelfänge fehlen und Spazierwege in Schussrichtung liegen.
Aus Tierschutzsicht sind Hochsitze das perfekte Werkzeug für eine Jagdpraxis, die Tiere zum reinweg austauschbaren Ziel macht:
- Nächtliches Ansitzen mit Restlichtverstärkern.
- Lockfütterung in Schussweite.
- Schüsse auf sich langsam nähernde Tiere, die keinerlei Chance haben, das Geschehen einzuschätzen.
Es geht nicht um „faire Natur“, sondern um maximale Effizienz beim Töten. Hochsitze sind die Plattform dieser Unkultur.
6. Genf zeigt: Es geht auch ohne Hobby-Jäger und ohne Hochsitzwälder
Der Kanton Genf hat 1974 die Hobby-Jagd per Volksabstimmung abgeschafft. Seither gibt es dort keine private Jagd auf Säugetiere und Vögel mehr.
Der Kanton setzt stattdessen auf ein professionelles Wildtiermanagement durch staatlich angestellte Wildhüter. Abschüsse sind nur als letzte Massnahme erlaubt, wenn alle Präventionsmassnahmen ausgeschöpft sind.
Die Bilanz nach Jahrzehnten:
- Hohe Biodiversität, reiche Bestände an Huftieren, Hasen und Wasservögeln.
- Keine Armee von Hobby-Jägern, die mit privaten Hochsitzen den Wald möblieren.
- Regulierung von Wildschweinen und Rehen nach klaren Kriterien und unter staatlicher Verantwortung.
Genf beweist, dass moderner Wildtierschutz ohne Hobby-Jagd funktioniert. Und damit auch ohne ein Dickicht von illegalen Hochsitzen.
7. Was jetzt ansteht: Inventar, Rückbau, Genfer Modell
Aus Sicht der IG Wild beim Wild drängen sich konkrete Schritte auf:
- Vollständiges Hochsitzinventar pro Kanton
Jeder Hochsitz im Wald muss erfasst, vermessen und rechtlich überprüft werden: Lage, Grundfläche, Material, Baujahr, Bewilligungen, Eigentümer. - Konsequenter Rückbau rechtswidriger Bauten
Hochsitze, die zu gross sind, Fundamente aufweisen, Bäume beschädigen oder keine gültige Bewilligung besitzen, sind konsequent zu entfernen. BGE 147 II 309 gibt dafür die klare Grundlage, RPG 2 zwingt die Behörden ausdrücklich zu einem stärkeren Vollzug. - Moratorium für neue jagdliche Bauten im Wald
Solange die Stabilisierungsziele für das Bauen ausserhalb der Bauzonen und die neuen Vollzugsregeln nicht eingehalten werden, sollten neue Hochsitze grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden. - Übergang zu professioneller Wildhut nach Genfer Vorbild
Statt Hobby-Jägern, die sich mit Privatkanzeln im Wald verschanzen, braucht es gut ausgebildete Wildhüter im Dienst der Allgemeinheit, nicht im Dienst einer Freizeitlobby. Genf zeigt, dass das funktioniert und der Biodiversität nutzt. - Ethischer Mindeststandard: Keine Tierquälerei auf Stelzen
Jagd vom Hochsitz ist die radikale Asymmetrie zwischen Mensch mit Waffe und Tier ohne Fluchtchance. Wer von Tierschutz spricht, kann das nicht gleichzeitig akzeptieren.
Hochsitze sind kein harmloser Teil „gelebter Tradition“. Sie sind sichtbar gewordene Zeichen einer jagdlichen Parallelwelt, in der Waldrecht, Raumplanung und Tierschutz als Störung erlebt werden.
Die aktuelle Rechtslage nimmt den Behörden alle Ausreden: Illegale Hochsitze können inventarisiert, rechtlich bewertet und rückgebaut werden.
Was fehlt, ist nicht das Gesetz, sondern der politische Wille, die Wälder von dieser jagdlichen Infrastruktur zu befreien und den Weg frei zu machen für ein Wildtiermanagement, das sich an Genf orientiert statt am Hobby-Jäger auf der Holzplattform.





