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Jagdgesetz

IUCN kritisiert Schweizer Wolfsabschüsse 2025

Die Schweiz steht vor einem Wendepunkt im Wildtiermanagement. Auch 2025 sollen neue Jagdvorschriften in Kraft treten, die die grossflächige Tötung von Wölfen (Canis lupus) erlauben – sogar ohne Nachweis konkreter Schäden. Damit droht ein ethisches, ökologisches und rechtliches Fiasko, das weit über die Landesgrenzen hinaus negative Wirkung zeigt.

Redaktion Wild beim Wild — 18. Oktober 2025

Der Wolf ist zurück in der Schweiz – eine Erfolgsgeschichte für den Naturschutz, möchte man meinen.

Doch kaum hat sich die Art wieder etabliert, fällt die Politik in alte Muster zurück. Statt auf wissenschaftlich fundierte Koexistenz setzt man auf den Abschuss als Standardlösung. Laut den neuen Jagdvorschriften könnten bis zu zwei Drittel der Jungtiere getötet werden – unabhängig davon, ob sie je Schaden angerichtet haben. Ganze Rudel dürfen ausgelöscht werden.

Was viele nicht wissen: Diese Politik wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unter der Leitung von Katrin Schneeberger und den kantonalen Jagdverwaltungen nicht nur toleriert, sondern aktiv vorangetrieben. Und das, obwohl sie im klaren Widerspruch zur Berner Konvention steht – einem internationalen Abkommen, das die Schweiz 1982 ratifiziert hat.

Die Schweizer Praxis läuft genau andersherum: Kantone beantragen präventive Abschüsse, und das BAFU genehmigt sie, auch wenn keine Schäden dokumentiert sind. In manchen Fällen werden ganze Rudel ausgelöscht, inklusive Jungtieren – ein Vorgehen, das in keinem EU-Land erlaubt wäre.

Die Schweiz verletzt systematisch den Geist und Buchstaben der Berner Konvention, sagt ein internationaler Naturschutzjurist, der anonym bleiben will. Die Genehmigungen des BAFU legitimieren eine Politik, die völkerrechtlich höchst problematisch ist.

Das BAFU beruft sich regelmässig auf «Kantonshoheit» und «regionalen Handlungsspielraum». Doch in Wahrheit handelt es sich um politisch motivierte Gefälligkeiten, mit denen Bundes- und Kantonsbehörden den Druck von Jagdlobbys und Landwirtschaftsverbänden abfedern.

Statt als Hüterin des Natur- und Artenschutzes aufzutreten, agiert die Behörde zunehmend als Ermöglicherin einer Abschusspolitik, die wissenschaftlich unhaltbar ist. Kritische Fachleute innerhalb der Verwaltung berichten von politischer Einflussnahme und einer Zensur wissenschaftlicher Einschätzungen, die nicht ins Narrativ der «Schadensvermeidung» passen.

Mehrere Kantone erlauben den Einsatz von Wärmebild- und Nachtsichtgeräten bei Wolfsjagden – Methoden, die nach Artikel 8 der Berner Konvention ausdrücklich verboten sind. Damit werden europäische Tierschutzstandards ignoriert, die eigentlich als Mindestanforderung gelten.

Das BAFU reagiert bislang mit Schweigen – obwohl es in seiner Rolle als Vollzugs- und Aufsichtsbehörde verpflichtet wäre, Verstösse zu verhindern oder zu sanktionieren.

Fachleute der IUCN (International Union for Conservation of Nature) schlagen nun Alarm: Solche Eingriffe bedrohen die genetische Stabilität der Alpenpopulation und könnten sogenannte «demografische schwarze Löcher» schaffen – Regionen, in denen Wölfe ausgerottet und Wanderbewegungen unterbrochen werden.

Der IUCN-Weltnaturschutzkongress 2025 ersucht in einer Motion auf seiner Tagung in Abu Dhabi, vom 09. – 15. Oktober, den Generaldirektor und die IUCN‑Mitglieder, die Schweiz aufzufordern, die Jagdbestimmungen zu ändern, um sicherzustellen, dass das Wolfs- und Wildtiermanagement den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Verpflichtungen entspricht und lebensfähige Populationen von Wölfen, Steinböcken, Bibern und geschützten Arten aufrechterhält; das Vorsorgeprinzip in dubio pro natura konsequent anzuwenden.

Die IUCN und mehrere Umweltjuristen bereiten derzeit Resolutionen und rechtliche Schritte vor, um die Schweiz an ihre Verpflichtungen zu erinnern. Die IUCN-Resolution 142 (Abu Dhabi 2025) ruft explizit dazu auf, dass das Wolfsmanagement in der Schweiz den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und den internationalen Verpflichtungen entsprechen muss.

Völkerrechtliche Verpflichtungen werden missachtet

Die Schweiz hat sich mit der Berner Konvention verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand streng geschützter Arten zu wahren. Abschüsse sind nur dann erlaubt, wenn ernsthafter Schaden nachgewiesen, keine Alternativen vorhanden und das Überleben der Population nicht gefährdet ist (Art. 9). Doch die neue Praxis stellt diese Bedingungen auf den Kopf: Abschüsse sollen präventiv erfolgen – also bevor überhaupt ein Problem besteht. Damit wird das Schutzprinzip ins Gegenteil verkehrt.

Das wirft Fragen zur Rechtmässigkeit und zur ethischen Vertretbarkeit solcher Jagdmethoden auf.

Wissenschaft kontra Politik

Zahlreiche Studien zeigen, dass die Destabilisierung funktionierender Wolfsrudel durch Jagd zu mehr Nutztierrissen führt – nicht zu weniger. Wenn erfahrene Tiere fehlen, zerfallen soziale Strukturen, und unerfahrene Jungwölfe wagen sich häufiger an Herden. Trotzdem ignorieren politische Entscheidungsträger diese Erkenntnisse und argumentieren mit «Sicherheit» und «Akzeptanz». Der Preis: ein Rückschritt in Jahrzehnte des Naturschutzes und der Glaubwürdigkeit der Schweiz als umweltbewusstes Land.

Alternativen liegen längst auf dem Tisch

Erfolgreiche Projekte in zahlreichen Ländern beweisen, dass nicht-tödliche Massnahmen funktionieren:

  • gut ausgebildete Herdenschutzhunde,
  • elektrische Zäune und
  • gezielte Unterstützung für Landwirte, die auf Prävention statt Vergeltung setzen.

Die IUCN fordert deshalb, dass die Schweiz diese Instrumente priorisiert und tödliche Eingriffe als allerletztes Mittel behandelt.

Ethik, Wissenschaft und Verantwortung

Die aktuelle Entwicklung offenbart ein tieferes Problem: die Politisierung des Wildtiermanagements. Statt wissenschaftlicher Evidenz und ethischer Abwägung bestimmen populistische Forderungen und Lobbyinteressen den Kurs.

Der Wolf ist mehr als ein Tier im Konflikt – er ist ein Prüfstein für unsere Fähigkeit, mit Wildnis und Verantwortung umzugehen. Wenn die Schweiz jetzt einen Weg der Abschussfreigabe beschreitet, gefährdet sie nicht nur eine Art, sondern auch die Glaubwürdigkeit ihres gesamten Naturschutzsystems.

Die geplanten Wolfsabschüsse sind ein Rückfall in eine vergangene Denkweise: Kontrolle statt Koexistenz, Politik statt Wissenschaft. Die Schweiz hat die Chance – und die Pflicht – zu zeigen, dass moderner Artenschutz auf Wissen, Ethik und Verantwortung beruht. Alles andere wäre ein Verrat an der Natur, an internationalen Verpflichtungen und an der Idee des respektvollen Zusammenlebens von Mensch und Wildtier.

Das BAFU und die kantonalen Jagdverwaltungen sind nicht Opfer politischer Zwänge – sie sind Akteure, die durch ihr Handeln internationales Umweltrecht aushöhlen. Was als Schutzmassnahme verkauft wird, ist in Wahrheit ein massiver Rückschritt im europäischen Artenschutz.

Wenn Bundes- und Kantonsbehörden selbst zum Problem werden, braucht es internationale Kontrolle. Denn Naturschutz, der sich nach politischem Kalkül richtet, verliert nicht nur seine Glaubwürdigkeit –
er verliert seine Seele. Albert Rösti jagt den Naturschutz in Grund und Boden.

Mitmach-Aktion: Fordert bei Eurer Gemeinde aufgrund der katastrophalen Politik von Bundesrat Albert Rösti (SVP) ein Erlassgesuch für die Bundes- und Kantonssteuern aufgrund des neulich bewilligten Abschusses von Wölfen in der Schweiz. Den Musterbrief könnt ihr hier downloaden: https://wildbeimwild.com/ein-appell-fuer-eine-veraenderung-in-der-schweiz/

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