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Tierrechte

Uri: Volksinitiative gegen Wolf, Bär und Luchs

In Uri wurde eine Volksinitiative gegen Wolf, Bär und Luchs mit 3302 Unterschriften eingereicht. Der Kanton soll Vorschriften zum Schutz vor Beutegreifern erlassen. Mehr zum Wolf in der Schweiz.

Redaktion Wild beim Wild — 17. August 2017

In Uri gibt es breiten Unmut gegenüber Wolf, Bär und Luchs.

Eine Initiative, die vom Kanton Vorschriften zum Schutz vor Beutegreifern verlangt, ist am Mittwoch mit 3’302 Unterschriften eingereicht worden. Nötig für das Zustandekommen sind 600 gültige Unterschriften.

Raphael Bissig, Geschäftsführer des Bauernverbandes Uri, bestätigte auf Anfrage eine Online-Meldung des «Urner Wochenblatt». Das Initiativkomitee habe gehofft, dass es 2’000 Unterschriften geben werde, sagte er. Mit dem Ergebnis sei man sehr zufrieden.

Die Volksinitiative verlangt, dass der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Beutegreifern und zur Beschränkung und Regulierung des Bestandes erlässt. Die Einfuhr und Freilassung von Beutegreifern sowie die Förderung des Beutegreifer-Bestandes solle verboten sein.

Die Initiative war im März vom Bauernverband lanciert worden. Das Initiativkomitee ist breit abgestützt. Ihm gehören auch die Ständeräte Josef Dittli (FDP) und Isidor Baumann (CVP) sowie Nationalrat Beat Arnold (SVP) an und somit alle drei Urner in den eidgenössischen Räten.

«Zögerliche Regierung»

Nach Ansicht des Urner Bauernverbands handelt die Kantonsregierung zu zögerlich. Die Folgen, welche Beutegreifer auf die Nutztierhaltung und den Wildbestand hätten, seien immer einschneidender geworden. Vor allem die Wolfsrisse hätten auf den Urner Alpen zu Problemen und kostspieligen Mehraufwendungen geführt. Der Luchs habe grossen Einfluss auf seine Hauptbeutetiere Gämse und Reh und habe deren Bestände vielerorts stark dezimiert.

Bereits bei der Lancierung der Initiative im März hatte der WWF Uri diese kritisiert. Das Vorgehen des Bauernverbandes verstosse in verschiedener Hinsicht gegen die Vernunft, gegen den schweizerischen Solidaritätsgedanken und gegen Treu und Glauben. So gebe der Initiativtext etwa vor, dass es Einfuhr und Freilassungen von Beutegreifern gebe. Es gebe aber weder für Wölfe noch für Bären solche. Der Bauernverband hocke damit einer national orchestrierten Desinformation von Beutegreifer-Gegnern auf.

Der Urner Regierungsrat lehnt wolfsfreie Zonen ab und spricht sich für ein Nebeneinander von Beutegreifer und Alpwirtschaft aus. Alles andere käme einer Ausrottung des Wolfes gleich. Er will aber den Herdenschutz und das Wolfskonzept verbessern.

Nach 160 Jahren ohne Wolfspräsenz wurde 2016 ein Wolf auf einer zweiwöchigen Jagd erlegt. Diese Jagd auf den Wolf kostete den Steuerzahler 43’500 Franken (Wild beim Wild informierte).

Im Wallis war im Januar von Exponenten aus den Reihen von CVP und CSP Oberwallis eine ähnliche Initiative eingereicht worden. Mit dieser soll der Bestand an Beutegreifern reguliert werden können. Der Kanton könnte selbst entscheiden, wie viele Wölfe oder Luchse in den Wäldern des Kantons für eine ausgeglichene Fauna geduldet werden. Das Ansinnen widerspricht allerdings der Berner Konvention. Diese schützt gewisse Wildtierarten wie den Wolf wegen ihrer geringen Anzahl.

Zahlen zum Herdenschutz

43 Millionen Franken investiert der Bund jährlich in die Schafhaltung. 830’000 Franken stellt der Bund für den Herdenschutz zur Verfügung.

1. Entschädigung: Einschätztabelle für Zuchtschafe

  • Für jedes Schaf, das vom Wolf gerissen wird, wird ein Bauer vom Bund entschädigt. Der Betrag liegt zwischen 200 Franken für ein Lamm und 2’000 Franken für ein Zucht-Milchschaf.
  • «Für ausserordentlich wertvolle Zuchtwidder können in Ausnahmefällen Preise bis Fr. 3’000 bezahlt werden.»

2. Subventionen BAFU

Unterstützungsbeiträge für max. 3 Herdeschutzhunde/Bewirtschafter:

  • Einmalige Starthilfe für den Kauf von Fr. 500/Hund
  • Pauschale: Fr. 1’000/Hund/Jahr für Unterhaltskosten
  • Betreuungspauschale von Fr. 1’000–2’000 für unbehirtete Alpen

Unterstützung für Zaunmaterial als Starthilfe im ersten Jahr:

  • Nachtpferche bei ständiger Behirtung
  • Elektrifizierung von LN-Flächen

Verschiedene Massnahmen:

  • Futterentschädigung von max. Fr. 3’500 für Alpen mit weniger als 30 Normalstössen grundsätzlich im ersten Schadensjahr im Falle einer Entalpung
  • Unterstützungsbeitrag von Fr. 500 pro nachgewiesenem Wolfsgangriff auf Alpen mit allen geeigneten Präventionsmassnahmen
  • Rückerstattung der Transportkosten von Tierkadavern bei mehr als 10 toten Tieren durch einen Wolfsangriff

3. Subventionen der BLW

Der Sömmerungsbeitrag wird ausgehend vom festgelegten Normalbesatz berechnet und beträgt:

a.) pro Normalstoss für Schafe, ausgenommen Milchschafe:

  • bei ständiger Behirtung 330 Franken
  • bei Umtriebsweiden 250 Franken
  • bei übrigen Weiden 120 Franken

b.) pro RGVE für gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer Sömmerungsdauer von 56–100 Tagen: 330 Franken

c.) pro Normalstoss für die anderen RGVE: 330 Franken

600’000 Franken Subventionen für die Schafswolle (2009)

Abkürzungen:

Normalstoss: Ein Normalstoss entspricht der Sömmerung einer RGVE während 100 Tagen.
RGVE: Raufutter verzehrende Nutztiere.

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