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Podcast

Reh erstochen statt Wildhut gerufen: Fall Freiburg

Ein verletztes Reh, ein Schuss, ein Gerichtstermin. Der Fall aus Freiburg ist mehr als eine Episode. Er legt offen, wie schnell Jagd zur Selbstermächtigung wird und warum Kontrolle, klare Abläufe und Tierschutz entscheidend sind.

Redaktion Wild beim Wild — 27. Dezember 2025

Ein verletztes Reh im Wald.

Ein Messer. Und danach ein Gerichtstermin. Der Fall aus dem Kanton Freiburg, über den die Freiburger Nachrichten und RadioFr berichteten, wirkt auf den ersten Blick wie eine Einzelfrage: War das «Erlösen» in einer Notsituation gerechtfertigt oder nicht? Bei genauerem Hinsehen ist er ein Brennglas auf ein Grundproblem der Hobby-Jagd in der Schweiz: Wer entscheidet über Leben und Tod von Wildtieren und nach welchen Regeln?

Der Fall in Kürze

Laut RadioFr stand ein Hobby-Jäger aus dem Seebezirk vor Gericht, weil er ein verletztes Reh mit dem Messer erlegte, ohne zuerst die Wildhut oder die Polizei zu kontaktieren. Das Gericht hat dazu entschieden, nachdem die Behörden genau diese unterlassene Kontaktaufnahme zum Kernpunkt machten.

Die Freiburger Nachrichten schildern denselben Ausgangspunkt: Spaziergang im Wald, verletztes Reh, der Mann «erlöste» das Tier, danach das juristische Nachspiel.

Was die Behörden in Freiburg klar sagen

Der Kanton Freiburg hält auf seiner offiziellen Informationsseite fest, was zu tun ist, wenn man ein totes oder verletztes Wildtier findet: nicht anfassen, keinen zusätzlichen Stress verursachen, unverzüglich den Wildhüter der Region oder die Polizei (117) verständigen.

Genau an diesem Punkt kollidiert der Fall mit der Praxis vieler Hobby-Jäger: Statt die zuständige Stelle aufzubieten, wurde eigenmächtig geschossen.

Warum das mehr ist als ein Fehler

Jagdorganisationen und jagdliche Akteure betonen gern, dass Hobby-Jäger «Fachleute» seien. Wenn aber ein als Jagdexperte auftretender Mann vor Gericht landet, weil er ein verletztes Tier ohne Behördenkontakt tötet, stellt sich eine unbequeme Frage: Wie verlässlich sind Ausbildung, Aufsicht und Kultur innerhalb der Jagd, wenn selbst grundlegende Abläufe missachtet werden?

Und es stellt sich eine zweite Frage: Warum wird die Deutungshoheit so oft sofort in Richtung «Gnadenschuss» verschoben? Der Begriff klingt nach Mitgefühl. Juristisch und tierschutzfachlich ist die Lage aber nicht einfach eine Gefühlsfrage, sondern eine Frage von Zuständigkeit, Kontrolle und korrektem Vorgehen.

Was das Bundesrecht andeutet

Im Bundesrecht zur Hobby-Jagd ist festgehalten, dass Wildhüterinnen und Wildhüter (und Jagdaufseher) verletzte oder kranke Tiere erlegen können, und dass Kantone Regeln für Jagdberechtigte vorsehen können. Das unterstreicht: Nicht «wer eine Waffe hat» entscheidet, sondern wer zuständig ist und nach Verfahren handelt.

Tierschutzsicht: Hilfe beginnt mit Abstand und dem Telefon

Auch aus Tierschutzperspektive ist der erste Schritt nicht Aktionismus, sondern Meldung und Absicherung. Der Staat Freiburg formuliert es deutlich: Abstand halten, Stress vermeiden, sofort zuständige Stellen aufbieten.

Das ist auch ein Realitätscheck für die Jagd-PR: Wenn Jagd als «Bestandsmanagement» verkauft wird, dann muss sie sich erst recht an klare Abläufe, Dokumentation und Kontrolle halten. Sonst bleibt am Ende nur die Behauptung: «Ich habe es gut gemeint.»

Was du tun solltest, wenn du ein verletztes Reh findest

  1. Distanz halten, Tier nicht bedrängen, nicht anfassen.
  2. Standort merken (Koordinaten, markante Punkte).
  3. Wildhut oder Polizei (117) anrufen und Situation schildern.
  4. Wenn das Tier flieht: Fluchtrichtung notieren, damit die Wildhut die Nachsuche gezielt starten kann.

Einordnung: Worum es wirklich geht

Der Freiburger Fall ist kein «Anti-Jäger-Bashing». Er ist ein Beispiel dafür, wie schnell sich im Schatten der Hobby-Jagd eine Haltung einschleicht: Selbstermächtigung statt Zuständigkeit. Wenn jedes Tierleid zur privaten Rechtfertigung für das Töten wird, dann ist das nicht «Hege», sondern ein Kontrollproblem.

Und genau darum ist Öffentlichkeit wichtig. Nicht weil einzelne Menschen an den Pranger gehören, sondern weil Regeln nur dann wirken, wenn sie auch gegenüber Jagdakteuren konsequent gelten. Das Gericht hat den Hobby-Jäger freigesprochen, weil es eine Notsituation war und das Tier sonst geflüchtet wäre.

Dossier: Jagd und Tierschutz

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