5. April 2026, 19:46

Geben Sie oben einen Suchbegriff ein und drücken Sie Enter, um die Suche zu starten. Drücken Sie Esc, um den Vorgang abzubrechen.

Was ist die Bewegungsjagd und warum ist sie problematisch?

Hohe Fehlerquote, Tierleid und strukturelle Probleme.

Bewegungsjagden treiben Wildtiere durch Menschenketten, Lärm und Hunde in Schussfelder, wobei die Fehlerquote bei Schüssen strukturell hoch ist und Nachsuchen nach verletzten Tieren zum Normalfall gehören.

Was sind Bewegungsjagden?

Bewegungsjagden ist der Oberbegriff für Jagdformen, bei denen Wildtiere aktiv aus ihrer natürlichen Umgebung aufgescheucht und auf Schützenlinien zugetrieben werden. Die häufigsten Varianten sind die Treibjagd, bei der eine Kette von Treibern Wildtiere in Richtung wartender Schützen drängt, sowie die Drückjagd, bei der weniger Treiber oder Hunde das Wild langsamer vorwärtsbewegen. Die Riegeljagd ist eine Variante, bei der Tiere auf bestimmte Pässe oder Engstellen zugetrieben werden.

All diesen Formen gemeinsam ist das Grundprinzip: Flucht, Panik und Zeitdruck gehören nicht zu den Nebenwirkungen, sondern sind die eigentliche Methode. Geschossen wird auf flüchtende Tiere, oft bei eingeschränkter Sicht, in kurzen Zeitfenstern und unter Gruppenerwartungsdruck.

Welche Tiere sind betroffen?

Bewegungsjagden richten sich vor allem gegen Rehe, Rothirsche, Wildschweine, Füchse und Hasen. Besonders die Hochjagd in der Schweiz umfasst regelmässig Treib- und Drückjagden in Bergregionen, wo Tiere im Herbst auf engstem Raum unter massiven Jagddruck geraten. In Graubünden allein wurden im Jagdjahr 2022 rund 790 Fehlabschüsse bei ungefähr 9’200 erlegten Tieren dokumentiert, also wurde jedes zehnte Tier nicht sauber getötet, sondern angeschossen.

Wildschweine unterliegen in der Schweiz keiner Schonzeit und können ganzjährig bejagt werden, was Bewegungsjagden auf diese Art das ganze Jahr über ermöglicht.

Was passiert mit den Tieren beim Stress?

Die Folgen von Flucht und Jagdstress sind für Wildtiere gravierend. Studien aus Schottland und Skandinavien belegen erhöhte Kortisolwerte bei bejagten Rothirschen im Vergleich zu ungestörten Populationen. Der Fluchtreflex kostet Energie, die vor allem in den Herbst- und Wintermonaten überlebenswichtig ist. Milchproduktion und Eltern-Jungtier-Bindung werden unterbrochen. Führende Muttertiere, die bei Treibjagden getötet werden, hinterlassen hilflose Jungtiere.

Das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) schreibt in Artikel 3 und Artikel 4 explizit vor, Tieren unnötige Leiden, Angst und Schmerzen zu ersparen. Jagd und Tierschutz stehen damit in einem strukturellen Widerspruch: Was das Gesetz eigentlich verbietet, ist bei Bewegungsjagden Methode.

Wie hoch ist die Fehlerquote bei Schüssen?

Schüsse auf flüchtende Tiere sind fundamental unsicherer als Schüsse auf ruhende oder äsende Tiere. Bei Bewegungsjagden kommen mehrere Risikofaktoren zusammen: wechselnde Zielgeschwindigkeit, unklare Hintergrundverhältnisse, mehrere Schützen in unmittelbarer Nähe und sozialer Druck, schnell zu handeln.

Die Nachsucherate, der Anteil von Tieren, die nach einem Schuss verfolgt werden müssen, weil sie nicht sofort tot umfallen, gilt in Fachkreisen als Proxy für die Fehlschussquote. In Graubünden sind laut Amt für Jagd und Fischerei rund 1’100 Nachsuchen pro Jahr dokumentiert, mit einer Erfolgsquote von rund 50 Prozent. Das bedeutet: Jährlich bleibt in einem einzigen Kanton eine beträchtliche Zahl verletzter Tiere im Gelände zurück und stirbt einen langsamen Tod. Berichte der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) schätzen, dass bei Drückjagden bis zu 70 Prozent der Tiere nicht sofort sterben.

Welche Sicherheitsrisiken entstehen für Menschen?

Bewegungsjagden sind nicht nur für Wildtiere gefährlich. Da mehrere Schützen gleichzeitig auf sich bewegende Ziele schiessen, steigt das Risiko für Querschläger, Fehlidentifikationen und Unfälle erheblich. Dokumentierte Fälle zeigen, wie Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger während Treibjagden Dörfer «eindeckten», Spaziergängerinnen und Spaziergänger in Schusslinien gerieten oder Treiber von Schrotkugeln getroffen wurden. Jagdunfälle in der Schweiz zeigen, dass Bewegungsjagden strukturell die unfallträchtigste Jagdform darstellen.

In Kärnten wurde im Oktober 2025 ein 16-jähriger Jugendlicher als Treiber eingesetzt und von Schrotkugeln am Oberkörper getroffen. Solche Ereignisse illustrieren, was passiert, wenn bewaffnete Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in gemeinschaftlich genutzten Wäldern operieren, ohne dass Wege gesperrt oder Anwohnende informiert werden.

Wie ist der rechtliche Rahmen in der Schweiz?

Die Regelung von Treibjagden ist in der Schweiz kantonal zersplittert. Es gibt keine einheitliche Bundespflicht zur Information der Bevölkerung, keine obligatorische Sperrung von Wanderwegen und keine zentralen Statistiken über Fehlabschüsse und Nachsuchen. Jagdgesetze und Kontrolle belegen, dass die Selbstaufsicht der Hobby-Jagd in diesem Bereich systematisch versagt: Verstösse werden selten gemeldet, noch seltener geahndet.

Der Kanton Graubünden verzeichnete in einem einzigen Jahr über 1’000 Bussen und 95 Strafanzeigen gegen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger. Patentsentzüge blieben trotzdem weitgehend aus. Das zeigt: Die Sanktionskultur bleibt symbolisch, solange unabhängige Aufsicht fehlt.

Welche Rolle spielen Jagdhunde?

Jagdhunde sind bei vielen Bewegungsjagden unverzichtbar: Sie treiben Wildtiere aus der Deckung, verfolgen angeschossene Tiere und helfen bei der Nachsuche. Dabei werden sie selbst erheblichen Belastungen ausgesetzt. Jagdhunde: Einsatz, Leid und Tierschutz zeigt, dass Hunde bei Drückjagden in Schiessfelder getrieben werden, Verletzungen riskieren und in Extremsituationen auch erschossen werden. Der Einsatz von Hunden erhöht den Stresslevel für Wildtiere zusätzlich, da sie artgerechte Fluchtbewegungen auslösen, die den Jagddruck potenzieren.

Wie reagiert die Öffentlichkeit?

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Bewegungsjagden ist gering. Umfragen zeigen, dass ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung der Hobby-Jagd kritisch gegenübersteht. Treibjagden gelten auch in Hobby-Jagdkreisen selbst als umstritten. In Kantonen wie Solothurn gab es parlamentarische Vorstösse zum Verbot von Treibjagden, ein Zeichen, dass auch politisch der Druck steigt.

Gibt es Alternativen?

Ja. Das Wildhütermodell und das Genfer Modell zeigen, dass Wildtierpopulationen ohne Hobby-Jagd und ohne Bewegungsjagden reguliert werden können. Im Kanton Genf, der seit 1974 kein Hobby-Jagdrecht kennt, wurden keine Überpopulationen dokumentiert. Stattdessen verzeichnet Genf die höchste Hasendichte der Schweiz und die letzte intakte Rebhuhnpopulation. Beutegreifer wie Wolf und Luchs übernehmen zudem natürliche Regulierungsfunktionen, die keine Drückjagden erfordern.

Was fordern Tierschutzorganisationen?

Die Forderungen sind klar: Verbot von Treib- und Drückjagden in der Nähe von Siedlungen, Wanderwegen und Schutzgebieten; obligatorische Sperrung von Wegen vor Bewegungsjagden; einheitliche, öffentliche Statistiken zu Fehlabschüssen und Nachsuchen; unabhängige Aufsicht statt Selbstkontrolle. Darüber hinaus verlangen Tierschutzorganisationen, dass Bewegungsjagden auf ihre Vereinbarkeit mit dem TSchG, insbesondere Artikel 4 (Leid, Angst, Schmerz), systematisch überprüft werden.

Mustertexte für jagdkritische Vorstösse in Kantonsparlamenten finden sich auf wildbeimwild.com/mustertexte.

Fazit

Bewegungsjagden sind die störungsstärkste, unfallträchtigste und aus Tierschutzsicht problematischste Jagdform. Die Fehlerquote bei Schüssen ist strukturell bedingt hoch, Nachsuchen sind keine Ausnahme, und die Sicherheitsrisiken für die Öffentlichkeit werden systematisch unterschätzt. Die kantonale Regulierungszersplitterung verhindert eine schweizweite Übersicht. Solange keine unabhängige Aufsicht, keine obligatorischen Statistiken und keine einheitlichen Sicherheitsstandards existieren, bleibt Bewegungsjagd ein unreguliertes Risiko für Wildtiere und Menschen gleichermassen.

Quellen

  • JSG (SR 922.0): Bundesgesetz über die Jagd
  • TSchG (SR 455): Tierschutzgesetz, insbesondere Art. 3 und Art. 4
  • Kantonale Jagdgesetze und Jagdverordnungen
  • Amt für Jagd und Fischerei Graubünden: Jagdberichte, Nachsuche- und Bussenstatistiken
  • Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT): Stellungnahmen zu Drückjagden
  • Polizeimeldung Bezirk Klagenfurt-Land, 18. Oktober 2025 (Treibjagdunfall Kärnten)

Weiterführende Inhalte

Was ist die Fallenjagd und warum ist sie problematisch?

Stundenlange Qual: Die Fallenjagd und ihre Opfer

Die Fallenjagd zählt zu den umstrittensten Jagdmethoden: Tiere werden in mechanischen Vorrichtungen gefangen, warten oft stunden- oder tagelang auf ihre Tötung und werden dabei nicht selten verletzt.

Totschlagfallen sind in der Schweiz seit der JSV-Revision 2012 auf Bundesebene verboten. Erlaubt bleiben einzig Kastenfallen zum Lebendfang, doch auch diese sind tierschutzrechtlich höchst problematisch.

Was ist die Fallenjagd?

Bei der Fallenjagd werden Wildtiere mit mechanischen Vorrichtungen gefangen oder getötet, ohne Anwesenheit der jagenden Person. Historisch unterschied man zwischen Lebendfallen, die das Tier unversehrt fangen sollen, und Totschlagfallen, die das Tier unmittelbar töten. In der Schweiz hat der Bundesrat mit der JSV-Revision vom 15. Juli 2012 sämtliche Totschlagfallen verboten (Art. 2 Abs. 1 Bst. a JSV). Seither sind auf Bundesebene ausschliesslich Kastenfallen zum Lebendfang zugelassen, sofern diese täglich kontrolliert werden.

Das Dossier Fallenjagd liefert eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Fallentypen, ihre rechtliche Grundlage und ihre Verbreitung in der Schweiz.

Welche Tierarten werden in Kastenfallen gefangen?

Die Fallenjagd mit Kastenfallen richtet sich primär gegen sogenannte «Niederwildarten»: Fuchs, Dachs, Marder, Iltis und Mink stehen dabei häufig im Fokus. Auch Nutria und Bisamratte werden mit Kastenfallen bejagt. Problematisch ist der wahllose Charakter selbst dieser Lebendfallen: Sie unterscheiden nicht zwischen Zielart und Beifang. Katzen, Igel, Greifvögel und andere geschützte Tiere können ebenso in die Falle gehen.

Der Dachs in der Schweiz ist ein besonders bezeichnendes Beispiel: Als Ökosystem-Ingenieur erfüllt er wichtige Funktionen im Waldboden, wird aber in vielen Kantonen gezielt mit Kastenfallen bejagt.

Das Problem der mangelnden Kontrolle

Die eidgenössische Jagdverordnung schreibt vor, dass Kastenfallen täglich kontrolliert werden müssen (Art. 2 Abs. 1 Bst. a JSV). In der Praxis ist die Einhaltung dieses Kontrollintervalls kaum überprüfbar. Für ein gefangenes Tier bedeutet selbst ein Tag Wartezeit enormen Stress, Dehydrierung, Verletzungsgefahr durch Panik und psychisches Leid. Wird die Falle nicht rechtzeitig kontrolliert, kann der Fang zum Tod führen.

Das Dossier Jagd und Tierschutz analysiert, wie weit das Tierschutzgesetz (TSchG) in der Praxis tatsächlich für Wildtiere gilt, und wo die Jagdgesetzgebung de facto über das Tierschutzrecht gestellt wird.

Tierschutzrechtliche Widersprüche

Das Schweizer Tierschutzgesetz verbietet es, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Angst zuzufügen (Art. 4 Abs. 2 TSchG). Bei Heim- und Nutztieren wird dies streng ausgelegt. Bei Wildtieren, die in Kastenfallen geraten, gilt dasselbe Gesetz, aber die Vollzugslücke ist eklatant. Der «vernünftige Grund» wird pauschal mit der Jagdausübung gleichgesetzt, ohne dass dies sachlich begründet werden müsste.

Das Dossier «Warum Tierschutzrecht an der Waldgrenze endet» legt diesen Widerspruch systematisch dar: Wildtiere geniessen in der Praxis einen erheblich schwächeren Schutz als andere Tiere, obwohl das Gesetz keine solche Unterscheidung vorsieht.

Was ist seit 2012 verboten und was bleibt erlaubt?

Mit der JSV-Revision vom 15. Juli 2012 wurden sämtliche Totschlagfallen, Tellereisen, Schlingen, Netze, Drahtschnüre, Leimruten und Haken für die Jagd verboten (Art. 2 Abs. 1 JSV). Zuvor waren Totschlagfallen für Kleinnager, Bisamratten und Nutria noch ausnahmsweise zugelassen gewesen. Das Verbot wurde unter anderem zum Schutz des Bibers erlassen, da Totschlagfallen junge Biber bis 10 kg töten und adulte Tiere schwer verletzen können.

Erlaubt bleiben einzig Kastenfallen zum Lebendfang. Zusätzlich können die Kantone gemäss Art. 3 Abs. 1 JSV in begründeten Ausnahmefällen den Einsatz sonst verbotener Hilfsmittel bewilligen. Diese Ausnahmeklausel schafft einen rechtlichen Graubereich, dessen Nutzung kantonal kaum transparent dokumentiert wird.

Das Dossier Jagdgesetze und Kontrolle zeigt, wie die kantonale Aufsicht in diesem Bereich organisiert ist, und warum die bestehenden Kontrollmechanismen unzureichend sind.

Kastenfallen und Beifang: das Prinzip der Wahllosigkeit

Keine Kastenfalle kann sicherstellen, dass nur die Zielart gefangen wird. «Beifang», also der unbeabsichtigte Fang anderer Tierarten, ist strukturell unvermeidlich. Das gilt besonders für Fallen, die an Wegen oder in der Nähe von Siedlungen aufgestellt werden. Haustiere sind regelmässig betroffen, und nicht selten sind es Fundtiere oder Totfunde, die auf aufgestellte Fallen hinweisen.

Das Prinzip der Wahllosigkeit unterscheidet die Fallenjagd grundsätzlich von anderen Jagdmethoden und macht sie aus Tierschutzsicht besonders problematisch.

Rechtslage im kantonalen Vergleich

Die Regelung der Kastenfallenjagd ist in der Schweiz Sache der Kantone. Das Bundesrecht setzt mit dem Verbot von Totschlagfallen und der Pflicht zur täglichen Kontrolle den Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens variieren die kantonalen Bestimmungen erheblich. Im Kanton Zürich etwa ist die Fallenjagd mit Kastenfallen im Siedlungsgebiet sowie in und um Wohn- und Wirtschaftsgebäude gestattet (§ 24 Kantonale Jagdverordnung Zürich). Eine einheitliche nationale Regelung, die darüber hinaus Mindeststandards für Tierschutz bei der Kastenfallenjagd festlegt, fehlt.

Das Dossier Jagdrecht Schweiz gibt einen Überblick über die kantonale Rechtslage und die föderale Struktur des schweizerischen Jagdwesens.

Die Fallenindustrie: ein unterschätztes Marktsegment

Kastenfallen für die Hobby-Jagd sind ein kommerzielles Produkt. In der Schweiz und im benachbarten Ausland werden sie frei verkauft, teils über Jagdfachhandel, teils über allgemeine Versandhändler. Eine Registrierungspflicht für Kastenfallen oder eine Pflicht zum Nachweis einer Jagdberechtigung beim Kauf existiert in vielen Kantonen nicht. Das schafft niederschwellige Zugänge auch für Personen, die keine Jagdberechtigung besitzen.

Fazit

Das Verbot von Totschlagfallen seit 2012 war ein überfälliger Schritt, doch die weiterhin erlaubte Kastenfallenjagd bleibt tierschutzrechtlich kaum vertretbar. Kastenfallen fangen unselektiv, verursachen erhebliches Leid bei gefangenen Tieren und werden in der Praxis unzureichend kontrolliert. Dass diese Methode in der Schweiz weiterhin breit praktiziert wird, ist Ausdruck einer Jagdgesetzgebung, die Freizeitinteressen über Tierschutz stellt. Wirksame Kontrollen und eine nationale Mindestregulierung wären das Mindeste, was der Gesetzgeber hier schuldet.

Quellen

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV; SR 922.01), Art. 2 Abs. 1 Bst. a (Verbot sämtlicher Fallen ausser Kastenfallen zum Lebendfang mit täglicher Kontrollpflicht), in Kraft seit 15. Juli 2012, bestätigt in der Fassung vom 1. Februar 2025

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV; SR 922.01), Art. 2 Abs. 1 Bst. b (Verbot von Schlingen, Netzen, Drahtschnüren, Leimruten und Haken), Art. 3 Abs. 1 (Kantonale Ausnahmebewilligungen für sonst verbotene Hilfsmittel)

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0), Art. 17 Abs. 1 Bst. i (Strafbestimmung bei Verwendung verbotener Hilfsmittel)

Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz, TSchG; SR 455), Art. 4 Abs. 2 (Verbot, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen)

Erläuternder Bericht des BAFU zur Teilrevision der Jagdverordnung, 2011 (Begründung des Verbots von Totschlagfallen zum Schutz des Bibers)

Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume; SR 0.455), Anhang IV (Verbotene Mittel und Methoden des Tötens, Fangens und sonstiger Nutzung)

Kantonale Jagdverordnung Zürich, § 24 (Regelung der Fallenjagd im Siedlungsgebiet)

Weiterführende Inhalte

Was hat die JSG-Revision 2022 geändert?

Jagdgesetz-Revision: Artenschutz geopfert für die Jagdlobby.

Die schrittweise Revision des Schweizer Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) und der Jagdverordnung (JSV) hat den präventiven Wolfsabschuss ermöglicht und den Artenschutz in der Schweiz erheblich geschwächt.

Umweltorganisationen kritisieren die Änderungen als Verstoss gegen die Berner Konvention. Der Europarat hat eine förmliche Untersuchung eröffnet.

Was ist das JSG und warum ist es relevant?

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) ist das zentrale Bundesgesetz, das sowohl die Jagd als auch den Schutz wildlebender Tiere in der Schweiz regelt. Es wird durch die Jagdverordnung (JSV) konkretisiert, die der Bundesrat erlassen kann. Diese Doppelstruktur (Gesetz und Verordnung) ermöglicht es dem Bundesrat, ohne Volksabstimmung weitreichende Änderungen vorzunehmen, solange sie im gesetzlichen Rahmen liegen.

Wie das Dossier Jagdgesetze und Kontrolle zeigt, besteht die grundlegende Problematik darin, dass jagdnahe Akteure die Gesetzgebung massgeblich mitgestalten, über Kommissionen, Vernehmlassungsverfahren und direkte politische Netzwerke. Das Dossier Jäger-Lobby in der Schweiz belegt, dass JagdSchweiz mit über 30’000 Mitgliedern und einer Parlamentariergruppe im Bundeshaus systematischen Einfluss auf die Gesetzgebung ausübt.

Was war die JSG-Volksabstimmung 2020?

Eine erste umfassende JSG-Revision wurde 2020 dem Volk vorgelegt und in einer Volksabstimmung abgelehnt. Die Vorlage hätte den kantonalen Abschuss von Wölfen auch ohne nachgewiesene Schäden ermöglicht. Naturschutzorganisationen, darunter Pro Natura und WWF, kämpften erfolgreich dagegen an. Die Bevölkerung sprach sich mehrheitlich gegen eine Aufweichung des Wolfschutzes aus.

Was wurde nach der Volksabstimmung auf dem Verordnungsweg geändert?

Obwohl die Volksabstimmung 2020 eine klare Ablehnung signalisiert hatte, nutzte der Bundesrat den Spielraum der JSV, um zentrale Elemente der abgelehnten Vorlage auf dem Verordnungsweg umzusetzen. Die JSV wurde so angepasst, dass «proaktive Regulierung» möglich wurde: Wölfe dürfen seither abgeschossen werden, wenn sie sich in der Nähe von Siedlungen aufhalten, auch ohne dass Nutztierrisse stattgefunden haben.

Das Dossier Wolf in der Schweiz dokumentiert, wie diese Praxis im Wallis besonders aggressiv umgesetzt wurde. In der Saison 2025/2026 wurden 27 Wölfe getötet, 3 über Einzelbewilligungen, 24 über Rudelregulierungen. Die Kosten für diese Abschüsse beliefen sich auf 0,8 bis 1 Million Franken, inklusive Berufsjäger, Helikopter, Koordination und Verwaltung, rund 35’000 Franken pro erlegtem Wolf.

Was änderte sich konkret durch die JSV-Anpassungen 2023/2025?

Neben der Wolfspolitik umfassen die Revisionen auch andere jagdrelevante Bereiche. Schalldämpfer auf Jagdwaffen wurden aus der Liste der verbotenen Hilfsmittel gestrichen und sind seit dem 1. Februar 2025 ausdrücklich erlaubt. Nachtjagd wurde in einzelnen Kantonen ausgeweitet: Bern erlaubt Vollmondnachtjagd, der Zürcher Regierungsrat verabschiedete im Juni 2025 weitere Liberalisierungen. Drohnen für die Jagd wurden schrittweise zugelassen.

Diese Entwicklungen folgen einem Muster, das das Dossier Jäger-Lobby in der Schweiz als «Strategie der kleinen Schritte» beschreibt: Jede Änderung wird als Effizienzgewinn oder Praxisanpassung verpackt, in der Summe ergibt sich eine systematische Liberalisierung zugunsten der Hobby-Jagd.

Was kritisieren Umweltorganisationen?

Pro Natura, WWF Schweiz, die Gruppe Wolf Schweiz und BirdLife kritisieren mehrere Punkte der JSG/JSV-Revision. Erstens: Die proaktive Rudelregulierung ist mit der Berner Konvention unvereinbar. Der Ständige Ausschuss hat dies im Oktober 2024 ausdrücklich festgehalten. Zweitens: Abschüsse erfolgen ohne Nachweis ausreichender Herdenschutzmassnahmen, obwohl das Wolfkonzept Schweiz von 2008 dies als Voraussetzung vorschreibt. Drittens: Die Schiessquoten erzeugen Druck und führen zu systematischen Fehlabschüssen, mindestens drei allein im Jahr 2022.

Zudem kritisieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem offenen Brief mit über 200 Unterzeichnenden, dass Abschüsse von Alphatieren die Sozialstruktur der Rudel zerstören, was zu höherer Reproduktionsrate, instabilerem Verhalten und mehr Konflikten führt, das genaue Gegenteil der angestrebten «Regulierung».

Welche Folgen hat die Revision für den Erhaltungszustand des Wolfes?

Der Erhaltungszustand einer Art gilt als günstig, wenn die Populationsgrösse stabil oder wachsend ist, der Lebensraum ausreichend vorhanden ist und keine Tendenz zur Verkleinerung besteht. In der Schweiz ist keines dieser Kriterien unproblematisch: Die Wolfspopulation von rund 300 Tieren in 30 Rudeln ist im europäischen Massstab klein. Gezielte Rudelabschüsse, die Alphatiere treffen, destabilisieren Populationsstrukturen.

Das Dossier Wolf in der Schweiz dokumentiert das Beispiel des Jurassischen Marchairuz-Rudels: Nachdem die Alphawölfin 2022 irrtümlich erschossen wurde, war der Fortbestand des Rudels gefährdet. Solche Ereignisse sind keine Ausnahme, sie sind Systemfolge einer Politik, die Abschussquoten über Artenschutz stellt.

Kann das Parlament die Revision rückgängig machen?

Die auf Verordnungsebene vorgenommenen Änderungen können vom Bundesrat wieder rückgängig gemacht werden. Auf Gesetzesebene wäre ein Parlamentsbeschluss oder eine erneute Volksinitiative nötig. Tierschutz- und Naturschutzorganisationen haben angekündigt, die Wolfspolitik politisch und juristisch anzufechten.

Der Europarat hat mit seiner Untersuchung von Dezember 2024 der Schweiz einen starken aussenpolitischen Druck gemacht. Die Schweiz hat sich als Unterzeichnerin der Berner Konvention zu bestimmten Mindeststandards verpflichtet, und diese Verpflichtung ist nicht verhandelbar.

Warum ist die Revision ein Präzedenzfall?

Was mit dem Wolf geschieht, kann morgen mit dem Luchs passieren. Das Dossier Luchs in der Schweiz warnt ausdrücklich davor, dass die Wolfspolitik einen Präzedenzfall für andere Beutegreifer schafft: Wenn präventive Abschüsse beim Wolf normalisiert sind, werden dieselben Instrumente auch beim Luchs eingesetzt werden. Die BAFU-Luchskonzeption erlaubt bereits heute Regulierungsabschüsse, wenn der Luchs zu viele Tiere «aus dem Jagdregal» nimmt, also zu viele Rehe und Hirsche frisst, die Hobby-Jäger selbst erlegen wollen.

Dieser Interessenkonflikt ist das Herzstück der ganzen Debatte: Nicht die Sicherheit der Bevölkerung steht auf dem Spiel, sondern das wirtschaftliche und freizeitmässige Interesse von rund 30’000 Hobby-Jägern, die ihre «Ressource» nicht teilen wollen.

Welche Alternativen gibt es zur aktuellen Wolfspolitik?

Eine evidenzbasierte Wolfspolitik würde auf drei Pfeilern ruhen: erstens konsequentem Herdenschutz als Voraussetzung für jeden Abschuss; zweitens unabhängigem wissenschaftlichem Monitoring; drittens Transparenz bei allen Entscheiden. Das Dossier Herdenschutz in der Schweiz zeigt, dass Schutz nachweislich wirksamer ist als Abschuss, wenn er konsequent umgesetzt wird.

Fazit

Die JSG-Revision 2022 ist kein technischer Anpassungsprozess, sondern ein politischer Kurswechsel: weg vom Artenschutz, hin zur Hobby-Jagd-Logik. Dass dieser Kurswechsel auf dem Verordnungsweg vollzogen wurde, und damit an einem Volksreferendum vorbei, zeigt, wie effektiv die Jagdlobby die Instrumente des Schweizer Politsystems zu nutzen weiss. Die förmliche Untersuchung des Europarates ist ein Weckruf: Internationales Recht gilt auch dann, wenn eine Lobby dagegen lobbyiert.

Weiterführende Inhalte

Wolf Schweiz gefährlich für Menschen? Fakten und Mythen

Der Wolf als Feindbild: Angstmache ohne Grundlage.

In der gesamten dokumentierten Geschichte der Schweiz gibt es keinen einzigen bestätigten tödlichen Wolfsangriff auf einen Menschen.

Die Darstellung des Wolfes als Bedrohung für die Bevölkerung ist wissenschaftlich unhaltbar – sie wird aber politisch instrumentalisiert, um Abschüsse zu rechtfertigen und den Artenschutz auszuhöhlen.

Was sagen die Fakten über Wolfsangriffe auf Menschen?

Weltweit sind dokumentierte Angriffe von wild lebenden, gesunden Wölfen auf Menschen äusserst selten. In Europa gibt es in der modernen Geschichte praktisch keine verifizierten Todesfälle durch gesunde Wildwölfe. In der Schweiz ist kein einziger bestätigter Fall überliefert, in dem ein Mensch durch einen Wolf getötet oder ernsthaft verletzt wurde. Das Dossier Wolf in der Schweiz hält fest: Null statistische Angriffe auf Menschen.

Diese Bilanz gilt trotz der Tatsache, dass der Wolf seit Mitte der 1990er-Jahre in die Schweiz zurückgekehrt ist – zunächst durch natürliche Einwanderung aus Italien und Frankreich, und inzwischen leben rund 30 Rudel mit schätzungsweise 300 Tieren im Land. In all diesen Jahren mit wachsender Wolfspopulation hat kein einziger Angriff auf einen Menschen stattgefunden.

Wie gefährlich ist der Wolf im Vergleich zu anderen Tieren?

Ein nüchterner Vergleich zeigt: Der Wolf ist für Menschen statistisch bedeutungslos. Rinder, Hunde und Wespen fordern in der Schweiz jedes Jahr mehrere Todesopfer. Jagdunfälle – durch Hobby-Jäger – kosteten zwischen 2000 und 2019 mindestens 75 Menschen das Leben. Diese Zahlen sind im Faktencheck der JagdSchweiz-Broschüre dokumentiert.

Der Wolf hingegen meidet Menschen grundsätzlich. Wölfe sind Fluchttiere gegenüber dem Menschen und verhalten sich in der Regel defensiv, wenn sie Kontakt vermeiden können. Konflikte entstehen fast ausschliesslich dann, wenn Wölfe konditioniert wurden – also wenn sie systematisch gefüttert oder an Menschennähe gewöhnt wurden.

Warum wird der Wolf dennoch als Bedrohung dargestellt?

Die Angstnarrative rund um den Wolf haben wenig mit biologischer Realität zu tun, dafür umso mehr mit Jagdpolitik. Wie das Dossier Jagdmythen zeigt, operiert die Jagdlobby systematisch mit Bedrohungsszenarien, um Regulierungsmassnahmen – sprich: Abschüsse – politisch durchzusetzen. Der Wolf als «Gefahr» eignet sich hervorragend, um emotionale Reaktionen in der Bevölkerung auszulösen.

Politische Figuren wie Christophe Darbellay (CVP Wallis) – selbst aktiver Hobby-Jäger – haben Wolfspolitik als Profilierungsthema genutzt. Die Standesinitiative «Wolf fertig, lustig!» des Kantons Wallis aus dem Jahr 2016 war eine politische Mobilisierungskampagne, die Pro Natura als «Ausrottungsinitiative» bezeichnete – nicht eine sicherheitspolitische Massnahme.

Welche Rolle spielen Medien bei der Angsterzeugung?

Medien spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahrnehmung des Wolfes. Wie das Dossier Medien und Jagdthemen zeigt, werden Wolfsrisse bei Nutztieren routinemässig prominent berichtet, während die wissenschaftlichen Belege für die ökologische Bedeutung des Wolfes kaum Platz finden. Sendeformate, die emotionale Betroffenheit bei Bergbauern in den Vordergrund stellen, prägen das öffentliche Bild stärker als nüchterne Statistiken.

Dabei fehlt oft der Kontext: Jährlich sterben in der Schweiz immer noch rund 4’000 Schafe durch Krankheiten, Stürze und Witterung – oft infolge unzureichender Betreuung. Diese Todesfälle lösen keine Schlagzeilen aus. Die 336 Wolfsrisse des Jahres 2022 – der höchste Wert seit 1998 – hingegen schon.

Was ist mit aggressivem Verhalten von Wölfen?

Problematisches Annäherungsverhalten von Wölfen – also Situationen, in denen ein Wolf einen Menschen nicht meidet – ist sehr selten und fast immer auf Habituation zurückzuführen. Das heisst: Der Wolf hat gelernt, den Menschen nicht als Bedrohung wahrzunehmen. Das geschieht, wenn Wölfe bewusst oder unbewusst gefüttert werden, oder wenn sie in intensiv besiedelten Gebieten aufgewachsen sind.

In solchen Fällen sind gezielte Massnahmen angezeigt – Verhaltenstraining, Vergrämen, im Extremfall Entnahme des Einzeltiers. Diese Massnahmen unterscheiden sich fundamental von pauschalen Rudelabschüssen, die wissenschaftlich kontraproduktiv sind: Mehr als 200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in einem offenen Brief kritisiert, dass Wolfsentnahmen die Sozialstruktur der Rudel zerstören und dadurch zu mehr Konflikten, höherer Reproduktion und instabilerem Verhalten führen.

Was sagen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler?

Der wissenschaftliche Konsens ist eindeutig: Gesunde wild lebende Wölfe greifen Menschen nicht an. Das Dossier Wolf in der Schweiz dokumentiert, wie über 200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem offenen Brief die Schweizer Wolfspolitik kritisiert haben. Sie mahnen, dass gefährdete Arten wie der Wolf nicht ins Jagdrecht gehören und Abschüsse die Konflikte verschärfen, statt sie zu lösen.

Wolfspolitik sollte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren – nicht auf dem emotionalen Druck einer Lobby, die aus dem Abschuss von Beutegreifern politisches Kapital schlägt.

Wie verhalten sich Menschen bei Wolfsbegegnungen am besten?

Begegnungen mit Wölfen in der Natur sind ausserordentlich selten. Wölfe sind scheu und weichen dem Menschen in aller Regel aus, bevor ein Kontakt zustande kommt. Wer dennoch einem Wolf begegnet, sollte ruhig bleiben, auf sich aufmerksam machen (laute Stimme, grosse Gestik) und sich langsam, aber selbstbewusst entfernen. Weglaufen oder in Panik geraten ist kontraproduktiv.

Offiziell empfehlen das BAFU und die kantonalen Wildbehörden dasselbe. Der Wolf ist kein Raubmörder aus dem Märchenbuch – er ist ein Wildtier, das dem Menschen aus dem Weg geht.

Schützt der Abschuss von Wölfen die Bevölkerung?

Nein. Die Sicherheit der Bevölkerung ist kein wissenschaftlich valides Argument für Wolfsabschüsse in der Schweiz, weil keine dokumentierte Gefährdung besteht. Der Abschuss von Wölfen ist eine Massnahme zum Schutz von Nutztieren unter bestimmten Bedingungen – nicht eine Sicherheitsmassnahme für Menschen. Wer beides vermischt, betreibt Desinformation.

Wie das Dossier Jagdmythen belegt, ist die Gleichsetzung von Wolf und Menschengefahr ein klassisches Lobby-Narrativ. Es dient dazu, Wolfspopulationen klein zu halten – im Interesse jener, die die Beute des Wolfes als «ihre» Wildtiere betrachten.

Was wäre die Alternative zu pauschalen Abschüssen?

Die Antwort lautet: konsequenter Herdenschutz. Das Calanda-Rudel in Graubünden – das erste sesshafte Rudel der modernen Schweiz – hat bewiesen, dass Wölfe und Landwirtschaft koexistieren können: In einem Gebiet mit 1’500 Schafen gab es über fünf Jahre hinweg nur 37 Nutztierrisse, dank systematischer Schutzmassnahmen. Mehr dazu im Dossier Herdenschutz in der Schweiz.

Ergänzend sollte die öffentliche Kommunikation über den Wolf auf Fakten beruhen – und nicht auf der Angstbewirtschaftung interessierter Kreise, wie sie das Dossier Jäger-Lobby in der Schweiz beschreibt.

Fazit

Der Wolf ist in der Schweiz für Menschen keine Gefahr. Kein einziger Todesfall, kein einziger bestätigter ernsthafter Angriff in der gesamten Schweizer Geschichte. Die Angstnarrative, die in der politischen Debatte kursieren, sind nicht durch Fakten gedeckt – sie sind Instrumente einer Jagdlobby, die den Beutegreifer aus dem Wald haben möchte. Wer sachlich informiert ist, erkennt: Die eigentliche Bedrohung für Schafe geht nicht vom Wolf aus, sondern von deren Haltern und von einer Herdenschutzpolitik, die aus politischen Gründen nicht konsequent umgesetzt wird.

Weiterführende Inhalte

Sonderjagd Schweiz: Zweck, Kritik und kantonale Praxis

Zusätzliche Jagdzeit: Die Sonderjagd als Lobby-Erfolg.

Die Sonderjagd ist eine ergänzende Jagdperiode, die nach der regulären Jagdsaison stattfindet.

Offiziell wird sie als Instrument zur Wildbestandsregulierung begründet. In der Praxis verlängert sie die Jagdzeit in Kantonen wie Graubünden erheblich und entspricht primär den Interessen der Hobby-Jägerschaft, auf Kosten der Wildtiere, die in dieser Periode bereits erheblich gestresst sind.

Was ist die Sonderjagd?

Die Sonderjagd ist eine behördlich angeordnete oder freigegebene Jagd ausserhalb der regulären Jagdzeiten. In Graubünden, dem Kanton mit dem ausgedehntesten Jagdsystem der Schweiz, ist die Sonderjagd fester Bestandteil des jagdlichen Jahres. Sie beginnt nach der Hochjagd und zielt offiziell darauf ab, Abschusspläne zu erfüllen, die während der regulären Saison nicht erreicht wurden.

Das Dossier Sonderjagd in Graubünden dokumentiert, wie diese Verlängerungsjagd organisiert ist, welche Tierarten betroffen sind und wie die Abschusspläne festgelegt werden.

Welche Tierarten sind betroffen?

Im Mittelpunkt der Sonderjagd stehen Rothirsch und Rehe, die wichtigsten Bejagungsarten in den Patentjagdkantonen. Aber auch Gams und Wildschwein können Teil von Sonderjagdmassnahmen sein. Entscheidend ist: Diese Tiere befinden sich zum Zeitpunkt der Sonderjagd in einer physisch und ökologisch belasteten Phase.

Der Rothirsch in der Schweiz ist nach Ausrottung und Wiederansiedlung heute eines der meistbejagten Huftiere der Alpen. Das Gämsendossier zeigt, wie diese Art gleichzeitig mit Klimastress, Tourismus und intensiver Bejagung konfrontiert ist.

Der Herbst als Ausnahme- und Jagdzustand

Die Hochjagd beginnt in Graubünden Anfang September und dauert mehrere Wochen. Die Sonderjagd schliesst direkt oder nach kurzer Pause an. Für die betroffenen Wildtiere bedeutet das: wochenlanger Jagddruck, Flucht, Störung, erzwungene Habitatwechsel, und das in der Phase, in der die Tiere Winterreserven aufbauen müssen.

Das Dossier Hochjagd Schweiz analysiert diese Stressdynamik wissenschaftlich: Cortisol-Ausschüttung, Störungseffekte und die langfristigen Folgen intensiver Herbstjagden für Wildtierpopulationen sind gut dokumentiert.

Beutegreifer als natürliche Alternative: Warum die Sonderjagd überflüssig werden könnte

Die zentrale Leerstelle im Narrativ der Sonderjagd ist die Rolle der Beutegreifer. Wolf, Luchs und Bär sind die natürlichen Regulatoren jener Huftierbestände, deren angebliche Überpopulation die Sonderjagd rechtfertigen soll. Dass diese Beutegreifer im 19. und frühen 20. Jahrhundert in der Schweiz ausgerottet wurden, hat die heutige Situation erst geschaffen: Huftierbestände ohne natürliche Gegenspieler, die nun von der Hobby-Jägerschaft «reguliert» werden sollen.

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) hat den Zusammenhang zwischen Beutegreifern und Waldverjüngung untersucht. Die Forschenden unterscheiden direkte und indirekte Effekte: Direkt reduzieren Wölfe die Huftierbestände durch Prädation. Indirekt verändern sie das Raum-Zeit-Verhalten der Beutetiere, ein Phänomen, das in der Ökologie als «Landscape of Fear» bekannt ist. Huftiere meiden bei Wolfspräsenz bestimmte Äsungsflächen, wechseln häufiger den Standort und fressen selektiver. Das reduziert den Verbissdruck auf die Waldverjüngung, ohne dass ein einziger Schuss fallen muss (WSL, waldwissen.net, 2016/2025).

Der Präsident der Kantonsoberförsterkonferenz (KoK), Ueli Meier, bestätigte diesen Befund gegenüber der SDA: Beutegreifer wie Wolf und Luchs sorgten für ein Gleichgewicht im System von Fressen und Gefressenwerden. Der Mensch könne den Kreislauf des Ökosystems nur bedingt schliessen.

Eine 2024 im Journal of Applied Ecology publizierte Studie unter der Leitung von Prof. Marco Heurich (Universität Freiburg) und Dr. Suzanne van Beeck Calkoen analysierte Daten aus 492 Untersuchungsstandorten in 28 europäischen Ländern. Das Ergebnis: Wo Wolf, Luchs und Bär gemeinsam in einem Gebiet vorkommen, sinkt die Rothirschdichte messbar. Ein einzelner Beutegreifer allein erzielt diesen Effekt in der fragmentierten europäischen Kulturlandschaft nicht. Die Studie zeigt aber auch: Die menschliche Hobby-Jagd reduziert die Rothirschdichte in Europa sogar stärker als sämtliche Beutegreifer zusammen, was die Frage aufwirft, ob die Abschusspläne selbst nicht Teil des Problems sind (Universität Freiburg, 2024).

Für die Schweiz bedeutet das konkret: In Graubünden, wo sich Wolfsrudel etablieren, könnte die natürliche Regulation durch Beutegreifer mittelfristig genau jene Funktion übernehmen, die heute die Sonderjagd angeblich erfüllt. Das Dossier Wolf in der Schweiz dokumentiert, dass rund 30 Rudel und etwa 300 Wölfe (Stand 2023) in den Schweizer Alpen, Voralpen und im Jura leben. Ihre Hauptbeutetiere sind Rothirsch, Gams und Reh, exakt jene Arten, die Gegenstand der Sonderjagd sind.

Die historische Parallele ist aufschlussreich: Als der Luchs in den 1970er-Jahren in der Schweiz wiederangesiedelt wurde, geschah dies auf Druck der Forstkreise, die um ihre Waldverjüngung fürchteten. Der Luchs sollte den Verbissdruck durch Reh und Gams reduzieren. Heute wirkt sich seine Anwesenheit nachweislich positiv auf die Waldentwicklung aus, insbesondere auf Weisstannen (SRF, Mission B). Wo der Luchs etabliert ist, gehen die Verbissschäden zurück. Diese ökologische Leistung wird von der Hobby-Jägerschaft nicht gern gesehen, denn sie untergräbt die Legitimation zusätzlicher Jagdperioden.

Statt die Beutegreifer als natürliche Partner der Waldverjüngung zu akzeptieren, werden sie in der Schweiz politisch bekämpft. Im Wallis wurden ganze Rudel ausgelöscht. Die Jagdlobby fordert höhere Abschussquoten für Wölfe. Gleichzeitig werden Sonderjagden weitergeführt, als existierten die natürlichen Regulatoren nicht. Dieses Vorgehen ist ökologisch widersprüchlich: Einerseits werden Beutegreifer getötet, die die Huftierbestände natürlich regulieren könnten; andererseits wird die Notwendigkeit zusätzlicher Jagdperioden mit genau jenen «zu hohen» Beständen begründet, die ohne Beutegreifer entstehen.

Sonderjagd als Regulierungsinstrument: Was stimmt, was nicht?

Die Begründung der Sonderjagd als Regulierungsinstrument klingt sachlich. Tatsächlich stecken dahinter jedoch zwei unterschiedliche Logiken: Erstens die staatliche Aufgabe, Wildtierpopulationen zu steuern, was professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter leisten könnten. Zweitens das Interesse der Hobby-Jägerschaft, mehr Jagdtage zu haben.

Das Dossier Jagd in der Schweiz: Zahlen, Systeme und Mythen deckt auf, wie Abschusspläne entstehen, wer an ihrer Festlegung beteiligt ist und inwieweit sie tatsächlich ökologisch notwendig sind oder politisch motiviert.

Die ökologische Logik widerspricht der Sonderjagd

In der Ökologie ist bekannt, dass intensiver Jagddruck im Herbst und Winter nicht zur Stabilisierung, sondern häufig zur Destabilisierung von Wildtierpopulationen beiträgt. Tiere, die durch Jagddruck aus ihren Habitaten verdrängt werden, weichen in tiefere Lagen aus, was genau jene «Wald-Wild-Konflikte» erzeugen kann, die die Jagdlobby ihrerseits als Legitimation für mehr Abschüsse nutzt.

Das Dossier Jagdmythen untersucht 12 gängige Behauptungen der Jagdlobby auf ihre wissenschaftliche Substanz, darunter die These, Hobby-Jagd reguliere Wildbestände wirkungsvoll.

Kantonale Unterschiede: Graubünden als Extremfall

Graubünden ist der einzige Kanton, in dem die Sonderjagd so institutionalisiert ist, dass sie jährlich stattfindet und erhebliche Stückzahlen umfasst. In anderen Kantonen existieren ähnliche Instrumente unter verschiedenen Bezeichnungen. Die Systematik ist die gleiche: Die reguläre Jagdzeit wird durch Sondermassnahmen verlängert, und die betroffenen Wildtiere haben keine Ruhepause. Im Patentjagdsystem, das rund 65 % der Schweizer Kantone betreiben, fehlt zudem eine verbindliche Revierverantwortung, was den ökologischen Steuerungsanspruch zusätzlich untergräbt.

Transparenz und demokratische Kontrolle

Wer legt fest, wie viele Tiere in der Sonderjagd geschossen werden dürfen? In der Regel Jagdbehörden in enger Abstimmung mit Jagdverbänden, also Institutionen, die ein strukturelles Interesse an hohen Abschusszahlen haben. Unabhängige wissenschaftliche Beurteilung und öffentliche Transparenz über die Grundlagen der Abschusspläne sind die Ausnahme, nicht die Regel.

Das Dossier Jäger-Lobby in der Schweiz zeigt, wie eng Jagdverbände und Behörden vernetzt sind und welchen Einfluss diese Strukturen auf die Jagdpolitik haben.

Fazit

Die Sonderjagd ist kein zwingend notwendiges Regulierungswerkzeug, sondern primär eine institutionalisierte Verlängerung der Jagdzeit für die Hobby-Jägerschaft. Sie belastet Wildtiere in einer ohnehin kritischen Phase, ist ökologisch fragwürdig begründet und ignoriert systematisch die regulierende Wirkung natürlicher Beutegreifer. Die Rückkehr von Wolf und Luchs in die Schweizer Alpen bietet eine wissenschaftlich fundierte Alternative, die ohne zusätzliche Jagdperioden auskommt. Statt Beutegreifer zu bekämpfen und gleichzeitig Sonderjagden durchzuführen, wäre eine Neuausrichtung der Wildtierpolitik notwendig: professionelles Wildtiermanagement durch Wildhüterinnen und Wildhüter, Akzeptanz der ökologischen Funktion der Beutegreifer und eine externe, transparente Überprüfung der Abschusspläne.

Weiterführende Inhalte

Quellen

  • Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL): Kupferschmid et al., «Direkte, indirekte und kombinierte Effekte von Wölfen auf die Waldverjüngung in der Schweiz», Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen 167 (2016)
  • Van Beeck Calkoen, S. T. S. et al.: Studie zur Rothirschdichte in Europa, Journal of Applied Ecology, 2024 (Universität Freiburg, 492 Standorte in 28 Ländern)
  • BAFU: Konzept Wolf Schweiz, revidiert 2016
  • BAFU: Konzept Luchs Schweiz, revidiert 2016
  • Pro Natura: «Luchs, Wolf, Bär – die grossen Beutegreifer der Schweiz»
  • Kantonsoberförsterkonferenz (KoK): Stellungnahme zur Rolle der Beutegreifer (via SDA)
  • SRF, Mission B: «Die Rückkehrer – Die Heimkehr der grossen Wildtiere in der Schweiz»
  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)

Tessiner Hobby-Jäger als Wilderer verurteilt: Schalldämpfer, Nachtsichtgerät und illegale Lockfallen

Ein 68-Jähriger schoss zwei Stunden vor Saisonbeginn eine Wildschwein-Bache ab. Die Behörden sprechen von schweren, vorsätzlichen Vergehen.

Im Tessin wurde ein 68-jähriger Hobby-Jäger aus dem Mendrisiotto vom Gericht in Mendrisio verurteilt, weil er rund zwei Stunden vor der offiziellen Eröffnung der Hochjagd im Jahr 2024 eine weibliche Wildschwein-Bache von etwa 40 Kilogramm in den Wäldern von Meride abgeschossen hatte.

Richterin Elettra Orsetta Bernasconi Matti stufte die Schuld als schwer ein. Die Tessiner Wildhut, die den Mann bereits seit längerem beobachtet hatte, bezeichnete ihn eher als Wilderer denn als Hobby-Jäger.

Hochgerüstete Wilderei statt Hobby-Jagd

Was die Wildhüter bei der Kontrolle vorfanden, liest sich wie das Inventar eines professionellen Wilderers: Die verwendete Karabinerwaffe hatte einen illegal verkürzten Lauf, war mit einem selbstgebauten Schalldämpfer ausgestattet und verfügte über ein thermisches Nachtsichtgerät. Der Mann führte zudem eine weitere Waffe sowie nicht bewilligte Ausrüstung mit sich. In seiner Jagdhütte in Meride fanden die Behörden einen automatischen Futterautomaten und einen Salzleckstein, mit denen er systematisch Wildtiere angelockt hatte.

«Schwere, gleichzeitige und vorsätzliche Vergehen»

Das kantonale Amt für Jagd und Fischerei liess keinen Zweifel an der Schwere des Falls. Die Behörde sprach von einer Reihe schwerer, gleichzeitiger und vorsätzlicher Vergehen. Tatsächlich handelt es sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt oder einen einmaligen Fehltritt: Der Mann hatte eine komplette illegale Infrastruktur aufgebaut, um Wildtiere gezielt anzulocken, sie ausserhalb der erlaubten Zeiten und mit verbotener Ausrüstung zu töten und dabei unentdeckt zu bleiben.

Das Urteil: 40 Tagessätze à 90 Franken, bedingt aufgeschoben für zwei Jahre, eine Busse von 400 Franken, eine Zahlung in gleicher Höhe an den kantonalen Wildtierfonds sowie der Entzug der Jagdlizenz für drei Jahre. Zusätzlich wurde der 68-Jährige wegen des Kaufs und der Einfuhr eines verbotenen Laserpointers im Jahr 2025 verurteilt. Seine Erklärung, das Gerät sei für seine Katzen bestimmt gewesen, erachtete das Gericht als nicht glaubwürdig.

Symptom eines strukturellen Problems

Der Fall aus dem Tessin ist kein Einzelfall. Er steht exemplarisch für ein grundlegendes Problem der Hobby-Jagd in der Schweiz: Die Kontrolle der bewaffneten Hobby-Jäger im Feld ist strukturell ungenügend. Wildhüter sind personell chronisch unterbesetzt, die Reviere riesig, die Jagdzeiten lang. Wer sich mit Schalldämpfern, Nachtsichtgeräten und Lockfallen ausrüstet, kalkuliert bewusst ein, nicht kontrolliert zu werden. Dass dieser Mann «seit längerem unter Beobachtung» stand und trotzdem ungehindert eine komplette Wilderei-Infrastruktur betreiben konnte, zeigt die Grenzen des Systems.

Drei Jahre Lizenzentzug mögen auf den ersten Blick nach einer deutlichen Strafe klingen. Doch gemessen am Ausmass der Vergehen ist dieses Urteil milde. In einem System, das den Zugang zu Waffen und Wildtieren als Freizeitvergnügen organisiert, fehlt es an wirksamen Abschreckungsmechanismen. Solange die Hobby-Jagdlobby erfolgreich jeden Vorstoss für schärfere Kontrollen und höhere Strafen blockiert, werden solche Fälle nicht die Ausnahme bleiben.

Wildtiere verdienen besseren Schutz

Das Schweizer Jagdrecht muss dringend nachgebessert werden. Wer mit illegaler Ausrüstung und vorsätzlicher Planung Wildtiere tötet, sollte nicht mit bedingten Geldstrafen bestraft werden, sondern mit einem dauerhaften Waffenverbot und dem endgültigen Verlust der Jagdberechtigung. Die Wildschwein-Bache von Meride hatte keine Chance. Sie wurde mit technischer Präzision in eine Falle gelockt und getötet, bevor die Saison überhaupt begonnen hatte. Das ist keine Jagdethik, das ist organisierte Tierquälerei.

Quelle: Ticinonline / Corriere del Ticino, 1. April 2026

Was sind jagdfreie Zonen und was bringen sie?

Ohne Gewehr: Was passiert, wenn die Hobby-Jagd aufhört.

Jagdfreie Zonen sind Gebiete, in denen keine Hobby-Jagd stattfindet.

Sie zeigen, was passiert, wenn Wildtiere ohne jagdlichen Druck leben können: Populationen stabilisieren sich, Sozialstrukturen bleiben intakt, und die Biodiversität profitiert messbar. Genf, der Schweizerische Nationalpark und internationale Forschung liefern dafür klare Belege.

Was ist eine jagdfreie Zone?

Jagdfreie Zonen sind geografisch definierte Gebiete, in denen die Hobby-Jagd vollständig oder weitgehend ausgeschlossen ist. Sie können durch Gesetz, Volksabstimmung oder Schutzverordnung entstehen und unterscheiden sich in ihrer Grösse, Rechtsgrundlage und ihrem Schutzniveau erheblich.

In der Schweiz gibt es jagdfreie Zonen in verschiedenen Formen: den Schweizerischen Nationalpark als vollständig schutzzonierten Bereich, eidgenössische Jagdbanngebiete, die bestimmten Arten Rückzugsräume bieten, und den Kanton Genf, der seit 1974 als einziger Kanton die Hobby-Jagd vollständig verboten hat. Das Dossier Jagdverbot Schweiz gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und geografischen Dimensionen dieser Schutzzonen.

Was jagdfreie Räume für Wildtiere bedeuten

In jagdfreien Zonen können Wildtiere ihr natürliches Verhalten ungestört ausüben. Sie flüchten weniger, bilden stabilere Sozialverbände und nutzen ihre Lebensräume gleichmässiger. Forschungen in jagdfreien Zonen zeigen durchgehend, dass Wildtiere weniger Stresshormone im Blut haben, grössere Aktionsradien ausschöpfen und Lebensräume nutzen, die sie in bejagten Gebieten meiden würden.

Das betrifft besonders nachtaktive Arten, die in der Nähe von Menschen leben: In der Nähe jagdlicher Aktivität meiden sie auch tagsüber potenziell gefährliche Bereiche. In jagdfreien Zonen normalisiert sich dieses Verhalten.

Das Genfer Modell: 50 Jahre jagdfreier Kanton

Der Kanton Genf hat seit 1974 kein Hobby-Jagdsystem mehr. Die Wildtierregulierung erfolgt durch professionelle Wildhüter des Kantons. Was ist das Ergebnis? Die Wildtierpopulationen in Genf sind stabil, es gibt keine Überpopulationsprobleme, und die Biodiversität hat sich positiv entwickelt. Das Dossier Jagdverbot Schweiz analysiert das Genfer Modell und zeigt: Ein jagdfreies System ist praktikabel, kosteneffizient und ökologisch sinnvoll.

Die Genfer Erfahrung widerlegt das Hauptargument der Jagdlobby, wonach ohne Hobby-Jäger keine Wildtierbewirtschaftung möglich sei. Das Gegenteil ist wahr: Professionelles Wildtiermanagement funktioniert ohne Hobby-Jäger besser.

Der Schweizerische Nationalpark: Was passiert ohne Jagd?

Der Schweizerische Nationalpark ist die einzige Zone der Schweiz, in der seit über 100 Jahren konsequent auf jegliche menschliche Eingriffe in Ökosysteme verzichtet wird – inklusive Jagd. Die Forschungsergebnisse aus dem Nationalpark sind eindeutig: Wildtierpopulationen regulieren sich selbst, Prädator-Beute-Verhältnisse stabilisieren sich, und die Biodiversität ist höher als in vergleichbaren bejagten Gebieten.

Das Dossier Jagd und Biodiversität zeigt, dass die natürliche Selbstregulation von Ökosystemen durch Bejagung gestört wird – und jagdfreie Zonen diese Regulation wiederherstellen können.

Internationale Belege: Was zeigt die Forschung?

Studien aus Europa und Nordamerika bestätigen konsistent, dass jagdfreie Zonen positive Auswirkungen auf Wildtierpopulationen und Biodiversität haben. Ein bekanntes Beispiel ist die Wiederansiedlung von Wölfen im Yellowstone National Park in den USA: Die Abwesenheit von Bejagung und die Präsenz von Beutegreifern veränderten das Verhalten von Rothirschen und führten zu einer Revitalisierung von Vegetation und Gewässern. Das Dossier Wolf in der Schweiz beschreibt vergleichbare Effekte für das Schweizer Ökosystem.

Jagdfreie Zonen und Wildschadenregulierung

Ein häufiges Gegenargument lautet, jagdfreie Zonen führten zu unkontrollierbaren Wildschäden in der Landwirtschaft. Die Genfer Erfahrung widerlegt das. Professionelle Wildhüter können gezielt und situationsgerecht eingreifen, wenn Wildtierpopulationen tatsächlich zu Konflikten führen. Das Wildhütermodell beschreibt diesen Ansatz: professionelles Eingreifen statt Freizeitjagd als Regulierungsmechanismus.

Was jagdfreie Zonen für die Gesellschaft bedeuten

Jagdfreie Zonen erfordern ein Umdenken: Wildtiere werden nicht als Ressource betrachtet, die vergeben und bejagt wird, sondern als Teil des Ökosystems, das professionell begleitet wird. Das Dossier Alternativen zur Hobby-Jagd zeigt, dass dieser Ansatz gesellschaftlich breit akzeptiert ist und dass die Öffentlichkeit in Umfragen jagdfreien oder jagdreduzierten Modellen positiv gegenübersteht.

Fazit

Jagdfreie Zonen funktionieren. Genf beweist es seit 50 Jahren, der Nationalpark seit über 100 Jahren, und die internationale Forschung bestätigt es mit Daten. Was jagdfreie Zonen bringen: stabilere Wildtierpopulationen, intaktere Ökosysteme, höhere Biodiversität und ein Wildtiermanagement, das auf Kompetenz statt auf Hobby-Jagd basiert.

Weiterführende Inhalte

Luchs in der Schweiz: Population, Bedrohung und Politik

Der Luchs wurde im 19. Jahrhundert ausgerottet und in den 1970er-Jahren wiederangesiedelt. Heute kämpft er mit Inzucht, Wilderei und politischem Gegenwind.

Der Luchs wurde in der Schweiz im 19. Jahrhundert durch intensive Verfolgung ausgerottet und in den 1970er-Jahren wiederangesiedelt.

Heute leben schätzungsweise 340 eurasische Luchse in zwei genetisch isolierten Populationen – zu wenige, um langfristig ohne Eingriffe lebensfähig zu sein. Wilderei, Strassentod und eine Jagdlobby, die den Luchs als Konkurrenten betrachtet, bedrohen seine Zukunft. Das «Problem» mit dem Luchs ist kein ökologisches, es ist ein politisches.

Wann wurde der Luchs in der Schweiz ausgerottet und wiederangesiedelt?

Der eurasische Luchs (Lynx lynx) war im 19. Jahrhundert in der Schweiz infolge intensiver Verfolgung durch Hobby-Jäger ausgerottet. Pelz, Fleisch und die irrationale Angst vor einem Konkurrenten um das «Jagdwild» trieben seine Ausrottung voran. Am 23. April 1971 wurde im Kanton Obwalden im eidgenössischen Banngebiet «Hutstock» im Melchtal der erste karpatische Luchs wiederangesiedelt. In den 1970er-Jahren folgten insgesamt 25 bis 30 Individuen aus den Karpaten, die in Alpen und Jura ausgesetzt wurden.

Das Dossier Luchs in der Schweiz hält die Geschichte detailliert fest. Heute gilt die Schweiz als Trägerin der grössten alpinen Luchspopulation und trägt internationale Verantwortung für die Art.

Wie gross ist die heutige Luchspopulation in der Schweiz?

Nach Schätzungen der Stiftung KORA leben rund 340 bis 343 eurasische Luchse in der Schweiz, verteilt auf zwei Subpopulationen: 261 Tiere in der Alpenpopulation und 81 in der Jurapopulation. Diese Zahlen klingen auf den ersten Blick positiv – bei näherer Betrachtung ergibt sich ein anderes Bild.

Alle Luchse in der Schweiz stammen von 20 bis 25 Gründerindividuen aus den Karpaten ab. Das bedeutet: Der Genpool ist extrem schmal. In der Jurapopulation sind die Folgen bereits sichtbar – Herzfehler, niedriges Geburtsgewicht und drastisch sinkende Fertilität. Ein 2024 fotografierter ohrenloser Luchs im schweizerisch-französischen Jura wurde zum Symbol genetischer Verarmung.

Welches ist die grösste Bedrohung für den Luchs heute?

Der Luchs steht in der Schweiz vor mehreren ernsthaften Bedrohungen: Wilderei durch Hobby-Jäger ist belegt und hat eine hohe Dunkelziffer (laut Analyse von Pro Natura). Strassentod ist die häufigste nicht-natürliche Todesursache. Lebensraumfragmentierung durch Autobahnen, Siedlungen und Landwirtschaft blockiert die Ausbreitung und den Genaustausch zwischen den Populationen.

Besonders gravierend war ein Vorfall vom 16. November 2024 in Surselva (Graubünden): Ein Wildhüter schoss nachts mit einer Wärmebildkamera drei Luchse – ein adultes Männchen und zwei Jungtiere – statt der Wölfe, auf die er eigentlich angesetzt war. Dieser Verwechslungsabschuss verdeutlicht das systemische Problem: Abschussdruck, mangelhafte Schulung und der Einsatz von Nachtechnologie in Kombination mit schlechten Lichtverhältnissen führen zu tödlichen Fehlern.

Was passierte nach dem Verwechslungsabschuss 2024?

Das BAFU genehmigte die Wiedereinsetzung von zwei Ersatzluchsen – einem aus dem Jura und einem aus den Karpaten, um gleichzeitig genetische Frische einzubringen. Das Projekt war sowohl naturschutzfachlich als auch genetisch sinnvoll. Im Februar 2026 stoppte jedoch der Kanton Graubünden das Projekt unter Druck der SVP-nahen Landwirtschafts- und Jagdlobby im Kantonsparlament.

Das Ergebnis: Ein aus politischen Gründen gestopptes Wiederherstellungsprojekt für eine Art, die international als schutzwürdig gilt. Das Dossier Luchs in der Schweiz dokumentiert diesen Fall als exemplarisch für die Macht der Jagdlobby über wissenschaftlich fundierte Schutzentscheide.

Warum bezeichnet die Jagdlobby den Luchs als «Problem»?

Der Luchs frisst hauptsächlich Rehe und Gämsen – genau jene Tiere, die Hobby-Jäger als ihr «Jagdwild» betrachten. Wer Luchse toleriert, muss auf Rehe verzichten. Diese wirtschaftliche und freizeitbezogene Logik treibt die Ablehnung des Luchses durch Teile der Jagdlobby an. Das Dossier Wald-Wild-Konflikt hält fest: Die revidierte Jagdverordnung erlaubt explizit Regulierungsabschüsse beim Luchs, wenn er die kantonal «angestrebten Jagdmöglichkeiten» einschränkt – also wenn er zu viel Wild für die Hobby-Jagd übrig lässt.

Das ist eine perverse Logik: Eine Schutzart wird reguliert, damit ein Hobby nicht beeinträchtigt wird. Das Dossier Jagd und Biodiversität zeigt, wie diese Praxis der Biodiversität schadet. Nur 0,3 Prozent der Bevölkerung sind Hobby-Jäger – aber sie definieren die Wolfs- und Luchspolitik für alle.

Welche ökologische Rolle spielt der Luchs?

Der Luchs ist eine Schlüsselart: Seine Anwesenheit zeigt ein intaktes Ökosystem an und trägt aktiv zu dessen Stabilität bei. Er reguliert Rehpopulationen räumlich und zeitlich, was den Verbissdruck auf Jungbäume reduziert und die Waldverjüngung fördert. Er selektiert bevorzugt kranke, schwache und alte Tiere und verbessert damit den Genpool seiner Beute.

In Regionen wie dem Toggenburg, Uri, dem Berner Oberland und Solothurn haben Studien nach der Luchsansiedlung messbar tiefere Rehpopulationsdichten und bessere Waldverjüngung dokumentiert. Der Luchs tut ganzjährig und kostenlos, wofür Hobby-Jäger selektiv und saisonal entlohnt werden möchten und was ihnen systematisch nicht gelingt: den Wald-Wild-Konflikt zu lösen.

Wie funktioniert der Luchsschutz in der Schweiz?

Der Luchs ist bundesrechtlich streng geschützt und hat hohe nationale Schutzpriorität. Die Jagd auf den Luchs ist verboten. Das BAFU hat ein Luchskonzept erarbeitet, das den Rahmen für das Management festlegt. Dieses Konzept erlaubt jedoch Regulierungsabschüsse, wenn der Luchs zu grosse Nutztierschäden verursacht oder wenn er die Jagdmöglichkeiten in einem Kanton zu stark einschränkt.

Das Problem ist der letzte Punkt: «Jagdmöglichkeiten» sind kein naturschutzfachliches Kriterium. Wenn eine Schutzart reguliert werden darf, weil sie ein Freizeitinteresse beeinträchtigt, ist der Schutz auf dem Papier, aber nicht in der Praxis. Schadensfälle beim Nutztier werden vollständig entschädigt; die Prävention ist zu 100 Prozent finanziert – ein Anreiz für Herdenschutz, der jedoch nicht obligatorisch ist.

Was bedeutet die genetische Krise für die Zukunft des Luchses?

Ohne Massnahmen wird die Jurapopulation langfristig erlöschen. Inzuchtdepression ist kein theoretisches Risiko mehr – Herzfehler, Geburtsgewichtsprobleme und Fertilitätsrückgang sind bereits dokumentiert. Das genetische Erneuerungsprojekt, das 2024 geplant war und 2026 politisch gestoppt wurde, war die offensichtlichste Lösung.

Die Schweiz exportiert regelmässig Luchse nach Deutschland, Österreich und Italien, um dortige Wiederansiedlungsprojekte zu unterstützen. Das ist in sich widersprüchlich: Ein Land exportiert genetisches Material, das es im Inland dringend bräuchte. Das Dossier Luchs in der Schweiz fordert Wildtierkorridore, Karpaten-Luchse für den Jura und härtere Strafen für illegale Abschüsse.

Welche Parallelen gibt es zum Wolf?

Wolf und Luchs teilen dieselbe Grundproblematik: Sie kehren in ein Land zurück, in dem sie ausgerottet wurden, und stossen auf denselben Widerstand derselben Interessengruppen. Das Dossier Wolf in der Schweiz und das Luchsdossier benennen ausdrücklich, dass die Wolfspolitik einen Präzedenzfall für den Luchs schafft: Wenn präventive Rudelabschüsse beim Wolf normalisiert sind, werden dieselben Mechanismen beim Luchs angewendet. Der Bär, der gelegentlich aus Italien in die Schweiz einwandert, ist das nächste Kapitel in dieser Geschichte. Das Dossier Bär in der Schweiz dokumentiert die politischen Dynamiken.

Was die Schweiz braucht, ist eine kohärente Beutegreifer-Schutzpolitik, die nicht von Jagdinteressen dominiert wird, sondern auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht.

Fazit

Der Luchs in der Schweiz ist keine Erfolgsgeschichte. Er wurde ausgerottet, wiederangesiedelt, und steht heute vor einer genetischen Krise und politischem Gegenwind, der seine Zukunft gefährdet. Dass ein Wiederherstellungsprojekt 2026 unter Lobbydruck gestoppt wurde, ist nicht die Ausnahme – es ist der Normalzustand. Der Luchs ist keine Gefahr, er ist ein Ökosystemdienstleister. Wer ihn als «Problem» bezeichnet, schützt damit kein Gemeingut, sondern die Interessen einer Freizeitindustrie.

Weiterführende Inhalte