Was ist die Bewegungsjagd und warum ist sie problematisch?
Hohe Fehlerquote, Tierleid und strukturelle Probleme.
Bewegungsjagden treiben Wildtiere durch Menschenketten, Lärm und Hunde in Schussfelder, wobei die Fehlerquote bei Schüssen strukturell hoch ist und Nachsuchen nach verletzten Tieren zum Normalfall gehören.
Was sind Bewegungsjagden?
Bewegungsjagden ist der Oberbegriff für Jagdformen, bei denen Wildtiere aktiv aus ihrer natürlichen Umgebung aufgescheucht und auf Schützenlinien zugetrieben werden. Die häufigsten Varianten sind die Treibjagd, bei der eine Kette von Treibern Wildtiere in Richtung wartender Schützen drängt, sowie die Drückjagd, bei der weniger Treiber oder Hunde das Wild langsamer vorwärtsbewegen. Die Riegeljagd ist eine Variante, bei der Tiere auf bestimmte Pässe oder Engstellen zugetrieben werden.
All diesen Formen gemeinsam ist das Grundprinzip: Flucht, Panik und Zeitdruck gehören nicht zu den Nebenwirkungen, sondern sind die eigentliche Methode. Geschossen wird auf flüchtende Tiere, oft bei eingeschränkter Sicht, in kurzen Zeitfenstern und unter Gruppenerwartungsdruck.
Welche Tiere sind betroffen?
Bewegungsjagden richten sich vor allem gegen Rehe, Rothirsche, Wildschweine, Füchse und Hasen. Besonders die Hochjagd in der Schweiz umfasst regelmässig Treib- und Drückjagden in Bergregionen, wo Tiere im Herbst auf engstem Raum unter massiven Jagddruck geraten. In Graubünden allein wurden im Jagdjahr 2022 rund 790 Fehlabschüsse bei ungefähr 9’200 erlegten Tieren dokumentiert, also wurde jedes zehnte Tier nicht sauber getötet, sondern angeschossen.
Wildschweine unterliegen in der Schweiz keiner Schonzeit und können ganzjährig bejagt werden, was Bewegungsjagden auf diese Art das ganze Jahr über ermöglicht.
Was passiert mit den Tieren beim Stress?
Die Folgen von Flucht und Jagdstress sind für Wildtiere gravierend. Studien aus Schottland und Skandinavien belegen erhöhte Kortisolwerte bei bejagten Rothirschen im Vergleich zu ungestörten Populationen. Der Fluchtreflex kostet Energie, die vor allem in den Herbst- und Wintermonaten überlebenswichtig ist. Milchproduktion und Eltern-Jungtier-Bindung werden unterbrochen. Führende Muttertiere, die bei Treibjagden getötet werden, hinterlassen hilflose Jungtiere.
Das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) schreibt in Artikel 3 und Artikel 4 explizit vor, Tieren unnötige Leiden, Angst und Schmerzen zu ersparen. Jagd und Tierschutz stehen damit in einem strukturellen Widerspruch: Was das Gesetz eigentlich verbietet, ist bei Bewegungsjagden Methode.
Wie hoch ist die Fehlerquote bei Schüssen?
Schüsse auf flüchtende Tiere sind fundamental unsicherer als Schüsse auf ruhende oder äsende Tiere. Bei Bewegungsjagden kommen mehrere Risikofaktoren zusammen: wechselnde Zielgeschwindigkeit, unklare Hintergrundverhältnisse, mehrere Schützen in unmittelbarer Nähe und sozialer Druck, schnell zu handeln.
Die Nachsucherate, der Anteil von Tieren, die nach einem Schuss verfolgt werden müssen, weil sie nicht sofort tot umfallen, gilt in Fachkreisen als Proxy für die Fehlschussquote. In Graubünden sind laut Amt für Jagd und Fischerei rund 1’100 Nachsuchen pro Jahr dokumentiert, mit einer Erfolgsquote von rund 50 Prozent. Das bedeutet: Jährlich bleibt in einem einzigen Kanton eine beträchtliche Zahl verletzter Tiere im Gelände zurück und stirbt einen langsamen Tod. Berichte der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) schätzen, dass bei Drückjagden bis zu 70 Prozent der Tiere nicht sofort sterben.
Welche Sicherheitsrisiken entstehen für Menschen?
Bewegungsjagden sind nicht nur für Wildtiere gefährlich. Da mehrere Schützen gleichzeitig auf sich bewegende Ziele schiessen, steigt das Risiko für Querschläger, Fehlidentifikationen und Unfälle erheblich. Dokumentierte Fälle zeigen, wie Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger während Treibjagden Dörfer «eindeckten», Spaziergängerinnen und Spaziergänger in Schusslinien gerieten oder Treiber von Schrotkugeln getroffen wurden. Jagdunfälle in der Schweiz zeigen, dass Bewegungsjagden strukturell die unfallträchtigste Jagdform darstellen.
In Kärnten wurde im Oktober 2025 ein 16-jähriger Jugendlicher als Treiber eingesetzt und von Schrotkugeln am Oberkörper getroffen. Solche Ereignisse illustrieren, was passiert, wenn bewaffnete Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in gemeinschaftlich genutzten Wäldern operieren, ohne dass Wege gesperrt oder Anwohnende informiert werden.
Wie ist der rechtliche Rahmen in der Schweiz?
Die Regelung von Treibjagden ist in der Schweiz kantonal zersplittert. Es gibt keine einheitliche Bundespflicht zur Information der Bevölkerung, keine obligatorische Sperrung von Wanderwegen und keine zentralen Statistiken über Fehlabschüsse und Nachsuchen. Jagdgesetze und Kontrolle belegen, dass die Selbstaufsicht der Hobby-Jagd in diesem Bereich systematisch versagt: Verstösse werden selten gemeldet, noch seltener geahndet.
Der Kanton Graubünden verzeichnete in einem einzigen Jahr über 1’000 Bussen und 95 Strafanzeigen gegen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger. Patentsentzüge blieben trotzdem weitgehend aus. Das zeigt: Die Sanktionskultur bleibt symbolisch, solange unabhängige Aufsicht fehlt.
Welche Rolle spielen Jagdhunde?
Jagdhunde sind bei vielen Bewegungsjagden unverzichtbar: Sie treiben Wildtiere aus der Deckung, verfolgen angeschossene Tiere und helfen bei der Nachsuche. Dabei werden sie selbst erheblichen Belastungen ausgesetzt. Jagdhunde: Einsatz, Leid und Tierschutz zeigt, dass Hunde bei Drückjagden in Schiessfelder getrieben werden, Verletzungen riskieren und in Extremsituationen auch erschossen werden. Der Einsatz von Hunden erhöht den Stresslevel für Wildtiere zusätzlich, da sie artgerechte Fluchtbewegungen auslösen, die den Jagddruck potenzieren.
Wie reagiert die Öffentlichkeit?
Die gesellschaftliche Akzeptanz von Bewegungsjagden ist gering. Umfragen zeigen, dass ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung der Hobby-Jagd kritisch gegenübersteht. Treibjagden gelten auch in Hobby-Jagdkreisen selbst als umstritten. In Kantonen wie Solothurn gab es parlamentarische Vorstösse zum Verbot von Treibjagden, ein Zeichen, dass auch politisch der Druck steigt.
Gibt es Alternativen?
Ja. Das Wildhütermodell und das Genfer Modell zeigen, dass Wildtierpopulationen ohne Hobby-Jagd und ohne Bewegungsjagden reguliert werden können. Im Kanton Genf, der seit 1974 kein Hobby-Jagdrecht kennt, wurden keine Überpopulationen dokumentiert. Stattdessen verzeichnet Genf die höchste Hasendichte der Schweiz und die letzte intakte Rebhuhnpopulation. Beutegreifer wie Wolf und Luchs übernehmen zudem natürliche Regulierungsfunktionen, die keine Drückjagden erfordern.
Was fordern Tierschutzorganisationen?
Die Forderungen sind klar: Verbot von Treib- und Drückjagden in der Nähe von Siedlungen, Wanderwegen und Schutzgebieten; obligatorische Sperrung von Wegen vor Bewegungsjagden; einheitliche, öffentliche Statistiken zu Fehlabschüssen und Nachsuchen; unabhängige Aufsicht statt Selbstkontrolle. Darüber hinaus verlangen Tierschutzorganisationen, dass Bewegungsjagden auf ihre Vereinbarkeit mit dem TSchG, insbesondere Artikel 4 (Leid, Angst, Schmerz), systematisch überprüft werden.
Mustertexte für jagdkritische Vorstösse in Kantonsparlamenten finden sich auf wildbeimwild.com/mustertexte.
Fazit
Bewegungsjagden sind die störungsstärkste, unfallträchtigste und aus Tierschutzsicht problematischste Jagdform. Die Fehlerquote bei Schüssen ist strukturell bedingt hoch, Nachsuchen sind keine Ausnahme, und die Sicherheitsrisiken für die Öffentlichkeit werden systematisch unterschätzt. Die kantonale Regulierungszersplitterung verhindert eine schweizweite Übersicht. Solange keine unabhängige Aufsicht, keine obligatorischen Statistiken und keine einheitlichen Sicherheitsstandards existieren, bleibt Bewegungsjagd ein unreguliertes Risiko für Wildtiere und Menschen gleichermassen.
Quellen
- JSG (SR 922.0): Bundesgesetz über die Jagd
- TSchG (SR 455): Tierschutzgesetz, insbesondere Art. 3 und Art. 4
- Kantonale Jagdgesetze und Jagdverordnungen
- Amt für Jagd und Fischerei Graubünden: Jagdberichte, Nachsuche- und Bussenstatistiken
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT): Stellungnahmen zu Drückjagden
- Polizeimeldung Bezirk Klagenfurt-Land, 18. Oktober 2025 (Treibjagdunfall Kärnten)
