Alkohol auf der Jagd: Keine Promillegrenzen für Hobby-Jäger
Betrunken mit dem Gewehr: Die Lücke im Jagdrecht.
Im Strassenverkehr gilt in der Schweiz eine Promillegrenze von 0,5 Promille: Wer betrunken am Steuer sitzt, riskiert Führerscheinentzug und Strafe.
Für bewaffnete Hobby-Jäger existiert keine vergleichbare Regelung. In den meisten Kantonen gibt es keine verbindlichen Promillegrenzen, keine Alkoholtests vor dem Betreten des Jagdreviers und keine systematische Kontrolle. Alkohol auf der Hobby-Jagd, beim geselligen Frühschoppen, am Hochsitz oder nach der Strecke, ist kulturell verankert und rechtlich kaum erfasst.
Was gilt im Strassenverkehr, was gilt auf der Jagd?
Die Asymmetrie ist augenfällig: Wer in der Schweiz ein Auto fährt, unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Ab 0,5 Promille drohen empfindliche Konsequenzen, bei 0,8 Promille beginnt der strafrechtliche Bereich. Für Neulenker gilt sogar ein vollständiges Alkoholverbot. Diese Regeln sind bekannt, werden durch Polizeikontrollen durchgesetzt und haben die Zahl der Unfälle massgeblich gesenkt.
Auf der Hobby-Jagd sieht die Situation grundlegend anders aus. Jagdgesetze und Kontrolle zeigen, dass die Jagdgesetzgebung in der Schweiz kantonal zersplittert ist. Alkohol auf der Hobby-Jagd ist in den meisten Kantonen nicht mit einer Promilleregelung belegt. Lediglich Zürich und Neuenburg kennen bislang eine Alkohollimite von 0,5 Promille, vergleichbar mit dem Strassenverkehrsgesetz – alle anderen Kantone haben entsprechende Vorstösse abgelehnt oder gar nicht erst eingebracht. Bewaffnete Hobby-Jäger sind während der Ausübung ihrer Freizeitbeschäftigung in dieser Hinsicht weniger reguliert als Autofahrer.
Wie ist Alkohol in der Jagdkultur verankert?
Die Verbindung von Hobby-Jagd und Alkohol ist historisch gewachsen und in vielen Jagdgesellschaften kulturell fest verankert. Nach dem Abschuss, dem sogenannten «Erlegungsmoment», gehört das Anstossen traditionell dazu. Jagdgesellschaften treffen sich zu Morgenessen mit Schnaps, trinken in Jagdhütten und feiern das Ende der Saison mit mehrstündigen Streckenabenden. Die Hobby-Jagd als Event dokumentiert, wie die soziale Dimension der Hobby-Jagd, Gemeinschaft, Ritual, Statuspflege, eng mit Alkoholkonsum verbunden ist.
Das ist kein Randphänomen: Hobby-Jagd ist in der Schweiz eine Freizeitaktivität von rund 30’000 Hobby-Jägern, die unter Gruppenerwartungsdruck stehen. Wer nicht mittrinkt, fällt auf. Wer nach dem ersten Glas aufhört, gilt als Spielverderber.
Was sagen die Gesetze?
Das Schweizer Jagdgesetz (JSG) und die kantonalen Ausführungsbestimmungen regeln Abschussquoten, Jagdzeiten, Schonzeiten und technische Vorschriften. Alkohol kommt in diesen Regelwerken nicht vor. Jagdrecht Schweiz macht deutlich, dass die Jagdgesetzgebung an dieser Stelle eine systematische Lücke aufweist.
Es gibt zwar allgemeine strafrechtliche Bestimmungen (z. B. den fahrlässigen Einsatz von Waffen), die theoretisch auch auf angetrunkene Hobby-Jäger angewendet werden könnten. In der Praxis sind Verurteilungen auf dieser Grundlage selten, weil Alkohol als Tatbestandsmerkmal im Jagdkontext kaum erhoben wird. Die Selbstkontrolle der Hobby-Jagd versagt hier strukturell: Weder der Jagdgefährte noch der Revierpächter haben ein Interesse daran, einen angetrunkenen Jagdkollegen anzuzeigen.
Warum ist das ein Sicherheitsproblem?
Alkohol beeinträchtigt Reaktionszeit, Urteilsvermögen und Wahrnehmung, Fähigkeiten, die beim Umgang mit Schusswaffen entscheidend sind. Jagdunfälle in der Schweiz belegen, dass in der Schweiz seit dem Jahr 2000 über 75 Menschen bei Jagdunfällen getötet wurden und jährlich rund 300 Jagdunfälle registriert werden. Die häufigsten Ursachen: Fehlidentifikation des Ziels, unklare Schussfelder, Gruppendynamik und verringertes Situationsbewusstsein.
Alkohol als möglicher Faktor bei Jagdunfällen wird in der Schweiz nicht systematisch erfasst. Es gibt keine Pflicht, nach einem Jagdunfall einen Alkoholtest durchzuführen. Ob und wie häufig Alkohol bei Unfällen mitgespielt hat, ist daher statistisch unsichtbar.
Wie werden Jagdwaffen reguliert?
Die Hürden für den Erwerb und Besitz von Jagdwaffen sind in der Schweiz vergleichsweise niedrig. Jagd und Waffen zeigt, dass die Schweiz mit rund 2,3 bis 4,5 Millionen Schusswaffen in Privatbesitz international zu den am stärksten bewaffneten Ländern gehört. Jagdwaffen machen einen erheblichen Anteil davon aus.
Seit der JSV-Revision vom 1. Februar 2025 sind für die Hobby-Jagd zudem Schalldämpfer legalisiert und kürzere Läufe erlaubt worden. Diese Neuerungen wurden ohne unabhängige Sicherheitsevaluation eingeführt. Die Legalisierung von Schalldämpfern bedeutet auch, dass Schüsse in der Umgebung noch schwerer zu orten sind, was die öffentliche Sicherheit weiter beeinträchtigt.
Gibt es Vergleiche mit anderen Ländern?
In einigen europäischen Ländern gibt es Ansätze zu einer klareren Regulierung von Alkohol auf der Hobby-Jagd. In Deutschland regeln einige Landesjagdgesetze, dass unter Alkoholeinfluss nicht gejagt werden darf, aber auch dort fehlen flächendeckende Kontrollen. In der Schweiz ist das Thema politisch kaum präsent. Wilderei und Jagdkriminalität zeigen, dass die Strafverfolgung im Jagdbereich grundsätzlich lückenhaft ist und sich die Selbstaufsicht des Systems systematisch gegen externe Kontrolle sperrt.
Wer ist für die Kontrolle zuständig?
Die Aufsicht über die Hobby-Jagd liegt bei den Kantonen. Wildhüter sind chronisch unterbesetzt: In Graubünden, dem Kanton mit der höchsten Jagdintensität, müssen wenige Wildhüter über 7’000 Quadratkilometer Kontrollfläche überwachen. Alkoholtests vor der Hobby-Jagd sind nicht vorgesehen. Auch nach Unfällen sind sie nicht obligatorisch.
Das ist eine Kontrolllücke, die im Vergleich zu anderen Freizeitaktivitäten mit Unfallrisiko kaum zu rechtfertigen ist. Wer Motorboot fährt, unterliegt der Alkoholkontrolle. Wer auf einem Volksfest mit einer Schusswaffe auf Dosen schiesst, muss nüchtern sein. Wer mit dem Jagdgewehr in einen Wald mit öffentlichen Wanderwegen geht, unterliegt keiner solchen Vorschrift.
Was fordern Kritiker?
Die Forderungen sind vergleichsweise bescheiden und orientieren sich an bestehenden Sicherheitsstandards: Einführung einer Promillegrenze für bewaffnete Hobby-Jäger analog zum Strassenverkehr; obligatorische Alkoholtests nach Jagdunfällen; Meldepflicht für Unfälle unter möglichem Alkoholeinfluss; unabhängige Untersuchung von Jagdunfällen durch kantonale Stellen ausserhalb der Jagdverwaltung.
Diese Massnahmen wären mit bescheidenem Aufwand umsetzbar. Dass sie bislang nicht eingeführt wurden, ist ein Ausdruck des politischen Einflusses der Jagdverbände, die jede Verschärfung der Regulierung erfolgreich abgewehrt haben.
Welchen Einfluss haben Jagdverbände auf die Gesetzgebung?
Wie Jagdverbände Politik und Öffentlichkeit beeinflussen dokumentiert, wie JagdSchweiz und kantonale Jagdverbände in Vernehmlassungsverfahren, parlamentarischen Kommissionen und Vollzugsstellen überproportionalen Einfluss haben. Die Jäger-Lobby in der Schweiz ist gut vernetzt und nutzt diesen Einfluss systematisch, um Regulierungsversuche zu verhindern, auch beim Thema Alkohol.
Das Ergebnis ist eine Regulierungslücke, die öffentliche Sicherheit dem Komfort einer kleinen Freizeitgruppe unterordnet.
Fazit
Alkohol auf der Hobby-Jagd ist ein übersehenes Sicherheitsproblem. Während der Strassenverkehr klare Promillegrenzen, Kontrollen und Sanktionen kennt, operieren bewaffnete Hobby-Jäger ohne vergleichbare Vorschriften. Jagdunfälle werden nicht systematisch auf Alkoholbeteiligung untersucht. Das lässt sich nicht mit Tradition rechtfertigen: Eine Gesellschaft, die Waffenträger in öffentlichen Wäldern von Alkoholkontrollen ausnimmt, setzt ihre Bürgerinnen und Bürger einem vermeidbaren Risiko aus.
