20. April 2026, 11:08

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Alkohol auf der Jagd: Keine Promillegrenzen für Hobby-Jäger

Betrunken mit dem Gewehr: Die Lücke im Jagdrecht.

Im Strassenverkehr gilt in der Schweiz eine Promillegrenze von 0,5 Promille: Wer betrunken am Steuer sitzt, riskiert Führerscheinentzug und Strafe.

Für bewaffnete Hobby-Jäger existiert keine vergleichbare Regelung. In den meisten Kantonen gibt es keine verbindlichen Promillegrenzen, keine Alkoholtests vor dem Betreten des Jagdreviers und keine systematische Kontrolle. Alkohol auf der Hobby-Jagd, beim geselligen Frühschoppen, am Hochsitz oder nach der Strecke, ist kulturell verankert und rechtlich kaum erfasst.

Was gilt im Strassenverkehr, was gilt auf der Jagd?

Die Asymmetrie ist augenfällig: Wer in der Schweiz ein Auto fährt, unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Ab 0,5 Promille drohen empfindliche Konsequenzen, bei 0,8 Promille beginnt der strafrechtliche Bereich. Für Neulenker gilt sogar ein vollständiges Alkoholverbot. Diese Regeln sind bekannt, werden durch Polizeikontrollen durchgesetzt und haben die Zahl der Unfälle massgeblich gesenkt.

Auf der Hobby-Jagd sieht die Situation grundlegend anders aus. Jagdgesetze und Kontrolle zeigen, dass die Jagdgesetzgebung in der Schweiz kantonal zersplittert ist. Alkohol auf der Hobby-Jagd ist in den meisten Kantonen nicht mit einer Promilleregelung belegt. Lediglich Zürich und Neuenburg kennen bislang eine Alkohollimite von 0,5 Promille, vergleichbar mit dem Strassenverkehrsgesetz – alle anderen Kantone haben entsprechende Vorstösse abgelehnt oder gar nicht erst eingebracht. Bewaffnete Hobby-Jäger sind während der Ausübung ihrer Freizeitbeschäftigung in dieser Hinsicht weniger reguliert als Autofahrer.

Wie ist Alkohol in der Jagdkultur verankert?

Die Verbindung von Hobby-Jagd und Alkohol ist historisch gewachsen und in vielen Jagdgesellschaften kulturell fest verankert. Nach dem Abschuss, dem sogenannten «Erlegungsmoment», gehört das Anstossen traditionell dazu. Jagdgesellschaften treffen sich zu Morgenessen mit Schnaps, trinken in Jagdhütten und feiern das Ende der Saison mit mehrstündigen Streckenabenden. Die Hobby-Jagd als Event dokumentiert, wie die soziale Dimension der Hobby-Jagd, Gemeinschaft, Ritual, Statuspflege, eng mit Alkoholkonsum verbunden ist.

Das ist kein Randphänomen: Hobby-Jagd ist in der Schweiz eine Freizeitaktivität von rund 30’000 Hobby-Jägern, die unter Gruppenerwartungsdruck stehen. Wer nicht mittrinkt, fällt auf. Wer nach dem ersten Glas aufhört, gilt als Spielverderber.

Was sagen die Gesetze?

Das Schweizer Jagdgesetz (JSG) und die kantonalen Ausführungsbestimmungen regeln Abschussquoten, Jagdzeiten, Schonzeiten und technische Vorschriften. Alkohol kommt in diesen Regelwerken nicht vor. Jagdrecht Schweiz macht deutlich, dass die Jagdgesetzgebung an dieser Stelle eine systematische Lücke aufweist.

Es gibt zwar allgemeine strafrechtliche Bestimmungen (z. B. den fahrlässigen Einsatz von Waffen), die theoretisch auch auf angetrunkene Hobby-Jäger angewendet werden könnten. In der Praxis sind Verurteilungen auf dieser Grundlage selten, weil Alkohol als Tatbestandsmerkmal im Jagdkontext kaum erhoben wird. Die Selbstkontrolle der Hobby-Jagd versagt hier strukturell: Weder der Jagdgefährte noch der Revierpächter haben ein Interesse daran, einen angetrunkenen Jagdkollegen anzuzeigen.

Warum ist das ein Sicherheitsproblem?

Alkohol beeinträchtigt Reaktionszeit, Urteilsvermögen und Wahrnehmung, Fähigkeiten, die beim Umgang mit Schusswaffen entscheidend sind. Jagdunfälle in der Schweiz belegen, dass in der Schweiz seit dem Jahr 2000 über 75 Menschen bei Jagdunfällen getötet wurden und jährlich rund 300 Jagdunfälle registriert werden. Die häufigsten Ursachen: Fehlidentifikation des Ziels, unklare Schussfelder, Gruppendynamik und verringertes Situationsbewusstsein.

Alkohol als möglicher Faktor bei Jagdunfällen wird in der Schweiz nicht systematisch erfasst. Es gibt keine Pflicht, nach einem Jagdunfall einen Alkoholtest durchzuführen. Ob und wie häufig Alkohol bei Unfällen mitgespielt hat, ist daher statistisch unsichtbar.

Wie werden Jagdwaffen reguliert?

Die Hürden für den Erwerb und Besitz von Jagdwaffen sind in der Schweiz vergleichsweise niedrig. Jagd und Waffen zeigt, dass die Schweiz mit rund 2,3 bis 4,5 Millionen Schusswaffen in Privatbesitz international zu den am stärksten bewaffneten Ländern gehört. Jagdwaffen machen einen erheblichen Anteil davon aus.

Seit der JSV-Revision vom 1. Februar 2025 sind für die Hobby-Jagd zudem Schalldämpfer legalisiert und kürzere Läufe erlaubt worden. Diese Neuerungen wurden ohne unabhängige Sicherheitsevaluation eingeführt. Die Legalisierung von Schalldämpfern bedeutet auch, dass Schüsse in der Umgebung noch schwerer zu orten sind, was die öffentliche Sicherheit weiter beeinträchtigt.

Gibt es Vergleiche mit anderen Ländern?

In einigen europäischen Ländern gibt es Ansätze zu einer klareren Regulierung von Alkohol auf der Hobby-Jagd. In Deutschland regeln einige Landesjagdgesetze, dass unter Alkoholeinfluss nicht gejagt werden darf, aber auch dort fehlen flächendeckende Kontrollen. In der Schweiz ist das Thema politisch kaum präsent. Wilderei und Jagdkriminalität zeigen, dass die Strafverfolgung im Jagdbereich grundsätzlich lückenhaft ist und sich die Selbstaufsicht des Systems systematisch gegen externe Kontrolle sperrt.

Wer ist für die Kontrolle zuständig?

Die Aufsicht über die Hobby-Jagd liegt bei den Kantonen. Wildhüter sind chronisch unterbesetzt: In Graubünden, dem Kanton mit der höchsten Jagdintensität, müssen wenige Wildhüter über 7’000 Quadratkilometer Kontrollfläche überwachen. Alkoholtests vor der Hobby-Jagd sind nicht vorgesehen. Auch nach Unfällen sind sie nicht obligatorisch.

Das ist eine Kontrolllücke, die im Vergleich zu anderen Freizeitaktivitäten mit Unfallrisiko kaum zu rechtfertigen ist. Wer Motorboot fährt, unterliegt der Alkoholkontrolle. Wer auf einem Volksfest mit einer Schusswaffe auf Dosen schiesst, muss nüchtern sein. Wer mit dem Jagdgewehr in einen Wald mit öffentlichen Wanderwegen geht, unterliegt keiner solchen Vorschrift.

Was fordern Kritiker?

Die Forderungen sind vergleichsweise bescheiden und orientieren sich an bestehenden Sicherheitsstandards: Einführung einer Promillegrenze für bewaffnete Hobby-Jäger analog zum Strassenverkehr; obligatorische Alkoholtests nach Jagdunfällen; Meldepflicht für Unfälle unter möglichem Alkoholeinfluss; unabhängige Untersuchung von Jagdunfällen durch kantonale Stellen ausserhalb der Jagdverwaltung.

Diese Massnahmen wären mit bescheidenem Aufwand umsetzbar. Dass sie bislang nicht eingeführt wurden, ist ein Ausdruck des politischen Einflusses der Jagdverbände, die jede Verschärfung der Regulierung erfolgreich abgewehrt haben.

Welchen Einfluss haben Jagdverbände auf die Gesetzgebung?

Wie Jagdverbände Politik und Öffentlichkeit beeinflussen dokumentiert, wie JagdSchweiz und kantonale Jagdverbände in Vernehmlassungsverfahren, parlamentarischen Kommissionen und Vollzugsstellen überproportionalen Einfluss haben. Die Jäger-Lobby in der Schweiz ist gut vernetzt und nutzt diesen Einfluss systematisch, um Regulierungsversuche zu verhindern, auch beim Thema Alkohol.

Das Ergebnis ist eine Regulierungslücke, die öffentliche Sicherheit dem Komfort einer kleinen Freizeitgruppe unterordnet.

Fazit

Alkohol auf der Hobby-Jagd ist ein übersehenes Sicherheitsproblem. Während der Strassenverkehr klare Promillegrenzen, Kontrollen und Sanktionen kennt, operieren bewaffnete Hobby-Jäger ohne vergleichbare Vorschriften. Jagdunfälle werden nicht systematisch auf Alkoholbeteiligung untersucht. Das lässt sich nicht mit Tradition rechtfertigen: Eine Gesellschaft, die Waffenträger in öffentlichen Wäldern von Alkoholkontrollen ausnimmt, setzt ihre Bürgerinnen und Bürger einem vermeidbaren Risiko aus.

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Hochsitze in der Schweiz: Rechtslage, Bewilligungspflicht und Probleme

Illegale Bauten im Wald: Hochsitze ohne Bewilligung.

Hunderte Hochsitze stehen ohne Bewilligung in Schweizer Wäldern, obwohl das Bau- und Waldrecht eine Genehmigung vorschreibt.

Hochsitze sind feste oder mobile Jagdeinrichtungen, von denen aus Hobby-Jäger auf Wildtiere warten und schiessen. Sie sind das sichtbarste Symbol der jagdlichen Infrastruktur in öffentlichen Wäldern. Viele von ihnen sind unmarkiert, teils baufällig und stellen für Waldspazierende ein Risiko dar. Der Vollzug durch Gemeinden und Kantone bleibt weitgehend aus.

Was ist ein Hochsitz?

Der Begriff «Hochsitz» umfasst eine breite Palette jagdlicher Bauwerke: von einfachen Holzleitern mit einem Brett als Sitzfläche bis zu aufwendigen überdachten Kanzeln mit Heizkörpern, Liegeflächen, Tarnnetzen und festen Fundamenten. Allen gemeinsam ist die Funktion: Der Hobby-Jäger sitzt erhöht über dem Boden und beobachtet Wildwechsel, Lichtungen oder Waldränder. Der Schuss erfolgt von oben, was günstigere Schusswinkel ermöglicht.

Die Ansitzjagd ist eine der häufigsten Jagdformen in der Schweiz und Mitteleuropa. Hochsitze sind ihre zentrale Infrastruktur. Sie verwandeln öffentliche Wälder in permanente Jagdinstallationszonen, oft ohne Wissen der Öffentlichkeit, der Gemeinden und der Waldbesitzer.

Was sagt das Schweizer Recht?

Hochsitze gelten baurechtlich als Bauten und unterliegen dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG), dem kantonalen Waldgesetz und dem kommunalen Baurecht. Die Rechtslage ist kantonal unterschiedlich, aber das Grundprinzip ist einheitlich: Bauwerke ausserhalb der Bauzonen benötigen eine Ausnahmebewilligung.

Einige Beispiele: Im Kanton Bern benötigen fest montierte oder auf Bäume angebrachte Kanzeln eine Ausnahmebewilligung nach Artikel 24 RPG; einfache, mobile Leitersitze, die nach der Hobby-Jagd entfernt werden, sind bewilligungsfrei. Im Kanton Thurgau regelt Paragraph 15 des Waldgesetzes, dass Baubewilligungen vom kantonalen Forstamt geprüft werden müssen. Im Kanton Glarus legt ein kantonales Merkblatt Anforderungen fest. In Uri werden Bauten ausserhalb von Bauzonen streng geprüft.

Das Einverständnis des Grundeigentümers (in öffentlichen Wäldern oft Gemeinde oder Bürgergemeinde) reicht allein nicht. Es braucht eine baurechtliche Bewilligung.

Wie viele Hochsitze stehen illegal im Wald?

Eine Recherche des «Beobachter» aus dem Jahr 2009 dokumentierte Hunderte nicht bewilligter Hochsitze in Schweizer Wäldern. Eine schweizweite Bestandsaufnahme gibt es bis heute nicht. Weder Bund noch Kantone führen ein vollständiges, öffentlich zugängliches Register aller Hochsitze mit Angaben zu Standort, Material, Baujahr, Bewilligungsstatus und Verantwortlichen.

Das Ansitzjagd-Dossier hält fest, dass die Situation seit 2009 strukturell unverändert geblieben ist. Gemeinden, Forstämter und Jagdbehörden reagieren kaum, weil die Zuständigkeiten unklar sind, die Ressourcen fehlen und die politische Bereitschaft für Konflikte mit Jagdgesellschaften gering ist.

Welche Sicherheitsrisiken gehen von Hochsitzen aus?

Unbewilligte, unmarkierte und ungepflegte Hochsitze sind für Spazierende im Wald ein reales Sicherheitsrisiko. Alte Holzkonstruktionen mit Moosbewuchs und Fäulnisschäden können unter Belastung zusammenbrechen. Da Hochsitze weder markiert noch inventarisiert sind, gibt es keine systematische Wartungspflicht und keinen Verantwortlichen, der im Schadensfall klar benennbar wäre.

Hinzu kommt das eigentliche Jagdrisiko: Hochsitze werden überwiegend im Morgen- und Abendgrauen sowie in der Nacht genutzt, wenn Wildtiere aktiv sind. Bei schlechten Lichtverhältnissen, Nebel, Kälte und Müdigkeit sind Fehlidentifikationen und Fehlschüsse häufiger. Jagdunfälle in der Schweiz dokumentiert, dass ein erheblicher Teil der Jagdunfälle in Situationen entsteht, die als kontrolliert gelten, darunter Ansitzjagden.

Was bedeuten Hochsitze für Wildtiere?

Hochsitze sind nicht harmlos für Wildtiere. Sie sind mit Kirrungen verbunden, also Futterstellen, an denen Wildtiere angelockt werden, um Schüsse zu ermöglichen. Diese Kirrungen werden in sensiblen Habitaten, Schutzgebieten und Rückzugszonen eingesetzt und stören das natürliche Wanderverhalten der Tiere. Wildtiere lernen, bestimmte Orte mit Gefahr zu verbinden, und meiden Flächen, die sie für Nahrung, Ruhe und Reproduktion brauchen würden.

Jagd und Tierschutz zeigt, dass die Nachsucherate, also der Anteil von Tieren, die nach einem Schuss verfolgt werden müssen, weil sie nicht sofort tot umfallen, auch bei der Ansitzjagd bei 35 bis 65 Prozent liegt. «Kontrolliert» bedeutet nicht «präzise» oder «tierschutzkonform».

Wie ist der Vollzug in der Praxis?

Der Vollzug ist schwach. Gemeinden und Kantone agieren selten aus Eigeninitiative gegen unbewilligte Hochsitze. Es gibt keine Abbruchfristen, keine automatischen Sanktionen und keine Haftungsregelungen, die klar beim Jagdpatentinhaber lägen. Jagdgesetze und Kontrolle erklärt den strukturellen Grund: Die Jagdaufsicht ist in der Schweiz weitgehend eine Selbstaufsicht. Wer die Hobby-Jägerschaft kontrollieren soll, ist oft selbst Teil der Jagdwelt.

Das ist keine blosse Ordnungswidrigkeit. Wenn öffentliche Wälder als private Jagdinfrastruktur behandelt werden, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wird, Wandernde sich in der Nähe von Hochsitzen aufhalten und der Staat nicht eingreift, verletzt das das Recht auf ungestörte Nutzung öffentlicher Räume. Jagd und Menschenrechte thematisiert diesen Aspekt.

Sind Hochsitze ein Symbol für ein grösseres Problem?

Hochsitze sind ein konkretes Beispiel für ein allgemeineres Phänomen: Die Hobby-Jagd beansprucht öffentliche Räume als jagdliche Infrastruktur, ohne transparente rechtliche Grundlage, ohne unabhängige Aufsicht und ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Einstieg in die Jagdkritik beschreibt diesen Zustand als strukturellen Interessenkonflikt: Jagdverbände und Jagdbehörden sind zu oft dieselben Akteure.

Das Recht ist klar: Hochsitze im öffentlichen Wald ohne Bewilligung sind illegal. Dass dieser Zustand seit Jahrzehnten toleriert wird, zeigt das Machtgefälle zugunsten der organisierten Jagdlobby, auf Kosten der Öffentlichkeit, der Waldbesitzer und der Wildtiere.

Was fordern Fachleute und Tierschutzorganisationen?

Die Forderungen sind konkret und rechtlich fundiert: Erstens ein vollständiges, öffentliches Hochsitzregister in jedem Kanton mit Angaben zu Standort, Material, Baujahr, Bewilligungsstatus und verantwortlichem Jagdpatentinhaber. Zweitens eine verbindliche Übergangsfrist, innerhalb derer alle unbewilligten Hochsitze entweder nachträglich bewilligt oder abgebrochen werden. Drittens eine automatische Abbaupflicht für Hochsitze, die über zwei Jagdsaisons nicht genutzt oder deren Patent erloschen ist. Viertens ein Verbot von Kirrungen in Schutzgebieten, Ruhezonen und sensiblen Habitaten.

Mustertexte für jagdkritische Vorstösse bieten parlamentarischen Vorstössen in Kantonsräten konkrete Anknüpfungspunkte.

Fazit

Hochsitze stehen zu Hunderten ohne Bewilligung in Schweizer Wäldern. Das Recht ist eindeutig: Sie sind bewilligungspflichtig. Der Vollzug fehlt. Solange es kein schweizweites Register, keine Abbaupflicht und keine unabhängige Kontrolle gibt, werden öffentliche Wälder als private Jagdinfrastruktur genutzt, auf Kosten der Öffentlichkeit, der Natur und der Sicherheit aller Waldnutzenden. Der politische Wille zur Durchsetzung bestehenden Rechts muss von Gemeinden und Kantonen eingefordert werden.

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Jagdlobby-Mythen: 6 Behauptungen im Faktencheck

Sechs Mythen, null Evidenz: Die Propaganda der Jagdlobby.

Die Jagdlobby kommuniziert mit einer überschaubaren Zahl von Kernbehauptungen, die sich in Medien, Politik und Schulen fest verankert haben: «Jagd reguliert Wildbestände», «Jäger sind die eigentlichen Naturschützer», «ohne Jagd bricht das Ökosystem zusammen».

Diese Narrative sind wirkungsvoll, weil sie einfach sind und an verbreitete Intuitionen appellieren. Die Wissenschaft widerlegt sie systematisch. Ein Überblick über die wichtigsten Mythen und was die Forschung dazu sagt.

Mythos 1: «Jagd reguliert Wildbestände»

Dieser Mythos ist der verbreitetste und hartnäckigste. Er besagt, dass ohne Jagd Wildtierpopulationen unkontrolliert wachsen und zu Überpopulationen führen würden. Die Forschung zeigt ein anderes Bild.

Wildtierpopulationen unterliegen natürlichen Regulationsmechanismen: Nahrungsverfügbarkeit, Lebensraumqualität, Krankheiten und natürliche Beutegreifer steuern die Bestandesgrösse. In intakten Ökosystemen, in denen Beutegreifer nicht ausgerottet wurden, ist menschliche Regulierung überflüssig. Das Dossier zu Jagdmythen dokumentiert zudem, dass intensive Hobby-Jagd in manchen Fällen sogar das Gegenteil bewirkt: Jagddruck kann zu schnellerer Reproduktion führen und Bestände destabilisieren statt zu regulieren.

Beim Wildschwein ist dieser Effekt gut belegt. Obwohl das Wildschwein zu den meistbejagten Tieren der Schweiz gehört, sind die Bestände in den letzten Jahrzehnten nicht gesunken. Das Wildschwein in der Schweiz zeigt, wie Jagddruck die Populationsdynamik verändert und das Problem eher verschärft als löst.

Mythos 2: «Jäger sind die eigentlichen Naturschützer»

Dieser Mythos verknüpft Hobby-Jagd mit Naturschutz und stellt Hobby-Jäger als die eigentlichen Hüter der Wildnis dar. Er ist wirkungsvoll, weil er eine emotionale Botschaft transportiert und gleichzeitig den Kritikern der Hobby-Jagd das Terrain streitig macht: Wer gegen Hobby-Jagd ist, scheint damit gegen Naturschutz zu sein.

Die Realität ist komplexer. Naturschutz ist eine wissenschaftlich fundierte Praxis, die auf Lebensraumerhalt, Artenvielfalt und ökologische Prozesse ausgerichtet ist. Hobby-Jagd hat als primäres Ziel die Freizeitbeschäftigung mit Waffe. Dass manche Hobby-Jäger sich persönlich für Naturschutz engagieren, ist unbestritten, aber das macht Hobby-Jagd nicht strukturell zu einer Naturschutzleistung.

Das Dossier zu Jagd und Biodiversität zeigt, dass Hobby-Jagd Biodiversität in zahlreichen Fällen negativ beeinflusst: durch Störung in Brut- und Setzzeiten, durch selektiven Abschuss und durch die Konkurrenz um Lebensräume mit schutzwürdigen Arten.

Mythos 3: «Ohne Jagd bricht das Ökosystem zusammen»

Dieser Mythos ist die dramatischste Version des Regulierungsarguments. Er suggeriert, dass die Natur auf den Menschen als Manager angewiesen sei und ohne Hobby-Jagd in den Kollaps gerate. Das Beispiel von Genf widerlegt ihn am deutlichsten.

Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd 1974 abgeschafft. Statt eines ökologischen Zusammenbruchs hat sich die Natur vielerorts erholt, und professionelle Wildhüter bewältigen notwendige Eingriffe sachkundig und unabhängig. Genf und das Jagdverbot dokumentiert, was seitdem geschehen ist: Die befürchteten Überpopulationen sind ausgeblieben, und das Wildtiermanagement funktioniert ohne Hobby-Jäger. Auch die Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen, dass es funktionierende Modelle gibt, die ohne Freizeitjagd auskommen.

Mythos 4: «Neozoen müssen bekämpft werden, deshalb braucht es Hobby-Jagd»

Gebietsfremde Tierarten, sogenannte Neozoen, werden von der Jagdlobby als Argument für die Notwendigkeit der Hobby-Jagd instrumentalisiert. Waschbär, Mink oder Nutria gelten als invasive Probleme, die Hobby-Jäger zu beseitigen hätten.

Das Dossier zu Neozoen und der Hobby-Jagd in der Schweiz zeigt, wie kurz diese Argumentation greift. Erstens: Viele Neozoen sind durch menschliche Eingriffe eingebürgert oder verschleppt worden. Das Problem ist von Menschen verursacht. Zweitens: Hobby-Jagd auf Neozoen ist kein wissenschaftlich gestütztes Bekämpfungskonzept, sondern eine populärpolitische Massnahme, deren Wirksamkeit oft zweifelhaft ist. Drittens: Das Neozoen-Argument dient vor allem dazu, die Hobby-Jagd als notwendig zu framen, und nicht dazu, das ökologische Problem tatsächlich zu lösen.

Mythos 5: «Der Wald leidet unter dem Wild, also braucht es mehr Abschüsse»

Der Wald-Wild-Konflikt ist real: Verbiss durch Reh und Hirsch kann die Waldverjüngung erschweren. Die Jagdlobby präsentiert dies als Beleg für die Notwendigkeit intensiver Hobby-Jagd. Das Dossier zum Wald-Wild-Konflikt legt offen, wie dieses Narrativ funktioniert und wo es verkürzt.

Verbiss ist ein komplexes ökologisches Phänomen, das von Lebensraumqualität, Wildtierkorridoren, dem Vorhandensein von Beutegreifern und der Jagdpraxis selbst abhängt. Intensive Hobby-Jagd kann Wildtiere in unruhige Bewegungen versetzen, die Verbissdruck erhöhen. Die einfache Formel «mehr Abschüsse lösen das Verbiss-Problem» ist wissenschaftlich nicht haltbar. Ganzheitliche forstliche und ökologische Massnahmen sind wirksamer.

Mythos 6: «Wildfleisch ist nachhaltig und ökologisch»

JagdSchweiz bewirbt Wildfleisch als nachhaltige, ökologische Alternative zu industriell produziertem Fleisch. Das Dossier zu Wildfleisch in der Schweiz untersucht diese Behauptung. Das Ergebnis: Wildfleisch mag in manchen Aspekten weniger belastet sein als Industriefleisch, doch die ökologische Gesamtbilanz der Hobby-Jagd, inklusive Treibstoff, Ausrüstung, Bleibelastung durch Munition und Wildschäden durch die Jagdpraxis selbst, fällt weniger günstig aus als die Lobby suggeriert.

Zudem ist der Anteil von Wildfleisch an der Gesamternährung in der Schweiz marginal. Das Nachhaltigkeitsargument kann die strukturellen Probleme der Hobby-Jagd nicht aufwiegen.

Wie Mythen wirken: Mechanismus der Lobbyarbeit

Die Stärke dieser Mythen liegt nicht in ihrer wissenschaftlichen Substanz, sondern in ihrer kommunikativen Wirkung. Sie sind einfach, intuitiv plausibel und appellieren an verbreitete Werte wie Naturverbundenheit, Tradition und Pragmatismus. Sie sind in Medien, Schulen und politischen Debatten so verankert, dass sie kaum noch hinterfragt werden.

Die Jäger-Lobby in der Schweiz und das Dossier über jagdverbandlichen Einfluss zeigen die strukturellen Mechanismen dieser Kommunikationsstrategie: institutionelle Verankerung, mediale Netzwerke und politische Verbindungen, die dafür sorgen, dass Lobby-Narrative als Fakten behandelt werden.

Was die Wissenschaft stattdessen sagt

Die Wildtierbiologie, Ökologie und Tierschutzforschung bieten ein konsistentes Bild: Wildtierpopulationen regulieren sich selbst, wenn Lebensräume intakt und natürliche Beutegreifer vorhanden sind. Hobby-Jagd als Freizeitaktivität ist keine Naturschutzleistung. Und Ökosysteme kollabieren nicht ohne Hobby-Jäger, wie das Genfer Modell seit 50 Jahren eindrücklich belegt.

Fazit: Mythen benennen, Evidenz stärken

Die Jagdlobby-Mythen sind nicht versehentlich entstanden. Sie sind das Ergebnis einer langfristigen Kommunikationsstrategie, die darauf ausgerichtet ist, die Hobby-Jagd als notwendig, natürlich und gemeinwohlorientiert erscheinen zu lassen. Wer diese Mythen benennt und ihnen die wissenschaftliche Evidenz gegenüberstellt, leistet einen Beitrag zu einer informierteren gesellschaftlichen Debatte. Denn solange Mythen die Politik bestimmen, bleibt evidenzbasiertes Wildtiermanagement eine Ausnahme.

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Volksinitiative gegen Hobby-Jagd: So geht’s in Ihrem Kanton

Mustertexte, Unterschriftenzahlen und das Genfer Vorbild.

Für alle 26 Schweizer Kantone liegen fertige Mustertexte für kantonale Volksinitiativen gegen die Hobby-Jagd vor, die das Genfer Modell des professionellen Wildtiermanagements als erprobte Alternative einführen würden.

Eine kantonale Volksinitiative ermöglicht es der Bevölkerung, die Abschaffung der Hobby-Jagd direkt an der Urne zu fordern, ohne den Umweg über das Parlament. Die Mustertexte können von Parlamentsmitgliedern, Parteien und Aktivistinnen kostenlos genutzt werden. Das Genfer Modell beweist seit über 50 Jahren, dass professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert.

Was ist der Unterschied zwischen einer parlamentarischen Motion und einer Volksinitiative?

Eine parlamentarische Motion verpflichtet die Regierung, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Sie kann wirksam sein, ist aber auf die Bereitschaft des Parlaments angewiesen. Eine kantonale Volksinitiative hingegen geht direkt ans Volk: Wer genügend Unterschriften sammelt, bringt eine Frage vor die Stimmberechtigten, unabhängig davon, ob das Parlament zustimmt oder nicht.

Gerade bei einem Thema wie der Hobby-Jagd, bei dem Jagdverbände eine überproportionale Lobby-Macht ausüben, bietet die Volksinitiative einen direktdemokratischen Ausweg. Das Volk entscheidet, nicht ein kleiner Kreis von Interessensvertretern.

Was sagt das Bundesrecht zur kantonalen Jagdgesetzgebung?

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) von 1986 bildet den nationalen Rahmen. Es schützt bestimmte Arten, regelt Abschussquoten und delegiert die konkrete Ausgestaltung der Jagd an die Kantone. Das bedeutet: Die Kantone haben erheblichen Gestaltungsspielraum. Sie können die Hobby-Jagd einschränken, durch ein professionelles Wildhüterkorps ersetzen oder ganz abschaffen, sofern sie den bundesrechtlichen Rahmen einhalten und das Wildtiermanagement anderweitig sicherstellen.

Das Beispiel des Kantons Genf zeigt, dass dieser Weg seit 1974 rechtlich möglich und politisch umsetzbar ist. Genf verfügt über ein vollständiges Jagdverbot für Hobby-Jäger bei gleichzeitig staatlichem Wildtiermanagement, und das seit über 50 Jahren ohne rechtliche Anfechtung.

Wie viele Unterschriften braucht es für eine kantonale Volksinitiative?

Die Hürden unterscheiden sich je nach Kanton erheblich. Appenzell Ausserrhoden benötigt nur 300 Unterschriften, Uri 600, Nidwalden 250. In grösseren Kantonen wie Zürich sind es 6’000, in Bern 15’000, in der Waadt 12’000. In den Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden entscheidet die Landsgemeinde, dort werden gar keine Unterschriften gesammelt, sondern ein Memorialsantrag gestellt.

Für Mustertexte für kantonale Volksinitiativen sind die jeweiligen Hürden und Besonderheiten dokumentiert. Schaffhausen etwa hat mit 298 km² fast dieselbe Fläche wie Genf (282 km²) und benötigt nur 1’000 Unterschriften, mit der Besonderheit des Stimmzwangs, was Abstimmungsbeteiligung und Mobilisierung beeinflusst.

Was fordern die Volksinitiativen konkret?

Die Mustertexte für kantonale Volksinitiativen verlangen typischerweise ein vollständiges Verbot der privaten Hobby-Jagd, also der Milizjagd durch nicht-staatliche Einzelpersonen. An deren Stelle tritt ein professionelles, staatliches Wildtiermanagement nach dem Genfer Vorbild. Dabei wird der Einsatz staatlich angestellter Wildhüterinnen und Wildhüter verlangt, die ausschliesslich aus ökologischen, tierschutzerischen oder sicherheitsbezogenen Gründen eingreifen dürfen.

Viele Texte enthalten ausserdem eine Entschädigungsklausel für bestehende Pächter und Patent-Inhaber sowie eine Übergangsfrist. Sie orientieren sich am Wildhütermodell und dessen sechs ethischen Grundsätzen.

Was ist das Genfer Modell und warum ist es so relevant?

Genf hat die Hobby-Jagd am 19. Mai 1974 per Volksabstimmung verboten, mit rund zwei Dritteln Ja-Stimmen. Seither übernehmen professionelle Wildhüter das staatliche Wildtiermanagement. Rund 11 Wildhüter (etwa 3 Vollzeitstellen) verwalten den gesamten Kanton mit 500’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 282 km². Die Jahreskosten betragen rund 1,2 Millionen Franken, inklusive Wildschadenprävention und Entschädigungen an die Landwirtschaft. Das entspricht weniger als einer Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Jahr.

Das Ergebnis nach über 50 Jahren: stabile Wildbestände, hohe Biodiversität, kaum Wildschäden, und eine Akzeptanz in der Bevölkerung von rund 90 Prozent. Das Genfer Modell ist damit kein theoretisches Konstrukt, sondern ein dokumentiertes Praxisbeispiel.

Welche Kantone bieten sich als erste Kandidaten an?

Nidwalden (250 Unterschriften, 276 km²), Uri (600 Unterschriften, Landschaft mit Wolf und Steinbock) und Appenzell Ausserrhoden (300 Unterschriften, 243 km²) haben die tiefsten Hürden. Schaffhausen ist als direkter Nachbar des jagdfreien Basel-Stadt und mit einer mit Genf vergleichbaren Fläche besonders interessant. Zug hat mit 239 km² eine kleine Fläche, nur rund 230 aktive Hobby-Jäger und eine wirtschaftlich starke Kantonsbevölkerung, für die die Kosten des Wildhütermodells problemlos tragbar wären.

Die Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen, dass professionelles Wildtiermanagement nicht nur in urbanen, sondern auch in ländlichen Kantonen funktioniert.

Wer kann die Mustertexte nutzen?

Die Texte stehen kostenlos zur Verfügung für Parlamentsmitglieder in Kantonsparlamenten, für Parteien und parteinahe Organisationen, für zivilgesellschaftliche Gruppen sowie für Privatpersonen, die ein Volksbegehren lancieren möchten. Vor der Einreichung sollten die Texte juristisch auf die kantonalrechtlichen Anforderungen geprüft und sprachlich an die jeweiligen Formulierungen und Formate des Kantons angepasst werden.

Neben den Volksinitiativen bieten die Mustertexte für jagdkritische Vorstösse über 80 weitere parlamentarische Vorlagen, von der Motion bis zur Interpellation, thematisch gegliedert.

Was unterscheidet die kantonale von der eidgenössischen Volksinitiative?

Eine eidgenössische Volksinitiative würde die Bundesverfassung ändern und wäre in allen 26 Kantonen gleichzeitig gültig. Dafür braucht es 100’000 Unterschriften innerhalb von 18 Monaten und die Zustimmung von Volk und Ständen. Für die Vorlage «Für professionellen Wildtierschutz» gibt es ebenfalls einen Mustertext, der eine neue Verfassungsbestimmung vorschlägt, die die Hobby-Jagd bundesweit abschafft und das Genfer Modell für die ganze Schweiz einführt.

Kantonale Initiativen sind einfacher durchzuführen und politisch leichter zu gewinnen. Sie schaffen Vorbilder, die den Druck auf den Bund erhöhen. Das Jagdverbot in Genf hat jahrzehntelang bewiesen, was möglich ist. Kantonale Folge-Initiativen können diese Logik in weitere Kantone tragen und dem Jagdverbot Schweiz den Weg ebnen.

Was ist mit dem Widerstand der Hobby-Jagdlobby zu rechnen?

Die Erfahrung zeigt, dass Jagdverbände erheblichen politischen Einfluss ausüben, weit über ihren Bevölkerungsanteil von 0,3 Prozent hinaus. Die Zürcher Volksinitiative von 2018 («Wildhüter statt Jäger») scheiterte, zeigte aber, dass breite gesellschaftliche Unterstützung vorhanden ist. Die SP Zürich lehnte die Initiative damals taktisch ab, unterstützt aber grundsätzlich die Professionalisierung des Wildtiermanagements.

Der Schlüssel liegt in der Kommunikation: sachliche Fakten, das Genfer Vorbild und die Frage, wer das Wild eigentlich als öffentliches Gut verwalten soll, rund 30’000 Hobby-Jäger oder der Staat im Auftrag aller.

Fazit: Volksinitiative als demokratisches Instrument

Die kantonale Volksinitiative ist das direkteste demokratische Instrument, um die Abschaffung der Hobby-Jagd voranzutreiben. Die Mustertexte nehmen die technische Arbeit ab, das Genfer Modell liefert den Beweis der Machbarkeit, die Zahlen sprechen für sich. Ein Wildhüterkorps für den Kanton Nidwalden kostet weniger als eine Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Jahr und liefert professionelles, transparentes, tierschutzkonformes Wildtiermanagement.

Wer politisch aktiv werden will, findet unter wildbeimwild.com/mustertexte fertige Texte für alle 26 Kantone. Der erste Schritt ist die Wahl des richtigen Kantons und das Sammeln der ersten Unterschriften.

Quellen

  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 3 Abs. 1
  • Kantonsverfassung Genf, Art. 178 A (Jagdverbot seit 1974)
  • Eidgenössische Jagdstatistik, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
  • Dandliker, G.: Rechenschaftsbericht der Genfer Wild- und Fischereibehörde 2014–2017
  • Institut Erasm (2004): Umfrage zur Akzeptanz des Jagdverbots im Kanton Genf
  • Abstimmungsresultate Volksinitiative Nr. 3877, Kanton Genf, 19. Mai 1974

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Mustertexte gegen Hobby-Jagd: Motionen und Volksinitiativen

Über 80 Vorlagen für alle 26 Kantone, kostenlos und frei nutzbar.

Die IG Wild beim Wild stellt über 80 fertige Mustertexte für Motionen, Postulate, Interpellationen und Volksinitiativen gegen die Hobby-Jagd bereit, kostenlos und frei nutzbar für alle 26 Kantone.

Was sind die Mustertexte für jagdkritische Vorstösse?

Die Sammlung umfasst über 80 Vorlagen, die von Parlamentsmitgliedern, Parteien und Aktivistinnen in allen 26 Kantonen kostenlos genutzt werden können. Die Texte decken acht thematische Bereiche ab, von der Grundlagenkritik bis zur eidgenössischen Volksinitiative, und können direkt an die kantonalen Rechtsnormen angepasst und eingereicht werden.

Wofür werden Mustertexte gebraucht?

Jagdkritische Vorstösse im Kantonsparlament scheitern häufig nicht am fehlenden politischen Willen, sondern an der Formulierung: Wie soll ein Postulat korrekt aufgebaut sein? Welche Gesetzesartikel muss man referenzieren? Wie unterscheidet sich eine Motion im Kanton Zürich von einer im Kanton Bern? Diese technischen Hürden halten viele engagierte Personen davon ab, den ersten Schritt zu machen.

Die Mustertexte nehmen genau diese Arbeit ab. Sie sind juristisch vorformuliert, thematisch begründet und an die schweizerische Parlamentspraxis angepasst. Wer einen Text einreichen möchte, muss ihn auf kantonale Besonderheiten prüfen, etwa ob der Kanton ein Patentjagd- oder Revierjagdsystem kennt, und die entsprechenden Begriffe anpassen. Die inhaltliche und argumentative Arbeit ist bereits geleistet. Alle Texte stehen kostenlos unter wildbeimwild.com/mustertexte zur Verfügung.

Welche Arten von Vorstössen gibt es?

Die Texte decken verschiedene parlamentarische Instrumente ab. Eine Motion verpflichtet die Regierung, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, sie ist das verbindlichste parlamentarische Instrument. Ein Postulat fordert die Regierung auf, einen Bericht zu erstellen oder eine Frage zu prüfen; es ist weniger verbindlich, aber für die Öffentlichkeitsarbeit oft wirkungsvoll. Eine Interpellation stellt der Regierung Fragen und verlangt eine schriftliche Antwort, gut geeignet, um unbequeme Fakten zu Protokoll zu bringen.

Darüber hinaus gibt es kantonale Volksinitiativen (Volksbegehren), die direkt von der Bevölkerung nach Unterschriftensammlung eingereicht werden, sowie als übergeordnetes Instrument eine eidgenössische Volksinitiative, die eine Änderung der Bundesverfassung anstrebt. Alle diese Instrumente sind mit Mustertexten abgedeckt. Das Jagdrecht Schweiz erklärt die rechtlichen Grundlagen, innerhalb derer diese Vorstösse wirken.

Welche thematischen Bereiche werden abgedeckt?

Die Mustertexte sind in acht thematische Bereiche gegliedert:

Grundlagen und Hobby-Jagd in der Schweiz (15 Vorlagen): Von der Abschaffung der Niederwildjagd über Wildtierkorridore bis zum Verbot von Bewegungsjagden auf trächtige Tiere. Dieser Block legt die ökologische und tierschützerische Grundlage.

Politik und Lobby (6 Vorlagen): Transparenz bei Interessenverflechtungen, Lobbyregister, Verbot von Jagdpropaganda mit Tierleichen in der Schule und an öffentlichen Veranstaltungen.

Jagdarten und Sicherheit (15 Vorlagen): Alkohol- und Drogenverbot während der Hobby-Jagd, kriminologische Überprüfung von Jagdpatenten, Bleifrei-Munition, Verbot von Fallen- und Lockjagd, Sicherheitsabstände.

Tierwürde und psychische Dimension (8 Vorlagen): Regulierung von Erlegerbildern in sozialen Medien, Verbot jagdlicher Veranstaltungen mit Tierquälerei, Schutz von Kindern vor jagdlicher Gewalteinweisung, rechtliche Gleichstellung von Wildtieren unter dem Tierschutzgesetz.

Wolf und Beutegreifer (5 Vorlagen): Moratorium auf Wolfsabschüsse, Priorisierung von Herdenschutzmassnahmen, Evaluation durchgeführter Abschüsse anhand internationaler Standards.

Recht, Kontrolle und Alternativen (6 Vorlagen): Unabhängige Jagdaufsicht, transparente Statistiken über Fehlabschüsse, Abschaffung von Umweltprivilegien der Hobby-Jagd im Tierschutzrecht.

Kantonale Volksinitiativen (25 Vorlagen): Vollständige Verbote der privaten Hobby-Jagd für jeden der 25 Kantone mit eigenem Initiativrecht, inklusive Hintergrund, Unterschriftenzahl und Besonderheiten.

Eidgenössische Volksinitiative (1 Vorlage): «Für professionellen Wildtierschutz», ein Vorschlag für eine neue Verfassungsbestimmung, die das Genfer Modell auf Bundesebene einführt und Beutegreifer stärker schützt.

Wie werden die Mustertexte genutzt?

Der Prozess ist einfach: Text auswählen, herunterladen, auf kantonale Besonderheiten prüfen (Patentjagd vs. Revierjagd, Artikelbezeichnungen, Fristen, formale Anforderungen), bei Bedarf juristisch gegenlesen lassen und einreichen. Die Texte können auch für mehrere Kantone gleichzeitig genutzt werden, als koordinierte Vorstösse, die in verschiedenen Kantonsparlamenten gleichzeitig Fahrt aufnehmen.

Für Parlamentarierinnen und Parlamentarier ohne Fraktionsunterstützung gilt: Ein Postulat mit der Bitte um einen Regierungsbericht kostet nichts und erzeugt wenig politischen Widerstand, aber es erzwingt eine öffentliche Antwort. Das allein kann die Debatte verändern.

Was ist das Ziel der Mustertexte?

Das Ziel ist nicht, in jedem Kanton sofort ein Hobby-Jagdverbot durchzusetzen. Das Ziel ist, Fragen in der Öffentlichkeit zu verankern, die bisher kaum gestellt wurden: Warum unterliegen Wildtiere nicht dem vollen Schutz des Tierschutzgesetzes? Warum gibt es keine unabhängige Aufsicht über die Hobby-Jagd? Warum werden 0,3 Prozent der Bevölkerung bei der Gestaltung der Wildtierpolitik privilegiert?

Wenn parlamentarische Fragen gestellt werden, müssen Regierungen antworten. Wenn Berichte geschrieben werden, entstehen Fakten, auf die man sich stützen kann. Wenn Volksinitiativen lanciert werden, beginnen gesellschaftliche Debatten. Die Mustertexte sind ein Werkzeugkasten für Menschen, die das Jagdverbot Schweiz voranbringen wollen, Schritt für Schritt, Kanton für Kanton.

Was beinhaltet die Vorlage zur eidgenössischen Volksinitiative?

Der Mustertext für die eidgenössische Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» schlägt eine neue Verfassungsbestimmung vor. Sie soll die Hobby-Jagd bundesweit durch professionelles, staatliches Wildtiermanagement ersetzen, nach dem bewährten Genfer Modell. Zusätzlich soll der Schutz von Beutegreifern wie Wolf, Luchs, Bär und Biber in der Verfassung verankert werden.

Der Mustertext enthält eine vollständige Initiativformulierung, Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Verfassungsartikeln 79a und 79b, eine Kostenschätzung auf Basis des Genfer Modells sowie eine politische Strategie für die Unterschriftensammlung. Damit deckt er auch das Szenario ab, das am schwierigsten zu erreichen ist, aber langfristig die grösste Wirkung hätte. Die Alternativen zur Hobby-Jagd und das Argumentarium für professionelle Wildhüter liefern die inhaltliche Grundlage dazu.

Welche kantonalen Besonderheiten sind bei der Nutzung zu beachten?

Zwei Systeme prägen die Schweizer Hobby-Jagd: In rund 16 von 26 Kantonen gilt das Patentjagdsystem, bei dem Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger ein Patent kaufen und in der gesamten jagdbaren Fläche des Kantons jagen können, ohne Revierpflicht und Revierverantwortung. In neun Kantonen gilt die Revierjagd, bei der Jagdgesellschaften Gebiete pachten und dafür Verantwortung tragen. Der Kanton Genf kennt als einziger Kanton die Regiejagd ohne Hobby-Jäger.

Diese Unterscheidung ist nicht nur akademisch: Sie beeinflusst, welche Argumente greifen, welche Formulierungen juristisch korrekt sind und welche politischen Allianzen möglich sind. Ein Mustertext für einen Revierjagdkanton betont die Revierverantwortung und deren Versagen; ein Text für Patentjagdkantone betont die fehlende Flächenverantwortung und die damit verbundene Unkontrollierbarkeit. Bei Unsicherheiten kann für kantonal spezifische Anpassungen über die Website Kontakt aufgenommen werden.

Wer hat die Mustertexte entwickelt und wie aktuell sind sie?

Die Mustertexte wurden von der IG Wild beim Wild entwickelt, zuletzt aktualisiert im März 2026. Sie basieren auf den Dossiers zu Jagdrecht Schweiz, Jagdverbot Schweiz, dem Wildhütermodell und dem Genfer Modell. Sie spiegeln den aktuellen Stand des JSG, des Tierschutzgesetzes (TSchG) und der kantonalen Jagdgesetze wider, soweit dies zum Zeitpunkt der Erstellung möglich war.

Vor der Einreichung empfiehlt die IG Wild beim Wild eine juristische Prüfung auf kantonale Kompatibilität. Die Texte sind als Ausgangspunkt gedacht, nicht als fertige, unkritisch übernehmbare Vorlage. Änderungen am Bundesrecht oder kantonalen Ausführungsbestimmungen können Anpassungen nötig machen.

Fazit

Die Mustertexte sind ein bisher einzigartiges Angebot im deutschsprachigen jagdkritischen Raum: über 80 rechtlich vorformulierte Vorlagen, thematisch geordnet, für alle 26 Kantone und den Bund, kostenlos und frei nutzbar. Sie senken die Einstiegshürde für politisches Engagement erheblich und zeigen, dass jagdkritische Positionen parlamentarisch durchsetzbar sind.

Wer konkret handeln will, beginnt am besten damit, den eigenen Kanton zu identifizieren, einen passenden Text zu wählen und das Gespräch mit Mandatsträgerinnen oder lokalen Parteien zu suchen. Alle Texte sind abrufbar unter wildbeimwild.com/mustertexte.

Quellen

  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0
  • Schweizerisches Tierschutzgesetz (TSchG), SR 455
  • Kantonale Jagdgesetze und Verordnungen der 26 Kantone
  • Kantonale Verfassungen und Gesetze über die politischen Rechte
  • Art. 139 BV (eidgenössische Volksinitiative)
  • IG Wild beim Wild: Mustertexte für jagdkritische Vorstösse in Kantonsparlamenten, aktualisiert März 2026

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Was ist die Passjagd?

Wie Hobby-Jäger Beutegreifer im Winter an Luderplätzen erlegen.

Die Passjagd ist eine Form der Hobby-Jagd, bei der Hobby-Jäger dem Wild auf seinem Wildwechsel «abpassen».

Der Begriff «Pass» bezeichnet in der Jagdsprache nicht den Gebirgspass, sondern den vom Wild regelmässig begangenen Weg durch sein Revier. Hobby-Jäger postieren sich an solchen Wildwechseln, oft aus festen Gebäuden wie Passhüttchen, Maiensässen oder Scheunen, und warten, bis ein Tier in Schussdistanz erscheint.

In der Schweizer Jagdpraxis ist die Passjagd fast durchgehend eine Nachtjagd auf Haarraubwild. Zielarten sind Fuchs, Dachs, Steinmarder sowie eingeschleppte Neozoen wie Waschbär und Marderhund. Sie findet im Spätherbst und Winter statt und dauert in einzelnen Kantonen bis Ende Februar.

Ablauf: Luderplatz, Passhüttchen, Nachtansitz

Typischerweise richten Hobby-Jäger eine sogenannte Kirrung oder einen Luderplatz ein. Dort werden Katzen- oder Hundefutter, Schlachtabfälle, Innereien oder tote Kleintiere ausgelegt, um Füchse, Dachse und Marder anzulocken. Die Tiere gewöhnen sich an die Futterstelle, nutzen sie regelmässig und verlieren ihre Scheu.

Der Hobby-Jäger sitzt in einem nahegelegenen festen Gebäude, oft mit getarntem Fenster, und erschiesst die Beutegreifer aus einer Distanz von in der Regel bis zu 35 Metern. Die Ansitzzeit ist in den meisten Kantonen auf die Nacht festgelegt, etwa im Kanton Appenzell Ausserrhoden von 17 bis 7 Uhr. Hunde und künstliche Lichtquellen sind dabei meist untersagt, Nachtzielgeräte mit Bildverstärker sind inzwischen in mehreren Kantonen erlaubt.

Rechtliche Einbettung

Die Passjagd bewegt sich auf einer juristischen Hintertür. Seit dem 1. Februar 2025 gilt in der Schweiz ein bundesrechtliches nächtliches Jagdverbot im Wald (Art. 3ter Abs. 1 JSV). Davon ausdrücklich ausgenommen ist die Passjagd auf jagdbare Beutegreifer im Winter, insbesondere auf Fuchs, Dachs, Marder und Waschbär. Die Kantone dürfen zusätzlich Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn sie Wildschäden geltend machen.

Der Kanton Aargau hält in einem Kreisschreiben 2025 fest, dass das Nachtjagdverbot im Wald generell gilt, die Passjagd auf Raubwild im Winter davon aber ausgenommen ist. Der Kanton Graubünden zählt Fuchs, Dachs und Marder in seinen Jagdbetriebsvorschriften ausdrücklich zu den Arten, die auf der Passjagd bejagt werden dürfen. In Appenzell Ausserrhoden sind Füchse, Steinmarder und Dachse die einzigen zulässigen Zielarten der Passjagd. Details zur Rechtslage und zu den kantonalen Abweichungen dokumentiert das Dossier Jagdgesetze und Kontrolle.

Warum die Passjagd tierschutzfachlich problematisch ist

Mehrere Elemente machen die Passjagd zu einer besonders kritisch bewerteten Jagdform.

Erstens nutzt sie die Notzeit der Tiere. Im Winter sind Füchse, Dachse und Marder energetisch unter Druck, Jungtiere aus dem Vorjahr noch im Aufbau, trächtige Fähen bereits im Januar und Februar aktiv. Der Abschuss trifft häufig führende Elterntiere, deren Welpen anschliessend im Bau verhungern.

Zweitens funktioniert sie über gezielte Vertrauensbildung. Die Tiere werden mit Futter angelockt, gewöhnen sich an die Futterstelle und werden im Vertrauen erschossen. Das verletzt das Prinzip der Waidgerechtigkeit, das Hobby-Jäger selbst für sich in Anspruch nehmen.

Drittens ist sie ökologisch wirkungslos bis kontraproduktiv. Die Fuchsjagd reduziert weder Tollwut noch Fuchsbandwurm zuverlässig, destabilisiert Bestände und verstärkt Wanderbewegungen. Hintergründe dazu finden sich im Beitrag Niederjagd und Wildkrankheiten.

Viertens belastet sie auch nicht bejagte Wildtiere. Schüsse in winterlichen Ruhezeiten stören Rehe, Gämsen und andere Arten in ihrer Energiebilanz. Das Dossier Jagd und Biodiversität ordnet die kumulativen Effekte ein.

Die Passjagd und das «Hintertür»-Prinzip

Das Nachtjagdverbot im Wald wurde 2025 politisch als Schutzmassnahme für Wildtiere verkauft. In der Praxis bleibt genau jene Jagd erlaubt, die in der Hobby-Jagd-Szene am meisten Leidenschaft bindet: die nächtliche Raubwildjagd. Der Beitrag Wie die Schweiz Füchse nachts weiter abknallt zeigt, wie diese Ausnahme kantonal umgesetzt wird.

Rund 25’000 Füchse werden in der Schweiz jährlich erlegt, ein erheblicher Teil davon auf der Passjagd. Die Tierquälerei-Analyse zur Fuchsjagd beschreibt die konkreten Abläufe an Luderplätzen.

Der Kontrast: Genf

Im Kanton Genf existiert seit 1974 kein privatwirtschaftliches Hobby-Jagdwesen mehr. Die Bevölkerung stimmte damals für die Abschaffung der Milizjagd. Seither erfolgen allfällige Bestandsregulierungen durch professionell ausgebildete staatliche Wildhüter. In der letzten Jagdsaison wurden in Genf null Füchse zum Freizeitvergnügen erschossen. Das zeigt, dass eine Schweiz ohne Passjagd nicht nur denkbar, sondern seit über fünfzig Jahren Realität ist.

Fazit

Die Passjagd ist eine nächtliche Ansitzjagd auf Beutegreifer an Luderplätzen. Sie ist tierschutzfachlich problematisch, ökologisch wirkungslos und rechtlich nur dank einer gezielten Ausnahmeregelung in der Jagdverordnung überhaupt noch zulässig. Die eigentlich als Schutz formulierte Nachtjagdeinschränkung von 2025 lässt genau die Jagdform unangetastet, die den meisten Beutegreifern das Leben kostet.

Eine ehrliche Wildtierschutzpolitik würde die Ausnahme für die Passjagd auf Raubwild aus der Jagdverordnung streichen. Genf zeigt seit Jahrzehnten, dass es auch ohne geht.

Quellen

  • Jagdverordnung (JSV), SR 922.01, Art. 3ter Abs. 1
  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0
  • Kanton Appenzell Ausserrhoden, Jagdvorschriften 2025/2026
  • Kanton Graubünden, Jagdbetriebsvorschriften 2022
  • Kanton Bern, Jagdinspektorat, Informationen zum Nachtjagdverbot 2025
  • Kanton Aargau, Kreisschreiben Jagd 2025

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Bleimunition: Giftige Jagdmunition und ihre Folgen für Mensch und Tier

Greifvögel, Wildfleisch und die politische Blockade gegen bleifreie Munition.

Jedes Jahr bringen Hobby-Jäger in Europa schätzungsweise 14’000 Tonnen Blei in terrestrische Ökosysteme ein, während bleifreie Alternativen längst in allen gängigen Kalibern verfügbar sind.

Blei aus Jagdgeschossen kontaminiert Böden, Gewässer und Wildtierkörper. Greifvögel sterben an Bleivergiftung, weil sie Aufbruch und verwundete Tiere fressen. Wildfleisch enthält oft messbare Bleirückstände. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt explizit, dass Kinder unter sieben Jahren sowie Schwangere Wildfleisch meiden sollen.

Was ist Blei und warum wird es in Jagdmunition verwendet?

Blei ist ein Schwermetall, das sich durch hohe Dichte, Weichheit und niedrigen Schmelzpunkt auszeichnet. Diese Eigenschaften machen es technisch attraktiv für Geschosse: Bleihaltige Kugeln deformieren sich beim Aufprall, übertragen viel Energie und töten im Idealfall schnell. Blei ist seit Jahrhunderten der Standard in der Jagdmunition.

Das Problem: Blei ist hochtoxisch. Es gibt keine biologisch sichere Schwellenkonzentration. Bereits 3,5 Mikrogramm pro Deziliter Blut können bei Kindern zu Verhaltensauffälligkeiten führen. Blei ist nicht biologisch abbaubar, akkumuliert im Boden und wird durch Regenwasser in Gewässer transportiert. Das Bleimunitions-Dossier dokumentiert diesen Zusammenhang ausführlich.

Wie viel Blei gelangt durch die Hobby-Jagd in die Umwelt?

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schätzt, dass allein durch Freizeitjagd jährlich 14’000 Tonnen Blei in terrestrische Umgebungen eingetragen werden. Gesamthaft, inklusive Schiessanlagen und Angelblei, beläuft sich die jährliche Eintragsrate in Europa auf rund 44’000 Tonnen. Ohne Regulierung würde dies über 20 Jahre zu einem kumulierten Eintrag von rund 876’000 Tonnen führen.

In der Schweiz gibt es kein nationales Bleimunitionsverbot ausserhalb von Feuchtgebieten, wo Bleischrot seit 1998 verboten ist. Ausserhalb dieser Schutzgebiete darf bleihaltige Munition in den meisten Kantonen nach wie vor eingesetzt werden. Das erzeugt Hotspots in intensiv bejagten Gebieten.

Wie sterben Greifvögel an Bleivergiftung?

Greifvögel und Aasfresser wie Steinadler, Bartgeier, Rotmilan und Bussard fressen Aufbruch, also die Eingeweide und Reste, die Hobby-Jäger nach dem Abschuss im Wald liegen lassen, sowie verwundete und nicht aufgefundene Tiere. Bleigeschosse fragmentieren beim Aufprall in Hunderte kleiner Partikel, die unsichtbar im Wildfleisch und im Aufbruch verbleiben. Wenn Greifvögel diese Fragmente fressen, löst die Magensäure Blei ins Blut. Die Folgen sind Appetitlosigkeit, Krämpfe, Lähmungen und Tod.

Eine Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) und der Universität Cambridge aus dem Jahr 2022 (publiziert in «Science of the Total Environment») errechnete, dass allein durch Bleivergiftung europaweit jährlich mindestens 55’000 adulte Greifvögel fehlen. Der Steinadler verliert durch Bleivergiftung 14 Prozent seiner Population, der Bartgeier 12 Prozent, der Rotmilan 3 Prozent. In der Schweiz sind Steinadler und Bartgeier in hochalpinen Jagdgebieten direkt betroffen: Isotopenanalysen der Vogelwarte Sempach und aus Graubünden belegen, dass das Blei in den Knochen verendeter Adler aus Jagdmunition stammt. Jagd und Biodiversität ordnet diese Verluste in den grösseren ökologischen Kontext ein.

Sind Menschen durch Wildfleisch gefährdet?

Ja. Schweizerische und deutsche Behörden haben explizite Verzehrwarnungen herausgegeben. Das BLV empfiehlt, dass Kinder bis sieben Jahre, schwangere Frauen, stillende Mütter und Frauen mit Kinderwunsch Wildfleisch aus bleihaltig bejagten Gebieten vollständig meiden sollen, da ein Bleimunitionseinsatz nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

Eine STS-Studie aus dem Jahr 2022 testete 13 Wildfleischproben aus der Schweiz: 5 von 13 wiesen Bleiwerte über dem Grenzwert von 0,05 mg/kg auf. Jagdhaushalte, in denen bis zu 90 Wildportionen pro Jahr konsumiert werden, sind besonders exponiert. Bleipartikel sind mit blossem Auge nicht erkennbar, werden durch Kochen oder Einfrieren nicht eliminiert und sind klinisch auch bei Erwachsenen nicht ohne weiteres nachweisbar. Wildfleisch in der Schweiz behandelt die gesundheitliche Dimension ausführlich.

Welche weiteren Tiere sind betroffen?

Die Auswirkungen gehen über Greifvögel hinaus. Füchse, Dachse, Wölfe und andere Aasfresser nehmen Blei auf, wenn sie tote oder verwundete Wildtiere fressen. In der EU sterben jährlich schätzungsweise eine Million Wasservögel und 1,35 Milliarden Landvögel an den Folgen von Bleieinträgen aus Hobby-Jagd und Schiesssport. Jagd und Wildtierkrankheiten zeigt, wie solche toxischen Belastungen das Immunsystem von Wildtieren schwächen und ihre Anfälligkeit für Krankheiten erhöhen.

Gibt es bleifreie Alternativen?

Ja, und sie funktionieren. Bleifreie Geschosse aus Kupfer oder Kupfer-Zink-Legierungen sind in allen gängigen Kalibern verfügbar, erprobt und beweisen in Praxistests vergleichbare oder überlegene ballistische Leistung. In Graubünden gilt seit September 2021 ein Bleikugelverbot für die Hochjagd in hochalpinen Lagen. Die Ergebnisse: Über 8’000 analysierte Schüsse zeigten keinen signifikanten Unterschied in Fluchtstrecken im Vergleich zu Bleimunition. 75 Prozent der Graubündner Hobby-Jäger verwendeten schon vor dem Verbot bleifreie Munition. In Dänemark gilt seit April 2024 ein vollständiges Bleiverbot für die Jagd, ohne dokumentierte Probleme.

Die Schweiz hat per Februar 2025 auf Bundesebene Bleigeschosse für Huftiere verboten; für Kaliber über 6 mm gilt eine Übergangsfrist bis 2029. Das ist ein Fortschritt, aber kein vollständiges Verbot.

Warum dauerte die Regulierung so lange?

Die Verzögerung ist kein Zufall. Wie Jagdverbände Politik und Öffentlichkeit beeinflussen dokumentiert, wie JagdSchweiz und internationale Jagdverbände jahrelang mit Behauptungen arbeiteten, bleifreie Munition sei «noch nicht reif», verursache mehr Ricochets oder sei schlechter für den Tierschutz. Diese Behauptungen wurden durch Behörden und unabhängige Studien widerlegt. Freiwillige Programme scheiterten, erst regulatorischer Druck brachte Bewegung in die Debatte.

Was sind die offenen Baustellen?

Trotz des partiellen Fortschritts bleiben erhebliche Lücken: Bleischrot für Niederwild (Hasen, Rebhühner, Ringeltauben) ist ausserhalb von Feuchtgebieten weiterhin erlaubt. Altmunition und ältere Waffenbestände sind kaum erfasst. Kantone mit schwächerem Vollzug bleiben Problemzonen. Und die Frage, wer für die Altlastkontamination in Böden und Gewässern haftet, ist rechtlich ungeklärt.

Jagd und Tierschutz betont, dass Bleimunition ein systemisches Problem ist: Solange Hobby-Jagd auf Wildtiere mit giftigen Geschossen stattfindet, ist die Kontamination strukturell unvermeidbar.

Fazit

Bleihaltige Jagdmunition ist ein gut dokumentiertes, behördlich anerkanntes Umwelt- und Gesundheitsproblem. Greifvögel sterben, Böden werden kontaminiert, Menschen nehmen unwissentlich Blei über Wildfleisch auf. Bleifreie Alternativen existieren seit Jahren und funktionieren. Die Verzögerung bei der Regulierung war politisch, nicht technisch begründet. Der Schweizer Teilbann von 2025 ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus. Ein vollständiges Bleiverbot für alle Jagdmunition ist überfällig.

Quellen

  • ECHA (Europäische Chemikalienagentur): Restriction Report on Lead in Shot, Bullets and Fishing Tackle, 2023
  • Leibniz-IZW / University of Cambridge (2022): Studie zu Bleivergiftung bei Greifvögeln, Science of the Total Environment
  • BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen): Verzehrempfehlungen Wildfleisch
  • STS (Schweizer Tierschutz): Untersuchung Blei in Wildfleisch, 2022
  • Amt für Jagd und Fischerei Graubünden: Auswertung bleifreie Munition Hochjagd
  • Vogelwarte Sempach: Isotopenanalysen Steinadler
  • JSG, SR 922.0; JSV, SR 922.01 (Änderung Februar 2025)

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Wilderei Schweiz: Verbreitung, Dunkelziffer und Strafverfolgung

Hohe Dunkelziffer, lückenhafte Kontrolle und die Rolle des Hobby-Jagdmilieus.

Wilderei in der Schweiz ist kein Randphänomen: Die Dunkelziffer ist hoch, die Kontrolle lückenhaft, und Hobby-Jäger sind nachweislich in illegale Abschüsse verwickelt.

Was versteht man unter Wilderei?

Wilderei bezeichnet das illegale Töten, Fangen oder Nachstellen von Wildtieren ohne Jagdberechtigung, ausserhalb der erlaubten Jagdzeiten oder unter Verwendung verbotener Mittel. Der Begriff deckt ein breites Spektrum ab: von einzelnen Abschüssen geschützter Tierarten bis zu organisierten Strukturen, die gezielt in Schutzgebieten oder während Schonzeiten aktiv sind.

In der Schweiz ist Wilderei im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) geregelt. Wer wildert, macht sich strafbar, doch wie konsequent diese Strafverfolgung tatsächlich erfolgt, ist eine andere Frage. Das Dossier Wilderei und Jagdkriminalität zeigt, dass die Lücken im System erheblich sind.

Die Dunkelziffer ist strukturell bedingt

Das Kernproblem der Wilderei in der Schweiz ist nicht fehlendes Recht, sondern fehlende Kontrolle. Weite Gebiete, unzureichende Bestreifung, knappes Personal bei den kantonalen Jagdbehörden: All das schafft Räume, in denen illegale Abschüsse unentdeckt bleiben. Wildtiere können nicht Anzeige erstatten, und Zeugen sind in abgelegenen Gebirgsgegenden selten.

Hinzu kommt eine Besonderheit des Hobby-Jagdmilieus: Viele Hinweise auf Wilderei bleiben intern. Wer in engem sozialen Kontakt zu anderen Hobby-Jägern steht, zeigt diese seltener an. Das Dossier Jagdgesetze und Kontrolle dokumentiert, wie lückenhaft das Kontrollsystem im schweizerischen Jagdwesen insgesamt ist.

Welche Tiere sind besonders betroffen?

Besonders häufig Opfer von Wilderei sind geschützte oder streng regulierte Arten. In der Schweiz steht der Luchs regelmässig im Fokus: Mehrere dokumentierte Fälle belegen illegale Abschüsse, die erst durch Totfunde oder DNA-Analysen aufgedeckt wurden. Auch der Wolf ist betroffen, trotz oder gerade wegen der politisch aufgeladenen Debatte um sein Management.

Steinadler, Bartgeier und andere Greifvögel fallen ebenfalls Wilderei zum Opfer, teilweise durch vergiftete Köder. Selbst Steinböcke wurden in der Vergangenheit illegal gejagt, obwohl sie streng geschützt sind. Das Dossier Jagdrecht Schweiz gibt einen Überblick darüber, welche Arten besonderem rechtlichem Schutz unterstehen und wie dieser in der Praxis durchgesetzt wird.

Die Rolle von Hobby-Jägern

Ein unbequemer Befund: Wilderei ist kein Phänomen von jagdfernen Personen allein. Mehrere dokumentierte Fälle in der Schweiz und im benachbarten Ausland zeigen, dass Hobby-Jäger selbst in illegale Abschüsse verwickelt sind, sei es durch das Überschreiten von Schonzeiten, den Abschuss nicht freigegebener Tiere oder den Einsatz verbotener Methoden.

Die Zugänge sind vorhanden: Waffen, Ortskenntnis, Zugang zum Gelände. Die soziale Kontrolle ist gering. Das Dossier Jagd und Waffen beleuchtet, welche Waffenarten im Hobby-Jagdbereich legal eingesetzt werden und welche Graubereiche dabei entstehen.

Organisierte Wilderei und internationale Netzwerke

Neben Einzeltätern gibt es in Europa dokumentierte Netzwerke organisierter Wilderei, die Tierteile, Trophäen oder lebende Tiere illegal handeln. Die Schweiz ist in diesem Kontext sowohl Transit- als auch Zielland. Besonders betroffen: seltene Reptilien, Greifvögel und Trophäentiere.

Die Hobby-Jagdlobby in der Schweiz thematisiert, wie Jagdverbände das Bild der Hobby-Jagd in der Öffentlichkeit aktiv gestalten und welche Interessen dabei eine Rolle spielen. Die systematische Verharmlosung von Wilderei durch Teile des Hobby-Jagdmilieus ist Teil dieses Musters.

Strafverfolgung: Theorie und Praxis

Im schweizerischen Recht ist Wilderei mit Busse oder Freiheitsstrafe bedroht. In der Praxis sind Verurteilungen selten, Bussen moderat und Bewährungsstrafen die Regel. Das liegt einerseits an der Beweislage (ein illegal geschossenes Tier ist oft spurlos verschwunden), andererseits an der geringen Priorisierung von Jagddelikten in der Strafverfolgung.

Das Fehlen einer nationalen Statistik zu Jagddelikten in der Schweiz ist bezeichnend: Wer keine Zahlen erhebt, muss kein Problem eingestehen. Das Dossier Jagdgesetze und Kontrolle analysiert diese Kontrolllücken und ihre Konsequenzen.

Vergiftete Köder: eine besondere Form der Wilderei

Vergiftete Köder sind in der Schweiz illegal, werden aber wiederholt gefunden. Sie richten sich oft gegen Beutegreifer wie Wolf, Luchs und Adler, die von bestimmten Interessen als störend empfunden werden. Vergiftungsopfer sterben qualvoll und werden oft erst entdeckt, wenn es zu spät für forensische Rückschlüsse ist.

Diese Methode ist besonders heimtückisch, weil sie nicht auf ein bestimmtes Tier zielt, sondern wahllos tötet, darunter auch Hunde, andere Wildtiere und Aasfresser. Das Dossier Jagd und Tierschutz ordnet ein, warum die Grenzen zwischen legaler Hobby-Jagd und illegaler Nachstellung in der Praxis oft fliessend sind.

Kontrollversagen und politische Verantwortung

Die lückenhafte Verfolgung von Wilderei ist kein Zufall, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen: zu wenig Personal bei den Wildhütern, zu geringe Mittel für Kontrollen, zu wenig Transparenz über Delikte. Die Forderung nach professionellem Wildtiermanagement statt ehrenamtlicher Hobby-Jagd zielt genau auf diesen Punkt: Wer Wildtiere wirklich schützen will, braucht staatliche Strukturen, keine Selbstkontrolle eines Freizeitclubs.

Das Argumentarium für professionelle Wildhüter zeigt auf, wie eine wirksame Kontrolle aussehen könnte.

Wilderei und Öffentlichkeit: ein blinder Fleck

Während Wilderei in anderen europäischen Ländern regelmässig Schlagzeilen macht, bleibt sie in der Schweiz weitgehend unsichtbar. Das liegt an einer Berichterstattung, die Hobby-Jagdthemen selten kritisch hinterfragt, und an Jagdverbänden, die ein Interesse daran haben, das Bild des «verantwortungsvollen Hobby-Jägers» aufrechtzuerhalten. Das Dossier Medien und Jagdthemen analysiert, wie dieses Bild konstruiert und gepflegt wird.

Fazit

Wilderei ist in der Schweiz kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem mit hoher Dunkelziffer, lückenhafter Strafverfolgung und nachweisbarer Beteiligung aus dem Hobby-Jagdmilieu selbst. Solange Kontrollen fehlen, Statistiken nicht erhoben werden und das Thema politisch tabuisiert bleibt, werden illegale Abschüsse Teil der Realität des schweizerischen Wildtierschutzes bleiben.

Quellen

  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, insbesondere Art. 17 (Strafbestimmungen)
  • Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), SR 311.0
  • KORA (Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere in der Schweiz): Berichte zu illegalen Abschüssen von Luchs und Wolf
  • Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume), SR 0.455
  • BAFU: Vollzugshilfen zum Jagdgesetz und Artenschutz

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