Was ist die Berner Konvention und schützt sie den Wolf?
Wie die Schweiz den völkerrechtlichen Artenschutz aushöhlt.
Die Berner Konvention listet den Wolf als geschützte Art und verbietet dessen gezielte Tötung bis auf eng definierte Ausnahmen, doch die Schweiz unterläuft diesen Schutz durch zunehmend wolffeindliche nationale Gesetzgebung.
Was ist die Berner Konvention?
Die Berner Konvention, offiziell das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, wurde 1979 in Bern unterzeichnet und trat 1982 in Kraft. Sie ist ein völkerrechtliches Abkommen des Europarates und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume.
Das Abkommen unterscheidet drei Anhänge: Anhang I für streng geschützte Pflanzenarten, Anhang II für streng geschützte Tierarten und Anhang III für geschützte Tierarten. Für den Wolf relevant sind Anhang II und III: Anhang II umfasst streng geschützte Tierarten, deren absichtliche Tötung, Gefangennahme oder Störung verboten ist. Anhang III listet geschützte Arten, für die eine geregelte Nutzung möglich ist. Der Wolf war bis Dezember 2024 in Anhang II eingetragen, der strengsten Schutzkategorie. Im Dezember 2024 beschloss der Ständige Ausschuss auf Antrag der EU die Herabstufung auf Anhang III («geschützt»).
Wann hat die Schweiz die Berner Konvention ratifiziert?
Die Schweiz hat die Berner Konvention 1981 ratifiziert und ist damit völkerrechtlich verpflichtet, ihre Bestimmungen einzuhalten. Das bedeutet konkret: Die Schweiz darf den Wolf nicht absichtlich töten, ausser in klar definierten Ausnahmetatbeständen. Diese Ausnahmen sind im Abkommen selbst festgelegt und an strenge Bedingungen geknüpft: Es darf keine befriedigende Alternative geben, es muss eine tatsächliche Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder ernsthafte Nutztierschäden vorliegen, und die Massnahme darf den Erhaltungszustand der Art nicht gefährden.
Wie das Dossier Wolf in der Schweiz ausführt, hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention im Oktober 2024 ausdrücklich festgehalten: Präventive, proaktive Wolfsabschüsse ohne nachgewiesene konkrete Schäden sind mit dem Abkommen nicht vereinbar.
Warum steht die Schweiz unter Untersuchung des Europarates?
Am 5. Dezember 2024 eröffnete der Ständige Ausschuss der Berner Konvention einstimmig eine formelle Untersuchung gegen die Schweiz wegen nicht konventionskonformer Wolfsregulierung. Der Beschwerde der Organisationen CH-Wolf und Avenir Loup Lynx Jura (ALLJ) wurde stattgegeben. Hintergrund ist die Praxis der «proaktiven Regulierung», mit der die Schweiz seit der JSG-Revision von 2022 präventive Rudelabschüsse ermöglicht hat, also Abschüsse, ohne dass vorher tatsächliche Schäden nachgewiesen wurden.
Eine formelle Untersuchung durch den Europarat ist ein klares Signal, dass die nationalen Massnahmen die Grenzen des Erlaubten überschreiten. Die Schweiz riskiert damit internationalen Reputationsschaden als Land, das internationale Schutzabkommen unterläuft. Das Dossier Jagdrecht Schweiz und das Dossier Jagdgesetze und Kontrolle beleuchten die strukturellen Probleme der Schweizer Wolfspolitik.
Wie hat die Schweiz den Wolfschutz national geregelt?
Das Schweizer Jagd- und Schutzgesetz (JSG) listet den Wolf als geschützte Art. Seit 2012 sind Einzelabschüsse unter bestimmten Bedingungen möglich. Das Konzept Wolf Schweiz von 2008 legte Schwellenwerte fest: 25 gerissene Nutztiere in einem Monat oder 35 Nutztiere in vier Monaten, und nur wenn alle zumutbaren Schutzmassnahmen umgesetzt wurden.
Die Revision des JSG von 2022, deren Ausführungsbestimmungen im Dezember 2023 in Kraft traten, hat diese Hürden systematisch gesenkt. Die revidierte Jagdverordnung (JSV) erlaubt seither auch die «proaktive Regulierung», also Abschüsse in der Nähe von Siedlungen, selbst wenn keine konkreten Schäden vorliegen. Das widerspricht dem Geist und dem Buchstaben der Berner Konvention. Wie das Dossier Jagdmythen zeigt, werden diese Gesetzesänderungen mit Argumenten begründet, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten.
Was bedeutet der Status «geschützte Art» konkret?
Auch nach der Herabstufung auf Anhang III darf eine geschützte Art nicht ohne Weiteres getötet werden. Ausnahmen sind nur unter engen Bedingungen erlaubt und müssen im Einzelfall nachgewiesen werden. Der günstige Erhaltungszustand der Population muss gewährleistet bleiben.
In der Schweizer Praxis werden diese Anforderungen regelmässig unterlaufen. Das Dossier Wolf in der Schweiz dokumentiert mehrere Fehlabschüsse: Im Jahr 2022 wurde unter anderem das Alphatier des Marchairuz-Rudels im Waadtland statt eines Jungtieres erschossen, in Graubünden wurde die Alphafähe des Moesola-Rudels getötet und im Wallis wurde ein nicht bewilligter Wolf erlegt. Diese Fehler sind kein Einzelversagen, sondern Symptom eines Systems, das Quoten über Präzision stellt.
Was hat sich mit der Herabstufung geändert?
Am 3. Dezember 2024 beschloss der Ständige Ausschuss der Berner Konvention mit Zweidrittelmehrheit, den Wolf von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) herabzustufen. Die Herabstufung trat am 7. März 2025 in Kraft. Dieser Entscheid wurde von zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie der Expertengruppe für Beutegreifer in Europa (LCIE) als verfrüht kritisiert.
Die Schweiz ist kein EU‑Mitglied, aber die Berner Konvention bleibt gültig. Auch nach der Herabstufung gilt: Ein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation muss gewährleistet sein. In der Saison 2024/25 wurden in der Schweiz rund 90 Wölfe erlegt, eine Grössenordnung, die den Erhaltungszustand gefährden kann.
Wer profitiert von der Aufweichung des Wolfschutzes?
Der politische Druck für weniger Wolfschutz kommt aus Kantonen mit starker Hobby-Jagd-Tradition und aus der Landwirtschaftslobby. Wie das Dossier Hobby-Jagdlobby in der Schweiz zeigt, sind über 30’000 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in JagdSchweiz organisiert und verfügen über eine Parlamentariergruppe im Bundeshaus. Der Wolf konkurriert mit Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern um Rothirsch und Reh, das ist der eigentliche Interessenkonflikt hinter der Schutzdebatte.
Welche Institutionen überwachen die Einhaltung der Berner Konvention?
Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention trifft sich regelmässig und kann Verletzungen des Abkommens feststellen. Er hat bereits mehrfach Empfehlungen an die Schweiz ausgesprochen, den Wolfschutz zu stärken. Die förmliche Untersuchung vom Dezember 2024 ist eine Eskalation des langjährigen Konflikts zwischen Schweizer Wolfspolitik und internationalen Verpflichtungen.
Neben dem Europarat beobachten auch NGOs wie Pro Natura, WWF Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) die Situation. Diese Organisationen haben Beschwerden eingereicht und dokumentieren Verletzungen der Schutzbestimmungen, mit wachsendem Erfolg vor Gerichten.
Was fordern Schutzorganisationen konkret?
Umwelt- und Naturschutzorganisationen fordern unter anderem: vollständige Schutzwirkung für Jungtiere unter 12 Monaten, den Nachweis umgesetzter Herdenschutzmassnahmen als Voraussetzung für jeden Abschuss, ein unabhängiges wissenschaftliches Monitoring ohne Beteiligung der Jagdverbände sowie Transparenz bei Abschussentscheiden. Dazu gehört auch die Abschaffung der proaktiven Rudelregulierung, die mit der Berner Konvention unvereinbar ist.
Das Dossier Jagdgesetze und Kontrolle beschreibt ausführlich, wie das heutige System strukturelle Interessenkonflikte produziert: Kantonale Behörden, die jagdnah besetzt sind, genehmigen Abschusspläne auf der Basis von Schadensmeldungen, die von denselben jagdnahen Kreisen stammen.
Fazit
Die Berner Konvention schützt den Wolf, zumindest auf dem Papier. In der Schweizer Praxis hat sich die nationale Gesetzgebung systematisch von diesen Verpflichtungen entfernt. Die förmliche Untersuchung des Europarates vom Dezember 2024 ist ein deutliches Signal: Die Schweiz kann internationale Schutzabkommen nicht ungestraft aushöhlen. Wer den Wolfschutz ernst nimmt, muss verlangen, dass die Berner Konvention nicht als unverbindliche Empfehlung behandelt, sondern als das umgesetzt wird, was sie ist: geltendes Völkerrecht.
Quellen
- Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, SR 0.455)
- JSG (SR 922.0): Bundesgesetz über die Jagd
- JSV (SR 922.01): Jagdverordnung
- Konzept Wolf Schweiz, BAFU 2008
- Beschluss des Ständigen Ausschusses vom 3. Dezember 2024 (Herabstufung Wolf auf Anhang III)
- Beschluss des Ständigen Ausschusses vom 5. Dezember 2024 (Eröffnung Untersuchungsverfahren gegen die Schweiz)
- Beschwerde CH-Wolf und Avenir Loup Lynx Jura (ALLJ), 2024
- Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz: Gemeinsamer Medienkommentar vom 3. Dezember 2024
