Am 3. Dezember 2024 stimmte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention dem EU-Vorschlag zu, den Wolf von Anhang II («streng geschützt») in Anhang III («geschützt») umzulisten. Drei Monate später, am 7. März 2025, trat die Änderung in Kraft. Nur drei Staaten legten Einspruch ein: Monaco, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Die Schweiz, die bereits 2022 einen gescheiterten Vorstoss in dieselbe Richtung unternommen hatte, stimmte für die Herabstufung.
Am selben Tag legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der FFH-Richtlinie vor: Der Wolf soll von Anhang IV auf Anhang V verschoben werden. Im Mai 2025 stimmte das EU-Parlament im Eilverfahren zu (371 Ja, 162 Nein). Der NABU kritisierte die Abkehr vom wissenschaftsbasierten Naturschutz. Der WWF sprach von einem «gefährlichen Präzedenzfall», weil die Kommission ohne neue wissenschaftliche Erkenntnisse gehandelt habe. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten beträgt 18 Monate.
Schweiz: Massenabschüsse unter laufendem Untersuchungsverfahren
Die Schweiz wartete nicht auf die internationale Entwicklung. Bereits mit dem revidierten Jagdgesetz (JSG) und der Jagdverordnung (JSV), in Kraft seit 1. Februar 2025, hatte der Bundesrat präventive Abschüsse ganzer Rudel legalisiert. In der Regulierungsperiode 2024/2025 stimmte das BAFU dem Abschuss von rund 125 Wölfen zu. Die Kantone erlegten 92 Wölfe präventiv, also bevor Schäden entstanden waren. Drei Luchse wurden dabei versehentlich erschossen (Quelle: BAFU-Bericht, 27. Mai 2025).
In der laufenden dritten Regulierungsperiode (September 2025 bis Januar 2026) wurden allein im Kanton Wallis 24 Wölfe getötet, darunter 7 Jungtiere im Rahmen einer «Basisregulierung». Der Walliser Regierungsrat Christophe Darbellay formulierte das Ziel offen: Die Zahl der Rudel soll von elf auf drei gesenkt werden (Quelle: DJFW Wallis, 3. Februar 2026). Schweizweit wurden nach der Regulierungsperiode 2024/2025 noch 36 Rudel und rund 320 nachgewiesene Wölfe gezählt.
Währenddessen läuft gegen die Schweiz ein Untersuchungsverfahren der Berner Konvention. Der Europarats-Ausschuss eröffnete es im Dezember 2024 auf Beschwerde von CH-Wolf und Avenir Loup Lynx Jura. Die Kritikpunkte: Der Schwellenwert von zwölf Rudeln als Mindestbestand sei willkürlich, die Tötung von Jungtieren und ganzer Rudel ohne konkreten Schaden widerspreche den Konventionszielen. Im Mai 2025 rügte das Büro der Berner Konvention das BAFU erneut und erinnerte daran, dass die Nachtjagd und der Einsatz von Nachtsichtgeräten gemäss Konvention verboten seien, obwohl die Schweizer Jagdverordnung beides erlaubt (Quelle: Büro der Berner Konvention, 14. Mai 2025).
Dominoeffekt in Europa: Österreich prescht vor, Deutschland folgt
Die Herabstufung wirkt als politischer Beschleuniger. Niederösterreich hat den Wolf per 3. Februar 2026 als jagdbares Wild eingestuft. In Deutschland fand am 23. Februar 2026 im Bundestag die öffentliche Anhörung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes statt, die den Wolf ebenfalls ins Jagdrecht aufnehmen soll. Gleichzeitig meldete Deutschland den Erhaltungszustand des Wolfes im FFH-Bericht als «unbekannt», was der NABU als «fachlich falsch» kritisiert, da Deutschland eines der besten Wolfsmonitorings Europas betreibe.
EuGH-Klage und schwedischer Gegenentwurf
Fünf Umweltorganisationen (Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection, One Voice und Nagy Tavak) haben im Dezember 2024 beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Herabstufung eingereicht. Im Februar 2025 bestätigte das Gericht die Annahme des Verfahrens. Ihr Argument: Die Entscheidung sei politisch motiviert, wissenschaftlich unbegründet und verletze die Prinzipien des Artenschutzes. Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stützen diese Position in einem offenen Brief von Green Impact (26. November 2024).
In Schweden haben Gerichte für 2026 geplante Abschüsse von bis zu 48 Wölfen blockiert, weil die wissenschaftliche Grundlage fehlte. Die EU-Kommission hatte Schwedens Zielmarke von 170 Wölfen zuvor als «nicht vollständig wissenschaftlich fundiert» eingestuft. Diese Gerichtsentscheide zeigen: Die rechtliche Auseinandersetzung um den Wolf ist mit der Herabstufung nicht beendet, sie hat erst begonnen.
Was ein Jahr Herabstufung bedeutet
Die Bilanz nach zwölf Monaten ist eindeutig: Die Herabstufung hat keinen einzigen Konflikt gelöst, aber eine politische Lizenz zum Abschuss geschaffen. In der Schweiz sinken die Nutztierrisse seit 2022 kontinuierlich, was laut BAFU-Bericht auch auf den verbesserten Herdenschutz zurückzuführen ist. Trotzdem steigen die Abschusszahlen.
Die IG Wild beim Wild fordert seit Langem das Genfer Modell: professionelles Wildtiermanagement durch staatliche Fachstellen statt Hobby-Jagd. Genf zeigt seit 1974, dass Koexistenz ohne Milizjagd funktioniert. Solange die Wolfspolitik von der Hobby-Jagdlobby geprägt wird statt von unabhängiger Wissenschaft, bleibt die Herabstufung das, was sie von Anfang an war: ein politisches Geschenk an jene, die den Wolf nicht als Teil des Ökosystems akzeptieren.
Weiterführendes Wissen auf wildbeimwild.com:
→ Walliser Wolfsbilanz 2025/2026: Zahlen eines Massakers → Illegale Wolfsjagd in der Schweiz → EU-Vorschlag zur Schwächung des Wolfsschutzes → Schweden stoppt Wolfsabschüsse 2026: Signal an die Schweiz
Quellen
- Europarat, Pressemitteilung 7. März 2025: «Modification of wolf protection under the Bern Convention enters into force»
- EU-Kommission, Vorschlag FFH-Änderung, 7. März 2025 (COM/2025/0098)
- EU-Parlament, Pressemitteilung 8. Mai 2025: «Wölfe: EU-Parlament stimmt für Änderung des Schutzstatus» (371:162:37)
- EU-Rat, Pressemitteilung 16. April 2025: «Habitats Directive: Council agrees on targeted proposal»
- BAFU, Bericht «Regulierung Wolfsbestand», 27. Mai 2025
- KORA/DJFW Wallis, Bilanz 2025/2026 der Wolfsregulierung, 3. Februar 2026
- Büro der Berner Konvention, Rüge an das BAFU, 14. Mai 2025
- NABU Niedersachsen, Stellungnahme FFH-Bericht, 31. Juli 2025
- WWF Deutschland, Stellungnahme «EU schwächt Wolfsschutz», 7. März 2025
- Green Impact et al., EuGH-Klage, 20. Dezember 2024
Mitmach-Aktion: Fordert bei Eurer Gemeinde aufgrund der katastrophalen Politik von Bundesrat Albert Rösti (SVP) ein Erlassgesuch für die Bundes- und Kantonssteuern aufgrund des neulich bewilligten Abschusses von Wölfen in der Schweiz. Den Musterbrief könnt ihr hier downloaden: https://wildbeimwild.com/ein-appell-fuer-eine-veraenderung-in-der-schweiz/







