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Tierwelt

Oberbayern: Naturschützer klagen gegen Wolfsabschuss

Der Bund Naturschutz will gegen den Abschuss eines Wolfes in Oberbayern klagen. Das Tier stelle keine Gefahr für Menschen dar.

Redaktion Wild beim Wild — 18. Januar 2022

Der Bund Naturschutz (BN) will gegen den von Behörden beschlossenen Abschuss eines Wolfes in Oberbayern klagen.

Der Wolf stelle keine Gefahr für Menschen dar, erläuterten die Naturschützerinnen und Naturschützer. Eine Tötung wäre nicht rechtmässig.

Naturschutzverbände lehnen Abschuss ab

Die regionalen Naturschutzverbände LBV und Bund Naturschutz lehnen die Entscheidung ebenso ab wie die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe. «Wenn ungeschützte Nutztiere in relativer Nähe zur Bebauung gehalten würden, werde ein Wolf diese Gelegenheit nicht verstreichen lassen. Von einer Habituierung und einer daraus resultierenden Gefährdung von Menschen könne mit einer solchen Begründung nicht ausgegangen werden.»

Das Tier hatte Genanalysen zufolge in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen. Der BN argumentiert, anstatt eines Abschusses müsse das Tier vergrämt werden, also mit Massnahmen von Ortschaften ferngehalten.

Die Regierung von Oberbayern hatte den Abschuss genehmigt und eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Zur Vermeidung einer Gefährdung von Menschen sei die «zielgerichtete letale Entnahme» des Tieres zugelassen.

Politischer Druck statt wissenschaftliche Begründung

Der wohl aus Italien stammende Wolf GW2425m streift seit etwa fünf Wochen durch die oberbayerischen Landkreise Rosenheim, Traunstein und das Berchtesgadener Land. Dort schreibt man ihm die Mehrzahl der Risse von insgesamt drei Hirschen, zwei Ziegen und zwei Schafen zu. Ziegen und Schafe hatten sich nachts auf ungesicherten Grundstücken in der Nähe von Höfen oder Ortschaften befunden, schreibt der Wildtierschutz Deutschland.

Die Regierung von Oberbayern hat nun verfügt, den Wolf unverzüglich zu «entnehmen», also durch Jagdausübungsberechtigte töten zu lassen. Wie eine Identifizierung von GW2425m vorgenommen werden kann, bleibt offen.

Die artenschutzrechtliche Ausnahme stützt sich ausschliesslich auf § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG (Gesundheit des Menschen und öffentliche Sicherheit). Eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen ist aufgrund der Einzelereignisse allerdings nicht ersichtlich. Der LBV berichtet, dass der Wolf bei einer einzigen Begegnung mit Menschen unverzüglich geflüchtet sei. Das ist das normale Verhalten von Wölfen. Wildtierschutz Deutschland hält die Ausnahme für nicht nachvollziehbar begründet und für unverhältnismässig.

Hier ein bayerisches Exempel zu statuieren, ist Ausfluss des durch Weidetierhalter aufgebauten Drucks auf die Kommunal- und die Landespolitik. Dabei geht es weniger um die irrationale Gefahr eines Übergriffs auf Menschen, als vielmehr um die Bedenken hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Schäden. Zwischen 2002 und 2020 gab es einer aktuellen Studie zufolge (NINA Report No. 1944, John D. C. Linnell et al.) in Europa und Nordamerika insgesamt lediglich zwei Todesfälle durch Wölfe und 11 Vorfälle mit Verletzungen. Auch hier sollte es Lösungen für ein Miteinander mit dem Wolf geben. Italien, Slowenien und Rumänien machen es vor. Weitere Hintergründe zur Tierschutzproblematik finden sich in den Dossiers von Wild beim Wild.

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