Mustertext: Hobby-Jagdtourismus eindämmen
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (… Gesetzesbezeichnung …) sowie der Jagdverordnung (… Verordnungsbezeichnung …) zu unterbreiten, mit der im Kanton (…) der Hobby-Jagdtourismus wirksam eingedämmt, die Vergabe von Abschusslizenzen an ausländische Jagdgäste streng reguliert und die öffentliche Bewerbung von Trophäenjagdreisen auf kantonalem Gebiet unterbunden wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass
- die Vergabe von Jagdpatenten und Abschusslizenzen an Personen ohne Wohnsitz im Kanton (…) auf eng umschriebene, im Gesetz abschliessend geregelte Ausnahmefälle beschränkt wird, die ausschliesslich ökologisch begründet sein müssen
- die kommerzielle Vergabe von Abschussrechten auf begehrte Wildtierarten (insbesondere Steinbock, Gämse, Birkhuhn) an zahlungskräftige Jagdgäste aus dem In- und Ausland unzulässig ist, sofern kein nachweisbarer wildtierökologischer Regulierungsbedarf vorliegt
- die öffentliche Bewerbung, Vermittlung und Durchführung von Trophäen-Hobby-Jagdreisen auf Kantonsgebiet kantonal bewilligungspflichtig wird
- die kantonale Praxis ausdrücklich auf dem Grundsatz basiert, dass Wildtiere keine kommerziell verwertbaren Trophäenwaren sind, sondern als fühlende Lebewesen mit einem Eigenwert gemäss Tierschutzgesetz (TSchG) und der verfassungsrechtlich verankerten Würde der Kreatur (Art. 120 Abs. 2 BV) geschützt werden
Insbesondere ist gesetzlich zu regeln, dass
- Einnahmen aus Jagdpatenten nicht als Argument für die Vergabe von Abschusslizenzen an auswärtige Jagdgäste herangezogen werden dürfen
- der Kanton jährlich öffentlich Bericht erstattet über Anzahl, Art und Erlöse der an ausländische und ausserkantonale Jagdgäste vergebenen Patente und Abschussbewilligungen
- Jagdveranstaltungen auf kantonalem Gebiet, die internationalen Jagdtourismus bewerben, einer Bewilligungspflicht unterliegen
- der Kanton sich auf Bundesebene aktiv für ein nationales Importverbot für Jagdtrophäen einsetzt
Weiter ist sicherzustellen, dass
- der Kanton Fördermittel für nicht-tödliche Naturtourismus-Alternativen bereitstellt
- die neue Regelung im Einklang mit Bundesrecht und internationalen Artenschutzabkommen (CITES) steht
Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen.
2. Kurze Begründung
Hobby-Jagdtourismus ist kein Randphänomen. In mehreren Schweizer Patentjagd-Kantonen werden Abschusslizenzen für begehrte Wildtierarten wie den Steinbock an ausländische Jagdgäste vergeben – teils verbunden mit Helikoptertransport ins Hochgebirge, für Beträge im fünfstelligen Frankenbereich. Ein objektiver Regulierungsbedarf ist dabei nicht belegt: Die Tiere sterben nicht, weil ihre Population problematisch gross wäre, sondern weil jemand bereit ist, dafür zu bezahlen.
Dass es auch anders geht, zeigt der Kanton Graubünden. Dort wurden die Patentgebühren für ausländische Jagdgäste auf ein abschreckendes Niveau angehoben. Dieses Beispiel belegt, dass Hobby-Jagdtourismus politisch steuerbar ist.
Aus tierethischer Perspektive ist Hobby-Jagdtourismus besonders problematisch. Er koppelt den Wert eines Wildtieres an seine Verwertbarkeit als Trophäe. Studien weisen darauf hin, dass die selektive Entnahme der stärksten Exemplare genetische Strukturen von Populationen langfristig verändert. Das ist kein Artenschutz.
Eine deutliche Bevölkerungsmehrheit in der Schweiz lehnt Trophäen-Hobby-Jagd ab. Die Stiftung für das Tier im Recht bezeichnet den Hobby-Jagdtourismus als «fragwürdig und höchst problematisch».
Die Kantone verfügen über einen erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Vergabe von Jagdpatenten. Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, diesen Spielraum konsequent zu nutzen.
