2. April 2026, 08:13

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Warum Tierschutzrecht an der Waldgrenze endet

In Schweizer Schlachthöfen ist klar geregelt, dass kein Tier ohne vorherige Betäubung ausbluten darf. Selbst Panzerkrebse und Fische sind seit 2022 geschützt. Auf der Hobby-Jagd gelten andere Regeln: Wildtiere sterben regelmässig ohne Betäubung, in Todesangst, unter Schmerzen und oft nach langen Fluchtphasen. Dieses Dossier zeigt mit Rechtsgrundlagen, Studien und Zahlen, wie wenig Schutz Wildtiere im Moment wirklich haben und was sich ändern müsste, damit ihr Sterben nicht länger blinder Fleck der Gesetzgebung bleibt.

Was dich hier erwartet

  • Rechtsrahmen: Wie das Schweizer Tierschutzgesetz eine Betäubungspflicht vorschreibt und die Hobby-Jagd gleichzeitig davon ausnimmt. Warum Wildtiere rechtlich schlechter geschützt sind als Schlachttiere.
  • Sterbeprozess: Was auf der Hobby-Jagd tatsächlich passiert, von der Hetze über den Streifschuss bis zur gescheiterten Nachsuche, und warum Todesangst kein Ausrutscher ist, sondern zum System gehört.
  • Zahlen und Studien: Was der STS-Report, die eidgenössische Jagdstatistik und Forschungsdaten über Fehlschüsse, Fluchtdistanzen und Nachsuchequoten aussagen.
  • Würde im Sterben: Warum der Sterbeprozess auf der Hobby-Jagd mit keinem Massstab vereinbar ist, den wir in Palliativmedizin, Tiermedizin oder Ethik als angemessen betrachten.
  • Argumentarium: Antworten auf die häufigsten Einwände der Hobby-Jagdlobby.
  • Quicklinks: Alle relevanten Beiträge, Studien und Quellen auf einen Blick.

Betäubungspflicht: Wer geschützt ist und wer nicht

Die Schweiz nimmt den Schutz von Tieren beim Schlachten auf dem Papier ernst. Art. 21 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) schreibt vor, dass Schlachttiere vor dem Blutentzug betäubt werden müssen. Art. 178 Abs. 1 der Tierschutzverordnung (TSchV) erweitert diese Pflicht auf sämtliche Wirbeltiere: Sie dürfen nur unter Betäubung getötet werden, sofern kein Notfall vorliegt. Seit der Revision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) per 1. Januar 2022 gelten explizite Vorschriften auch für Fische und Panzerkrebse. Wer gegen die Betäubungspflicht verstösst, erfüllt den Straftatbestand des vorschriftswidrigen Schlachtens (Art. 177ff. TSchV i.V.m. Art. 28 Abs. 1 lit. f bzw. lit. g TSchG). Fehlerhafte Betäubung gilt in der Regel als Misshandlung.

Doch genau hier schafft der Gesetzgeber eine Ausnahme, die im Alltag gewaltige Folgen hat. Art. 178a Abs. 1 lit. a TSchV nimmt die Hobby-Jagd von der Betäubungspflicht aus. Der Schuss aus der Distanz ersetzt die Betäubung, jedenfalls in der Theorie. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) formuliert es unmissverständlich: Die Jagd ist von der Betäubungspflicht ausgenommen, auch wenn die angewandte Tötungsmethode das Tier nicht unmittelbar in einen Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt.

In der Praxis bedeutet diese Ausnahme, dass Wildtiere rechtlich schlechter geschützt sind als Hausrinder, Hühner oder Hummer im Kochtopf. Was im Schlachthof als tierschutzwidrig und strafbar gälte, nämlich ein Tier bei vollem Bewusstsein verbluten zu lassen, ist im Jagdrevier erlaubt. Die Ungleichbehandlung zeigt eine Hierarchie von Mitgefühl: Tiere, die wir im Stall sehen, erhalten Minimalstandards. Tiere, die «draussen» leben, verlieren Rechte, sobald ein Hobby-Jäger das Gewehr lädt. Wer Tierschutz ernst nimmt, muss diese Schere offen benennen.

Mehr dazu: Jagd und Tierschutz: Was die Praxis mit Wildtieren macht

Todesangst gehört zum System

Jagdromantik erzählt von «schnellen, sauberen Schüssen», die das Tier angeblich «im Knall» töten. Die Realität beginnt früher, in dem Moment, in dem das Tier bemerkt, dass es verfolgt wird. Treib- und Drückjagden sind aus Sicht des Wildes organisierte Panik: Flucht über lange Distanzen, Überanstrengung, Desorientierung und das Gefühl, dass die gewohnte Umgebung plötzlich lebensgefährlich geworden ist. Todesangst ist kein Ausrutscher, sondern integraler Bestandteil des Prozesses.

Selbst bei der Ansitzjagd, wo der Hobby-Jäger «überraschend» schiessen will, bleibt ein strukturelles Problem: Kein Schuss ist perfekt, kein Tier ein starres Ziel auf der Schiessscheibe. Kleine Abweichungen in Distanz, Wind, Bewegung oder Auflage reichen, damit der Treffer nicht tödlich ist, sondern «nur» verletzt. Für das betroffene Tier macht das den Unterschied zwischen einem sofortigen Ende und Stunden oder Tagen voller Schmerzen.

Der Sterbeprozess, der öffentlich selten diskutiert wird, sieht konkret so aus: Rehe mit zerschossenen Läufen, die in den Wald flüchten. Hirsche mit Bauchschüssen, die innerlich verbluten. Füchse mit zerschmetterten Kiefern, die weder fressen noch jagen können. All das sind keine theoretischen Extremfälle, sondern die Kehrseite jeder Freizeitaktivität mit scharfer Waffe. Hinzu kommt, dass Tiere, die in Panik fliehen, grosse Mengen Stresshormone wie Adrenalin und Cortisol ausschütten. Der Stoffwechsel kippt, die Muskulatur übersäuert. Das begünstigt zähes, wässriges Fleisch mit eingeschränkter Qualität, ein scharfer Widerspruch zur Erzählung, Hobby-Jagd produziere «edles, gesundes» Wildfleisch.

Mehr dazu: Psychologie der Jagd und Treibjagd in der Schweiz

Streifschüsse und Nachsuchen: Was die Zahlen sagen

Offizielle Jagdstatistiken klingen geordnet: Im Jagdjahr 2023 erlegten rund 30’000 Hobby-Jäger in der Schweiz rund 76’000 Wildhuftiere (Rehe, Hirsche, Gämsen, Wildschweine) sowie knapp 22’000 Raubtiere (Rotfuchs, Dachs, Baummarder, Steinmarder). Total wurden fast 100’000 Tiere geschossen. In der Schweiz leben schätzungsweise 135’000 Rehe, 40’000 Hirsche und 86’000 Gämsen.

Unsichtbar bleiben jene Tiere, die zwar getroffen, aber nie geborgen werden. Der Schweizer Tierschutz STS hat das Problem in seinem Report «Streifschüsse und Nachsuchen auf der Schweizer Jagd» systematisch untersucht.

Kernbefunde des STS-Reports

Die Erfolgsquote der Nachsuchen auf verletztes Wild liegt je nach Kanton bei lediglich 35 bis 65 Prozent. Rund die Hälfte der auf der Hobby-Jagd angeschossenen Tiere kann trotz Nachsuche nie von ihrem Leid erlöst werden. Gemäss eidgenössischer Jagdstatistik wurden 2014 insgesamt 334 verendete Wildtiere mit Schussverletzungen aufgefunden, darunter 30 Hirsche, 191 Rehe und 15 Gämsen. Der STS nennt diese Funde die «Spitze des Eisbergs».

Eine Hochrechnung auf Basis der Daten aus dem Kanton Graubünden (dort werden jährlich etwa 6 Prozent der beschossenen Tiere als angeschossen, aber nicht erlegt, gemeldet) ergibt schweizweit geschätzte 3’000 bis 4’000 angeschossene Tiere pro Jahr, die verletzt fliehen. Neun von 26 Kantonen verweigerten dem STS trotz Hinweis auf das Öffentlichkeitsgesetz jede Auskunft. Manche Kantone kennen weder eine Meldepflicht für Nachsuchen noch haben sie Daten zu deren Erfolgsquote.

Internationale Vergleichsdaten

Eine dänische Studie (Elmeros et al., 2012, European Journal of Wildlife Research) zeigte, dass rund 25 Prozent der dort erlegten und tot aufgefundenen Füchse Spuren früherer Beschüsse im Körper trugen: einzelne Schrote, die eingekapselt überlebt hatten. Vergleichbare systematische Daten für die Schweiz existieren nicht.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) in Deutschland stellt in ihrer Stellungnahme zu «Tierschutz und Bewegungsjagden» fest, dass bei Drückjagden je nach Auswertung bis zu rund 70 Prozent der beschossenen Tiere nicht sofort tot sind, sondern verwundet fliehen. In einer grossen deutschen Studie (Forscherteam um Anja Martin, über 2’000 ausgewertete Abschüsse von Reh- und Schwarzwild) fliehen je nach Art und Munitionstyp 30 bis 40 Prozent der Tiere nach dem Treffer noch deutlich weiter als zehn Meter. Bei Rehen, die in Kopf oder Thorax beschossen wurden, waren die Fluchtdistanzen bei Bewegungsjagden signifikant länger als bei Ansitz- oder Pirschjagd.

Was mit einem angeschossenen Tier passiert

Streifschüsse und Nachsuchen tauchen in vielen Kantonen nur rudimentär in den Statistiken auf. Was passiert mit einem streifgeschossenen Tier, das nicht mehr gefunden wird? Es flieht, solange es Kraft hat, versteckt sich, leidet. Offene Knochenbrüche, innere Blutungen, zerschossene Organe oder Kiefer führen selten zu einem schnellen Tod. Häufig verenden diese Tiere über Tage oder Wochen an Infektionen, an Unterkühlung, an Hunger, weil sie nicht mehr fressen können. Die vorgeschriebene Nachsuche, also das spätere Aufspüren verletzter Tiere mit Hunden, wird gern als Beleg jagdlicher Verantwortung präsentiert. Doch jede Nachsuche ist das Eingeständnis eines vorangegangenen Fehlers. Und auch sie scheitert oft: Spuren reissen ab, Geländestrukturen sind unübersichtlich, Witterung ändert, Tiere überschreiten Reviergrenzen.

All jene, die nicht mehr gefunden werden, verschwinden aus dem moralischen Horizont, obwohl sie genau jene Todesangst und Qual repräsentieren, die Tierschutzrecht eigentlich verhindern soll.

Mehr dazu: Unseriöse Schweizer Jagdverwaltungen und Jagd und Tierquälerei

«Erlösen» oder töten? Die Sprache der Hobby-Jagd

Sprachlich gibt sich die Hobby-Jagd gern ein weiches Gesicht. Tiere werden «erlöst», «entnommen», «zur Strecke gebracht», als hätte man es mit einer technischen Routine zu tun. Selten sagen Hobby-Jäger schlicht: «Ich habe dieses Tier getötet.» Die Wortwahl ist kein Zufall, sondern ein psychologischer Schutzschirm. Wer regelmässig tötet, ohne dafür existenziell auf das Fleisch angewiesen zu sein, muss vor allem sich selbst erklären, warum das in Ordnung sein soll.

Tierethisch ist der Kernkonflikt klar: Wenn jemand in seiner Freizeit Tiere verfolgt und tötet, obwohl er sich problemlos pflanzlich oder aus vorhandenen Quellen ernähren könnte, geht es nicht um Notwendigkeit, sondern um Lust, Tradition und Identität. Die Figur des «Erlösens» dient als moralischer Weichzeichner. Man nimmt dem Tier nicht das Leben, sondern angeblich nur das Leiden. Dass dieses Leiden oft erst durch die Hobby-Jagd selbst entsteht, durch Hetze, Schüsse und Verletzungen, wird ausgeblendet.

Psychologisch lassen sich Motive wie Macht über Leben und Tod, Umgang mit eigener Sterblichkeit, Gruppenzugehörigkeit und Abgrenzung von einer «verweichlichten» Stadtgesellschaft beobachten. Hobby-Jagd mag subjektiv als «urinstinktiv» erlebt werden, objektiv bleibt sie eine Entscheidung: Gehe ich heute mit dem Gewehr in den Wald, um bewusst das Leben eines anderen Lebewesens zu beenden, oder nicht? Wer diese Entscheidung mit «Spass», «Leidenschaft» oder «Naturverbundenheit» begründet, sollte sich fragen, warum diese Gefühle offenbar einen Todesfall brauchen, um sich auszudrücken.

Mehr dazu: Dossier «Psychologie der Jagd» und Der Hobby-Jäger im 21. Jahrhundert

Sterbeprozess: Palliativmedizin, Tiermedizin und Hobby-Jagd im Vergleich

In der Humanmedizin gilt die letzte Lebensphase als besonders schützenswerter Abschnitt. Palliativmedizin und Ethik sprechen von einem «Sterben in Würde»: Schmerzen sollen gelindert, Angst reduziert, Menschen nicht allein gelassen werden. Niemand käme ernsthaft auf die Idee, einen sterbenden Menschen im Wald zu hetzen, anzuschiessen und dann sich selbst zu überlassen.

Tierärztliche Empfehlungen zu Euthanasie betonen ebenfalls Ruhe, schmerzarme oder schmerzfreie Verfahren, eine möglichst vertraute Umgebung, das Vermeiden von Panik und das Begleiten durch Bezugspersonen. Selbst in Ratgebern für Tierhalter heisst es, dass Tiere möglichst angstfrei, ohne Kampf und ohne Stress sterben sollen.

Stellt man diesem Verständnis den Sterbeprozess auf der Hobby-Jagd gegenüber, prallen Welten aufeinander. Hier ist Sterben regelmässig das Ergebnis eines plötzlichen Schusses aus der Distanz, ohne Ankündigung, ohne Möglichkeit zur Vorbereitung, ohne jede Form von Begleitung. Nicht selten erleben die Tiere zuerst Hetze, Drückjagden oder die Erfahrung, dass ihre gewohnte Umgebung von bewaffneten Menschen und Hunden durchkämmt wird. Was folgt, ist keine «ruhige letzte Phase», sondern eine Explosion von Todesangst: Flucht, Desorientierung, Schmerz, wenn der Schuss verletzt statt tötet, und häufig ein einsamer Tod irgendwo im Dickicht.

Die Asymmetrie der Interessen ist zentral: In der Palliativmedizin steht das Wohl der sterbenden Person im Zentrum, in der Tiermedizin das Wohl des Tieres. Auf der Hobby-Jagd dagegen dominiert das Interesse des Hobby-Jägers, an Abschusszahlen, Trophäen, Ritualen, Identität. Das Tier ist Objekt einer Freizeitaktivität, nicht Subjekt eines Sterbeprozesses, der geschützt werden müsste. Würden wir dieselben Massstäbe, die in Palliativmedizin und Tierethik formuliert werden, ernsthaft auf Wildtiere anwenden, wäre der grösste Teil der heutigen Hobby-Jagd schlicht unhaltbar.

Mehr dazu: Jagdmythen: 12 Behauptungen, die du kritisch prüfen solltest und Jagd und Biodiversität: Wie die Hobby-Jagd Artenvielfalt gefährdet

Berufs-Wildhut statt Hobby-Schützen: Das Genfer Modell

Es gibt Situationen, in denen ein Eingriff in Wildtierbestände nicht völlig vermeidbar scheint: Verkehrs- und Sicherheitsrisiken, schwer verletzte Tiere nach Kollisionen, einzelne Tiere mit nachgewiesenen, konkreten Schäden. Die Frage ist, wer solche Eingriffe vornimmt und mit welchem Auftrag.

Ein Hobby-Jäger, der zugleich Interessenvertreter seiner Szene ist, hat unweigerlich Interessenkonflikte. Eine professionelle Wildhut arbeitet dagegen im Rahmen eines klaren gesetzlichen Mandats, mit Ausbildung, Kontrolle und Berichtspflicht. Der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Milizjagd auskommt und auf professionelle Wildhüter setzt, zeigt, dass der Tod von Wildtieren nicht zwangsläufig an private Freizeitakteure ausgelagert werden muss.

Wo die Wildhut zuständig ist, verschwimmt die Grenze zwischen «Spass an der Jagd» und notwendiger Gefahrenabwehr nicht auf dieselbe Weise. Das heisst nicht, dass jeder Schuss automatisch tierschutzkonform ist, aber es reduziert die Einflussmacht einer Lobby, die sich selbst als unentbehrlich darstellt. Wer ernsthaft argumentiert, Tiere müssten «erlöst» werden, sollte zwingend fordern, dass dies durch Profis mit nachweisbarer Kompetenz und strenger Kontrolle geschieht, nicht durch Menschen, die am Wochenende mit Kollegen, Trophäendruck und Gruppendynamik im Nacken auf alles schiessen, was ins Raster passt.

Der STS-Report dokumentiert das Problem der Kontrolle: In den Revierkantonen obliegt die Jagdaufsicht nicht staatlich besoldeten Wildhütern, sondern einem Obmann, den die jeweiligen Reviere selber stellen. Aus Sicht des STS stellt sich die Frage nach einer möglichen Befangenheit.

Mehr dazu: Kanton Genf: Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd und Alternativen zur Jagd: Was wirklich hilft, ohne Tiere zu töten

Was sich ändern müsste

Wenn der Grundsatz ernst genommen wird, dass Tiere nicht in Todesangst und unter vermeidbarem Leid sterben sollen, ist die jagdliche Realität in der Schweiz nicht zu verteidigen. Sechs konkrete Ansatzpunkte.

  • Jagdausnahme überprüfen: Die Ausnahme der Hobby-Jagd von der Betäubungspflicht (Art. 178a Abs. 1 lit. a TSchV) ist der Kern des Problems. Natürlich lässt sich keine klassische Schlachtbetäubung im Wald kopieren, aber der Anspruch müsste klar sein: Kein System der Freizeitjagd darf strukturell mehr Leid produzieren, als technisch vermeidbar ist. Das würde kurze Schussdistanzen, strikte Waffen- und Munitionsvorgaben, umfassende Dokumentationspflichten und harte Sanktionen bei Fehlschüssen voraussetzen, und viele heute übliche Jagdformen infrage stellen.
  • Transparenz über Streifschüsse: Eine ehrliche Statistik müsste landesweit und einheitlich erfassen, wie viele Tiere verletzt werden, wie viele durch Nachsuche erlöst, wie viele nie gefunden werden. Der STS fordert eine explizite, im eidgenössischen Jagdgesetz geregelte Pflicht zur Nachsuche, eine Meldepflicht und öffentliche Transparenz über Erfolgsquoten. Dass neun Kantone dem STS trotz Öffentlichkeitsgesetz jede Auskunft verweigerten, zeigt, wie weit entfernt die Praxis davon ist.
  • Hobby-Jagd und professionelle Gefahrenabwehr trennen: Was wirklich nötig ist, gehört in die Hände einer unabhängigen Wildhut. Alles andere ist verzichtbare Freizeitgestaltung auf Kosten der Schwächeren. Das Genfer Modell beweist, dass das funktioniert.
  • Bewegungsjagden einschränken: Die Datenlage ist eindeutig: Treib- und Drückjagden produzieren systematisch mehr Fehlschüsse, längere Fluchtdistanzen und mehr Tierleid als andere Jagdformen. Ein Verbot von Schrotschüssen auf Reh- und Schwarzwild, wie vom STS gefordert, wäre ein Mindestschritt.
  • Unabhängige Jagdaufsicht: Die Jagdaufsicht muss staatlich, unabhängig und rechenschaftspflichtig organisiert sein, nicht durch Obmänner, die von den Jagdgesellschaften selbst gestellt werden.
  • Kostenwahrheit herstellen: Die Gesellschaft muss wissen, was die Hobby-Jagd kostet, nicht nur in Franken für Wildhut und Verwaltung, sondern in Tierleid, Fehlschüssen und verlorenen Ökosystemleistungen.
  • Mustervorstösse: Mustertexte für jagdkritische Vorstösse und Nulltoleranz für Alkohol und Drogen auf der Hobby-Jagd

Argumentarium

«Eine saubere Kugel verletzt keinen Tierschutz.» Eine technisch perfekte, sofort tödliche Kugel wäre theoretisch weniger problematisch. In der Praxis ist sie aber nicht der Normalfall, sondern die Ausnahme. Die Martin-Studie zeigt: 30 bis 40 Prozent der getroffenen Tiere fliehen noch über zehn Meter. Die TVT spricht von bis zu 70 Prozent nicht sofort tödlichen Treffern bei Drückjagden. Tierschutzrecht muss sich am Regelfall messen, nicht am Idealbild der Hobby-Jagdlobby.

«Jagd ist nötig, um Bestände zu regulieren.» Diese Behauptung ist umstritten. Ökosysteme mit intakten Beutegreifern, natürlicher Selektion und angepasster Landnutzung können funktionieren, ohne flächendeckende Hobby-Jagd. Dort, wo Eingriffe nötig sind, kann eine professionelle Wildhut eingreifen, ohne dass 30’000 Freizeitjäger mit Trophäeninteressen nötig wären. Das Genfer Modell funktioniert seit über 50 Jahren.

«Leiden Wildtiere auf der Jagd mehr als im Schlachthof?» Die Situationen lassen sich nicht eins zu eins vergleichen, aber eines ist klar: Im Schlachthof gibt es eine Betäubungspflicht und kontrollierte Abläufe. Auf der Hobby-Jagd gehören Verfolgung, Todesangst und ein erhebliches Risiko nicht tödlicher Schüsse zum System. Die Nachsuchequote von 35 bis 65 Prozent bedeutet: Bis zur Hälfte aller angeschossenen Tiere wird nie erlöst.

«Man kann Jagd so regulieren, dass Tiere kaum leiden.» Man kann das Leid reduzieren, aber nicht auf ein mit der Betäubung im Schlachthof vergleichbares Minimum bringen. Solange aus Distanz mit Feuerwaffen auf flüchtende oder unberechenbar reagierende Tiere geschossen wird, bleiben Todesangst, Fehlschüsse und gescheiterte Nachsuchen Bestandteil des Systems.

«Ist es nicht heuchlerisch, Fleisch zu essen und Hobby-Jagd abzulehnen?» Heuchlerisch ist vor allem, bei Nutztieren strenge Tierschutzstandards zu fordern und bei Wildtieren plötzlich Ausnahmen zu akzeptieren. Gerade dann wird deutlich, wie willkürlich es ist, Wildtiere schlechter zu schützen als Tiere im Stall. Die konsequenteste Antwort bleibt: Weniger oder kein Fleisch, und keine Freizeitaktivitäten, die Tod und Leiden zur Unterhaltung machen.

«Beeinflusst Todesangst die Qualität von Wildfleisch?» Ja. Tiere, die in Panik fliehen, schütten grosse Mengen Stresshormone aus. Der Stoffwechsel kippt, die Muskulatur übersäuert. Das Ergebnis ist qualitativ minderwertiges Fleisch, ein Widerspruch zur Marketing-Erzählung vom «edlen Wildbret».

«Die Jagd ist tief in unserer Kultur verankert.» Tradition ist kein Argument für die Fortführung von Praktiken, die nach heutigen ethischen und wissenschaftlichen Massstäben unhaltbar sind. Auch Bärenkämpfe, Hahnenkämpfe und die Fuchshatz waren kulturell verankert, bevor Gesellschaften erkannten, dass Tierleid kein Kulturgut ist.

Quicklinks

Beiträge auf Wild beim Wild:

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Unser Anspruch

Wildtiere verdienen denselben Schutz vor Leid und Todesangst, den wir Nutztieren im Schlachthof zugestehen. Dieses Dossier dokumentiert, wie das Schweizer Tierschutzrecht an der Waldgrenze endet, warum die Hobby-Jagd strukturell mehr Leid produziert, als technisch vermeidbar wäre, und warum professionelle Wildhut der einzige Weg ist, der mit einem ehrlichen Tierschutzrecht vereinbar bleibt. Das Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Daten, Studien oder politische Entwicklungen es erfordern.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.