Kantonale Volksinitiative – Kanton Tessin
«Per una gestione professionale della fauna selvatica» / «Für professionellen Wildtierschutz»
Iniziativa costituzionale elaborata / Gesetzesinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs
Gestützt auf Art. 37 der Verfassung der Republik und des Kantons Tessin vom 14. Dezember 1997 und auf das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte
Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]
Hinweis: Der Kanton Tessin ist italienischsprachig. Für die Einreichung muss der Initiativtext in italienischer Sprache vorliegen. Die vorliegende deutsche Fassung dient der Übersicht und der strategischen Planung.
Initiativtext
Die unterzeichnenden, im Kanton Tessin stimmberechtigten Personen reichen folgende Gesetzesinitiative ein:
Die Verfassung der Republik und des Kantons Tessin vom 14. Dezember 1997 wird um folgende Artikel ergänzt:
Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz
1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Tessin untersagt.
2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.
3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.
4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.
5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.
6 Das Nähere regelt das Gesetz.
Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.
2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.
3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.
4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.
Übergangsbestimmung
1 Der Consiglio di Stato erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.
2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.
3 Der Consiglio di Stato stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Im Kanton Tessin, dem einzigen italienischsprachigen Kanton der Schweiz mit rund 350’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 2’812 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).
Die Hobby-Jagd wird im Tessin als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Der Wolf ist im Tessin präsent und wandert über die italienische Grenze ein. Der Luchs ist im Kanton heimisch. Der Bär durchquert das Tessin auf dem Weg von Italien in die Zentralschweiz. Der Steinadler brütet in den Tessiner Alpen. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Das Tessin ist aufgrund seiner Südlage und der Nähe zu Italien ein Schlüsselkanton für die Rückkehr von Beutegreifern in die Schweiz (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Der Kanton Tessin hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene. Als einziger italienischsprachiger Kanton hätte dieses Zeichen eine besondere kulturelle Bedeutung.
2. Das Vorbild: Kanton Genf
Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet.
Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:
– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.
– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.
– 2005 sprachen sich 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.
– Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal, 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.
Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.
Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).
3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd
Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:
Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind.
Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.
Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig.
4. Warum das Tessin?
Der Kanton Tessin eignet sich aus mehreren Gründen für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:
Tor zur Südschweiz und zu Italien. Das Tessin ist der Schlüsselkanton für die Rückkehr von Beutegreifern in die Schweiz. Wölfe wandern über die italienische Grenze ein. Bären durchqueren den Kanton auf dem Weg von den italienischen Alpen in die Zentralschweiz. Professionelles Wildtiermanagement im Tessin würde einen grenzüberschreitenden Korridor sichern (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).
Wolfspolitik. Der Wolf ist im Tessin präsent. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Abschüsse (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Bär im Transit. Das Tessin ist der wichtigste Transitionskorridor für Bären zwischen den italienischen und den Schweizer Alpen. Professionelles Wildtiermanagement schützt den Bären bei seiner Rückkehr.
Einzigartiges insubrisches Klima. Das Tessin hat dank seines insubrischen Klimas eine einzigartige Fauna und Flora, die sich von der übrigen Schweiz unterscheidet. Kastanienwälder, mediterrane Vegetation und alpines Hochgebirge treffen aufeinander. Professionelles Wildtiermanagement würde diese einzigartigen Lebensräume konsequenter schützen.
Lago Maggiore und Lago di Lugano. Die beiden grossen Seen sind Wasservogelgebiete von regionaler Bedeutung. Die Genfer Erfahrung zeigt, was passiert, wenn die Hobby-Jagd auf Wasservögel aufhört.
7’000 Unterschriften. Bei 350’000 Einwohnern sind 7’000 Unterschriften 2 Prozent der Bevölkerung. In Lugano, Bellinzona, Locarno, Mendrisio und Chiasso lässt sich effizient sammeln (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.
Tourismuskanton. Lugano, Locarno, Ascona: Das Tessin ist ein wichtiger Tourismuskanton. Professioneller Wildtierschutz ist ein Argument für nachhaltigen Tourismus.
5. Zum Initiativtext
Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd
Das Verbot der Patentjagd durch Privatpersonen entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz ist unbestritten: Art. 3 Abs. 1 JSG. Die drei Jagdsysteme sind gleichwertig. Genf seit 1974 bundesrechtskonform.
Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement
Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.
Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio
Ein Abschuss ist die Ausnahme, nicht die Regel. Passive Massnahmen haben Vorrang.
Absatz 4 – Wildtierkommission
Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie verhindert, dass der Consiglio di Stato eigenständig Ausnahmen bewilligt (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten).
Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz
Die Förderung der Koexistenz umfasst im Tessin insbesondere die Sicherung der grenzüberschreitenden Wildtierkorridore nach Italien, die ökologische Aufwertung der Kastanienwälder und der insubrischen Lebensräume und die Aufklärung der Bevölkerung (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Übergangsbestimmungen
Die Frist von zwei Jahren gibt dem Consiglio di Stato genügend Zeit. Das bestehende Ufficio della caccia e della pesca kann als institutionelle Basis dienen.
6. Zum zweiten Artikel: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
Der zweite Artikel ist für das Tessin besonders relevant. Der Wolf wandert über die italienische Grenze ein. Der Bär durchquert den Kanton. Der Luchs ist heimisch. Der Steinadler brütet in den Tessiner Alpen. Die «insbesondere»-Formulierung schützt auch künftige Rückkehrer, insbesondere den Bären und den Fischotter (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für das Tessin
Das Genfer Referenzbudget
In Genf, das mit 282 km² rund zehnmal kleiner ist als das Tessin und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich.
Konservative Hochrechnung für das Tessin
Für das Tessin mit 2’812 km² Fläche und rund 350’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung. Diese rechnet grosszügig und berücksichtigt die alpine Topographie, die Grossraubtier-Präsenz und den Herdenschutz-Aufbau:
Personalkosten: 1’080’000 bis 1’820’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 9 bis 13 Vollzeitstellen. Das Tessin ist zehnmal grösser als Genf und topographisch vielfältig: Alpen im Norden (Leventina, Blenio, Maggia), Voralpen und die Seebecken von Lugano und Locarno. Der Wolf ist im Tessin dokumentiert, der Bär kehrt über das Tessin in die Schweiz zurück (Bär M29 im Misox 2019). Hinzu kommt das Rothirsch-Übergangsmanagement.
Sachkosten: 250’000 bis 400’000 Franken jährlich. Alpine Ausrüstung, Geländefahrzeuge, Monitoring-Infrastruktur, Herdenschutzmaterial und Öffentlichkeitsarbeit auf Italienisch.
Schadensvergütung: 150’000 bis 300’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wolfsrissschäden, Verbissschäden im Schutzwald und allfällige Bärenschäden. Die höhere Schätzung berücksichtigt die zunehmende Grossraubtier-Präsenz.
Herdenschutz-Startinvestition: 500’000 bis 900’000 Franken. In den ersten drei bis fünf Jahren nach dem Systemwechsel braucht es eine einmalige Startinvestition in die Herdenschutz-Infrastruktur für die Tessiner Alpen (Leventina, Blenio, Maggia): Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche, Ausbildung von Hirten. Diese Investition ist nicht wiederkehrend und wird über drei bis fünf Jahre amortisiert.
Gesamtkosten: 1’480’000 bis 2’520’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 4.25 bis 7.20 Franken pro Einwohner und Jahr.
Rothirsch-Übergangsmanagement
Die Rothirschbestände im Tessin sind erheblich und durch die Hobby-Jagd nicht nachhaltig reguliert. Die kompensatorische Reproduktion – also die durch Jagddruck künstlich erhöhte Fortpflanzungsrate – verhindert eine nachhaltige Reduktion. Die wissenschaftliche Literatur belegt diesen Effekt eindeutig. Nach dem Systemwechsel braucht es ein gezieltes Übergangsmanagement in den ersten drei bis fünf Jahren, das in den höheren Stellenzahlen eingerechnet ist (vgl. Studien auf wildbeimwild.com).
Einsparungen und Gegenfinanzierung
Dem stehen erhebliche Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken (Helikoptereinsätze, Koordination, juristische Verfahren). Die Kosten für Wolfs- und Bärenabschüsse entfallen vollständig.
Wegfallende Einnahmen
Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 1 bis 1.5 Millionen Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).
Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).
Die Nettomehrkosten dürften bei 900’000 bis 1’700’000 Franken jährlich liegen, was rund 2.55 bis 4.85 Franken pro Einwohner entspricht. Selbst grosszügig gerechnet: Das sind weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Für einen Kanton mit einem Gesamtbudget von rund 4.5 Milliarden Franken (Staatsrechnung 2024, EFV) sind das weniger als 0.05 Prozent (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).
8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht
Erster Artikel: Abschaffung der Hobby-Jagd
Bundesrechtskonform. Art. 3 Abs. 1 JSG. Drei gleichwertige Jagdsysteme. Genf seit 1974 unbeanstandet.
Zweiter Artikel: Schutz geschützter Arten
Art. 7a JSG ermöglicht die präventive Regulierung, verpflichtet aber nicht dazu. Der Verzicht verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.
Einheit der Materie
Gewahrt, da sich sämtliche Bestimmungen auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.
9. Vorwegnahme absehbarer Einwände
«Das Tessin ist zehnmal grösser als Genf und alpin – das System funktioniert hier nicht»
Die Fakten: Die Besiedlung ist auf das Sottoceneri (Lugano, Mendrisio) und das Sopraceneri (Bellinzona, Locarno) konzentriert. Die Seitentäler und das Hochgebirge sind dünn besiedelt mit weniger Konfliktzonen. Die Seebecken des Lago Maggiore und des Lago di Lugano sind ähnlich wie das Genfersee-Becken. Die Pro-Kopf-Kosten liegen im Bereich des Genfer Niveaus (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin).
Kommunikative Kurzformel: «Le rive dei laghi sono come Ginevra. E nelle valli laterali ci sono meno conflitti, non di più.» / «Die Seeufer sind wie Genf. In den Seitentälern gibt es weniger Konflikte, nicht mehr.»
«Der Wolf und der Bär müssen reguliert werden»
Die Fakten: Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren. Der Bär ist ein seltener Durchzügler, kein «Problem». Professionelles Wildtiermanagement begleitet den Bären wissenschaftlich, statt ihn zu erschiessen.
Kommunikative Kurzformel: «Il lupo regola. La caccia di svago disturba. Ginevra lo dimostra da 50 anni.» / «Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren.»
«Die Kosten sind zu hoch»
Die Fakten: 2.55 bis 4.85 Franken pro Einwohner und Jahr. Im Bereich des Genfer Niveaus. Genf macht es seit 50 Jahren, und 90 Prozent wollen es behalten.
Kommunikative Kurzformel: «Circa 3–5 franchi per abitante all’anno. Meno di un caffè.» / «Rund 3 bis 5 Franken pro Einwohner und Jahr. Weniger als ein Kaffee.»
10. Zusammenfassung
Diese Initiative gibt der Tessiner Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Artikel folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell. Der zweite Artikel schützt insbesondere den Wolf, den Bären auf dem Transitionskorridor, den Luchs und den Steinadler. Als einziger italienischsprachiger Kanton und Tor zur Südschweiz hätte ein Erfolg im Tessin eine besondere kulturelle und strategische Bedeutung.
Initiativkomitee «Per una gestione professionale della fauna selvatica» / «Für professionellen Wildtierschutz»
[Name 1], [Name 2], [Name 3] …
(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Tessin)
Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]
Anhang: Weiterführende Dokumentation
Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/genf-jagdverbot
Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien
Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz
Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton TI
Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd
Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf
Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere
Nationalparks und Schutzgebiete: wildbeimwild.com/category/nationalpark
Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet
Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen
Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt
Hinweis zum Verfahren
Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext in italienischer Sprache vor Beginn der Unterschriftensammlung der Cancelleria dello Stato des Kantons Tessin zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 7’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte.
Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten
Volksinitiative «Per una gestione professionale della fauna selvatica» – Kanton Tessin Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026
Zusammenfassung
Das Tessin ist der einzige italienischsprachige Kanton der Schweiz und das Tor für die Rückkehr von Beutegreifern aus Italien. Wolf und Bär wandern über die Grenze ein. 7’000 Unterschriften bei 350’000 Einwohnern sind machbar. Die Pro-Kopf-Kosten liegen im Bereich des Genfer Niveaus. Italienischsprachige Kernbotschaften: «Il lupo regola. La caccia di svago disturba. Ginevra lo dimostra da 50 anni.»
1. Warum ausgerechnet das Tessin?
Tor zur Südschweiz. Schlüsselkanton für die Rückkehr von Wolf und Bär aus Italien.
Einziger italienischsprachiger Kanton. Kulturelle Sonderstellung.
Insubrisches Klima. Einzigartige Fauna und Flora.
7’000 Unterschriften. 2 Prozent. Machbar.
Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge.
2. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten
Gegenargument 1: «Das Tessin ist zu gross»
Kommunikative Kurzformel: «Die Seeufer sind wie Genf. In den Seitentälern gibt es weniger Konflikte.»
Gegenargument 2: «Der Wolf und der Bär müssen reguliert werden»
Kommunikative Kurzformel: «Il lupo regola. La caccia di svago disturba.»
Gegenargument 3: «Die Kosten sind zu hoch»
Kommunikative Kurzformel: «Circa 3–5 franchi per abitante all’anno. Meno di un caffè.»
3. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften
«Ginevra lo fa da 50 anni.» / «Genf macht es seit 50 Jahren.»
«Professionale invece che hobby.» / «Professionell statt Hobby.»
«Circa 3–5 franchi per persona all’anno. Meno di un caffè.» / «Rund 3–5 Franken pro Person und Jahr. Weniger als ein Kaffee.»
4. Zeitplan und nächste Schritte
| Phase | Inhalt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Komiteebildung & Textvorprüfung | Juristin/Jurist beiziehen; Italienische Fassung erstellen; Komiteemitglieder mit TI-Wohnsitz | Monat 1–4 |
| Einreichung zur Vorprüfung | Cancelleria dello Stato (italienischer Text) | Monat 4–5 |
| Veröffentlichung & Sammelstart | Ziel: 8’500+ Unterschriften als Puffer | Monat 5 |
| Parteienkontakte & Koalitionsaufbau | PS, Verdi, Verdi liberali; Pro Natura Ticino; BirdLife Ticino; WWF Svizzera italiana | Monat 1–12 |
| Einreichung der Unterschriften | Cancelleria dello Stato, amtliche Überprüfung | Nach Sammelfrist |
| Gran-Consiglio-Debatte | Parlamentarische Verankerung; Medienarbeit | Folgemonate |
| Abstimmungskampagne | Tor zur Südschweiz, Bär-Argument, Genfer Erfahrung, italienischsprachig | Vor Abstimmung |
5. Kampagnenmaterial
- Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium.
- Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin als Hintergrundmaterial.
- Lokale Medien: Corriere del Ticino, la Regione, RSI (Radiotelevisione svizzera), Ticinonews.
- Infografik: Grenzüberschreitender Korridor Italien–Tessin–Zentralschweiz. Lago Maggiore/Lugano. Bär-Transit. Kostenvergleich TI vs. GE.
- Sämtliches Kampagnenmaterial auf Italienisch.
6. Weiterführende Quellen
- Genfer Jagdverbot im Detail
- Wissenschaftliche Studien
- Jagd in der Schweiz
- Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin
- Jagdmythen-Faktencheck
- Wolfspolitik
- Beutegreifer
- Eidgenössische Jagdstatistik (BAFU)
- Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt
Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Tessin angepasst werden.
Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby
Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →
