2. April 2026, 05:58

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Verbot von Bewegungsjagden

Treibjagden sollen im Kanton (……) aus Tierschutz- und Sicherheitsgründen verboten werden. Im Zentrum stehen die Vermeidung vermeidbarer Leiden bei Wildtieren sowie der Schutz von Menschen und Haustieren vor erhöhten Risiken durch diese Jagdformen.

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (……) sowie der Jagdverordnung (……) zu unterbreiten, mit der im Kanton (……) ein Verbot von Treibjagden eingeführt wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass:

  • dass Treibjagden als Jagdformen im Kanton (……) ausdrücklich verboten werden.
  • dass der Einsatz von Hunden zum Aufstöbern oder Treiben von Wild auf ein tierschutzgerechtes Minimum beschränkt und so geregelt wird, dass Hetzen, lang anhaltende Verfolgungen und weiträumige Beunruhigung des Wildes verhindert werden.
  • dass in allen verbleibenden Jagdformen klare Vorgaben zur Schussabgabe, zur Vermeidung von Fehl- und Knochenschüssen sowie zur unverzüglichen und fachgerechten Nachsuche verankert werden.
  • dass der Regierungsrat in der Botschaft darlegt:
    • wie häufig Treibjagden und Drückjagden in den vergangenen Jahren im Kanton (……) durchgeführt wurden
    • welche Auswirkungen ein Verbot auf Jagdplanung, Abschussplanung, Wildschadenregelung sowie auf die öffentliche Sicherheit (insbesondere Strassenverkehr, Erholungssuchende, Hundehalterinnen und Hundehalter) hat
    • welche finanziellen und organisatorischen Folgen für Kanton und Gemeinden zu erwarten sind.
  • dass der Regierungsrat die erforderlichen Übergangsbestimmungen vorsieht, insbesondere im Hinblick auf bestehende Jagdplanungen, laufende Jagdpachtverhältnisse und bereits erteilte Bewilligungen.

2. Kurze Begründung

Bei Treibjagden werden wildlebende Tiere mit Menschenketten und Hunden über längere Zeit grossflächig aufgescheucht und in Richtung von Schützinnen und Schützen bewegt. Diese Jagdformen sind mit erheblichem Stress, erhöhter Flucht- und Verletzungsgefahr sowie einem gesteigerten Risiko von Fehl- und Knochenschüssen verbunden. Eine sorgfältige Auswahl der zu erlegenden Tiere ist unter diesen Bedingungen nur sehr eingeschränkt möglich. Der Kanton Genf hat diese tierquälerische Form der Jagd bereits 1974 abgeschafft.

Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten zeigen, dass jagdlicher Störungsdruck und wiederholtes Hetzen zu massiven Belastungen für Wildtiere führen, ihren Energiehaushalt beeinträchtigen, den Lebensraumfrieden stören und das Verletzungsrisiko erhöhen. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken für Erholungssuchende, Anwohnerinnen und Anwohner sowie deren Hunde, wenn in dicht bewaldeten oder unübersichtlichen Gebieten gleichzeitig getrieben und geschossen wird.

Eine Jagdform, die Wildtiere in Panik versetzt, sie flächig durch den Lebensraum treibt und das Risiko für Fehlschüsse und Verletzungen erhöht, ist mit einem zeitgemässen Tierschutzverständnis nicht vereinbar.

Das Jagdrecht des Bundes legt den Rahmen für Schutz und Nutzung wildlebender Säugetiere und Vögel fest. Die Kantone verfügen jedoch über einen erheblichen Gestaltungsspielraum bei Jagdsystem, Jagdplanung und zusätzlichen Schutzbestimmungen. Innerhalb dieses Spielraums kann der Kanton (……) besonders belastende Jagdformen wie Treibjagden und Drückjagden verbieten, den Einsatz von Hunden begrenzen und strengere Vorgaben zur Schussabgabe und Nachsuche einführen.

Laut Bundesrecht, muss kein Kanton in der Schweiz die Hobby-Jagd vorsehen. Es ist das Recht der Kantone, zu entscheiden, ob die Jagd zugelassen wird oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton gegen oder auch nur teilweise gegen die Jagd, kann er dies laut Bundesverfassung frei tun. Der Kanton Genf hat sich längst für diesen vorbildlichen Weg entschieden.

Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Treibjagden und Drückjagden aus Tierschutz- und Sicherheitsgründen zu untersagen und die verbleibende Jagdausübung auf ein höheres tierschutzrechtliches Niveau zu heben. Der Kanton (……) gewinnt damit an Rechtssicherheit und übernimmt Verantwortung für einen moderneren Umgang mit Wildtieren und für den Schutz der Bevölkerung.