Schutzwälder sind eine sicherheitsrelevante Infrastruktur. Sie schützen Menschen, Siedlungen und Verkehrswege vor Lawinen, Steinschlag und Rutschungen. Gleichzeitig werden sie mit dem Argument der „Bestandsregulierung“ immer stärker zur Spielfläche der Hobby-Jagd gemacht. Natürliche Beutegreifer wie Wolf und Luchs, die Schutzwälder entlasten könnten, werden hingegen bejagt oder verdrängt.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (……… ), des Waldgesetzes (……… ) sowie gegebenenfalls weiterer Erlasse im Bereich Naturgefahrenprävention und Raumplanung zu unterbreiten, mit der im Kanton (……… ) der Schutzwald explizit vor den negativen Folgen der Hobby-Jagd geschützt und eine konsequent wald-, Beutegreifer- und naturgefahrenorientierte Wildtierpolitik verankert wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen,
- dass im kantonalen Recht der Begriff Schutzwald und seine primäre Funktion, der Schutz von Menschen, Infrastrukturen und Siedlungen vor Naturgefahren, klar definiert und als vorrangiges öffentliches Interesse gegenüber jagdlichen Freizeitinteressen festgehalten wird.
- dass in ausgewiesenen Schutzwäldern und in sensiblen Naturgefahrenzonen
- Treibjagden, Drückjagden und vergleichbare Bewegungsjagden verboten werden
- der Einsatz von Hunden zur Jagd im Schutzwald untersagt wird
- nächtliche Jagd, Sonderjagden und stark störende jagdliche Aktivitäten grundsätzlich ausgeschlossen oder auf begründete Ausnahmefälle beschränkt werden, die mit Naturgefahrenprävention, Tierschutz und dem Schutz von Beutegreifern vereinbar sind.
- dass in Schutzwäldern keine neuen jagdlichen Infrastrukturen wie Hochsitze, Kanzeln, Kirrungen, Fütterungen oder jagdliche Fahrspuren zugelassen und bestehende, rechtswidrige Bauten schrittweise entfernt werden; die Motion «Illegale Hochsitze: Wälder vom jagdlichen Wildwuchs befreien» ist zu berücksichtigen.
- dass Wald-Wild-Konzepte für Schutzwaldgebiete zwingend
- eine Gesamtanalyse der Ursachen von Verjüngungsproblemen enthalten, einschliesslich Klimastress, früherer Forstpraxis, Monokulturen, Freizeitdruck, Verbiss und der Rolle von Beutegreifern
- den Einfluss der Hobby-Jagd auf das Verhalten der Tiere, insbesondere die Verdrängung in steile, schwer zugängliche Schutzwälder und die Konzentration des Verbisses, explizit berücksichtigen
- Wolf, Luchs und weitere Beutegreifer als integralen Bestandteil des Ökosystems Schutzwald betrachten und deren positive Effekte auf Schalenwildbestände in den Konzepten abbilden
- Tierschutz- und Wildtierschutzorganisationen gleichberechtigt mit Jagd, Forst und Landwirtschaft einbinden.
- dass in Schutzwaldgebieten der Grundsatz gilt:
- Vorrang für waldbauliche und raumplanerische Massnahmen wie Mischwald, Strukturreichtum, Lichtsteuerung, Ruhe- und Sperrzonen, Reduktion von Störungen sowie die Förderung natürlicher Regulationsmechanismen durch Beutegreifer vor jagdlichen Eingriffen
- jagdliche Massnahmen nur dort und nur insoweit zulässig sind, als sie nachweislich zur Funktionsfähigkeit des Schutzwaldes beitragen und nicht primär Freizeitinteressen oder Trophäenjagd dienen.
- dass für grosse Beutegreifer wie Wolf und Luchs im Schutzwald und in angrenzenden Kernzonen
- jagdliche Eingriffe und Abschüsse grundsätzlich ausgeschlossen werden, ausser in eng definierten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen
- jagdliche Aktivitäten so zu steuern sind, dass Wanderkorridore, Territorien und Rückzugsräume dieser Arten nicht systematisch gestört oder zerschnitten werden
- Herdenschutzmassnahmen, Entschädigungsregeln und die Kommunikation mit betroffenen Tierhaltenden sollten gestärkt werden, statt Beutegreifer durch Hobby-Jagd zu regulieren.
- dass der Regierungsrat prüft, wie in Schutzwäldern mittelfristig auf ein professionelles, staatlich verantwortetes Wildtiermanagement umgestellt werden kann, bei dem heikle Eingriffe in Schalenwildbestände durch Wildhüter oder andere Fachpersonen vorgenommen und Hobby-Jagd in diesen Zonen schrittweise reduziert oder aufgehoben wird.
- dass in der Jagdplanung und Abschussvorgabe ausdrücklich verhindert wird, dass hoher Jagddruck im Offenland die Tiere systematisch in Schutzwaldlagen verdrängt und dort den Verbiss künstlich konzentriert. Entsprechende Zielkonflikte sind in den Konzepten offenzulegen, ebenso die Rolle von Beutegreifern, die solche künstlichen Konzentrationen abbauen können.
- dass der Regierungsrat in der Botschaft insbesondere darlegt,
- welche Schutzwaldflächen im Kanton (……… ) bestehen und wie hoch ihr volkswirtschaftlicher Nutzen eingeschätzt wird
- wie sich Wildbestände, Verbisssituation, Vorkommen von Wolf und Luchs sowie jagdliche Nutzung in diesen Flächen in den letzten 10 bis 20 Jahren entwickelt haben
- welche öffentlichen Mittel jährlich in Schutzwaldpflege, Zäune, Verjüngungsmassnahmen, Naturgefahrenprojekte und Herdenschutzmassnahmen fliessen und wie diese Kosten im Verhältnis zur behaupteten „Gratisdienstleistung“ der Hobby-Jagd stehen.
Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere für laufende Jagdplanungen, bestehende Jagdbewilligungen, Herdenschutzprojekte und bereits begonnene Schutzwaldprojekte.
2. Kurze Begründung
Schutzwälder sind kein beliebiger Wirtschafts- oder Erholungswald. Sie schützen Siedlungen, Verkehrswege und Infrastrukturen vor Lawinen, Murgängen, Steinschlag und Rutschungen. Der volkswirtschaftliche Wert dieser Schutzwirkung ist enorm. Gleichzeitig werden Schutzwälder jagdlich intensiv genutzt. Bewegungsjagden, Hundeeinsatz und hoher Jagddruck werden mit der Sicherung der Waldverjüngung begründet, obwohl die Zusammenhänge komplexer sind.
Schalenwildverbiss ist real, aber nur ein Faktor unter vielen. Klimastress, jahrzehntelange Monokulturen, zu wenig Struktur im Bestand, frühere Forstpraktiken und der wachsende Freizeitdruck auf den Wald tragen wesentlich zur labilen Situation bei. Die Hobby-Jagd verschärft die Probleme oft, statt sie zu lösen. Hoher Jagddruck im Offenland und in gut zugänglichen Waldteilen drängt Hirsche, Rehe und Gämsen in steile, schwer zugängliche Schutzwälder. Dort konzentriert sich der Verbiss, was anschliessend als Argument für noch mehr Jagd angeführt wird.
Natürliche Beutegreifer wie Wolf und Luchs wirken anders. Sie jagen nicht nach Jagdplan und Patent, sondern nach ökologischen Kriterien. Sie selektieren eher kranke, schwache oder unvorsichtige Tiere, verteilen den Druck grossräumig und beeinflussen das Verhalten der Schalenwildbestände. Wildtiere, die Beutegreifer fürchten, halten sich weniger lange exponiert in offenen Flächen auf, verändern ihren Aufenthalt in Waldrändern und vermeiden bestimmte Risikozonen. Das kann dazu beitragen, Verbissschwerpunkte zu entschärfen und Waldverjüngung zu erleichtern.
Trotzdem werden Beutegreifer von Teilen der Jagdlobby als Konkurrenz bekämpft. Schutzabschüsse und jagdliche Regulation von Wolf und Luchs werden gefordert, während gleichzeitig hohe Abschusszahlen bei Schalenwild als unverzichtbar dargestellt werden. In Schutzwäldern ist dieser Ansatz besonders widersprüchlich. Gerade hier wären Ruhe, Strukturreichtum und natürliche Regulationsmechanismen wichtig, statt zusätzlicher Störungen durch Bewegungsjagden und Sonderjagden.
Wenn Schutzwälder als sicherheitsrelevante Infrastruktur verstanden werden, kann ihre Zukunft nicht primär von jagdlichen Freizeitinteressen abhängen. Ein zeitgemässer Ansatz verlangt:
- klare Priorität für Schutzwaldfunktion, Naturgefahrenprävention, Tierschutz und den Schutz natürlicher Beutegreifer
- Minimierung von Störungen und jagdlicher Infrastruktur in Schutzwäldern
- integrale Konzepte, die die Rolle der Hobby-Jagd kritisch hinterfragen und die Rolle von Wolf und Luchs als natürliche Verbündete im Schutzwald ernst nehmen.
Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, diesen Paradigmenwechsel rechtlich zu verankern. Schutzwälder sollen vor jagdlicher Fehlsteuerung geschützt, die Ursachen von Verjüngungsproblemen ehrlich analysiert und Wildtiere nicht länger als bequemer Sündenbock für eine jahrzehntelang fehlgeleitete Wald- und Jagdpolitik missbraucht werden. Wolf und Luchs sind als Teil der Lösung zu verstehen, nicht als Störfaktor, den die Hobby-Jagd aus Schutzwaldlandschaften verdrängen darf.
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