Jagdverwaltung und Jagdverbände: Verflechtung in der Schweiz
In der Schweiz kontrollieren Hobby-Jäger in vielen Kantonen faktisch sich selbst. Personelle Doppelrollen zwischen kantonalen Jagdverwaltungen und organisierten Jagdverbänden sind verbreitet. Das Resultat ist eine Aufsicht ohne echte Unabhängigkeit: Wer Regeln setzen und durchsetzen sollte, sitzt gleichzeitig im Vorstand derjenigen Organisation, deren Mitglieder er beaufsichtigt.
Jagdverwaltung ist in der Schweiz Kantonssache.
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) legt den Rahmen fest, doch Vollzug, Abschussplanung und Kontrolle liegen bei den Kantonen. In der Praxis bedeutet das: Kantonale Wildhüter, Jagdinspektoren und Kommissionsmitglieder entstammen häufig denselben Kreisen wie die Hobby-Jäger, die sie beaufsichtigen sollen. Wer den Jagdschein im Portemonnaie hat und im kantonalen Jagdverband aktiv ist, kann gleichzeitig in der Behörde sitzen, die Abschusspläne genehmigt und Verstösse beurteilt.
Dieses Muster ist kein Zufall. Es ist die logische Folge eines Systems, das seit Generationen von Jagdlobbyisten geprägt wurde. Die Jagd gilt als traditionelles Privileg einer kleinen Bevölkerungsgruppe, und diese Gruppe hat es verstanden, die Institutionen zu besetzen, die über ihre Ausübung wachen.
Doppelrollen: Verbandsfunktionär und Behördenvertreter
Konkrete Beispiele für personelle Verflechtungen finden sich in mehreren Kantonen. Dieselbe Person bekleidet gleichzeitig eine leitende Funktion in einem kantonalen Jagdverband und sitzt in einer behördlichen Kommission, die über Jagdpläne oder Ausnahmebewilligungen entscheidet. In anderen Fällen wechseln Personen direkt aus Verbandspositionen in Verwaltungsstellen oder umgekehrt.
Solche Übergänge sind nicht automatisch illegal. In einer Milizverwaltung, wie sie die Schweiz kennt, ist es üblich, dass Fachpersonen ehrenamtliche Ämter übernehmen. Das Problem liegt in der fehlenden Trennung: Wer ein starkes persönliches und soziales Interesse an der Beibehaltung der Hobby-Jagd hat, kann kaum unvoreingenommene Entscheidungen über deren Regulierung treffen. Das Dossier über Jagdverbände und ihren Einfluss auf Politik und Öffentlichkeit dokumentiert diese Verflechtung systematisch.
Jagdkommissionen: Beratung durch Betroffene
Viele Kantone haben beratende Jagdkommissionen eingesetzt, die bei der Erarbeitung von Jagdplänen, der Festlegung von Schonzeiten oder der Beurteilung von Eingaben mitwirken. Die Zusammensetzung dieser Kommissionen ist oft jagdlastig: Vertreter von Jagdverbänden sitzen neben kantonalen Forstämtern und Landwirtschaftsvertretern. Tierschutzorganisationen, Wildtierforschende oder Umweltverbände sind selten vertreten oder fehlen ganz.
Damit wird eine Struktur geschaffen, in der jagdkritische Positionen von vornherein marginalisiert sind. Abschussquoten, die von solchen Kommissionen erarbeitet werden, spiegeln die Interessen der Hobby-Jäger wider und nicht notwendigerweise den Stand der Wildtierökologie. Das Dossier zu Jagdgesetzen und Kontrolle zeigt, wie diese institutionellen Strukturen die Unabhängigkeit der Aufsicht systematisch unterhöhlen.
Abschussplanung: Wer entscheidet, wie viel geschossen wird?
Die Festlegung von Abschusszahlen ist ein zentrales Instrument des Wildtiermanagements. In der Schweiz obliegt diese Aufgabe den Kantonen, die dabei auf Anträge und Daten der Jagdverbände zurückgreifen. Das bedeutet: Die Zahlen, die als Grundlage für die Abschussplanung dienen, werden von denjenigen geliefert, die ein Interesse daran haben, möglichst viele Tiere schiessen zu dürfen.
Unabhängige wissenschaftliche Zählungen und Bestandserhebungen, die nicht von jagdnahen Stellen kontrolliert werden, sind die Ausnahme. Die Hobby-Jagd startet am Schreibtisch beschreibt diesen Prozess detailliert: Schon die Datengrundlage ist selektiv, und die institutionellen Strukturen verstärken diesen Bias.
Wilderei und fehlende Strafverfolgung
Die Verflechtung zwischen Aufsicht und Jagdverbänden hat auch Konsequenzen für die Strafverfolgung. Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz sind keine Randphänomene. Doch die Dunkelziffer ist hoch, weil die Kontrolle weitgehend durch jagdnahe Stellen erfolgt. Wer einen Kollegen aus dem Jagdverein bei einem Verstoss entdeckt, steht vor einem sozialen Dilemma, das in einer unabhängigen Fachbehörde nicht bestehen würde.
Tierschutzverstösse im Kontext der Hobby-Jagd werden selten konsequent verfolgt. Die zuständigen Behörden sind dieselben, die gleichzeitig die Interessen der Hobby-Jagd vertreten. Eine wirklich unabhängige Strafverfolgung setzt eine klare institutionelle Trennung voraus, die in der Schweizer Jagdaufsicht weitgehend fehlt.
Das Jagdrecht als Produkt der Lobby
Das schweizerische Jagdrecht ist nicht das Ergebnis einer nüchternen Abwägung öffentlicher Interessen, sondern das Produkt jahrzehntelanger Lobbyarbeit. Jagdverbände haben Gesetzgebungsprozesse auf kantonaler und eidgenössischer Ebene aktiv beeinflusst. Revisionsversuche, die eine stärkere Unabhängigkeit der Aufsicht oder eine Einschränkung der Hobby-Jagd zum Ziel hatten, wurden regelmässig von einer gut organisierten Jagdlobby blockiert.
Das JSG und die kantonalen Jagdgesetze enthalten zahlreiche Ausnahmebestimmungen, die auf Druck der Verbände zustande kamen. Auch Begrifflichkeiten, die die Hobby-Jagd als Naturschutzaufgabe rahmen, wurden von der Lobby in den Gesetzestext eingearbeitet, um den Eindruck eines öffentlichen Auftrags zu erwecken.
Vergleich: Wie unabhängige Aufsicht aussehen könnte
Ein unabhängiges Wildtiermanagement würde bedeuten: Fachpersonen ohne Jagdlizenz und ohne Verbandsmitgliedschaft treffen Entscheidungen über Abschusszahlen und Schonzeiten, gestützt auf unabhängige wissenschaftliche Erhebungen. Verstösse würden durch eine von der Jagdlobby getrennte Behörde verfolgt. Das Wildhütermodell zeigt, wie professionelles Wildtiermanagement ohne die strukturellen Interessenkonflikte der Hobby-Jagd aussehen kann.
Das Genfer Modell ist das bekannteste Schweizer Beispiel für eine Alternative: Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd 1974 abgeschafft und setzt auf professionelle Wildhüter. Genf und das Jagdverbot zeigen, dass die viel zitierten Katastrophenszenarien ohne Hobby-Jagd nicht eingetreten sind.
Transparenzdefizite bei kantonalen Behörden
Öffentlich zugängliche Informationen über die personelle Zusammensetzung von Jagdkommissionen, die Interessenbindungen ihrer Mitglieder oder die Grundlagen für Abschussentscheide sind in den meisten Kantonen schwer zu finden. Amtliche Berichte über die Jagdaufsicht werden selten veröffentlicht. Anfragen nach dem kantonalen Öffentlichkeitsgesetz stossen auf praktische Hindernisse.
Dieses Transparenzdefizit schützt die bestehenden Verflechtungen. Ohne öffentliche Kontrolle ist es für Bürgerinnen und Bürger kaum möglich, die Legitimität von Abschussentscheiden zu überprüfen oder personelle Interessenkonflikte zu identifizieren.
Politische Dimension: Jagdlobbys im Parlament
Die Verflechtung endet nicht bei den Kantonsbehörden. Auf parlamentarischer Ebene sind Hobby-Jäger und Jagdlobbyisten im National- und Ständerat vertreten. Sie wirken bei Gesetzgebungsprozessen mit, die direkt oder indirekt die Hobby-Jagd betreffen, ohne dass dies immer transparent deklariert wird. Das Dossier zur Jäger-Lobby in der Schweiz gibt einen Überblick über parlamentarische Verflechtungen und Interessenbindungen.
Parlamentarische Vorstösse, die eine stärkere Regulierung der Hobby-Jagd fordern, werden von dieser Lobby systematisch bekämpft. Vorstösse zugunsten der Hobby-Jagd werden dagegen bevorzugt lanciert und erfolgreich platziert.
Fazit: Strukturreform statt Einzelkritik
Das Problem der Verflechtung zwischen Jagdverwaltung und Jagdverbänden ist kein Fehlverhalten Einzelner, sondern ein Strukturproblem. Solange die institutionellen Rahmenbedingungen Interessenkonflikte nicht ausschliessen, sondern institutionalisieren, bleibt die Aufsicht über die Hobby-Jagd eine Formalie. Eine glaubwürdige Kontrolle setzt personelle Unabhängigkeit, transparente Entscheidungsgrundlagen und die Einbeziehung von Wildtierbiologie, Tierschutz und Öffentlichkeit voraus. Der erste Schritt ist die Anerkennung des Problems.
Weiterführende Inhalte
- Jäger-Lobby in der Schweiz
- Wie Jagdverbände Politik und Öffentlichkeit beeinflussen
- Jagdgesetze und Kontrolle
- Jagdrecht Schweiz
- Das Wildhütermodell
- Genf und das Jagdverbot
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →