Mustertext: Einschränkung der Ansitzjagd
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Jagdverordnung so zu ändern, dass die Ansitzjagd strenger reguliert wird. Insbesondere ist sicherzustellen, dass
- die Kirrung (Anfütterung) von Wildtieren zu jagdlichen Zwecken im gesamten Kantonsgebiet verboten wird
- der Nachtansitz auf Wildtiere grundsätzlich verboten wird
- Ansitzhochsitze einer Bewilligungspflicht unterstellt werden
- Ruhezonen, in denen keine Ansitzjagd stattfinden darf, verbindlich ausgeschieden werden
- die Fütterung von Wildtieren ausserhalb behördlich bewilligter Notfütterungen ganzjährig verboten ist
- unbewilligte Ansitzhochsitze innerhalb von 30 Tagen zurückgebaut werden müssen
2. Kurze Begründung
Kirrung konditioniert Wildtiere auf menschliche Futterquellen, schafft künstliche Konzentrationspunkte und begünstigt die Übertragung von Wildtierkrankheiten. Der Nachtansitz bleibt trotz moderner Nachtsichttechnik mit erhöhtem Risiko von Fehlschüssen und Verwechslungen verbunden. Die Ruhephase der Nacht ist für viele Wildtierarten die einzige Zeit ungestörter Nahrungsaufnahme.
- Dossier Ansitzjagd
- Dossier Nachtjagd und Hightech-Jagd
