Kantonale Volksinitiative – Kanton Obwalden
«Für professionellen Wildtierschutz»
Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs
Gestützt auf Art. 59 der Kantonsverfassung von Obwalden vom 19. Mai 1968 und auf das Abstimmungsgesetz
Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]
Initiativtext
Die unterzeichnenden, im Kanton Obwalden stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:
Die Kantonsverfassung von Obwalden vom 19. Mai 1968 wird um folgende Artikel ergänzt:
Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz
1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Obwalden untersagt.
2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.
3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.
4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.
5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.
6 Das Nähere regelt das Gesetz.
Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.
2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.
3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.
4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.
Übergangsbestimmung
1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.
2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.
3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Im Kanton Obwalden, einem kleinen Innerschweizer Kanton mit rund 38’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 491 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).
Die Hobby-Jagd wird in Obwalden als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Behauptung übernehmen die Patentinhaber keine ökologische Verantwortung, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Obwalden sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der Kanton Obwalden ist von der Wolfsrückkehr betroffen: Der Wolf am Pilatus machte 2023/2024 national Schlagzeilen. Der Luchs ist im Kanton heimisch. Der Steinadler brütet in den Obwaldner Alpen. Das Engelbergertal und die Pilatus-Nordseite sind Lebensräume von überregionaler ökologischer Bedeutung (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Der Kanton Obwalden hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene.
2. Das Vorbild: Kanton Genf
Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.
Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:
– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.
– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.
– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.
– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.
Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com. Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).
3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd
Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:
Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind.
Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.
Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig.
4. Warum Obwalden?
Der Kanton Obwalden eignet sich aus mehreren Gründen für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:
Wolf am Pilatus. Der Wolf am Pilatus machte 2023/2024 national Schlagzeilen und polarisierte die Debatte in der gesamten Zentralschweiz. Der Pilatus liegt an der Grenze zwischen Obwalden, Luzern und Nidwalden. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Abschüsse (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Engelbergertal: Einzigartiger Lebensraum. Das Engelbergertal ist eines der landschaftlich beeindruckendsten Täler der Zentralschweiz und Lebensraum für Steinbock, Gämse, Steinadler und Luchs. Professionelles Wildtiermanagement würde diesen einzigartigen Lebensraum konsequenter schützen als die Hobby-Jagd (vgl. wildbeimwild.com zu Nationalparks und Schutzgebieten).
Schutzwald am Brünig und in den Obwaldner Alpen. Obwalden hat einen hohen Schutzwaldanteil. Der Wolf reguliert den Rehbestand natürlich und reduziert den Verbissdruck im Schutzwald – ökologisch und volkswirtschaftlich bedeutsam.
500 Unterschriften. Bei 38’000 Einwohnern sind 500 Unterschriften rund 2.6 Prozent der Bevölkerung. In Sarnen, Kerns, Alpnach, Sachseln und Engelberg lässt sich sammeln (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Tourismuskanton. Engelberg und der Pilatus sind Tourismusdestinationen von nationaler Bedeutung. Professioneller Wildtierschutz und die Koexistenz mit Beutegreifern sind ein Argument für nachhaltigen Tourismus.
Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung. Die bestehenden Patente erlöschen und bereits bezahlte Gebühren werden anteilig rückerstattet.
Grössenvergleich mit Genf. Obwalden hat mit 491 km² eine ähnliche Fläche wie Genf (282 km²). Die Unterschiede liegen in der Topographie (alpin vs. flach) und der Bevölkerung (38’000 vs. 500’000). Aber: Dünnere Besiedlung bedeutet weniger Konfliktzonen.
5. Zum Initiativtext
Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd
Das Verbot der Patentjagd durch Privatpersonen entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz ist unbestritten: Art. 3 Abs. 1 JSG. Die drei Jagdsysteme sind gleichwertig. Genf seit 1974 bundesrechtskonform.
Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement
Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.
Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio
Ein Abschuss ist die Ausnahme, nicht die Regel. Passive Massnahmen haben Vorrang.
Absatz 4 – Wildtierkommission
Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie verhindert, dass der Regierungsrat eigenständig Ausnahmen bewilligt (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten).
Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz
Die Förderung der Koexistenz umfasst in Obwalden insbesondere den Schutz des Engelbergertals, die Sicherung des Schutzwaldes und die Aufklärung der Bevölkerung und der Touristinnen und Touristen (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Übergangsbestimmungen
Die Frist von zwei Jahren gibt dem Regierungsrat genügend Zeit. Das bestehende Amt für Wald und Landschaft kann als institutionelle Basis dienen.
6. Zum zweiten Artikel: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
Der zweite Artikel ist für Obwalden besonders relevant. Der Wolf am Pilatus hat gezeigt, wie schnell politischer Druck zu Abschussforderungen führt. Der Luchs ist im Kanton heimisch. Der Steinadler brütet in den Obwaldner Alpen. Die «insbesondere»-Formulierung schützt auch künftige Rückkehrer, insbesondere den Bären (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Obwalden
Das Genfer Referenzbudget
In Genf belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal, rund 250’000 Franken für Prävention und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung.
Konservative Hochrechnung für Obwalden
Für Obwalden mit 491 km² Fläche und rund 38’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung:
Personalkosten: 360’000 bis 560’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 3 bis 4 Vollzeitstellen. Obwalden ist knapp doppelt so gross wie Genf und topographisch anspruchsvoll: Engelbergertal, Pilatus-Nordseite, grossflächige Alpwirtschaft.
Sachkosten: 70’000 bis 120’000 Franken jährlich.
Schadensvergütung: 40’000 bis 90’000 Franken jährlich.
Herdenschutz-Startinvestition: 300’000 bis 500’000 Franken. Einmalige Investition in die Herdenschutz-Infrastruktur für das Engelbergertal und die Pilatus-Region über drei bis fünf Jahre.
Gesamtkosten: 470’000 bis 770’000 Franken jährlich (brutto).
Einsparungen und Gegenfinanzierung
Dem stehen Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken. Die kompensatorische Reproduktion – die durch Jagddruck künstlich erhöhte Fortpflanzungsrate – klingt nach dem Systemwechsel innerhalb weniger Jahre ab.
Wegfallende Einnahmen
Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 200’000 bis 350’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).
Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).
Die Nettomehrkosten dürften bei 250’000 bis 500’000 Franken jährlich liegen. In absoluten Zahlen sind die Kosten bescheiden: 250’000 bis 500’000 Franken für einen Kanton mit einem Gesamtbudget von rund 390 Millionen Franken (Staatsrechnung 2024, EFV). Das sind weniger als 0.15 Prozent des kantonalen Budgets (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).
8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht
Erster Artikel: Abschaffung der Hobby-Jagd
Bundesrechtskonform. Art. 3 Abs. 1 JSG. Drei gleichwertige Jagdsysteme. Genf seit 1974 unbeanstandet.
Zweiter Artikel: Schutz geschützter Arten
Art. 7a JSG ermöglicht die präventive Regulierung, verpflichtet aber nicht dazu. Der Verzicht verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.
Einheit der Materie
Gewahrt, da sich sämtliche Bestimmungen auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.
9. Vorwegnahme absehbarer Einwände
«Obwalden ist zu klein und zu alpin»
Die Fakten: Obwalden hat mit 491 km² eine ähnliche Fläche wie Genf (282 km²), ist aber dünner besiedelt. Das bedeutet: weniger Konfliktzonen. Die Kosten sind mit 250’000 bis 500’000 Franken absolut bescheiden. Das Engelbergertal und die Pilatus-Region verdienen professionellen Schutz (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Obwalden).
Kommunikative Kurzformel: «Obwalden ist halb so gross wie Genf. Dünner besiedelt, weniger Konflikte. 250’000 bis 500’000 Franken. Bescheiden.»
«Der Wolf am Pilatus zeigt, dass wir abschiessen müssen»
Die Fakten: Der Wolf am Pilatus zeigt das Gegenteil: Er zeigt, wie schnell politischer Druck zu reflexartigen Abschussforderungen führt. Professionelles Wildtiermanagement hätte den Wolf wissenschaftlich begleitet und die Nutztierherden professionell geschützt. Der Wolf reguliert den Rehbestand und senkt den Verbissdruck im Schutzwald.
Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf am Pilatus braucht professionelles Management, nicht reflexartige Abschüsse.»
«Die Kosten sind für einen kleinen Kanton zu hoch»
Die Fakten: Selbst grosszügig gerechnet: 250’000 bis 500’000 Franken. 0.1 bis 0.2 Prozent des Kantonsbudgets. Ein Bruchteil dessen, was der Kanton für Strassenunterhalt ausgibt.
Kommunikative Kurzformel: «250’000 bis 500’000 Franken. 0.1 bis 0.2 Prozent des Kantonsbudgets. Bescheiden.»
10. Zusammenfassung
Diese Initiative gibt der Obwaldner Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Artikel folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell. Der zweite Artikel schützt insbesondere den Wolf am Pilatus, den Luchs im Engelbergertal und den Steinadler in den Obwaldner Alpen. Die ähnliche Fläche wie Genf, die dünne Besiedlung und die bescheidenen absoluten Kosten machen Obwalden zu einem geeigneten Kanton für den Systemwechsel.
Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»
[Name 1], [Name 2], [Name 3] …
(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Obwalden)
Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]
Anhang: Weiterführende Dokumentation
Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974.
Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation.
Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz – Laufend aktualisierte Übersicht.
Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Obwalden: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton OW
Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd
Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf
Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere
Nationalparks und Schutzgebiete: wildbeimwild.com/category/nationalpark
Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet
Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen
Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt
Hinweis zum Verfahren
Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons Obwalden zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 500 gültige Unterschriften erforderlich. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Abstimmungsgesetz.
Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten
Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Obwalden Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026
Zusammenfassung
Obwalden ist der Pilatus-Kanton der Serie. Der Wolf am Pilatus 2023/2024 hat die Debatte in der gesamten Zentralschweiz polarisiert. Das Engelbergertal ist ein einzigartiger Lebensraum. 500 Unterschriften bei 38’000 Einwohnern sind machbar. Die absoluten Kosten sind mit 250’000 bis 500’000 Franken bescheiden. Die ähnliche Fläche wie Genf (491 vs. 282 km²) macht den Grössenvergleich überzeugend.
1. Warum ausgerechnet Obwalden?
Wolf am Pilatus. Nationale Schlagzeilen 2023/2024. Artenschutz-Paragraph ist die direkte Antwort.
Engelbergertal. Einzigartiger Lebensraum. Steinbock, Gämse, Steinadler, Luchs.
500 Unterschriften bei 38’000 Einwohnern. 2.6 Prozent. Machbar.
Ähnliche Fläche wie Genf. 491 km² vs. 282 km². Grössenvergleich überzeugend.
Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge.
Absolute Kosten bescheiden. 250’000 bis 500’000 Franken.
2. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen
Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz».
Wolf am Pilatus als Mobilisierungsthema. Emotionaler Anker.
Absolute Kosten statt Pro-Kopf. 150’000–350’000 Franken ist überzeugender als Pro-Kopf-Zahlen.
3. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten
Gegenargument 1: «Obwalden ist zu klein und zu alpin»
Kommunikative Kurzformel: «Obwalden ist halb so gross wie Genf. Dünner besiedelt, weniger Konflikte.»
Gegenargument 2: «Der Wolf am Pilatus zeigt, dass wir abschiessen müssen»
Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf am Pilatus braucht professionelles Management, nicht reflexartige Abschüsse.»
Gegenargument 3: «Die Kosten sind zu hoch»
Kommunikative Kurzformel: «250’000 bis 500’000 Franken. 0.1 bis 0.2 Prozent des Kantonsbudgets. Bescheiden.»
4. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften
«Der Wolf am Pilatus braucht professionelles Management.» Emotionaler Anker für Obwalden.
«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» 90 Prozent Zustimmung.
«Professionell statt Hobby.» Fachpersonen statt Freizeitschützen.
5. Zeitplan und nächste Schritte
| Phase | Inhalt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Komiteebildung & Textvorprüfung | Juristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder mit OW-Wohnsitz | Monat 1–3 |
| Einreichung zur Vorprüfung | Staatskanzlei Obwalden | Monat 3–4 |
| Veröffentlichung & Sammelstart | Ziel: 1’250+ Unterschriften als Puffer | Monat 4 |
| Parteienkontakte & Koalitionsaufbau | SP, Grüne; Pro Natura; BirdLife; Engelberg-Tourismus als Partner | Monat 1–10 |
| Einreichung der Unterschriften | Staatskanzlei, amtliche Überprüfung | Nach Sammelfrist |
| Kantonsratsdebatte | Parlamentarische Verankerung; Medienarbeit | Folgemonate |
| Abstimmungskampagne | Pilatus-Wolf, Engelbergertal, absolute Kosten | Vor Abstimmung |
6. Kampagnenmaterial
- Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium.
- Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Obwalden als Hintergrundmaterial.
- Lokale Medien: Obwaldner Zeitung, Obwaldner Volksfreund, Tele 1.
- Infografik: Wolf am Pilatus als Leitmotiv. Engelbergertal. Grössenvergleich OW vs. GE. Absolute Kosten.
7. Weiterführende Quellen
- Genfer Jagdverbot im Detail
- Wissenschaftliche Studien
- Jagd in der Schweiz
- Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Obwalden
- Jagdmythen-Faktencheck
- Wolfspolitik
- Beutegreifer
- Nationalparks und Schutzgebiete
- Eidgenössische Jagdstatistik (BAFU)
- Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt
Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Obwalden angepasst werden.
Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby
Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →
