Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz: Systematische Straflosigkeit und die Grenzen der Selbstkontrolle
Wilderei gilt in der Schweiz offiziell als Randproblem. Kantonale Jagdinspektorate sprechen von «wenigen Einzelfällen», Jagdverbände betonen die Gesetzestreue ihrer Mitglieder, und nationale Statistiken existieren schlicht nicht. Dieses Dossier zeigt, warum diese Darstellung der Realität nicht standhält: Wissenschaftliche Studien, Gerichtsverfahren und investigative Recherchen dokumentieren ein strukturelles Problem, das weit über klassische Wilderei hinausgeht und die Glaubwürdigkeit des gesamten Hobby-Jagdsystems infrage stellt.
Das Dossier stützt sich auf Daten der Stiftung KORA, Gerichtsurteile, kantonale Jagdstatistiken, Recherchen von Pro Natura und Medienberichte. Es dokumentiert Formen der Jagdkriminalität, beleuchtet die strukturellen Schwächen bei Kontrolle und Strafverfolgung und zeigt, warum Beutegreifer wie Luchs und Wolf besonders betroffen sind. Wer tiefer einsteigen möchte, findet im Einstieg in die Jagdkritik die Grundlage für die breitere Argumentation.
Was dich hier erwartet
- Wie gross ist das Problem? Warum es keine nationalen Statistiken gibt und was die wenigen verfügbaren Zahlen verraten.
- Formen der Jagdkriminalität: Von Schlingenfallen über illegale Abschüsse bis zur Vergiftung geschützter Arten.
- Wer kontrolliert die Hobby-Jägerschaft? Warum Jagdaufsicht und Wildhut strukturell überfordert oder befangen sind.
- Strafverfolgung: Warum Verfahren eingestellt werden und welche Strafen drohen.
- Kantone im Fokus: Wallis, Schwyz und Graubünden als Brennpunkte.
- Beutegreifer als Hauptopfer: Warum Luchs, Wolf und Greifvögel systematisch verfolgt werden.
- Das Genfer Modell als Gegenbeispiel: Professionelle Wildhut statt Selbstkontrolle.
- Was sich ändern müsste: Konkrete politische Forderungen.
- Argumentarium: Antworten auf die häufigsten Gegenargumente.
Wie gross ist das Problem?
Die Schweiz führt keine nationale Statistik zur Wilderei. Das ist keine technische Lücke, sondern ein strukturelles Versagen. Während Deutschland jährlich Jagdwilderei-Fälle in der Kriminalstatistik erfasst (2020: 1’080 Fälle), gibt es in der Schweiz weder beim Bund noch bei den Kantonen eine systematische Erhebung. Die kantonalen Jagdinspektorate haben, wie Recherchen der Tierwelt und von SRF belegen, schlicht keine Zahlen. Oder sie wollen keine herausgeben.
Die wenigen verfügbaren Datenpunkte zeichnen dennoch ein Bild: Der Bündner Jagdinspektor schätzte 10 bis 20 Fälle pro Jahr allein im Kanton Graubünden. Die Walliser Dienststelle für Jagd registriert jährlich 5 bis 10 Fälle. Die Staatsanwaltschaft Aargau meldete für den Zeitraum 2005 bis 2015 insgesamt 31 Verurteilungen wegen Vergehen und 41 wegen Übertretungen gemäss Jagdgesetz. Der Kanton Bern listete für 2021 insgesamt 42 Straftaten gegen das Jagdgesetz. Die Kantonspolizei Zürich rapportierte zwischen 2010 und 2016 elf Straftaten, wobei nur in einem einzigen Fall eine Täterin oder ein Täter ermittelt werden konnte.
Diese Zahlen sind Mindestgrössen. Heinrich Haller, ehemaliger Direktor des Schweizerischen Nationalparks, dokumentierte allein für das Engadin, das Münstertal und das angrenzende Ausland mehrere Hundert belegte Wilderefälle seit 1910. Im Nationalpark selbst wurden seit 1910 mindestens 77 gewilderte Tiere festgestellt: 34 Gämsen, 28 Rothirsche, 9 Alpensteinböcke, 3 Rehe und 3 Steinadler.
Bündner Staatsanwalt Claudio Riedi erklärte die fehlenden Zahlen damit, dass Wildereiverfahren häufig mit anderen Delikten zusammengefasst würden und deshalb in der Statistik nicht als Wilderei erschienen. Was als Erklärung gemeint ist, beschreibt in Wahrheit das Problem: Ein Delikt, das statistisch nicht existiert, kann politisch nicht adressiert werden.
Formen der Jagdkriminalität
Jagdkriminalität in der Schweiz ist vielfältiger als das klassische Bild des nächtlichen Wilderers. Die dokumentierten Formen umfassen:
Illegale Abschüsse jagdbarer Arten: Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, die ausserhalb der Jagdzeit, ohne Bewilligung, in fremden Revieren oder über die zugeteilte Quote hinaus schiessen. Im Prättigau klärte die Kantonspolizei Graubünden 2021 zehn Fälle auf, in denen ein einheimischer Hobby-Jäger seit 2014 regelmässig Gams- und Rehböcke sowie nicht jagdbare Kronenhirsche ausserhalb der Jagdzeit erlegt hatte.
Gezielte Tötung geschützter Arten: Die Tötung von Luchs, Wolf, Steinadler oder Greifvögeln ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vergehen, das von Amtes wegen verfolgt wird (Art. 17 JSG). Dennoch belegen KORA-Daten, Medienberichte und Gerichtsurteile eine Vielzahl von Fällen. Seit 1999 wurden in der Schweiz mindestens 13 Wölfe nachweislich gewildert, die Dunkelziffer ist laut Fachleuten erheblich höher. Beim Luchs ist der illegale Abschuss gemäss WWF Schweiz die zweithäufigste Todesursache.
Schlingenfallen und Vergiftung: In den Walliser Voralpen entdeckte das Forschungsteam um Prof. Raphaël Arlettaz (Universität Bern) 2016 ein System von 17 Luchsfallen, davon drei noch aktiv, strategisch am einzigen Migrationskorridor ins Wallis platziert. Im Kanton Freiburg wurde Grossrat und Hobby-Jäger Roger Schuwey verurteilt, nachdem er vergiftete Köder ausgelegt hatte.
Verwechslungsabschüsse und Fahrlässigkeit: Die «schwarze Liste» dokumentierter Fälle umfasst einen Hobby-Jäger, der einen Kater erschoss, weil er ihn für einen Fuchs hielt, einen anderen, der ein Island-Pony statt eines Wildschweins tötete, und Hobby-Jäger, die vier Rehe in einem Naturschutzgebiet in Bilten erlegten. Der Schweizer Tierschutz STS kam in einer Untersuchung zum Schluss, dass die Hobby-Jägerschaft zu den schlechtesten Schützen gehört.
Organisierte Wilderei: Im Kanton Jura wilderten vier Hobby-Jäger, darunter ein Hilfswildhüter, zwischen 2002 und 2006 insgesamt 138 Rehe, 36 Hasen, 12 Wildschweine und 11 Gämsen. Im Puschlav wurden 2021 drei Männer überführt, die innert einem Jahr drei Hirsche und einen geschützten Mäusebussard illegal getötet hatten.
Mehr dazu: Die schwarze Liste von Jagd Schweiz und Dossier Jagdunfälle in der Schweiz
Wer kontrolliert die Hobby-Jägerschaft?
Die Kontrolle der Hobby-Jagd in der Schweiz ist strukturell befangen. In den meisten Kantonen sind es die Jagdverwaltungen selbst, also Behörden, die institutionell mit der Hobby-Jägerschaft verflochten sind, die Verstösse ahnden oder eben nicht ahnden sollen. Die Wildhut, die im Feld kontrolliert, ist personell unterbesetzt: In vielen Kantonen kommen auf Hunderte von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern nur wenige Wildhüterinnen und Wildhüter.
Verschränkungen zwischen Jagdaufsicht und Hobby-Jägerschaft sind keine Ausnahme, sondern die Regel. Im Kanton Jura war einer der verurteilten Wilderer ein Hilfswildhüter. In Graubünden war ein als Wilderer überführter Mann zugleich Polizist im Nachbardorf. Im Wallis zitierten RTS-Recherchen einen anonymen Angestellten der kantonalen Dienststelle für Jagd mit den Worten, früher habe im Amt die Parole gegolten, ein «guter Luchs» sei «ein toter Luchs». Derselbe Angestellte räumte ein, selbst einen Luchs geschossen zu haben.
Neun Kantone verweigerten dem Schweizer Tierschutz STS die Herausgabe von Daten zu Fehlabschüssen, trotz Hinweis auf das Öffentlichkeitsgesetz. Diese Verweigerungshaltung ist kein Zeichen für Transparenz, sondern für ein System, das Selbstkontrolle über öffentliche Rechenschaftspflicht stellt.
Mehr dazu: Dossier: Hobby-Jäger-Lobby in der Schweiz und Argumentarium für professionelle Wildhüter
Strafverfolgung: Warum Verfahren eingestellt werden
Das Schweizer Jagdgesetz (JSG) unterscheidet zwischen Vergehen (Art. 17: Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe) und Übertretungen (Art. 18: Busse bis 20’000 Franken). In der Praxis fallen die Strafen jedoch regelmässig am unteren Ende der Skala aus. Der Hobby-Jäger, der 1976 in Seewis einen Steinadler abschoss, bezahlte 250 Franken Busse. Ein Walliser ohne Jagd- oder Waffenschein, der mehrfach aus dem Auto auf Hirsche schoss und sein Treiben filmte, erhielt vom Bezirksgericht Entremont zwölf Monate Freiheitsstrafe und 800 Franken Busse, eine der härtesten Strafen der letzten Jahre.
Die Hauptprobleme bei der Strafverfolgung sind: Wilderei findet in abgelegenen Gebieten statt, Zeuginnen und Zeugen gibt es kaum, die Beweislage ist dünn, und tote Tiere werden oft nicht gefunden oder nicht untersucht. Im Wallis liefen Ermittlungen nach Meldungen von Wanderern über gefundene Fallen jahrelang ins Leere, weil die Polizei die Fallen bei späteren Kontrollen nicht mehr finden konnte. Erst die Forschungsarbeit der Universität Bern, die DNA-Spuren auf den Schlingenfallen sicherte, führte zu einer Verurteilung.
Ein weiteres Problem ist die Verjährung. Übertretungen verjähren nach drei Jahren, Vergehen nach sieben bis zehn Jahren. Angesichts der schwierigen Beweislage reichen diese Fristen häufig nicht aus. Dazu kommt: Wenn ein Hobby-Jäger verurteilt wird, verliert er in vielen Kantonen nicht automatisch sein Jagdpatent. Die Entzugsregelungen sind kantonal unterschiedlich und oft zahnlos.
Kantone im Fokus
Wallis: Systemisches Wegschauen
Der Kanton Wallis ist der am besten dokumentierte Brennpunkt der Schweizer Jagdkriminalität. Von den 13 seit 1999 nachweislich gewilderten Wölfen entfielen sieben auf das Wallis. Die Studie von Prof. Raphaël Arlettaz (Universität Bern) zeigte 2020, dass die auffällig tiefen Luchsbestände im Wallis nur durch Wilderei erklärbar sind. Sein Team fand 17 Schlingenfallen am einzigen Luchs-Migrationskorridor. Die DNA auf den Fallen führte zu einem Hobby-Jäger, der bereits 1995 neben zwei toten Luchsen fotografiert worden war, damals aber freigesprochen wurde.
Arlettaz sprach von einem «systemischen Problem» in den Walliser Amtsstuben und einer «Kultur des Schweigens». Der ehemalige Walliser Regierungspräsident Jean-René Tornay hatte öffentlich die Formel «sehen, schiessen, schaufeln, schweigen» verwendet, ein Satz, der Gegenstand einer Strafanzeige wurde.
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Schwyz: Kopfgeld, Wilderei und Milieu-Loyalität
Der Kanton Schwyz wurde in einer Analyse als «Eldorado für Jagdverbrechen» bezeichnet. Dokumentierte Fälle umfassen Schlingenwilderei bei Pfäffikon, verbotene Jagdmittel wie Drahtschlingen und ein Kopfgeldsystem, bei dem Entschädigungen für gerissene Nutztiere de facto als Prämien auf Wölfe wirken. Die Strafverfolgungsquote bei Jagddelikten ist tief, die Verbindungen zwischen Hobby-Jägerschaft, Jagdbehörden und lokaler Politik eng.
Mehr dazu: Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schwyz
Graubünden: Dunkelziffer und Grenzregion
Graubünden ist der Kanton mit den meisten Abschüssen und einer geschätzten Dunkelziffer von 10 bis 20 Wilderefällen pro Jahr. Die Nähe zu Italien und Österreich begünstigt grenzüberschreitende Wilderei. Im Puschlav wurde 2021 ein gewilderter Wolf gefunden, im Prättigau deckte die Polizei eine jahrelange Wildereiserie auf. Die Staatsanwaltschaft gibt 2 bis 3 Fälle pro Jahr an, die bis zur Anklage kommen, was auf eine hohe Dunkelziffer schliessen lässt.
Beutegreifer als Hauptopfer
Beutegreifer wie Luchs, Wolf und Greifvögel sind überproportional von Wilderei betroffen, und zwar nicht, weil sie zufällig ins Fadenkreuz geraten, sondern weil sie gezielt eliminiert werden. Die Motivation unterscheidet sich grundlegend von der klassischen Wilderei: Es geht nicht um das einzelne erlegte Tier, sondern um die Beseitigung eines Konkurrenten, der bei der Hobby-Jagd oder der Kleinviehzucht im Wege steht. Pro Natura sprach in einer Dokumentation von einer «zweiten Ausrottung» des Luchses in der Schweiz.
Die Stiftung KORA bestätigt: Die häufigste bekannte Todesursache für Wölfe in der Schweiz ist der bewilligte Abschuss, gefolgt von Verkehrsunfällen und illegalen Abschüssen. Beim Luchs ist der illegale Abschuss gemäss WWF die zweithäufigste Todesursache. Besonders alarmierend: Forschende der Stiftung KORA dokumentierten mehrere Fälle «verstummter Sender» bei besenderten Luchsen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf illegale Tötungen zurückzuführen sind. Ohne die Radiotelemetrie wären viele dieser Fälle nie entdeckt worden.
Auch Greifvögel sind betroffen. Im Schweizerischen Nationalpark wurden seit 1910 drei Steinadler als Wildererbeute dokumentiert. Vergiftungsfälle, bei denen Greifvögel über präparierte Köder getötet wurden, sind aus mehreren Kantonen bekannt. Die Vogelwarte Sempach mahnt seit Jahren, dass die Dunkelziffer bei der Verfolgung von Greifvögeln hoch ist.
Mehr dazu: Dossier: Der Wolf in Europa und Die Bedeutung des Luchses für den Erhalt der Artenvielfalt
Das Genfer Modell als Gegenbeispiel
Der Kanton Genf zeigt seit 1974, dass professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert. Die staatlichen Gardes de l’environnement sind ausgebildete Fachkräfte mit klarem Auftrag und öffentlicher Rechenschaftspflicht. Es gibt keine Personalunion zwischen Kontrollierenden und Kontrollierten, keine Jagdverbände, die ihre eigenen Mitglieder beaufsichtigen sollen, und keine Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, die als Hilfswildhüter in der Wildhut mitarbeiten.
Für die Frage der Jagdkriminalität ist Genf deshalb relevant, weil das Modell den strukturellen Interessenkonflikt beseitigt: Wer das Monopol über die Waffe im Wald hat, muss ausgebildet, kontrolliert und unabhängig sein. Im Patentjagdsystem der meisten Schweizer Kantone ist das nicht gegeben.
Mehr dazu: Abschaffung der Hobby-Jagd: Das Genfer Modell und Dossier: Jagdverbot Schweiz
Was sich ändern müsste
- Nationale Wilderei-Statistik: Der Bund muss eine einheitliche, öffentlich zugängliche Statistik zu Jagddelikten einführen. Ohne Datengrundlage gibt es keine evidenzbasierte Politik.
- Unabhängige Jagdaufsicht: Die Kontrolle der Hobby-Jagd darf nicht bei Stellen liegen, die institutionell mit der Hobby-Jägerschaft verflochten sind. Professionelle, unabhängige Wildhüter nach dem Genfer Modell sind die Lösung.
- Automatischer Patententzug: Bei Verurteilung wegen Jagddelikten muss das Jagdpatent zwingend entzogen werden, kantonal einheitlich und ohne Ermessensspielraum der Jagdbehörde.
- DNA-Datenbank für Wildtiere: Aufbau einer forensischen DNA-Datenbank für gewilderte Beutegreifer, analog zur Strafverfolgung bei anderen Delikten.
- Whistleblower-Schutz: Anonyme Meldesysteme für Wildereiverdacht, die nicht über die Jagdverwaltung laufen, sondern direkt bei der Staatsanwaltschaft.
- Höhere Strafen und längere Verjährungsfristen: Die aktuellen Bussen sind kein Abschreckungsmittel. Bei geschützten Arten sollte die Verjährungsfrist verlängert und der Strafrahmen erhöht werden.
Argumentarium
«Wilderei ist ein Randphänomen, es gibt nur wenige Einzelfälle.»
Diese Behauptung kann nicht belegt werden, weil es keine nationale Statistik gibt. Die wenigen verfügbaren kantonalen Daten zeigen zweistellige Fallzahlen pro Kanton und Jahr. Die Dunkelziffer ist laut Fachleuten wie Heinrich Haller, Prof. Arlettaz und dem WWF erheblich höher. Beim Luchs ist der illegale Abschuss die zweithäufigste Todesursache. Von «Einzelfällen» zu sprechen, ist angesichts dieser Datenlage unredlich.
«Die Hobby-Jägerschaft reguliert sich selbst und geht gegen schwarze Schafe vor.»
Die dokumentierten Fälle zeigen das Gegenteil. Im Wallis herrschte laut unabhängigen Recherchen eine Kultur des Wegschauens. Im Kanton Jura war ein Hilfswildhüter selbst an organisierter Wilderei beteiligt. In Graubünden war ein Wilderer zugleich Polizist. Selbstregulierung funktioniert nicht, wenn die Kontrollierenden und die Kontrollierten demselben Milieu angehören.
«Beutegreifer werden nicht gezielt verfolgt, das sind tragische Verwechslungen.»
Die Studie von Prof. Arlettaz dokumentiert ein System von 17 strategisch platzierten Schlingenfallen am einzigen Luchs-Migrationskorridor ins Wallis. Das ist keine Verwechslung, sondern geplante Eliminierung. Pro Natura sprach von einer drohenden «zweiten Ausrottung» des Luchses. Die KORA-Daten zu «verstummten Sendern» bei besenderten Luchsen erhärten den Verdacht systematischer Verfolgung.
«Die Strafen sind angemessen, das Jagdgesetz reicht aus.»
250 Franken Busse für einen gewilderten Steinadler. Verjährung nach drei Jahren bei Übertretungen. Kein automatischer Patententzug. Die aktuelle Praxis zeigt: Das Strafmass hat keine abschreckende Wirkung. Wer wildert, muss im schlimmsten Fall mit einer Busse rechnen, die tiefer liegt als eine Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn.
«Im Kanton Genf gibt es auch Wilderei, also nützt das Jagdverbot nichts.»
Niemand behauptet, dass ein Jagdverbot Wilderei vollständig verhindert. Was Genf zeigt, ist, dass ein System ohne strukturelle Interessenkonflikte Wilderei wirksamer bekämpfen kann. Professionelle Wildhüter haben keinen persönlichen Anreiz, Beutegreifer zu eliminieren. Sie kontrollieren und werden kontrolliert, unabhängig von Jagdverbänden und lokaler Hobby-Jagd-Politik.
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Quellen: Stiftung KORA (Verlustdaten Wolf und Luchs), WWF Schweiz (Position Jagd und Trophäenjagd), Pro Natura (Dokumentation «Wer tötet den Luchs?»), Prof. Raphaël Arlettaz, Universität Bern (Studie Luchswilderei Wallis, 2020), Heinrich Haller (Wilderei im Nationalpark und Engadin), Tierwelt (Recherche «Dringend gesucht: Zahlen zur Wilderei», 2016), SRF («Wilderei in der Schweiz: Der Reiz der illegalen Trophäenjagd», 2021), Schweizer Tierschutz STS (Untersuchung Fehlabschüsse), Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (JSG, Art. 17 und 18), kantonale Jagdstatistiken (AG, BE, VS, GR, ZH).
