Kantonale Volksinitiative – Kanton Graubünden
«Für professionellen Wildtierschutz»
Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs
Gestützt auf Art. 12 der Verfassung des Kantons Graubünden vom 18. Mai 2003 und auf das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden
Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]
Initiativtext
Die unterzeichnenden, im Kanton Graubünden stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:
Die Verfassung des Kantons Graubünden vom 18. Mai 2003 wird um folgende Artikel ergänzt:
Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz
1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Graubünden untersagt.
2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.
3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.
4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.
5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.
6 Das Nähere regelt das Gesetz.
Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.
2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.
3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.
4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.
Übergangsbestimmung
1 Die Regierung erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.
2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.
3 Die Regierung stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Im Kanton Graubünden, dem flächenmässig grössten Kanton der Schweiz mit rund 200’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 7’105 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).
Die Hobby-Jagd wird in Graubünden als Patentjagd organisiert. Die Bündner Hochjagd und die Bündner Niederjagd sind tief in der kantonalen Kultur verankert. Doch kulturelle Tradition legitimiert keine Tierquälerei. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Graubünden ist der Kanton, in dem die Rückkehr der Beutegreifer in die Schweiz begann: 2012 wurde am Calanda oberhalb von Chur das erste Wolfsrudel der modernen Schweiz bestätigt. Seither sind weitere Rudel dazugekommen. Der Bär M13 wurde 2013 in Graubünden abgeschossen. Der Luchs ist seit Jahrzehnten heimisch. Der Steinadler brütet im ganzen Kanton. Der Bartgeier ist im Engadin präsent. Mit dem Schweizerischen Nationalpark im Engadin beherbergt Graubünden das älteste und grösste Schutzgebiet der Schweiz, in dem seit über 100 Jahren nicht gejagt wird (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Der Kanton Graubünden hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene. Als grösster Kanton der Schweiz hätte dieses Zeichen eine Wirkung, die die gesamte nationale Debatte verändern würde.
2. Das Vorbild: Kanton Genf
Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.
Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:
– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.
– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.
– 2005 sprachen sich 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.
– Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal, 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.
Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.
Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).
Graubünden hat mit dem Schweizerischen Nationalpark seit 1914 ein eigenes Referenzbeispiel: Im Nationalpark wird seit über 100 Jahren nicht gejagt. Die Wildtierpopulationen regulieren sich selbstständig. Der Nationalpark beweist, dass natürliche Selbstregulation auch im Hochgebirge funktioniert (vgl. wildbeimwild.com zu Nationalparks und Schutzgebieten).
3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd
Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:
Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind.
Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.
Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Der Schweizerische Nationalpark beweist seit über 100 Jahren: Wildtierpopulationen regulieren sich im Hochgebirge selbstständig. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien bestätigt dieses Prinzip.
4. Warum Graubünden?
Der Kanton Graubünden eignet sich aus mehreren Gründen für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:
Grösster Kanton der Schweiz. Graubünden ist mit 7’105 km² flächenmässig der grösste Kanton der Schweiz. Ein Erfolg hier würde die gesamte nationale Debatte verändern. Wenn professionelles Wildtiermanagement in Graubünden funktioniert, funktioniert es überall.
Schweizerischer Nationalpark: 100 Jahre Beweis. Der Schweizerische Nationalpark im Engadin beweist seit 1914, dass Wildtierpopulationen sich im Hochgebirge ohne Hobby-Jagd selbstständig regulieren. Der Nationalpark ist das Bündner Genfer Modell. Kein anderer Kanton hat ein so starkes eigenes Referenzbeispiel (vgl. wildbeimwild.com zu Nationalparks und Schutzgebieten). Im Schweizerischen Nationalpark im Engadin wird seit 1914, seit über 100 Jahren, nicht gejagt. Der Gämsenbestand ist seit 1920 konstant bei rund 1’350 Tieren. Der Fuchs wird nicht bejagt, die Beutetiere wurden nicht ausgerottet, die Artenvielfalt hat sich verdoppelt. Gleichzeitig dokumentieren die Zahlen der kantonalen Jagdverwaltung, was die Hobby-Jagd im restlichen Kanton anrichtet: Zwischen 2012 und 2016 wurden jährlich über 1’000 Anzeigen und Bussen gegen Hobby-Jäger ausgesprochen. 2015 mussten die Wildhüter 1’232 Nachsuchen durchführen, die Erfolgsquote lag bei nur 57 Prozent. In fünf Jahren wurden rund 3’836 Tiere lediglich angeschossen (vgl. Dossier Jagdunfälle).
Calanda-Wolfsrudel: Wiege der Schweizer Wolfsrudel. Am Calanda oberhalb von Chur wurde 2012 das erste Wolfsrudel der modernen Schweiz bestätigt. Graubünden ist die Wiege der Wolfsrückkehr. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Abschüsse (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Bär in Graubünden. Graubünden ist der einzige Kanton, in dem Bären regelmässig dokumentiert wurden (Bär M13 wurde 2013 abgeschossen). Die «insbesondere»-Formulierung im zweiten Artikel schützt den Bären bei seiner Rückkehr (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).
Dreisprachigkeit. Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton der Schweiz (Deutsch, Rätoromanisch, Italienisch). Die Initiative muss in drei Sprachen kommuniziert werden.
4’000 Unterschriften. Bei 200’000 Einwohnern sind 4’000 Unterschriften 2.00 Prozent der Bevölkerung. In Chur, Davos, St. Moritz, Ilanz, Landquart und Thusis lässt sich sammeln (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.
Tourismuskanton. Davos, St. Moritz, Lenzerheide, Arosa, Flims/Laax: Graubünden ist einer der wichtigsten Tourismuskantone der Schweiz. Professioneller Wildtierschutz und die Koexistenz mit Beutegreifern sind ein Argument für nachhaltigen Tourismus.
5. Zum Initiativtext
Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd
Das Verbot der Patentjagd durch Privatpersonen entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz ist unbestritten: Art. 3 Abs. 1 JSG. Die drei Jagdsysteme sind gleichwertig. Genf seit 1974 bundesrechtskonform. Die Bündner Hochjagd und die Bündner Niederjagd sind kulturelle Traditionen, aber kulturelle Tradition legitimiert weder Tierquälerei noch ein ökologisch veraltetes System.
Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement
Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren. Im Schweizerischen Nationalpark seit über 100 Jahren.
Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio
Ein Abschuss ist die Ausnahme, nicht die Regel. Passive Massnahmen haben Vorrang.
Absatz 4 – Wildtierkommission
Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie verhindert, dass die Regierung eigenständig Ausnahmen bewilligt. Die Abschüsse des Bären M13 und zahlreicher Wölfe zeigen, wie schnell politischer Druck zu Tötungsverfügungen führt (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten).
Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz
Die Förderung der Koexistenz umfasst in Graubünden insbesondere die Erweiterung des Nationalpark-Prinzips auf den gesamten Kanton, die Vernetzung der alpinen Lebensräume, den professionellen Herdenschutz und die Aufklärung der Bevölkerung und der Touristinnen und Touristen (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Übergangsbestimmungen
Die Frist von zwei Jahren gibt der Regierung genügend Zeit. Das bestehende Amt für Jagd und Fischerei (AJF) kann als institutionelle Basis dienen. Das AJF beschäftigt bereits professionelle Wildhüter.
6. Zum zweiten Artikel: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
Der zweite Artikel ist für Graubünden von höchster Relevanz. Das Calanda-Wolfsrudel war 2012 das erste der modernen Schweiz. Der Bär M13 wurde 2013 abgeschossen. Der Luchs ist heimisch. Der Steinadler und der Bartgeier brüten im Kanton. Graubünden beherbergt den Schweizerischen Nationalpark. Die «insbesondere»-Formulierung schützt auch künftige Rückkehrer, insbesondere den Bären und den Fischotter (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Graubünden
Das Genfer Referenzbudget
In Genf belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich.
Konservative Hochrechnung für Graubünden
Für Graubünden mit 7’105 km² Fläche und rund 200’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung. Diese rechnet grosszügig und berücksichtigt alpine Zusatzkosten, die Rothirsch-Problematik und den Herdenschutz-Aufbau:
Personalkosten: 1’800’000 bis 2’800’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 15 bis 20 Vollzeitstellen. Graubünden ist fünfundzwanzigmal grösser als Genf und topographisch extrem anspruchsvoll: Hochgebirge, abgelegene Seitentäler, grossflächige Alpwirtschaft. Das bestehende Amt für Jagd und Fischerei (AJF) beschäftigt bereits professionelle Wildhüter, deren Stellen teilweise umgewidmet werden können. Die höhere Stellenzahl berücksichtigt das Rothirsch-Übergangsmanagement.
Sachkosten: 400’000 bis 700’000 Franken jährlich. Im Hochgebirge sind die Sachkosten höher als im Flachland: Geländefahrzeuge, alpine Ausrüstung, Herdenschutzmaterial, Monitoring-Infrastruktur (Fotofallen, GPS-Sender, Drohnen), bauliche Schutzmassnahmen und Öffentlichkeitsarbeit in drei Sprachen.
Schadensvergütung: 300’000 bis 600’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wolfsrissschäden an Nutztieren, Verbissschäden im Schutzwald und allfällige Bärenschäden. Die höhere Schätzung berücksichtigt die Wolfspräsenz im ganzen Kanton.
Herdenschutz-Startinvestition: 800’000 bis 1’500’000 Franken. In den ersten drei bis fünf Jahren nach dem Systemwechsel braucht es eine einmalige Startinvestition in die Herdenschutz-Infrastruktur für das gesamte Bündner Alpgebiet: Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche, Ausbildung von Hirten. Diese Investition ist nicht wiederkehrend und wird über drei bis fünf Jahre amortisiert.
Gesamtkosten: 2’500’000 bis 4’100’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 12.50 bis 20.50 Franken pro Einwohner und Jahr.
Rothirsch-Übergangsmanagement
Graubünden hat die grössten Rothirschbestände der Schweiz. Trotz tausender Hobby-Jäger und jährlicher Hochjagd werden die Bestände nicht nachhaltig reduziert – im Gegenteil: Die Hobby-Jagd produziert durch kompensatorische Reproduktion mehr Geburten, als sie Tiere entnimmt. Die wissenschaftliche Literatur belegt diesen Effekt eindeutig: Hoher Jagddruck führt zu früherer Geschlechtsreife, grösseren Würfen und höherer Überlebensrate der Jungtiere. Nach dem Systemwechsel braucht es in den ersten drei bis fünf Jahren ein gezieltes Rothirsch-Übergangsmanagement durch professionelle Fachpersonen, die den Bestand wissenschaftsbasiert und selektiv regulieren – nicht flächig und saisonal wie die Hobby-Jagd. Die höheren Stellenzahlen tragen diesem Übergangsmanagement Rechnung. Der Schweizerische Nationalpark beweist seit über 100 Jahren, dass Wildtierpopulationen sich auch im Hochgebirge ohne Hobby-Jagd regulieren. Die professionelle Wildhut wird dieses Prinzip auf den gesamten Kanton ausweiten (vgl. Studien auf wildbeimwild.com).
Einsparungen und Gegenfinanzierung
Dem stehen erhebliche Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung für tausende Patente (Graubünden hat eine der grössten Hobby-Jägerschaften der Schweiz), keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Dazu kommen die enormen Kosten für die Wolfsabschüsse: Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken (Helikoptereinsätze, Koordination, juristische Verfahren). Bei Dutzenden von Abschüssen pro Jahr summiert sich das auf Hunderttausende.
Wegfallende Einnahmen
Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 4 bis 5 Millionen Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).
Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).
Die Nettomehrkosten dürften bei 1’500’000 bis 3’000’000 Franken jährlich liegen, was rund 7.50 bis 15.00 Franken pro Einwohner entspricht. In einem extrem grossen, alpinen Kanton mit nur 200’000 Einwohnern sind die Pro-Kopf-Kosten naturbedingt höher als in bevölkerungsreichen Kantonen. Aber selbst grosszügig gerechnet: Das sind weniger als 0.15 Prozent des kantonalen Budgets von rund 2.8 Milliarden Franken (Staatsrechnung 2024, EFV). Oder anders ausgedrückt: weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr – für professionellen Wildtierschutz im grössten Kanton der Schweiz (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).
8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht
Erster Artikel: Abschaffung der Hobby-Jagd
Bundesrechtskonform. Art. 3 Abs. 1 JSG. Drei gleichwertige Jagdsysteme. Genf seit 1974 unbeanstandet.
Zweiter Artikel: Schutz geschützter Arten
Art. 7a JSG ermöglicht die präventive Regulierung, verpflichtet aber nicht dazu. Der Verzicht verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.
Einheit der Materie
Gewahrt, da sich sämtliche Bestimmungen auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.
9. Vorwegnahme absehbarer Einwände
«Graubünden ist fünfundzwanzigmal grösser als Genf – das Genfer Modell funktioniert hier nicht»
Die Fakten: Graubünden hat mit dem Schweizerischen Nationalpark ein eigenes Referenzbeispiel: Seit über 100 Jahren keine Hobby-Jagd, stabile Wildtierpopulationen. Was im Nationalpark funktioniert, funktioniert auch ausserhalb. Die Besiedlung ist auf die Täler konzentriert. Der grösste Teil der Fläche ist Hochgebirge ohne permanente Besiedlung. Die absoluten Kosten (1’500’000 bis 3’000’000 Franken) sind weniger als 0.15 Prozent des Kantonsbudgets (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden).
Kommunikative Kurzformel: «Der Schweizerische Nationalpark beweist es seit 100 Jahren: Keine Hobby-Jagd, stabile Populationen. Was im Nationalpark funktioniert, funktioniert auch ausserhalb.»
«Die Bündner Jagd ist Tradition»
Die Fakten: Tradition legitimiert keine Tierquälerei. Die Stierkämpfe in Spanien sind auch Tradition. Die Frage ist nicht, ob etwas Tradition hat, sondern ob es ökologisch und ethisch vertretbar ist. Der Schweizerische Nationalpark hat eine längere Tradition als die Bündner Patentjagd in ihrer heutigen Form und beweist, dass Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert.
Kommunikative Kurzformel: «Tradition legitimiert keine Tierquälerei. Der Nationalpark hat eine längere Tradition und beweist: Es geht auch ohne.»
«Die Kosten sind zu hoch»
Die Fakten: Selbst bei grosszügiger, konservativer Rechnung: 1’500’000 bis 3’000’000 Franken absolut. Weniger als 0.15 Prozent des Kantonsbudgets von rund 2.8 Milliarden Franken (Staatsrechnung 2024, EFV) Franken. Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Die Einsparungen bei der Patentverwaltung und den Wolfsabschüssen sind erheblich.
Kommunikative Kurzformel: «Weniger als 0.15 Prozent des Kantonsbudgets. Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr.»
10. Zusammenfassung
Diese Initiative gibt der Bündner Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Artikel folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell und dem seit über 100 Jahren bewährten Nationalpark-Prinzip. Der zweite Artikel schützt insbesondere den Wolf (Calanda), den Bären, den Luchs, den Steinadler und den Bartgeier. Als grösster Kanton der Schweiz und Wiege der Schweizer Wolfsrudel hätte ein Erfolg in Graubünden eine nationale Signalwirkung, die die gesamte Debatte verändern würde.
Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»
[Name 1], [Name 2], [Name 3] …
(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Graubünden)
Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]
Anhang: Weiterführende Dokumentation
Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot
Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien
Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz
Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton GR
Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd
Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf
Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere
Nationalparks und Schutzgebiete: wildbeimwild.com/category/nationalpark
Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet
Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen
Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt
Hinweis zum Verfahren
Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Standeskanzlei des Kantons Graubünden zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 4’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Sammelfrist beträgt 1 Jahr ab amtlicher Veröffentlichung im Kantonsamtsblatt. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden.
Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten
Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Graubünden Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026
Zusammenfassung
Graubünden ist der grösste Kanton der Schweiz und die Wiege der Schweizer Wolfsrudel (Calanda 2012). Kein anderer Kanton hat ein so starkes eigenes Referenzbeispiel: Der Schweizerische Nationalpark beweist seit über 100 Jahren, dass natürliche Selbstregulation im Hochgebirge funktioniert. 4’000 Unterschriften bei 200’000 Einwohnern sind machbar. Die absoluten Kosten (800’000–1’800’000 Franken) sind weniger als 0.15 Prozent des Kantonsbudgets. Ein Erfolg hier würde die gesamte nationale Debatte verändern.
1. Warum ausgerechnet Graubünden?
Grösster Kanton. 7’105 km². Nationale Signalwirkung.
Schweizerischer Nationalpark. 100 Jahre Beweis: Keine Hobby-Jagd, stabile Populationen.
Calanda-Wolfsrudel. Wiege der Schweizer Wolfsrudel (2012).
Bär. Einziger Kanton mit Bärennachweisen. Bär M13 abgeschossen 2013.
4’000 Unterschriften. 2.00 Prozent. Machbar.
Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge.
2. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen
Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz».
Nationalpark als Bündner Referenz. Statt nur auf Genf zu verweisen, verweist GR auf den eigenen Nationalpark: 100 Jahre Beweis im Hochgebirge.
Absolute Kosten. 800’000–1’800’000 Franken. Weniger als 0.1 Prozent des Kantonsbudgets.
Tradition-Argument offensiv entkräften. «Der Nationalpark hat eine längere Tradition als die Patentjagd in ihrer heutigen Form.»
3. Besondere Herausforderungen
Jagdkultur. Die Bündner Jagd ist kulturell stark verankert. Die Kampagne muss mit Fakten und dem Nationalpark-Argument arbeiten.
Dreisprachigkeit. Materialien auf Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch.
Grosse Fläche, dünne Besiedlung. Sammlung auf die Städte konzentrieren (Chur, Davos, St. Moritz).
4. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten
Gegenargument 1: «Graubünden ist zu gross»
Kommunikative Kurzformel: «Der Nationalpark beweist es seit 100 Jahren: Keine Hobby-Jagd, stabile Populationen. Was im Nationalpark funktioniert, funktioniert auch ausserhalb.»
Gegenargument 2: «Die Bündner Jagd ist Tradition»
Kommunikative Kurzformel: «Tradition legitimiert keine Tierquälerei. Der Nationalpark hat eine längere Tradition.»
Gegenargument 3: «Die Kosten sind zu hoch»
Kommunikative Kurzformel: «Weniger als 0.15 Prozent des Kantonsbudgets. Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr.»
5. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften
«Der Nationalpark beweist es seit 100 Jahren.» Das stärkste Bündner Argument.
«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» 90 Prozent Zustimmung.
«Professionell statt Hobby.» Fachpersonen statt Freizeitschützen.
6. Zeitplan und nächste Schritte
| Phase | Inhalt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Komiteebildung & Textvorprüfung | Juristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder mit GR-Wohnsitz aus allen drei Sprachregionen | Monat 1–4 |
| Einreichung zur Vorprüfung | Standeskanzlei Graubünden | Monat 4–5 |
| Veröffentlichung & Sammelstart | Ziel: 5’000+ Unterschriften als Puffer | Monat 5 |
| Parteienkontakte & Koalitionsaufbau | SP, Grüne, GLP; Pro Natura GR; BirdLife GR; WWF GR; Nationalpark-Verein | Monat 1–12 |
| Einreichung der Unterschriften | Standeskanzlei, amtliche Überprüfung | Nach Sammelfrist |
| Grossratsdebatte | Parlamentarische Verankerung; Medienarbeit | Folgemonate |
| Abstimmungskampagne | Nationalpark-Argument, Calanda-Wolf, Tradition offensiv entkräften | Vor Abstimmung |
7. Kampagnenmaterial
- Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium.
- Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden als Hintergrundmaterial.
- Lokale Medien: Südostschweiz, Bündner Zeitung, Engadiner Post, La Quotidiana, Tele Südostschweiz.
- Infografik: Schweizerischer Nationalpark als Leitmotiv («100 Jahre ohne Hobby-Jagd»). Calanda-Wolf. Kostenvergleich GR vs. GE.
- Dreisprachige Materialien (DE/RM/IT) für die jeweiligen Regionen.
8. Weiterführende Quellen
- Genfer Jagdverbot im Detail
- Wissenschaftliche Studien
- Jagd in der Schweiz
- Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden
- Jagdmythen-Faktencheck
- Wolfspolitik
- Beutegreifer
- Nationalparks und Schutzgebiete
- Eidgenössische Jagdstatistik (BAFU)
- Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt
Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Graubünden angepasst werden.
Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby
Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →
