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Kriminalität & Jagd

Gewaltsamer Übergriff auf Aktivistin bei Treibjagd

Hunt Watch verurteilt Einschüchterung, Drohungen und körperliche Gewalt.

Redaktion Wild beim Wild — 21. Dezember 2025

Am Morgen des 17.12.2025 kam es während einer Treibjagdbeobachtung im Gebiet Füllinsdorf und Arisdorf (BL) zu einem gewaltsamen Übergriff auf eine friedliche Hunt-Watch-Aktivistin.

Die Aktivistin befand sich alleine auf einem öffentlichen Waldweg und dokumentierte das Jagdgeschehen, als sie von einem an der Jagd beteiligten Treiber verbal angegangen wurde.

Was bisher dokumentiert ist

In der Folge kam es zu massiven Grenzüberschreitungen. Der Mann beschimpfte und bedrohte die Aktivistin und wurde zweimal körperlich übergriffig. Schliesslich packte er sie grob und warf sie gewaltsam zu Boden. Die Aktivistin verlor dabei kurzzeitig ihr Mobiltelefon. Der Vorfall wurde videografisch dokumentiert.

Eine weitere anwesende Treiberin beobachtete den Übergriff und intervenierte verbal, indem sie den Angreifer aufforderte, von der Aktivistin abzulassen.

Während des Vorfalls hielt der Mann einen stockartigen Gegenstand mit aufgesetzter Metallharke in der Hand. Zudem führte er an seinem Gürtel mutmasslich eine längere Stichwaffe mit sich. Diese Gegenstände wurden nicht aktiv eingesetzt. Der Vorfall wirft dennoch ernsthafte Fragen zur persönlichen Eignung dieser Person für die Teilnahme an Jagden und zum Umgang mit potenziell gefährlichen Gegenständen auf.

In einem Rechtsstaat ist es ein Grundprinzip, dass niemand sich selbst kontrolliert. Genau dieses Prinzip wird bei der Hobby-Jagd jedoch immer wieder aufgeweicht. Hobby-Jäger üben Tätigkeiten aus, bei denen Tiere getötet werden, Schusswaffen eingesetzt werden, und die in öffentlichen Räumen stattfinden. Das sind hochsensible Bereiche, die zwingend einer externen, neutralen Aufsicht unterliegen müssen. Kein Mensch würde akzeptieren, dass: Autofahrer ihre Verkehrsdelikte selbst beurteilen, Polizisten ohne externe Kontrolle ermitteln, Unternehmen ihre Umweltauflagen eigenständig überwachen. Warum soll ausgerechnet die Hobby-Jagd eine Ausnahme sein? Eine Kontrolle durch jagdnahe Stellen ist deshalb nicht neutral, sondern systembedingt befangen.

Brisant: mögliche Funktion der Täterschaft

Besonders brisant ist, dass es sich nach Recherchen von Hunt Watch bei der mutmasslichen Täterschaft um einen ausserkantonalen Jagdaufseher und Wildhüter handeln soll.

Für die rechtliche Einordnung ist entscheidend, ob eine Person tatsächlich amtlich bestellt ist und in welcher Funktion sie handelt. Bezeichnungen wie «Wildhüter» oder «Jagdaufseher» werden in der öffentlichen Kommunikation teils unscharf verwendet.

Rechtliche Einordnung in Kürze

Ein Wildhüter oder Jagdaufseher handelt hoheitlich nur im eigenen Kanton. In einem anderen Kanton hat er keine Amtsbefugnisse. Er darf dort weder Kontrollen durchführen noch Weisungen erteilen oder Zwang ausüben. Sobald eine Person ausserkantonal auftritt, gilt sie grundsätzlich als Privatperson.

Körperliche Gewalt, Drohungen oder Einschüchterung sind strafbar, auch im Jagdkontext, und können zudem zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Die Frage der persönlichen Eignung für ein Amt kann bei einem Gewaltvorfall zudem dienstrechtlich relevant werden.

Besonders heikel ist das Mitführen von Gegenständen mit Gewaltpotenzial: Stockartige Geräte, Harken, Messer oder Stichwaffen sind keine Jagdwaffen im engeren Sinn. Ihr Mitführen kann je nach Situation als Drohkulisse oder Gefährdung gewertet werden. In Kombination mit aggressivem Verhalten kann dies strafrechtlich relevant sein. Es ist inakzeptabel, dass sich die Hobby-Jägerschaft faktisch eigene Regeln setzt und sich selbst überwacht. Wer Waffen trägt, Tiere tötet und im öffentlichen Raum handelt, muss sich einer klaren, externen staatlichen Kontrolle unterstellen. Alles andere widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Strafanzeige eingereicht, Video den Behörden übergeben

Hunt Watch verurteilt diesen Übergriff in aller Deutlichkeit. Einschüchterung, Bedrohung und Gewalt gegen Menschen sind in keiner Situation akzeptabel und durch nichts zu rechtfertigen.

Die betroffene Aktivistin hat umgehend Strafanzeige bei der Polizei des Kantons Basel-Landschaft erstattet. Die Videoaufnahmen wurden den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Die Treibjagd wurde trotz des Vorfalls fortgesetzt. Hunt Watch war weiterhin mit einem Team vor Ort präsent.

Schutz der Betroffenen hat Priorität

In den Stunden nach dem Übergriff spitzte sich die Situation weiter zu. Die Aktivistin wurde mehrfach privat kontaktiert und massiv eingeschüchtert. Infolge dieser Bedrohungslage sah sie sich gezwungen, beim zuständigen Zivilgericht ein Kontakt- und Annäherungsverbot zu erwirken, um sich besser schützen zu können.

Zum Schutz der Betroffenen hat Hunt Watch entschieden, die veröffentlichten Videoaufnahmen des Übergriffs vorerst zu deaktivieren.

Hunt Watch kann nicht eingeschüchtert werden. Gleichzeitig ist es Pflicht, die Menschen zu schützen, die an vorderster Front Jagdgeschehen dokumentieren und dabei regelmässig Anfeindungen ausgesetzt sind.

Wir vertrauen darauf, dass die zuständigen Behörden den Vorfall lückenlos aufklären, der Betroffene wirksam Schutz bieten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.

FAQ: Jagdbeobachtung und Rechte der Öffentlichkeit

Darf man Jagden in der Schweiz beobachten?

Ja. Die Beobachtung von Jagden ist grundsätzlich erlaubt, sofern sie von öffentlich zugänglichen Wegen oder Flächen aus erfolgt. Wälder sind in der Schweiz in der Regel öffentlich zugänglich. Die blosse Beobachtung oder Dokumentation einer Jagd stellt keine Störung dar.

Darf man Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger filmen oder fotografieren?

Ja, im öffentlichen Raum darf gefilmt und fotografiert werden. Voraussetzung ist, dass:

  • keine gefährlichen Situationen geschaffen werden
  • keine gezielte Behinderung der Jagdausübung erfolgt
  • Persönlichkeitsrechte respektiert werden, insbesondere bei der Veröffentlichung von Aufnahmen

Das Anfertigen von Bildmaterial zur Dokumentation eines Ereignisses ist zulässig. Bei einer Jagdausübung mit Waffen ist ein öffentliches Interesse gut begründbar, insbesondere wenn es um Sicherheitsfragen, Tierwohl oder rechtmässiges Verhalten geht.

Wichtig:
Das Filmen an sich rechtfertigt keine Drohung und keine körperliche Einwirkung.

Darf man von Jagdbeteiligten weggeschickt oder kontrolliert werden?

Nein. Jagdbeteiligte haben keine polizeilichen Befugnisse. Sie dürfen weder Personen kontrollieren noch wegweisen oder einschüchtern. Hoheitliche Befugnisse haben ausschliesslich die zuständigen Behörden und nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit. Ein Hobby-Jäger hat keine polizeilichen Befugnisse, um fremdes Eigentum zu beschädigen, wegzunehmen oder zu zerstören.

Was gilt bei ausserkantonalen Jagdaufsehern oder Wildhütern?

Amtliche Befugnisse gelten ausschliesslich im eigenen Kanton. Ausserhalb ihres Kantons handeln Wildhüter oder Jagdaufseher rechtlich als Privatpersonen und haben keine Sonderrechte gegenüber der Öffentlichkeit.

Was tun bei Drohungen, Nötigung oder Gewalt?

  • Distanz schaffen und die eigene Sicherheit priorisieren
  • Vorfall, wenn möglich, dokumentieren
  • Polizei verständigen
  • Bei Verletzungen oder Bedrohung Strafanzeige erstatten

Gewalt, Drohungen und Einschüchterung sind strafbar, unabhängig vom Jagdkontext. Ein eskalierendes Auftreten schadet nicht nur der eigenen Position, sondern der gesamten Jagdpraxis. Physisches Eingreifen wäre selbst bei unerlaubtem Filmen rechtswidrig. Unabhängig davon zeigt der Vorfall ein strukturelles Problem im Umgang mancher Hobby-Jäger mit öffentlicher Kontrolle.

Darf man Jagden aktiv stören?

Nein. Aktive Störung einer rechtmässigen Jagd kann strafbar sein. Erlaubt ist jedoch die passive Beobachtung und Dokumentation von öffentlichen Wegen. Blosses Filmen oder Beobachten sind in der Regel keine aktive Störung, insbesondere wenn kein Wild sichtbar beeinträchtigt wird.

Was ist Hunt Watch?

Hunt Watch dokumentiert Jagdgeschehen im öffentlichen Raum und setzt sich für den Schutz von Menschen und Tieren ein. Die Tätigkeit erfolgt gewaltfrei, transparent und im Rahmen der geltenden Gesetze.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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