2. April 2026, 05:41

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Freiburg

«Für professionellen Wildtierschutz» / «Pour une gestion professionnelle de la faune sauvage»

Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs / Initiative constitutionnelle rédigée de toutes pièces

Gestützt auf Art. 41 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 und auf das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Hinweis: Der Kanton Freiburg ist zweisprachig. Für die Einreichung muss der Initiativtext in deutscher und französischer Sprache vorliegen. Die französische Fassung ist vor der Einreichung durch eine juristische Fachperson sicherzustellen.

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Freiburg stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 wird um folgende Artikel ergänzt:

Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Freiburg untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Staatsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Der Staatsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Im Kanton Freiburg, einem zweisprachigen Kanton an der Grenze zwischen Romandie und Deutschschweiz mit rund 330’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 1’671 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).

Die Hobby-Jagd wird in Freiburg als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Behauptung übernehmen die Patentinhaber keine ökologische Verantwortung, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne, die primär auf die Interessen der Forst- und Landwirtschaft ausgerichtet sind (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Freiburg sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der politische Druck auf weitere Arten wie Luchs, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu. Der Kanton Freiburg ist von der Wolfsrückkehr unmittelbar betroffen: Wolfspräsenz ist in den Freiburger Voralpen (Greyerzerland, Schwarzsee) dokumentiert. Der Luchs ist im Kanton heimisch. Der Biber besiedelt die Saane und ihre Zuflüsse (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Der Kanton Freiburg hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene. Als zweisprachiger Kanton an der Sprachgrenze hätte dieses Zeichen eine Brückenfunktion zwischen Romandie und Deutschschweiz.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.

Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren. Die Population bewegt sich in einer für die Waldfläche verträglichen Dichte.

– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.

– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com. Für den französischsprachigen Kantonsteil ist die kulturelle und sprachliche Nähe zu Genf ein besonderer Vorteil: Die Genfer Erfahrung ist unmittelbar zugänglich.

Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, mit biologischer Ausbildung und im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags. Ihr Ziel ist die Erhaltung gesunder Wildtierpopulationen, nicht die Maximierung der Abschusszahlen (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, Umsiedlung, Geschmacksrepellentien und bauliche Schutzmassnahmen. In Genf werden Obstbäume mit Netzen geschützt, damit Rehe und Hasen keine Rinde abnagen. Für Wildschweine stellt der Kanton den Bauern Elektrozäune zur Verfügung.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert. Die Initiative verankert die Genehmigungspflicht verfassungsmässig.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen natürlichen Prozess, indem sie Sozialstrukturen zerstört, Reproduktionsraten künstlich erhöht und Wanderungsbewegungen verändert.

4. Warum Freiburg?

Der Kanton Freiburg eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:

Zweisprachiger Brücken-Kanton. Freiburg ist zweisprachig: rund zwei Drittel der Bevölkerung sprechen Französisch, ein Drittel Deutsch. Die Initiative verbindet die Deutschschweizer und die Westschweizer Debatte an der Sprachgrenze. Im französischsprachigen Kantonsteil ist die Genfer Erfahrung kulturell und sprachlich unmittelbar zugänglich. Im deutschsprachigen Sensebezirk und im Seebezirk kann die Initiative auf die Erfahrungen der Deutschschweizer Initiativ-Serie zurückgreifen. Freiburg ist der einzige Kanton neben Bern und Wallis, der als Brücke zwischen den Sprachregionen dienen kann.

Wolfspolitik im Greyerzerland. Der Wolf ist in den Freiburger Voralpen (Greyerzerland, Schwarzsee) dokumentiert. Die kontroversen Wolfsabschüsse haben die Debatte politisiert. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Abschüsse (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Luchs in den Voralpen. Der Luchs ist im Kanton heimisch und reguliert auf natürliche Weise den Rehbestand. Professionelles Wildtiermanagement schützt den Luchs und nutzt seine ökologische Funktion.

Biber an der Saane. Der Biber ist entlang der Saane und ihrer Zuflüsse dokumentiert. Seit Februar 2025 darf er schweizweit auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Die Initiative schützt den Biber im Kanton (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).

6’000 Unterschriften. Bei 330’000 Einwohnern sind 6’000 Unterschriften 1.8 Prozent der Bevölkerung. In Freiburg, Bulle, Murten, Düdingen und Villars-sur-Glâne lässt sich effizient sammeln. Die Sammlung muss in beiden Sprachen organisiert werden (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung. Die bestehenden Patente erlöschen und bereits bezahlte Gebühren werden anteilig rückerstattet.

Nähe zu Genf. Freiburg grenzt nicht direkt an Genf, aber die kulturelle Nähe der Romandie macht die Genfer Erfahrung für den französischsprachigen Kantonsteil unmittelbar relevant. «Genève le fait depuis 50 ans» ist hier keine abstrakte Referenz, sondern gelebte Nachbarschaft.

5. Zum Initiativtext

Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd

Das Verbot der Patentjagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform. Im Unterschied zu Revierjagd-Kantonen müssen in Freiburg keine Jagdpachtverträge aufgelöst und keine Gemeinden entschädigt werden.

Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement

Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben der Wildtierpflege und, wo nötig, der Bestandsregulierung. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.

Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio

Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang. In Genf werden jährlich rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt (gemäss BAFU-Jagdstatistik), hauptsächlich Jungtiere, wobei Leittiere explizit geschont werden.

Absatz 4 – Wildtierkommission

Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht haben und verhindert, dass der Staatsrat eigenständig Ausnahmen bewilligt. Die Einbindung der Wissenschaft gewährleistet evidenzbasierte Entscheidungen (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten).

Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz

Die Förderung der Koexistenz umfasst in Freiburg insbesondere die Sicherung und Vernetzung von Wildtierkorridoren entlang der Saane und ihrer Zuflüsse, die ökologische Aufwertung der Voralpenlandschaften im Greyerzerland und die Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten gegenüber Wildtieren (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Übergangsbestimmungen

Die Frist von zwei Jahren gibt dem Staatsrat genügend Zeit, die Ausführungsgesetzgebung zu erarbeiten, professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager einzustellen und die Wildtierkommission zu konstituieren. Das bestehende Amt für Wald und Natur (WNA) kann als institutionelle Basis dienen.

6. Zum zweiten Artikel: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Der zweite Artikel ist für Freiburg besonders relevant. Der Wolf ist in den Voralpen präsent. Der Luchs ist im Kanton heimisch. Der Biber besiedelt die Saane. Die «insbesondere»-Formulierung ist als dynamische Verweisung auf das Bundesrecht konzipiert und schützt auch künftige Rückkehrer, insbesondere den Fischotter, dessen Rückkehr in die Westschweiz erwartet wird (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Freiburg

Das Genfer Referenzbudget

In Genf, das mit 282 km² rund sechsmal kleiner ist als Freiburg und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal, rund 250’000 Franken für Prävention und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung.

Konservative Hochrechnung für Freiburg

Für Freiburg mit 1’671 km² Fläche und rund 330’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung. Diese rechnet grosszügig und berücksichtigt die Voralpengebiete (Greyerz, Schwarzsee, Jaun), den Herdenschutz-Aufbau und das Übergangsmanagement:

Personalkosten: 720’000 bis 1’260’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 6 bis 9 Vollzeitstellen. Eine Vollzeitstelle im kantonalen Dienst kostet inklusive Sozialabgaben und Arbeitgebernebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich. Freiburg ist sechsmal grösser als Genf und topographisch vielfältig: Mittelland im Norden, Voralpen im Süden (Greyerzerland, Schwarzsee, Jaun). Der Wolf ist im Kanton dokumentiert und erfordert spezialisiertes Grossraubtier-Management.

Sachkosten: 150’000 bis 260’000 Franken jährlich. Ausrüstung, Fahrzeuge, Monitoring-Infrastruktur, Herdenschutzmaterial, bauliche Schutzmassnahmen und Öffentlichkeitsarbeit in zwei Sprachen (Deutsch und Französisch).

Schadensvergütung: 80’000 bis 200’000 Franken jährlich.

Herdenschutz-Startinvestition: 400’000 bis 700’000 Franken. Einmalige Investition in die Herdenschutz-Infrastruktur für das Greyerzerland und die Schwarzsee-Region über drei bis fünf Jahre: Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche, Ausbildung von Hirten. Im Freiburger Mittelland nicht nötig.

Gesamtkosten: 950’000 bis 1’720’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 2.90 bis 5.20 Franken pro Einwohner und Jahr.

Kompensatorische Reproduktion und Übergangsmanagement

Die kompensatorische Reproduktion – die durch Jagddruck künstlich erhöhte Fortpflanzungsrate – betrifft auch den Kanton Freiburg. Nach dem Systemwechsel braucht es in den ersten drei bis fünf Jahren ein gezieltes Übergangsmanagement, das in den höheren Stellenzahlen bereits eingerechnet ist (vgl. Studien auf wildbeimwild.com).

Einsparungen und Gegenfinanzierung

Dem stehen erhebliche Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken (Helikoptereinsätze, Koordination, juristische Verfahren).

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 700’000 bis 1’000’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Die Nettomehrkosten dürften bei 500’000 bis 1’100’000 Franken jährlich liegen, was rund 1.50 bis 3.35 Franken pro Einwohner entspricht. Selbst grosszügig gerechnet: Das sind weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Für einen Kanton mit einem Gesamtbudget von rund 4.3 Milliarden Franken (Staatsrechnung 2024, EFV) sind das weniger als 0.03 Prozent (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).

8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Erster Artikel: Abschaffung der Hobby-Jagd

Die Initiative ist bundesrechtskonform. Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt den Kantonen die Regelung der Jagdberechtigung, des Jagdsystems, des Jagdgebiets und der Jagdaufsicht ausdrücklich (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert seit 1974 die Regiejagd und hat in über 50 Jahren nie eine bundesrechtliche Beanstandung erfahren.

Zweiter Artikel: Schutz geschützter Arten

Art. 7a JSG ermöglicht den Kantonen die präventive Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Der Verzicht verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.

Einheit der Materie

Die Initiative wahrt die Einheit der Materie, da sich sämtliche Bestimmungen beider Artikel auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.

9. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Freiburg hat Voralpen und Alpwirtschaft – das Genfer Modell passt nicht»

Die Fakten: Genf hat ebenfalls ein ländliches Hinterland mit Weinbau und Landwirtschaft. Der grösste Teil des Kantons Freiburg ist Mittelland (Seebezirk, Sensebezirk, Broye) und direkt vergleichbar mit Genf. Die Voralpen (Greyerzerland) sind dünner besiedelt mit weniger Konfliktzonen. Die Alpwirtschaft erfordert professionellen Herdenschutz, nicht Hobby-Jagd. Der Herdenschutz wird bereits heute von Fachpersonen und nicht von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern betrieben (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Freiburg).

Kommunikative Kurzformel: «Das Freiburger Mittelland ist die gleiche Landschaft wie Genf. Und in den Voralpen braucht es professionellen Herdenschutz, nicht Hobby-Jagd.» / «Le Plateau fribourgeois est le même paysage que Genève. Et dans les Préalpes, il faut une protection professionnelle des troupeaux, pas la chasse de loisir.»

«Der Wolf braucht die Hobby-Jagd»

Die Fakten: Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren. Professionelles Wildtiermanagement ermöglicht dem Wolf, seine ökologische Funktion auszuüben, und schützt gleichzeitig die Nutztierherden durch professionelle Prävention.

Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren.» / «Le loup régule. La chasse de loisir perturbe. Genève le prouve depuis 50 ans.»

«Die Kosten steigen – das zahlt am Ende der Steuerzahler»

Die Fakten: 1.50 bis 3.35 Franken pro Einwohner und Jahr. Unter oder auf dem Genfer Niveau. Genf macht es seit 50 Jahren, mit 2.40 Franken pro Kopf, und 90 Prozent der Bevölkerung wollen es behalten.

Kommunikative Kurzformel: «Rund 2 Franken pro Person und Jahr. Vergleichbar mit Genf. Und 90 Prozent der Genferinnen und Genfer wollen es behalten.» / «Environ 2 francs par personne et par an. Comparable à Genève. Et 90% des Genevois veulent le garder.»

10. Zusammenfassung

Diese Initiative gibt der Freiburger Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Artikel folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell und ersetzt die Hobby-Jagd durch professionellen Wildtierschutz. Der zweite Artikel schützt insbesondere den Wolf im Greyerzerland, den Luchs in den Voralpen und den Biber an der Saane. Als zweisprachiger Kanton an der Sprachgrenze hat Freiburg eine einzigartige Brückenfunktion: Die Initiative verbindet die Genfer Erfahrung der Romandie mit der Deutschschweizer Debatte.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz» / «Pour une gestion professionnelle de la faune sauvage»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Freiburg)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Die folgenden Dossiers und Quellen stützen die Argumentation dieser Initiative und stehen als Beilagen zur Verfügung:

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974.

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen.

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Freiburg: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton FR – Kantonsspezifische Analyse.

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Übergreifende Beiträge.

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik.

Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere – Informationen zu Beutegreifern.

Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet – Koexistenz von Mensch und Wildtier.

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck.

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt – Die Vorlage für die gesamte Initiativ-Serie.

Hinweis zum Verfahren

Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext in deutscher und französischer Sprache vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons Freiburg zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 6’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Freiburg Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Freiburg ist der strategische Brücken-Kanton der Initiativ-Serie. Als zweisprachiger Kanton an der Sprachgrenze verbindet er die Genfer Erfahrung der Romandie mit der Deutschschweizer Debatte. Die kulturelle und sprachliche Nähe zu Genf macht die Genfer Erfahrung im französischsprachigen Kantonsteil unmittelbar zugänglich. 6’000 Unterschriften bei 330’000 Einwohnern sind machbar. Die Pro-Kopf-Kosten liegen auf oder unter dem Genfer Niveau. Der Patentjagd-Systemwechsel ist administrativ einfach. Wolf, Luchs und Biber sind im Kanton präsent.

1. Warum ausgerechnet Freiburg?

Zweisprachiger Brücken-Kanton. Verbindet Romandie und Deutschschweiz. Die Genfer Erfahrung ist im französischsprachigen Teil kulturell nah.

Wolfspolitik im Greyerzerland. Wolf in den Voralpen dokumentiert. Artenschutz-Paragraph mobilisiert.

6’000 Unterschriften bei 330’000 Einwohnern. 1.8 Prozent. Machbar.

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

Nähe zu Genf. «Genève le fait depuis 50 ans» ist hier keine abstrakte Referenz.

2. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen

Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz» / «Pour une gestion professionnelle de la faune sauvage».

Konkrete Budgetrechnung. Rund 2 Franken pro Kopf. Vergleichbar mit Genf.

Parteiunderstützung früh sichern. SP, Grüne, GLP, Centre gauche in beiden Sprachregionen früh einbinden.

Zweisprachige Kampagne. Materialien auf Deutsch und Französisch von Anfang an.

3. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten

Gegenargument 1: «Freiburg hat Voralpen und Alpwirtschaft»

Die Fakten: Das Freiburger Mittelland ist die gleiche Landschaft wie Genf. In den Voralpen braucht es professionellen Herdenschutz, nicht Hobby-Jagd.

Kommunikative Kurzformel: «Das Freiburger Mittelland ist Genf. Die Voralpen brauchen Herdenschutz, nicht Hobby-Jagd.»

Gegenargument 2: «Der Wolf braucht die Hobby-Jagd»

Die Fakten: Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren.

Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört.» / «Le loup régule. La chasse de loisir perturbe.»

Gegenargument 3: «Die Kosten steigen»

Die Fakten: Rund 2 Franken pro Einwohner und Jahr. Vergleichbar mit Genf.

Kommunikative Kurzformel: «Rund 2 Franken. Genf macht es seit 50 Jahren.» / «Environ 2 francs. Genève le fait depuis 50 ans.»

4. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» / «Genève le fait depuis 50 ans.»

«Professionell statt Hobby.» / «Professionnel au lieu de loisir.»

«Rund 2 Franken pro Person und Jahr.» / «Environ 2 francs par personne et par an.»

5. Zeitplan und nächste Schritte

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung & TextvorprüfungJuristin/Jurist beiziehen; Übersetzung ins Französische; Komiteemitglieder mit FR-Wohnsitz aus beiden SprachregionenMonat 1–4
Einreichung zur VorprüfungStaatskanzlei Freiburg (deutscher und französischer Text)Monat 4–5
Veröffentlichung & SammelstartZiel: 7’500+ Unterschriften als Puffer; Sammlung in beiden SprachenMonat 5
Parteienkontakte & KoalitionsaufbauSP, Grüne, GLP; Pro Natura Freiburg; BirdLife Freiburg; WWF; Fondation Franz WeberMonat 1–12
Einreichung der UnterschriftenStaatskanzlei, amtliche ÜberprüfungNach Sammelfrist
GrossratsdebatteParlamentarische Verankerung; zweisprachige MedienarbeitFolgemonate
AbstimmungskampagneZweisprachige Mobilisierung, Genfer Erfahrung, Wolf-ArgumentVor Abstimmung

6. Kampagnenmaterial

  • Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium.
  • Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Freiburg als Hintergrundmaterial.
  • Lokale Medien: Freiburger Nachrichten, La Liberté, La Gruyère, Murtenbieter, Radio Fribourg.
  • Infografik: Brücke Romandie–Deutschschweiz, Wolf im Greyerzerland, Biber an der Saane. Kostenvergleich FR vs. GE.
  • Sämtliches Kampagnenmaterial von Anfang an zweisprachig (DE/FR).

7. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Freiburg angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →