Kantonale Volksinitiative – Kanton Bern
«Für professionellen Wildtierschutz»
Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs
Gestützt auf Art. 58 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 und auf das Gesetz über die politischen Rechte (PRG)
Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]
Hinweis: Der Kanton Bern ist zweisprachig. Für die Einreichung muss der Initiativtext in deutscher und französischer Sprache vorliegen. Die französische Fassung ist vor der Einreichung durch eine juristische Fachperson sicherzustellen.
Initiativtext
Die unterzeichnenden, im Kanton Bern stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:
Die Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 wird um folgende Artikel ergänzt:
Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz
1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Bern untersagt.
2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.
3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.
4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.
5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.
6 Das Nähere regelt das Gesetz.
Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.
2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.
3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.
4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.
Übergangsbestimmung
1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.
2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.
3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Im Kanton Bern, dem flächenmässig zweitgrössten und bevölkerungsmässig zweitstärksten Kanton der Schweiz mit rund 1’040’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 5’959 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).
Die Hobby-Jagd wird in Bern als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung. Mit über 3’000 aktiven Patentinhaberinnen und Patentinhabern hat Bern die grösste Hobby-Jägerschaft aller Patentjagd-Kantone. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Behauptung übernehmen die Patentinhaber keine ökologische Verantwortung, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne, die primär auf die Interessen der Forst- und Landwirtschaft ausgerichtet sind (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Bern sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der politische Druck auf weitere Arten wie Luchs, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu. Der Kanton Bern ist von der Wolfspolitik unmittelbar betroffen: Mehrere Wolfsrudel sind im Berner Oberland und im Simmental dokumentiert. Der Luchs ist im Berner Jura und in den Voralpen seit Jahrzehnten heimisch. Der Biber besiedelt Aare, Emme und zahlreiche weitere Gewässer. Der Steinadler brütet im Oberland. Bern ist der artenreichste Kanton der Schweiz (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Der Kanton Bern hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene. Als Bundeshauptstadt-Kanton hätte dieses Zeichen eine Wirkung, die weit über die Kantonsgrenzen hinausreicht.
2. Das Vorbild: Kanton Genf
Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.
Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:
– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.
– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren. Die Population bewegt sich in einer für die Waldfläche verträglichen Dichte.
– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.
– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.
Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.
Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).
3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd
Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:
Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, mit biologischer Ausbildung und im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags. Ihr Ziel ist die Erhaltung gesunder Wildtierpopulationen, nicht die Maximierung der Abschusszahlen (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, Umsiedlung, Geschmacksrepellentien und bauliche Schutzmassnahmen. In Genf werden Obstbäume mit Netzen geschützt, damit Rehe und Hasen keine Rinde abnagen. Für Wildschweine stellt der Kanton den Bauern Elektrozäune zur Verfügung. Diese Praxis zeigt: Koexistenz ist eine Frage des Willens, nicht der technischen Möglichkeit.
Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission, zusammengesetzt aus Tier- und Naturschutzverbänden, Wissenschaft und Behörden, verhindert, dass politischer Druck einzelner Interessengruppen das Wildtiermanagement verwässert. Die Initiative verankert die Genehmigungspflicht verfassungsmässig.
Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen natürlichen Prozess, indem sie Sozialstrukturen zerstört, Reproduktionsraten künstlich erhöht und Wanderungsbewegungen verändert.
4. Warum Bern?
Der Kanton Bern eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:
Grösster Patentjagd-Kanton der Schweiz. Bern ist mit 5’959 km² und über einer Million Einwohnern der grösste Patentjagd-Kanton des Landes. Wenn professioneller Wildtierschutz hier funktioniert, funktioniert er überall. Der Kanton vereint alle Landschaftstypen der Schweiz in sich: Jura (Berner Jura, Biel/Bienne), Mittelland (Bern, Thun, Burgdorf, Langenthal) und Alpen (Berner Oberland mit Jungfrau, Eiger, Mönch). Der Systemwechsel ist administrativ einfacher als in Revierjagd-Kantonen, weil keine Jagdpachtverträge aufgelöst und keine Gemeinden entschädigt werden müssen.
Bundeshauptstadt-Effekt. Das Bundeshaus steht in Bern. Eine Initiative im Kanton Bern hat eine mediale Reichweite, die über den Kanton hinausgeht. Die bundespolitische Debatte über die Jagdpolitik wird durch eine kantonale Initiative in Bern unmittelbar beeinflusst. Ein Erfolg in Bern wäre ein Signal an die nationale Politik, das kein anderer Kanton ausser Zürich in dieser Stärke senden kann.
Wolfspolitik als Mobilisierungsthema. Der Kanton Bern ist von der Wolfsrückkehr unmittelbar betroffen. Mehrere Wolfsrudel sind im Berner Oberland und im Simmental dokumentiert. Die kontroversen Wolfsabschüsse haben die Debatte politisiert. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort auf die Wolfsdebatte: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Abschüsse. Der zweite Paragraph zum Artenschutz macht die Initiative für Naturschutzverbände attraktiv, die in der Wolfsdebatte bisher defensiv waren (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Zweisprachigkeit als Brücke. Der Kanton Bern ist zweisprachig: deutsch und französisch (Berner Jura, Biel/Bienne). Die Initiative verbindet die Deutschschweizer und die Westschweizer Debatte. Im Berner Jura und in Biel/Bienne ist die Genfer Erfahrung kulturell und sprachlich unmittelbar zugänglich. Die Kernbotschaften müssen auf Deutsch und Französisch funktionieren.
Luchs im Berner Jura und in den Voralpen. Der Luchs ist im Berner Jura seit Jahrzehnten heimisch und reguliert auf natürliche Weise den Rehbestand. Professionelles Wildtiermanagement schützt den Luchs und nutzt seine ökologische Funktion.
Biber an Aare und Emme. Der Biber ist entlang der Aare, der Emme und zahlreicher weiterer Gewässer dokumentiert. Seit Februar 2025 darf er schweizweit auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Die Initiative schützt den Biber im Kanton (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).
15’000 Unterschriften in 6 Monaten. Die Hürde ist die höchste der Serie. Bei 1’040’000 Einwohnern ist sie proportional machbar (1.4 Prozent). Das sind rund 83 Unterschriften pro Tag. In Bern, Thun, Biel, Burgdorf und Langenthal lässt sich effizient sammeln. Professionelle Sammelorganisation ist von Tag eins entscheidend (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
5. Zum Initiativtext
Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd
Das Verbot der Patentjagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform. Im Unterschied zu Revierjagd-Kantonen müssen in Bern keine Jagdpachtverträge aufgelöst und keine Gemeinden entschädigt werden: Die bestehenden Patente erlöschen und bereits bezahlte Gebühren werden anteilig rückerstattet.
Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement
Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben der Wildtierpflege und, wo nötig, der Bestandsregulierung. Diese Fachpersonen verfügen über eine umfassendere biologische oder wildökologische Ausbildung und handeln auf wissenschaftlicher Grundlage und im öffentlichen Interesse. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.
Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio
Die zentrale Neuerung gegenüber dem heutigen System: Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang. In Genf werden jährlich im Durchschnitt rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt (gemäss BAFU-Jagdstatistik), hauptsächlich Jungtiere, wobei Leittiere aus ethischen Gründen und zur Wahrung der sozialen Stabilität der Rotten explizit geschont werden.
Absatz 4 – Wildtierkommission
Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell der verfassungsmässigen Faunakommission nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht bei Regulierungsentscheiden haben und verhindert, dass die Regierung eigenständig und unter dem Druck von Interessengruppen Ausnahmen bewilligt. Die Einbindung der Wissenschaft gewährleistet, dass Entscheidungen evidenzbasiert erfolgen und nicht auf den jagdideologischen Mythen beruhen, mit denen die Hobby-Jagd-Lobby ihre Praxis seit Jahrzehnten legitimiert.
Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz
Dieser Absatz verankert das Leitbild des professionellen Wildtierschutzes in der Verfassung. Die Förderung der Koexistenz umfasst in Bern insbesondere die Sicherung und Vernetzung von Wildtierkorridoren entlang der Aare und der Emme, die ökologische Aufwertung der Auenlandschaften im Seeland und im Emmental, den Schutzwald im Berner Oberland und die Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten gegenüber Wildtieren (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Zweiter Artikel: Schutz bedrohter Arten
Der zweite Artikel zum Schutz geschützter Arten ist für Bern besonders relevant. Der Wolf ist im Oberland und Simmental präsent. Der Luchs ist im Berner Jura und in den Voralpen heimisch. Der Biber besiedelt Aare und Emme. Der Steinadler brütet im Oberland. Wasservögel überwintern an den zahlreichen Seen. Die «insbesondere»-Formulierung ist als dynamische Verweisung auf das Bundesrecht konzipiert und schützt auch künftige Rückkehrer (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Übergangsbestimmungen
Die Frist von zwei Jahren gibt dem Regierungsrat genügend Zeit, die Ausführungsgesetzgebung zu erarbeiten, professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager einzustellen und die Wildtierkommission zu konstituieren. Das bestehende Jagdinspektorat des Kantons Bern kann als institutionelle Basis dienen. Der Systemwechsel von der Patentjagd zur Regiejagd ist administrativ einfacher als in Revierjagd-Kantonen: Es müssen keine Pachtverträge aufgelöst und keine Gemeinden entschädigt werden. Wichtig: Der Kanton Bern ist zweisprachig. Für die Einreichung muss der Initiativtext in deutscher und französischer Sprache vorliegen.
6. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Bern
Das Genfer Referenzbudget
In Genf, das mit 282 km² rund zwanzigmal kleiner ist als der Kanton Bern und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich.
Konservative Hochrechnung für Bern
Für Bern mit 5’959 km² Fläche und rund 1’050’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung. Diese rechnet grosszügig und berücksichtigt die alpine Topographie des Berner Oberlands, den Herdenschutz-Aufbau und das Rothirsch-Übergangsmanagement:
Personalkosten: 1’800’000 bis 3’080’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 15 bis 22 Vollzeitstellen. Bern ist zwanzigmal grösser als Genf und topographisch extrem vielfältig: Vom Mittelland (Seeland, Emmental) über die Voralpen (Gantrisch, Simmental) bis zum Hochgebirge (Berner Oberland, Jungfrau-Aletsch). Während das Mittelland direkt vergleichbar mit Genf ist, erfordert das Berner Oberland Fachpersonen mit alpiner Erfahrung. Der Wolf ist im Berner Oberland dokumentiert. Hinzu kommt das Rothirsch-Übergangsmanagement.
Sachkosten: 350’000 bis 600’000 Franken jährlich. Ausrüstung, Fahrzeuge, Monitoring-Infrastruktur, Herdenschutzmaterial, bauliche Schutzmassnahmen und Öffentlichkeitsarbeit in zwei Sprachen (Deutsch und Französisch für den Berner Jura).
Schadensvergütung: 200’000 bis 400’000 Franken jährlich. Wildschweinschäden in der Landwirtschaft, Verbissschäden im Wald, Biberschäden an Gewässern und allfällige Wolfsrissschäden.
Herdenschutz-Startinvestition: 600’000 bis 1’000’000 Franken. In den ersten drei bis fünf Jahren nach dem Systemwechsel braucht es eine einmalige Startinvestition in die Herdenschutz-Infrastruktur für das Berner Oberland und das Simmental: Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche, Ausbildung von Hirten. Diese Investition ist nicht wiederkehrend und wird über drei bis fünf Jahre amortisiert. Im Mittelland (Seeland, Emmental) sind diese Kosten nicht nötig.
Gesamtkosten: 2’350’000 bis 4’080’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 2.25 bis 3.90 Franken pro Einwohner und Jahr.
Rothirsch-Übergangsmanagement
Der Rothirsch ist im Berner Oberland in grossen Beständen präsent. Die kompensatorische Reproduktion – die durch Jagddruck künstlich erhöhte Fortpflanzungsrate – verhindert eine nachhaltige Reduktion der Bestände. Die wissenschaftliche Literatur belegt diesen Effekt eindeutig: Hoher Jagddruck führt zu früherer Geschlechtsreife, grösseren Würfen und höherer Überlebensrate der Jungtiere. Nach dem Wegfall des Jagddrucks normalisiert sich die Reproduktionsrate innerhalb von drei bis fünf Jahren. Dieses Übergangsmanagement ist in den höheren Stellenzahlen bereits eingerechnet (vgl. Studien auf wildbeimwild.com).
Einsparungen und Gegenfinanzierung
Dem stehen erhebliche Einsparungen gegenüber: Der Kanton muss keine Jagdprüfungen mehr abnehmen, keine Patente ausstellen und verwalten, keine Abschussplanung erstellen und keine Jagdaufsicht organisieren. Bern hat eine der grössten Hobby-Jägerschaften der Schweiz – die Verwaltungskosten sind entsprechend hoch. Hinzu kommen die Kosten für Wolfsabschüsse: Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken (Helikoptereinsätze, Koordination, juristische Verfahren).
Wegfallende Einnahmen
Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 1.5 bis 2.5 Millionen Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).
Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).
Die Nettomehrkosten dürften bei 1’200’000 bis 2’800’000 Franken jährlich liegen, was rund 1.15 bis 2.65 Franken pro Einwohner entspricht. Selbst grosszügig gerechnet: Das sind weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Für einen Kanton mit einem Gesamtbudget von rund 13.7 Milliarden Franken (Staatsrechnung 2024, EFV) sind das weniger als 0.03 Prozent – ein Bruchteil eines Bruchteils (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).
7. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht
Erster Artikel: Abschaffung der Hobby-Jagd
Die Initiative ist bundesrechtskonform. Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt den Kantonen die Regelung der Jagdberechtigung, des Jagdsystems, des Jagdgebiets und der Jagdaufsicht ausdrücklich (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert seit 1974 die Regiejagd und hat in über 50 Jahren nie eine bundesrechtliche Beanstandung erfahren.
Zweiter Artikel: Schutz geschützter Arten
Art. 7a JSG ermöglicht den Kantonen die präventive Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Der Verzicht auf diese Möglichkeit verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.
Einheit der Materie
Die Initiative wahrt die Einheit der Materie, da sich sämtliche Bestimmungen beider Artikel auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.
8. Vorwegnahme absehbarer Einwände
«Bern ist zwanzigmal so gross wie Genf und hat Alpen – das System funktioniert hier nicht»
Die Fakten: Grössere Fläche erfordert mehr Fachpersonen (15–18 statt 2–3 Vollzeitstellen). Die Pro-Kopf-Kosten bleiben aber bei 1.15 bis 2.10 Franken, weil die Bevölkerung von über einer Million die Kosten trägt. Das alpine Gelände des Berner Oberlandes ist topographisch anspruchsvoller, aber dünner besiedelt: Es gibt weniger Konfliktzonen zwischen Mensch und Wildtier. Im Mittelland (Seeland, Emmental, Oberaargau) ist die Situation direkt vergleichbar mit Genf. Der Kanton vereint alle Landschaftstypen, was ihn zum ultimativen Testfall macht: Wenn es hier funktioniert, funktioniert es überall (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Bern).
Kommunikative Kurzformel: «Bern hat eine Million Einwohner. Die Pro-Kopf-Kosten liegen unter dem Genfer Niveau. Und im Oberland, wo wenige Menschen auf viel Natur treffen, gibt es weniger Konflikte, nicht mehr.»
«Der Wolf braucht die Hobby-Jagd»
Die Fakten: Es ist genau umgekehrt. Der Wolf ist ein natürlicher Regulator, der den Rehbestand kontrolliert und den Verbissdruck im Schutzwald reduziert. Die Hobby-Jagd stört die natürlichen Regulationsmechanismen, indem sie Sozialstrukturen zerstört und Reproduktionsraten künstlich erhöht. Professionelles Wildtiermanagement ermöglicht dem Wolf, seine ökologische Funktion auszuüben, und schützt gleichzeitig die Nutztierherden durch professionelle Prävention.
Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren.»
«15’000 Unterschriften sind zu viel»
Die Fakten: 15’000 Unterschriften bei 1’040’000 Einwohnern sind 1.4 Prozent der Bevölkerung. In 6 Monaten sind das rund 83 Unterschriften pro Tag. In Bern, Thun, Biel, Burgdorf und Langenthal lässt sich effizient sammeln. Die Tierschutzbewegung hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie diese Hürden meistern kann. Professionelle Sammelorganisation ist entscheidend.
Kommunikative Kurzformel: «83 Unterschriften pro Tag. In einem Kanton mit über einer Million Einwohnern. Machbar.»
9. Zusammenfassung
Diese Initiative gibt der Berner Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Artikel folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell und ersetzt die Hobby-Jagd durch professionellen Wildtierschutz. Der zweite Artikel schützt insbesondere den Wolf im Oberland, den Luchs im Berner Jura, den Biber an Aare und Emme und den Steinadler. Als grösster Patentjagd-Kanton der Schweiz hätte ein Erfolg in Bern eine Signalwirkung, die weit über den Kanton hinausreicht. Die Wolfspolitik, der Bundeshauptstadt-Effekt und die Zweisprachigkeit machen Bern zu einem strategisch zentralen Kanton für die Ausweitung des Genfer Modells.
Das Ergebnis wäre ein Bern, in dem Wildtiere weder Zielscheiben für Hobby-Jäger noch Opfer einer politisch motivierten Abschusspolitik sind, sondern als Teil einer lebendigen Natur professionell geschützt werden – zum Wohle der Tiere und der gesamten Bevölkerung.
Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»
[Name 1], [Name 2], [Name 3] …
(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Bern)
Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]
Anhang: Weiterführende Dokumentation
Die folgenden Dossiers und Quellen stützen die Argumentation dieser Initiative und stehen als Beilagen zur Verfügung:
Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974 mit Kosten, Bestandszahlen und Biodiversitätsentwicklung.
Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen und zu den ökologischen Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Jagd in der Schweiz – Kritik, Fakten, News: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.
Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Bern: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton BE – Kantonsspezifische Analyse der Psychologie hinter der Hobby-Jagd.
Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Übergreifende Beiträge zur Psychologie der Hobby-Jagd.
Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik in der Schweiz.
Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere – Informationen zu Wolf, Luchs, Bär und anderen Beutegreifern in der Schweiz.
Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet – Hintergrund zur Koexistenz von Mensch und Wildtier.
Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck zu den häufigsten Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby.
Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt – Die Vorlage für die gesamte Initiativ-Serie.
Hinweis zum Verfahren
Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext in deutscher und französischer Sprache vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons Bern zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 15’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Sammelfrist beträgt 6 Monate ab Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte (PRG).
Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten
Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Bern Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026
Zusammenfassung
Bern ist der grösste Patentjagd-Kanton der Schweiz und strategisch einer der wichtigsten Kantone der gesamten Initiativ-Serie. Der Bundeshauptstadt-Effekt, die Wolfspolitik im Oberland, die Zweisprachigkeit als Brücke zwischen Romandie und Deutschschweiz und die Pro-Kopf-Kosten unter dem Genfer Niveau machen Bern einzigartig. Die 15’000 Unterschriften in 6 Monaten sind die höchste Hürde der Serie, aber bei über einer Million Einwohnern proportional machbar (1.4 Prozent, 83 pro Tag). Der Patentjagd-Systemwechsel ist administrativ einfacher als in Revierjagd-Kantonen. Ein Erfolg in Bern hätte eine Signalwirkung, die weit über den Kanton hinausreicht.
1. Warum ausgerechnet Bern?
Grösster Patentjagd-Kanton. Signalwirkung für die gesamte Schweiz. Wenn es in Bern funktioniert, funktioniert es überall.
Bundeshauptstadt-Effekt. Eine Initiative in Bern beeinflusst die bundespolitische Debatte unmittelbar. Das Bundeshaus steht in Bern.
Wolfspolitik als Mobilisierungsthema. Mehrere Rudel im Berner Oberland und Simmental. Der Artenschutz-Paragraph macht die Initiative für Naturschutzverbände attraktiv.
Zweisprachigkeit als Brücke. Verbindet die Deutschschweizer und die Westschweizer Debatte. Im Berner Jura ist Genf kulturell nah.
Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.
Pro-Kopf-Kosten unter Genfer Niveau. 1.15 bis 2.10 Franken. Die grosse Bevölkerung von über einer Million verteilt die Kosten.
2. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen
Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz» statt «Wildhüter statt Jäger».
Konkrete Budgetrechnung. 1.15 bis 2.65 Franken pro Kopf. Unter Genfer Niveau. Die Zürcher 20 Millionen waren eine Erfindung.
Parteiunderstützung früh sichern. SP, Grüne, GLP früh einbinden. In Bern besteht eine stärkere links-grüne Basis als in vielen anderen Kantonen.
Artenschutz als Koalitionsverbreiterung. Wolf, Luchs, Biber, Steinadler: Der zweite Artikel mobilisiert Naturschutzverbände.
Zweisprachige Kampagne. Materialien auf Deutsch und Französisch von Anfang an. Im Berner Jura und in Biel/Bienne ist die Genfer Erfahrung kulturell unmittelbar zugänglich.
3. Besondere Herausforderungen
15’000 Unterschriften in 6 Monaten. Die höchste Hürde der Serie. 83 Unterschriften pro Tag. Erfordert professionelle Sammelorganisation von Tag eins.
Alpiner Kanton. Das Berner Oberland ist jagdkulturell stark geprägt. Die Kampagne muss in der Stadt mit dem ethischen Argument und auf dem Land mit dem Nutzen für die Landwirtschaft und den Schutzwald arbeiten.
Über 3’000 Hobby-Jäger. Die grösste Hobby-Jägerschaft aller Patentjagd-Kantone. Aber: 3’000 auf 1’040’000 Einwohner sind 0.3 Prozent.
4. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten
Gegenargument 1: «Bern ist zu gross und zu alpin»
Die Fakten: Grössere Fläche, aber auch grössere Bevölkerung. Pro-Kopf-Kosten unter dem Genfer Niveau. Im Oberland: weniger Menschen, weniger Konflikte. Im Mittelland: gleiche Landschaft wie Genf.
Kommunikative Kurzformel: «Bern hat eine Million Einwohner. Die Pro-Kopf-Kosten liegen unter dem Genfer Niveau. Und im Oberland gibt es weniger Konflikte, nicht mehr.»
Gegenargument 2: «Der Wolf braucht die Hobby-Jagd»
Die Fakten: Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren.
Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren.»
Gegenargument 3: «15’000 Unterschriften sind unrealistisch»
Die Fakten: 1.4 Prozent der Bevölkerung. 83 pro Tag. In fünf Städten effizient sammelbar. Professionelle Organisation entscheidend.
Kommunikative Kurzformel: «83 Unterschriften pro Tag. In einem Kanton mit über einer Million Einwohnern. Machbar.»
5. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften
«Genf macht es seit 50 Jahren vor. Was dort funktioniert, funktioniert auch hier.» / «Genève le fait depuis 50 ans. Ce qui fonctionne là-bas fonctionne aussi ici.»
«Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Professionelles Wildtiermanagement ist die Antwort.» / «Le loup régule. La chasse de loisir perturbe.»
«Unter 2.10 Franken pro Person und Jahr. Weniger als in Genf.» / «Moins de 2.10 francs par personne et par an.»
6. Zeitplan und nächste Schritte
| Phase | Inhalt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Komiteebildung & Textvorprüfung | Juristin/Jurist beiziehen; Übersetzung ins Französische; Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht mit BE-Wohnsitz | Monat 1–4 |
| Einreichung zur Vorprüfung | Staatskanzlei Bern (deutscher und französischer Text) | Monat 4–5 |
| Veröffentlichung & Sammelstart | 6-Monatsfrist; Ziel: 18’000+ Unterschriften als Puffer; professionelle Sammelorganisation von Tag eins | Monat 5 |
| Parteienkontakte & Koalitionsaufbau | SP, Grüne, GLP, EVP; Pro Natura Bern; BirdLife Bern; WWF Bern; Wolfspolitik als Koalitionsthema | Monat 1–10 |
| Einreichung der Unterschriften | Staatskanzlei, amtliche Überprüfung | Monat 11–13 |
| Grossratsdebatte | Parlamentarische Verankerung; Medienarbeit intensivieren | Monat 14–22 |
| Abstimmungskampagne | Finale Mobilisierung, Wolf-Argument, Bundeshauptstadt-Effekt, zweisprachige Kampagne | Monat 22–28 |
7. Kampagnenmaterial
- Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium.
- Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Bern als Hintergrundmaterial.
- Lokale Medien: Berner Zeitung, Der Bund, Berner Oberländer, Thuner Tagblatt, Journal du Jura, Bieler Tagblatt, TeleBern, Radio Bern1.
- Infografik: Wolf als natürlicher Regulator im Oberland, Luchs im Berner Jura, Bundeshauptstadt-Effekt als visuelles Element. Kostenvergleich BE vs. GE.
- Französischsprachige Materialien für den Berner Jura und Biel/Bienne von Anfang an.
8. Weiterführende Quellen
- Genfer Jagdverbot im Detail
- Wissenschaftliche Studien
- Jagd in der Schweiz
- Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Bern
- Jagdmythen-Faktencheck
- Wolfspolitik
- Beutegreifer
- Eidgenössische Jagdstatistik (BAFU)
- Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt
Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Bern angepasst werden.
Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby
Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →
