2. April 2026, 09:42

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Mustertext: Verbot von Hightech-Jagdmethoden

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (… Gesetzesbezeichnung …) sowie der Jagdverordnung (… Verordnungsbezeichnung …) zu unterbreiten, mit der im Kanton (…) der Einsatz von Hightech-Geräten bei der Hobby-Jagd verboten oder streng reguliert wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass

  • der Einsatz von Wärmebildkameras, Nachtsichtgeräten und Nachtzieloptiken auf der Hobby-Jagd grundsätzlich verboten wird
  • der Einsatz von Drohnen, Multikoptern und ferngesteuerten Fluggeräten zum Aufspüren, Lokalisieren oder Treiben von Wildtieren zu jagdlichen Zwecken untersagt wird
  • der Einsatz von digitalen Lockrufgeräten, elektronischen Wildkameras mit Live-Übertragung und GPS-Sendehalsbändern, die Wildtierbewegungen in Echtzeit an Hobby-Jäger übermitteln, verboten wird
  • Ausnahmen gelten ausschliesslich für die staatliche Wildhut und für wissenschaftliche Forschungsprojekte

Insbesondere ist gesetzlich zu regeln, dass

  • Verstösse als schwere Jagdvergehen gelten und mit Patententzug für mindestens fünf Jahre geahndet werden
  • die kantonale Jagdaufsicht regelmässig und unangekündigt kontrolliert
  • der Regierungsrat die Entwicklung neuer Jagdtechnologien periodisch prüft und die Verbotsliste bei Bedarf erweitert

2. Kurze Begründung

Die Hightech-Aufrüstung der Hobby-Jagd hat ein Ausmass erreicht, das mit der traditionellen Vorstellung von «waidgerechter Jagd» nichts mehr zu tun hat. Wärmebildkameras machen Wildtiere in völliger Dunkelheit sichtbar. Nachtzieloptiken ermöglichen zielgenaue Schüsse bei Nacht. Drohnen lokalisieren Wildtiere aus der Luft. Dieses Arsenal macht die Hobby-Jagd zu einer technologisch aufgerüsteten Tötungsmaschinerie, in der das Wildtier keine realistische Fluchtchance mehr hat.

Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist der Einsatz von Nachtzielgeräten besonders problematisch. Nachtschüsse erfolgen unter Bedingungen, in denen die sichere Identifikation des Zieltiers und die Vermeidung von Fehlschüssen erheblich erschwert sind. Die Folge sind erhöhte Fehlschussraten und erhebliches, unnötiges Tierleid.

Die vorliegende Motion fordert ein umfassendes kantonales Verbot, das die Hobby-Jagd auf das zurückführt, was ihre Vertreter selbst als Anspruch formulieren: eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe mit der Natur – und nicht eine technologisch einseitige Überwältigung wehrloser Tiere.

  • Dossier Nachtjagd und Hightech-Jagd: Link
  • Dossier Jagd und Tierschutz: Link