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Tierrechte

Wie die Umwelt Arena Spreitenbach Tierquälerei legitimiert

In Spreitenbach AG wird der Konflikt um die geplante Jagdmesse in der Umwelt Arena zunehmend zum Lehrstück darüber, wie Institutionen Verantwortung verschieben.

Redaktion Wild beim Wild — 6. Februar 2026

Auslöser war eine Petition gegen «Tierquälerei in der Umwelt Arena Spreitenbach», die sich nicht nur gegen die Hobby-Jagdmesse richtet, sondern explizit auch gegen die damit verknüpften Messewelten wie Sportfischerei und Terraristik.

Binnen kurzer Zeit gingen laut Berichterstattung bei nau.ch rund 850 Protestmails bei der Gemeinde ein. Der Gemeinderat reagierte mit einer Strafanzeige. Laut dem Verwaltungsleiter Patrick Geissmann sei der ordentliche Verwaltungsbetrieb durch die Mailflut erheblich beeinträchtigt worden, die Anzeige richte sich nicht gegen die Inhalte, sondern gegen die Form und Häufigkeit der Kontaktaufnahme.

Laut der IG Wild beim Wild ist es technisch für jede Verwaltung ohne Weiteres möglich, E-Mails nach Absender, Domain, Provider oder weiteren Kriterien zu filtern oder zu deaktivieren. Eine grössere Anzahl gleichartiger Zuschriften stellt daher keinen unlösbaren Eingriff in den Verwaltungsbetrieb dar, sondern gehört heute zum üblichen Umgang mit digitaler Bürgerkommunikation. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dies mit wenigen Mausklicks am eigenen PC erledigen.

Damit steht eine administrative Logik im Vordergrund, während die inhaltliche Kritik am Messeprofil ausgeklammert bleibt. Genau diese Leerstelle ist politisch brisant: Auf Gemeindegebiet findet eine Veranstaltung statt, die Tiernutzung als Freizeit und Konsum präsentiert, doch die sichtbare Reaktion richtet sich primär gegen den Protest. Dass eine Gemeinde rechtlich oft nur über Bewilligungen, Auflagen, Sicherheit, Verkehr und Ordnung steuern kann, nicht aber über eine ethische Bewertung, erklärt die formale Zurückhaltung. Es erklärt aber nicht, warum ausgerechnet die Schwelle zur Kriminalisierung von Protest schneller erreicht wird als die Schwelle zur öffentlichen Auseinandersetzung über Tierleid.

Solche Reaktionen entziehen sich der unmittelbaren Verantwortung und werden nicht selten erst zu einem späteren Zeitpunkt an Wahlveranstaltungen von der Bevölkerung sanktioniert.

Der Streit wird zusätzlich schärfer, weil es eben nicht «nur» um Hobby-Jagd geht. Wer die Programme der Umwelt Arena betrachtet, sieht regelmässig eine thematische Klammer: Hobby-Jagd, Sportfischerei und Terraristik werden als legitime Freizeitwelten inszeniert. Die Petition und die begleitende Recherche von wildbeimwild.com stellen genau diese Klammer infrage und benennen die Umwelt Arena als Drehscheibe eines Formats, das Gewalt und Ausbeutung gegenüber Tieren in Eventlogik übersetzt.

Sport ist Mord

Besonders heikel ist dabei die Terraristik. Der Schweizer Tierschutz STS kommt, gestützt auf eine Umfrage zur Reptilienhaltung und Hochrechnungen, zum Befund, dass schweizweit von über 60’000 tierquälerischen und damit strafbaren Reptilienhaltungen auszugehen sei. Diese Zahl ist keine Nebelkerze, sondern Kontext: Terraristik ist kein «Hobby wie jedes andere», sondern ein Bereich mit systemischen Missständen, bei dem die gesetzlichen Minimalanforderungen oft nicht eingehalten werden.

Und dann kommt der Satz, der den moralischen Nullpunkt markiert. Geschäftsführer Ivan Skender wird mit der Aussage zitiert: «Die Arena verstehe sich nicht als moralische Instanz, sondern als Ort des Diskurses und der Meinungsbildung.»

Diese Formel klingt nach Offenheit, ist aber in der Praxis eine Verantwortungsabgabe. Eine Institution, die Nachhaltigkeit und Umweltbildung als Marke trägt, entscheidet aktiv, welche Inhalte sie vermietet, bewirbt und legitimiert. Das ist nicht neutral. Wer Hobby-Jagd, Sportfischerei und Terraristik als Messeerlebnis ermöglicht, schafft einen Rahmen, der Tierleid normalisiert und kommerzialisiert. «Diskurs» wird zum Schutzschild, hinter dem die ethische Bewertung ausgelagert wird, obwohl genau diese Bewertung der Kern des gesellschaftlichen Konflikts ist.

Zudem betont die Gemeinde, dass sie weder Veranstalterin sei noch eine Bewilligung erteilt habe. Ein Punkt, der aus ihrer Sicht in der Petition irreführend dargestellt werde.

Gemeinden haben indirekte Hebel, wenn sie diese nutzen wollen. Etwa über die strenge Prüfung von Bewilligungen und Auflagen, Werbe- und Plakatbewilligungen im öffentlichen Raum, Verkehrskonzepten, Sicherheitsauflagen, Tierschutz- und Lebensmittelvorgaben bei Tierprodukten, sowie die Kooperation mit Polizei und kantonalen Stellen. Diese Instrumente sind real und wurden in der Petition auch nicht irreführend dargestellt.

Für Tierschutz konkret bedeutet das: Die Gemeinde kann in ihrer Veranstaltungsbewilligung verlangen, dass bei einem Anlass mit Tieren die kantonale Meldung erfolgt ist und alle Vorgaben eingehalten werden. Der Vollzug der Tierschutzvorschriften selbst liegt dann bei den zuständigen kantonalen Fachstellen, aber die Gemeinde kann über die Bewilligungsbedingungen «vorne» Druck machen, dass das sauber läuft.

Die IG Wild beim Wild erfüllt hier ihre journalistische und zivilgesellschaftliche Aufgabe, Missstände sichtbar zu machen und Debatten anzustossen, während die seit Jahren aus Spreitenbach kommenden Signale zeigen, wie institutionelle Entscheidungen den Tierschutz systematisch marginalisieren, statt ihn ernsthaft aufzuarbeiten.

Der Fall Spreitenbach zeigt damit weniger einen Streit über einzelne Mails, sondern ein strukturelles Muster: Protest wird als Störung problematisiert, während die Normalisierung von Tierquälerei als Eventformat als legitimer «Meinungsmarkt» gilt.

Eine Umwelt Arena, die sich für nicht zuständig erklärt, und eine Gemeinde, die Protest juristisch beantwortet, produzieren gemeinsam ein Signal, das über Spreitenbach hinaus wirkt.

Weiterführende Informationen:

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