2. April 2026, 04:36

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Unabhängige Jagdaufsicht: Externe Kontrolle statt Selbstkontrolle

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) sowie der Jagdverordnung (………) zu unterbreiten, mit der im Kanton (………) eine unabhängige, behördliche Aufsicht über die Jagd geschaffen und die bisherigen Formen der jagdnahen Selbstkontrolle durch verbindliche externe Kontrollmechanismen ersetzt bzw. ergänzt werden. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass:

  • die Aufsicht über die Jagdausübung, die Jagdplanung sowie die Vollzugskontrollen organisatorisch und personell unabhängig von jagdlichen Interessenorganisationen, Jagdgesellschaften und jagdnahen Strukturen ausgestaltet wird;
  • die Zuständigkeiten für Kontrollen, Untersuchungen und Sanktionen klar bei einer kantonalen Behörde oder einer unabhängigen Fachstelle liegen, die über ausreichende Ressourcen, Weisungsbefugnisse und fachliche Kompetenzen verfügt;
  • für Vorfälle im Kontext der Jagd eine unabhängige Meldestelle und Beschwerdestelle geschaffen wird, bei der Privatpersonen, Gemeinden, Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie Tierschutzorganisationen niederschwellig Meldungen einreichen können;
  • einer verbindlichen Protokollierungs- und Meldepflicht für jagdliche Kontrollen, Konfliktsituationen und sicherheitsrelevante Ereignisse, insbesondere bei:
    • Schussabgaben in Siedlungsnähe oder in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr
    • Konflikten zwischen Jägerschaft und Bevölkerung
    • Verdacht auf Verstösse gegen Tierschutz-, Waffen-, Jagd- oder Naturschutzrecht
  • die Behörde über wirksame aufsichtsrechtliche Massnahmen verfügt, namentlich:
    • Anordnung von Auflagen
    • temporäre Sistierung von Jagdausübungsrechten
    • Entzug oder Nichtverlängerung von Bewilligungen und Patenten bei schweren oder wiederholten Verstössen
    • Pflicht zu Aus- und Weiterbildung bei festgestellten Mängeln (Deeskalation, Recht, Tierschutz, Sicherheit)
  • der Regierungsrat in der Botschaft transparent darlegt:
    • wie die Unabhängigkeit organisatorisch sichergestellt wird (Inkompatibilitäten, Interessenkonflikte, Wahl- und Anstellungsverfahren)
    • welche personellen und finanziellen Ressourcen notwendig sind
    • wie die neue Aufsicht die öffentliche Sicherheit, den Tierschutz und die Rechtsdurchsetzung verbessert
    • wie Daten zu Kontrollen, Verstössen und Sanktionen künftig erhoben und veröffentlicht werden (Jahresbericht).

Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Vollzugsstrukturen und laufende Jagdverhältnisse.

2. Kurze Begründung

Die Jagd findet im öffentlichen Raum statt, unter Einsatz von Schusswaffen und mit unmittelbaren Auswirkungen auf Tiere, Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Gerade in solchen Bereichen ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz zentral: Kontrolle muss unabhängig sein. Wenn Kontrollfunktionen faktisch aus dem gleichen Umfeld stammen, das kontrolliert wird, entstehen strukturelle Interessenkonflikte. Das schwächt die Glaubwürdigkeit des Vollzugs, erschwert die Aufklärung von Vorfällen und fördert Eskalationen.

Eine unabhängige, behördliche Aufsicht schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Sie schützt Wildtiere durch konsequenten Vollzug, erhöht die Sicherheit für die Bevölkerung und entlastet auch korrekt handelnde Jäger, weil Fehlverhalten nicht länger durch Milieu-Logiken relativiert oder verdeckt werden kann. Zudem stärkt eine transparente Berichterstattung das Vertrauen in staatliches Handeln und verhindert den Eindruck, die Jagd setze sich eigene Regeln und kontrolliere sich selbst.

Mit dieser Motion wird der Regierungsrat beauftragt, eine klare gesetzliche Grundlage für unabhängige Kontrolle, wirksame Sanktionen und transparente Rechenschaft zu schaffen.