1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (… Gesetzesbezeichnung …) sowie der Jagdverordnung (… Verordnungsbezeichnung …) zu unterbreiten, mit der im Kanton (…) die Ausbildung und Prüfung für das Jagdpatent grundlegend reformiert und um verbindliche Tierschutz-, Ethik- und Ökologiekomponenten erweitert wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass
- die Ausbildung zur Erlangung des Jagdpatents um obligatorische Module in Tierschutzrecht (TSchG, TSchV), Tierethik, Wildtierökologie, nicht-letalen Wildtiermanagement-Methoden und Stressphysiologie von Wildtieren erweitert wird
- die Inhalte dieser Module durch Fachpersonen vermittelt werden, die von Jagdverbänden und Jagdschulen personell und institutionell unabhängig sind
- die Prüfung zum Jagdpatent eine schriftliche und mündliche Tierschutz- und Ethikprüfung umfasst, die mindestens ein Drittel der Gesamtprüfung ausmacht
- eine periodische Nachprüfung (alle zehn Jahre) obligatorisch wird
Insbesondere ist gesetzlich zu regeln, dass
- die Ausbildungsinhalte und Prüfungsfragen nicht von Jagdverbänden, sondern vom kantonalen Amt für Natur und Umwelt in Zusammenarbeit mit der kantonalen Tierschutzfachstelle festgelegt werden
- Ausbildungsstätten, einer kantonalen Akkreditierung und regelmässiger Qualitätskontrolle unterliegen
- Bewerberinnen und Bewerber obligatorisch eine psychologische Eignungsabklärung absolvieren
- das Jagdpatent bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz sofort und dauerhaft entzogen wird
2. Kurze Begründung
Die Ausbildung zur Erlangung des Jagdpatents in der Schweiz ist in wesentlichen Bereichen veraltet und einseitig. Sie wird überwiegend von Jagdverbänden und jagdnahen Institutionen durchgeführt. Tierschutzrechtliche, tierethische und wildtierökologische Inhalte fristen ein Nischendasein.
Das Ergebnis ist eine Jägerschaft, die sich nach bestandener Prüfung im Echoraum der Jagdpresse bewegt und deren Selbstverständnis auf Narrativen basiert, die wissenschaftlich in vielen Punkten nicht haltbar sind. Die zwölf häufigsten Jagdmythen werden in der Ausbildung nicht kritisch hinterfragt, sondern reproduziert.
Ein Jagdpatent berechtigt zum Führen von Schusswaffen in öffentlich zugänglichen Gebieten und zum Töten empfindungsfähiger Wildtiere. Diese Berechtigung muss an höchste fachliche und ethische Standards geknüpft sein. In keinem anderen Bereich, in dem Menschen Tiere töten dürfen, wird auf eine unabhängige Schulung in Tierschutzrecht verzichtet.