Der Kanton Genf zeigt seit Jahrzehnten, dass ein Verzicht auf Hobby-Jagd möglich ist und weder Sicherheit noch Landwirtschaft noch Biodiversität darunter leiden. Im Gegenteil: Private Jagd ist verboten, die Regulierung von Wildtieren liegt bei staatlichen Wildhütern, die zielgerichtet und unter klarer Verantwortung des Gemeinwesens handeln.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………), des Gesetzes über Wald und Natur (………) sowie weiterer einschlägiger Erlasse zu unterbreiten, mit der im Kanton (………) die Hobby-Jagd schrittweise abgeschafft und durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Vorbild des Kantons Genf ersetzt wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen,
- dass ein Konzept zur Umstellung vom bisherigen Patent- oder Revierjagdsystem auf ein staatlich verantwortetes Wildtiermanagement erarbeitet wird, welches
- die Abschaffung der privaten Jagdausübung auf Säugetiere und Vögel vorsieht
- einen verbindlichen Stufenplan mit Pilotregionen, Übergangsbestimmungen und einem Endtermin für die Hobby-Jagd enthält.
- dass nach Ablauf der Übergangsfrist hoheitliche Eingriffe in Wildtierbestände (insbesondere Abschüsse wegen Wildschäden, Verkehrssicherheit, Tierseuchen oder Tierleid) ausschliesslich durch kantonale Wildhüter oder andere dafür hoheitlich beauftragte Fachpersonen vorgenommen werden, vergleichbar dem System im Kanton Genf.
- dass die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der kantonalen Wildhut so definiert werden, dass
- Wildtierregulierung klar vom Freizeitbereich getrennt ist
- Einsätze auf nachvollziehbare Kriterien wie Schadensprävention, Verkehrssicherheit und Tierschutz abgestützt werden
- die eingesetzten Methoden dem Stand von Ethik, Technik und Sicherheit entsprechen (etwa Einsatz von Nachtsicht- und Wärmebildtechnik zur Minimierung von Fehlschüssen und Unfällen, wie dies in Genf praktiziert wird).
- dass nicht letale Massnahmen systematisch Priorität vor letalen Eingriffen erhalten, namentlich
- Schutzmassnahmen in der Landwirtschaft (Zäune, Elektrozäune, Vergrämung, Anpassung von Kulturen)
- Massnahmen im Wald gemäss Wald-Wild-Konzepten
- gegebenenfalls weitere innovative Instrumente der Fruchtbarkeitskontrolle oder Vergrämung, wie sie in der Diskussion um Hirsche und andere Arten bereits erprobt oder geprüft werden.
- dass die Finanzierung des neuen Systems transparent geregelt wird, insbesondere
- die bisherigen Jagdpatent- oder Reviereinnahmen durch geeignete, sozialverträgliche Instrumente ersetzt werden
- die Kosten des Wildtiermanagements und der Schadensprävention nachvollziehbar ausgewiesen und mit der heutigen Situation (Hobby-Jagd plus Entschädigungen) verglichen werden
- der Regierungsrat darlegt, ob nach dem Vorbild Genf mit den bestehenden Wildhüterstellen gearbeitet oder diese angepasst werden können.
- dass der Regierungsrat einen Bericht vorlegt, der
- die Erfahrungen des Kantons Genf mit dem Jagdverbot seit 1974 zusammenfasst (Entwicklung der Wildtierbestände, Biodiversität, Schäden in Land- und Forstwirtschaft, Kosten, Akzeptanz in der Bevölkerung)
- die heutige Situation im Kanton (………) damit vergleicht
- aufzeigt, welche Anpassungen des Bundesrechts notwendig oder sinnvoll wären, um ein Modell nach Genfer Vorbild kantonsübergreifend zu verankern.
- dass der Kanton (………) sich auf Bundesebene und in interkantonalen Gremien dafür einsetzt, dass
- professionelle Wildtierverwaltung durch staatliche Wildhüter als gleichwertige oder überlegene Alternative zur Hobby-Jagd anerkannt wird
- die gesetzlichen Grundlagen so weiterentwickelt werden, dass Kantone mit Jagdverbot für Hobbyjägerinnen und Hobbyjäger keine finanziellen oder organisatorischen Nachteile gegenüber jagenden Kantonen haben.
Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere für bestehende Jagdpachten, bereits erteilte Patente, laufende Jagdplanungen und die sozialverträgliche Reduktion des bisherigen Hobbyjägerbestandes.
2. Kurze Begründung
Der Kanton Genf kennt seit 1974 ein allgemeines Jagdverbot für private Jägerinnen und Jäger. Die Bevölkerung hat in einer Volksabstimmung entschieden, die Milizjagd auf Säugetiere und Vögel aufzugeben. Seither liegt das Recht, Wildtiere zu schiessen, beim Staat: Abschüsse erfolgen durch kantonal angestellte Wildhüter im Rahmen eines behördlich verantworteten Wildtiermanagements.
Die Bilanz nach mehreren Jahrzehnten ist bemerkenswert:
- Die Biodiversität hat sich positiv entwickelt, viele Wildtierbestände haben sich stabilisiert oder erhöht. Auswertungen zeigen, dass vornehmlich Wasservögel und andere sensible Arten von der jagdfreien Ruhe profitieren.
- Konfliktarten wie Wildschweine werden durch gezielte, professionell geplante Abschüsse reguliert. Die Tiere werden in abgegrenzten Einsätzen durch Wildhüter getötet, statt durch eine grosse Anzahl von Hobbyjägern während der ganzen Jagdsaison bejagt zu werden.
- In Genf kommen moderne technische Hilfsmittel wie Lichtverstärker und Infrarotgeräte zum Einsatz. Abschüsse finden kontrolliert in der Nacht statt. Das erhöht die Treffsicherheit, vermindert Beunruhigung und reduziert das Unfallrisiko im Vergleich zur tagsüber verbreiteten Hobbyjagd.
Damit widerlegt Genf zentrale Erzählungen der Jagdlobby: Weder bricht die Landwirtschaft zusammen, noch explodieren Wildschäden zwangsläufig, wenn private Jäger wegfallen. Entscheidend ist nicht die Anzahl bewaffneter Personen im Wald, sondern ein planvolles, professionelles Management mit klaren Zielen und Verantwortlichkeiten.
Zugleich stärkt das Genfer System Grundprinzipien eines modernen Rechtsstaats:
- Hoheitliche Eingriffe in Wildtierbestände sind eine Aufgabe des Gemeinwesens und nicht privater Freizeitgruppen.
- Die Bevölkerung kann politische Verantwortung und Kontrolle wahrnehmen, weil das Management über demokratisch legitimierte Behörden läuft.
- Tierschutz, Sicherheit und Naturschutzinteressen lassen sich besser koordinieren, wenn nicht Jagdvereine, sondern öffentliche Fachstellen den Lead haben.
Der Kanton (………) steht wie andere Kantone vor grossen Herausforderungen: Rückkehr grosser Beutegreifer, Klimakrise, zunehmende Erholungsnutzung, Konflikte um Wald, Landwirtschaft und Biodiversität. Ein Jagdsystem, das auf Hobby-Jagd mit Patenten oder Revieren basiert, ist historisch gewachsen, aber nicht zwingend die beste Antwort auf diese Herausforderungen.
Laut Bundesrecht, muss kein Kanton in der Schweiz die Hobby-Jagd vorsehen. Es ist das Recht der Kantone, zu entscheiden, ob die Jagd zugelassen wird oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton gegen oder auch nur teilweise gegen die Jagd, kann er dies laut Bundesverfassung frei tun. Der Kanton Genf hat sich längst für diesen vorbildlichen Weg entschieden.
Genf zeigt, dass ein anderer Weg möglich ist: Wildtierpolitik ohne Hobby-Jagd, aber mit gezielten Eingriffen durch Wildhüter, klaren Konzepten und hoher Transparenz. Nach fünfzig Jahren Erfahrung steht dieses Modell nicht mehr am Anfang, sondern bietet eine solide Grundlage für andere Kantone, die ihre Jagdordnung grundlegend modernisieren wollen.
Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat nicht aufgefordert, Genf unreflektiert zu kopieren. Er soll vielmehr:
- die Erfahrungen des Kantons Genf systematisch auswerten
- ein eigenes, auf die Verhältnisse im Kanton (………) zugeschnittenes Konzept für ein professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd erarbeiten
- aufzeigen, wie eine sozialverträgliche, rechtskonforme und finanzierbare Umstellung in mehreren Schritten realisiert werden kann.
So kann der Kanton (………) zu einem Vorreiter eines zeitgemässen Wildtierrechts werden, das Tierschutz, Sicherheit, Biodiversität und demokratische Kontrolle über bewaffnete Eingriffe in die Natur ins Zentrum stellt.