Herdenschutz statt Wolfsabschüsse: Umgang mit dem Wolf im Kanton (……….)
Der Umgang mit dem Wolf im Kanton (………) soll konsequent auf Herdenschutz, Prävention und sachliche Information ausgerichtet werden. Wolfsabschüsse sind als ultima ratio auf klar definierte Ausnahmefälle zu beschränken.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) sowie der kantonalen Vollzugsvorschriften zum Bundesrecht über den Schutz von Raubtieren (insbesondere Wolf) zu unterbreiten. Ziel ist ein kantonales Wolfsmanagement, das Herdenschutz und nicht tödliche Massnahmen klar priorisiert und den Abschuss von Wölfen auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt.
Die Gesetzes- und Verordnungsrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass:
dass der Kanton einen verbindlichen, periodisch zu aktualisierenden Wolfsmanagementplan erlässt, der:
auf anerkannten wildbiologischen und ethologischen Grundlagen basiert
Herdenschutz und Prävention als oberste Priorität festschreibt
Klare Zuständigkeiten und Abläufe im Konfliktfall definiert.
dass der Kanton Herdenschutzmassnahmen in Wolfsgebieten und potenziellen Wolfsgebieten systematisch fördert, insbesondere durch:
finanzielle Beiträge an tiergerechte, wolfstaugliche Zäune und Schutzhunde
kostenlose oder vergünstigte Beratung und Planung von Herdenschutzkonzepten
Aus- und Weiterbildung für Tierhaltende sowie Vollzugsbehörden.
dass der Kanton bei Entschädigungen für Nutztierrisse den effektiven Herdenschutz berücksichtigt, namentlich:
transparente Kriterien, wann ein Schaden als entschädigungsfähig gilt
Anreize für den Aufbau und die konsequente Anwendung von Herdenschutz
keine Besserstellung von Betrieben, die trotz zumutbarer Möglichkeiten keinen ausreichenden Herdenschutz umsetzen.
dass der Abschuss von Wölfen nur unter folgenden kumulativen Bedingungen in Betracht kommt:
die gesetzlichen Voraussetzungen des Bundesrechts sind erfüllt
Der Betrieb verfügt über einen dem Stand der Technik entsprechenden Herdenschutz
nicht tödliche Massnahmen wurden ernsthaft geprüft und umgesetzt
eine unabhängige fachliche Beurteilung, die Erforderlichkeit und Verhältnismässigkeit eines Abschusses nachvollziehbar bestätigt.
dass Bewilligungen für Abschüsse von Wölfen:
auf die unbedingt notwendige Anzahl und auf einen eng befristeten Zeitraum beschränkt sind
transparent begründet und in geeigneter Form veröffentlicht werden
soweit möglich auf identifizierte Individuen oder Rudel eingegrenzt werden, um wahllose Eingriffe in die Population zu vermeiden.
dass der Kanton eine systematische Datenerhebung und Berichterstattung zu Wolfsvorkommen, Nutztierrissen, Herdenschutzmassnahmen und bewilligten Eingriffen führt und jährlich öffentlich macht.
dass der Kanton aktiv eine sachliche Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung betreibt, insbesondere durch:
Aufklärung über Biologie und Verhalten des Wolfs
realistische Darstellung von Risiken und Konflikten
Vermeidung und Zurückweisung von Angst- und Feindbildpropaganda.
dass der Regierungsrat in seiner Botschaft darlegt:
welchen rechtlichen Spielraum der Kanton im Vollzug des Bundesrechts zum Wolf hat
wie die vorgeschlagenen Regelungen konkret zur Konfliktminimierung beitragen
mit welchen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen für den Kanton zu rechnen ist.
Der Regierungsrat stellt sicher, dass die kantonalen Bestimmungen mit dem Bundesrecht vereinbar sind, den bundesrechtlichen Mindestschutz des Wolfs jedoch nicht unterlaufen, sondern in Richtung eines modernen, präventionsorientierten Grossraubtiermanagements konkretisieren.
2. Kurze Begründung
Der Wolf kehrt als einheimische Art in die Schweizer Landschaft zurück. Seine Wiederansiedlung ist eine Folge veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen und gesellschaftlicher Entwicklungen. Sie wird jedoch von Teilen der Jagd- und Landwirtschaftslobby mit massiver Angstkommunikation und politischen Kampagnen bekämpft. Der Wolf wird gezielt als Sündenbock für strukturelle Probleme der Nutztierhaltung und der Landwirtschaft instrumentalisiert.
Tatsächlich zeigen Erfahrungen aus zahlreichen Regionen Europas, dass Konflikte mit dem Wolf in erster Linie dort eskalieren, wo Herdenschutz vernachlässigt wird und politische Signale auf Abschuss statt auf Prävention gesetzt werden. Unzureichend geschützte Weidetiere in Wolfsgebieten sind ein vorhersehbares Problem, kein unerklärliches Naturereignis.
Statt immer neuer Forderungen nach Abschussquoten und faktischer Aufweichung des Schutzstatus braucht es eine klare, rechtlich verbindliche Priorität für Herdenschutz und nicht tödliche Massnahmen. Nur so lassen sich Konflikte nachhaltig entschärfen, ohne eine streng geschützte Art wieder an den Rand der Ausrottung zu drängen.
Ein kantonaler Wolfsmanagementplan, abgestützt auf verbindliche Rechtsgrundlagen, schafft Transparenz und Verlässlichkeit für alle Beteiligten:
Nutztierhaltende wissen, unter welchen Bedingungen sie unterstützt und entschädigt werden
Vollzugsbehörden erhalten klare Leitplanken für Entscheidungen
Die Bevölkerung kann nachvollziehen, wie mit dem Wolf umgegangen wird
Der Wolf wird nicht länger zum Spielball kurzfristiger politischer Kampagnen.
Der Kanton (………) verfügt im Rahmen des Vollzugs des Bundesrechts über Spielraum, den Umgang mit dem Wolf eigenverantwortlich auszugestalten, solange der bundesrechtliche Mindestschutz eingehalten wird. Er kann insbesondere im Bereich Herdenschutz, Transparenz, Datenlage und Informationspolitik deutlich mehr tun, als bloss minimal Bundesvorgaben umzusetzen.
Die vorliegende Motion verlangt keine unkontrollierte Vermehrung von Wölfen, sondern einen verantwortungsvollen, vorausschauenden Umgang mit einer geschützten Art. Abschüsse bleiben in Ausnahmefällen möglich, werden aber als ultima ratio an strenge Bedingungen geknüpft. Im Zentrum stehen Prävention, Herdenschutz, sachliche Information und eine Abkehr von emotionalisierter Jagd- und Wolfsfeindpropaganda.
Wer Weidetiere ohne Schutz in Wolfsgebieten stehen lässt, hat kein Wolfsproblem, sondern ein Herdenschutzproblem. Politik und Verwaltung müssen das endlich ehrlich benennen und entsprechend handeln.