1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass alle kantonalen Abschussentscheide betreffend den Wolf im Einklang mit der Berner Konvention, der Biodiversitätskonvention und den europäischen Artenschutzstandards stehen. Insbesondere wird er beauftragt,
- vor jedem Abschussentscheid eine verbindliche völkerrechtliche Prüfung durchführen zu lassen
- sicherzustellen, dass Wolfsabschüsse nur als letztes Mittel angeordnet werden, nachdem alle zumutbaren Herdenschutzmassnahmen vollständig umgesetzt sind
- die Abschussentscheide und deren Begründungen vollständig zu veröffentlichen
- keine Abschussbewilligungen für ganze Wolfsrudel zu erteilen, wenn der günstige Erhaltungszustand nicht gesichert ist
- sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Schweiz den Schutzstatus des Wolfs gemäss Berner Konvention vollumfänglich respektiert
2. Kurze Begründung
Der Wolf ist gemäss der Berner Konvention eine geschützte Art. Die politische Praxis in der Schweiz und Europa zeigt, dass dieser Schutz zunehmend ausgehöhlt wird. Mit der JSG-Revision 2023 hat die Schweiz die Schwelle für Wolfsabschüsse deutlich gesenkt. Umweltorganisationen und Rechtswissenschaftler haben diese Regelung als potenzielle Verletzung der Berner Konvention kritisiert.
Die Schweiz darf sich nicht an einem internationalen «Race to the Bottom» im Artenschutz beteiligen. Die vorliegende Motion fordert die Einhaltung der internationalen Artenschutzverpflichtungen.
- Dossier: Der Wolf in Europa
- Dossier: Wolf in der Schweiz