9. April 2026, 17:46

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Satzungsurkunde

Satzungsurkunde

der

Interessengemeinschaft Wild beim Wild

(IG Wild beim Wild)

mit Sitz in Acquarossa, Kanton Tessin, Schweiz


Präambel

Die Interessengemeinschaft Wild beim Wild (nachfolgend «IG») ist eine unabhängige Tierrechtsbewegung, gegründet am 11. Juni 2015 in der Schweiz. Sie setzt sich für den Schutz von Wildtieren und Nutztieren, die Abschaffung der Hobby-Jagd und ein zeitgemässes, wissenschaftlich fundiertes Wildtiermanagement ein.

Die IG bekennt sich zur Gewaltfreiheit als Leitbild und orientiert sich am Grundsatz: Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem anderen zu.

Diese Satzung hält die seit der Gründung am 11. Juni 2015 geltenden Grundsätze erstmals schriftlich fest.

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 – Name und Rechtsform

Unter dem Namen «IG Wild beim Wild» besteht eine Interessengemeinschaft im Sinne einer privatrechtlichen Vereinigung ohne Gewinnzweck. Die IG ist keine juristische Person im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), sondern eine lose Personenvereinigung.

Art. 2 – Sitz

Die IG hat ihren Sitz in Acquarossa, Kanton Tessin, Schweiz. Die Postadresse lautet: IG Wild beim Wild, Postfach 120, 6716 Acquarossa.

Art. 3 – Zweck

Die IG verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und ideelle Zwecke, insbesondere:

  • Die Abschaffung der Hobby-Jagd und die Einführung eines professionellen Wildtiermanagements nach dem Vorbild des Kantons Genf
  • Den Schutz von Wildtieren und deren Lebensräumen
  • Den Schutz von Nutztieren vor behördlichem Versagen, insbesondere bei fehlendem Herdenschutz
  • Die Aufklärung und Bildung der Öffentlichkeit über Wildtiere und die Hobby-Jagd
  • Die Förderung nachhaltiger Praktiken in der Land- und Forstwirtschaft
  • Die Unterstützung wissenschaftlicher Methoden der Immunkontrazeption als Alternative zur letalen Bestandskontrolle
  • Die Förderung von Tierrechten für Wildtiere
  • Die Zusammenarbeit mit Tier- und Naturschutzorganisationen, Politikerinnen und Politikern sowie Behörden
  • Die Durchsetzung des Tierschutzrechts auf dem juristischen Weg, einschliesslich Strafanzeigen

Art. 4 – Aktionsraum

Die IG ist in der Schweiz, im DACH-Raum und international tätig.

Art. 5 – Abgrenzung

Die IG kooperiert grundsätzlich nicht mit Jagdvereinen, dem Verband Jagd Schweiz oder jagdaffinen Organisationen.

II. Leitung und Organisation

Art. 6 – Leitung

Die IG wird von ihrem Gründer und Leiter, Carl Sonnthal, geführt. Der Leiter vertritt die IG nach aussen, bestimmt die strategische Ausrichtung und ist für sämtliche operative Entscheide verantwortlich.

Art. 7 – Mitwirkende

Die IG arbeitet mit externen Fachpersonen zusammen, darunter Wildbiologen, Juristinnen und Journalisten. Aktivistinnen und Aktivisten können ohne formelle Mitgliedschaft mitwirken.

Art. 8 – Rechtsabteilung

Die IG unterhält eine Rechtsabteilung, die Strafanzeigen einreicht und juristische Verfahren zum Schutz von Wild- und Nutztieren begleitet.

III. Aktivitäten

Art. 9 – Tätigkeitsbereiche

Die IG führt insbesondere folgende Tätigkeiten durch:

Art. 10 – Redaktionelle Grundsätze

Die IG unterscheidet klar zwischen Faktencheck, Analyse/Dossier und Kommentar/Kampagne. Fehler werden nach Kenntnisnahme korrigiert und transparent vermerkt. Bei begrenzter Studienlage wird dies offen kommuniziert.

IV. Finanzen und Unabhängigkeit

Art. 11 – Ehrenamtlichkeit

Die IG ist eine ehrenamtlich betriebene Informations- und Kampagnenplattform. Sämtliche Tätigkeiten erfolgen unentgeltlich.

Art. 12 – Finanzierung

Die IG nimmt selbst keine Spenden entgegen. Wer tierschützerische Arbeit finanziell unterstützen möchte, spendet direkt an die gemeinnützige Stiftung Tiere in Not – Animal Help (STINAH), die unter anderem politische und juristische Arbeit finanziert.

Art. 13 – Unabhängigkeit

Die IG erhält keine Gelder von Jagdverbänden, der Waffenindustrie, staatlichen Stellen oder Parteien. Es werden keine Werbeanzeigen geschaltet. Diese Unabhängigkeit ist Voraussetzung für die kritische Berichterstattung.

V. Positionen

Art. 14 – Hobby-Jagd und Tierschutzrecht

Die Hobby-Jagd widerspricht einem aufgeklärten, wissenschaftlichen und ethischen Verständnis von Natur und Tieren. Wildtiere sind fühlende Lebewesen mit Sozialstrukturen, Schmerzempfinden und Stressreaktionen. Die IG dokumentiert, wie die Hobby-Jagd die Grundsätze des Schweizerischen Tierschutzgesetzes (TSchG) systematisch untergräbt.

Art. 15 – Speziesismus

Die IG setzt sich gegen Speziesismus im Sinne von Peter Singer ein und fordert, dass die willkürliche Diskriminierung von Tieren aufgrund ihrer Artzugehörigkeit oder Herkunft in einer zivilisierten Gesellschaft nicht länger akzeptiert wird.

Art. 16 – Gewaltfreiheit

Gewaltlosigkeit unterscheidet den kultivierten Menschen vom Beutegreifer in der Tierwelt. Mit dem freizeitlich motivierten Verletzen und Töten von Wildtieren werden Verhaltensweisen normalisiert, die es im zwischenmenschlichen Bereich zu eliminieren gilt.

Art. 17 – Kinderrechte und Hobby-Jagd

Die IG lehnt die passive und aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an der Hobby-Jagd ab. Minderjährige müssen vor der schädigenden Wirkung der Gewalt geschützt werden, im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention.

VI. Schlussbestimmungen

Art. 18 – Webauftritt

Die IG betreibt die Webseite wildbeimwild.com als zentrale Plattform für Recherchen, Dossiers, Kampagnen und Petitionen.

Art. 19 – Änderung der Satzung

Der Leiter der IG kann die vorliegende Satzung jederzeit ändern oder ergänzen.

Art. 20 – Auflösung

Die IG kann durch Beschluss des Leiters aufgelöst werden. Im Falle einer Auflösung werden allfällige Vermögenswerte einer gemeinnützigen Organisation mit vergleichbarem Zweck zugeführt.

Art. 21 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung auf wildbeimwild.com in Kraft.


Acquarossa, 11. Juni 2015

Carl Sonnthal
Gründer und Leiter der IG Wild beim Wild

IG Wild beim Wild
Postfach 120
6716 Aquarossa

+41 79 236 95 18