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Tierrechte

Kieler Landtag schliesst «Jagd-Bordell» der Familie von Bismarck

Schleswig-Holstein verbietet die Gatterjagd der Bismarcks: Kieler Landtag ändert Naturschutzgesetz im Sinne der Tierrechte.

Redaktion Wild beim Wild — 29. April 2016

Änderung des Naturschutzgesetzes im Sinne der Tierrechte.

Im November 2015 stellte PETA wegen des illegalen Betriebs zweier Jagdgatter im schleswig-holsteinischen Sachsenwald Strafanzeige gegen die Familie von Bismarck. Derartige Jagdanlagen sind in Schleswig-Holstein bereits seit 1999 verboten, denn die lebensverachtende Praxis widerspricht der Weidgerechtigkeit und dem Tierschutzgesetz. Der Familie wurde eine Übergangsfrist von 15 Jahren gewährt, um die Gatter bis Oktober 2014 zu schliessen. Diese wollte die Areale allerdings auch ein Jahr nach Fristablauf nicht aufgeben – sie argumentiert mit dem sogenannten Gewohnheitsrecht. Nun beschloss der Kieler Landtag eine Änderung des Naturschutzgesetzes, wonach in Schleswig-Holstein nicht mehr innerhalb von Gattern gejagt werden darf – also auch die Bismarcks in ihren Arealen keine Hobby-Jagden mehr veranstalten dürfen. Dazu kommentiert Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA:

«Wir begrüssen es sehr, dass der Kieler Landtag der Familie Bismarck nun endgültig die Hobby-Jagden in ihren Jagdgattern untersagt. Bei dem tierschutzwidrigen Jagdtreiben in den eingezäunten Arealen dienen die Tiere den Hobby-Jägern als lebendige Zielscheibe. Mit dem Ziel, möglichst viele Tiere zu töten, sind sie so Schauplätze für das blutige Hobby einiger weniger Menschen, die mehr Geld als Moral besitzen. Das Töten von Tieren im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung hat im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen – auch nicht unter dem Deckmantel der Tradition. Da die Familie Bismarck laut geltendem Recht die Gatter bereits 2014 hätte schliessen müssen, erwartet PETA, dass nun auch die Justiz handelt und den rechtswidrigen Betrieb der Gatter strafrechtlich ahndet.»

Das Verfahren gegen die Familie Bismarck läuft derzeit durch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck (AZ: 780 Js 48459 / 15). In Jagdgattern werden Wildtiere wie Rehe, Wildschweine und Hirsche gehalten, um sie dann für Hobby-Jäger zum Abschuss freizugeben. In den abgegrenzten Arealen finden entweder sogenannte Gesellschaftsjagden statt oder es werden einzelne Tiere vermögenden Hobby-Jägern zum «Abschuss mit Erfolgsgarantie» bereitgestellt. Diese Jagdpraktik widerspricht der Weidgerechtigkeit sowie dem Tierschutzgesetz in eklatanter Weise.


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