Jagdverbände sollen im Kanton (………) nicht länger als Umwelt- oder Naturschutzorganisationen gelten, wenn sie primär Freizeitabschüsse vertreten und in nationalen oder europäischen Jagdlobbys verankert sind. Öffentliches Vertrauen und Mitwirkungsrechte im Umweltbereich sollen echten Natur- und Tierschutzorganisationen vorbehalten sein.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung der kantonalen Rechtsgrundlagen zu unterbreiten, mit denen die Anerkennung, Förderung und Mitsprache von Umwelt- und Naturschutzorganisationen geregelt wird. Betroffen sind insbesondere das Umweltrecht, das Planungs- und Baugesetz, das Jagd- und Wildtierschutzrecht sowie allfällige Verordnungen über Verbandsbeschwerden, Anhörungsrechte und Subventionen.
Die Gesetzes- und Verordnungsrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass:
- dass Jagdverbände, deren Hauptzweck in der Organisation und Förderung der Freizeitjagd und von Tierabschüssen liegt, im Kanton (………) grundsätzlich nicht als Umwelt- oder Naturschutzorganisationen anerkannt werden können.
- dass bestehende Regelungen, welche Jagdverbänden einen Status als Umweltorganisation oder vergleichbare Privilegien verleihen, überprüft und, soweit nötig, aufgehoben oder angepasst werden. Dies betrifft insbesondere:
- die Teilnahme an offiziellen Umwelt- und Naturschutzgremien
- besondere Anhörungs- und Mitwirkungsrechte im Rahmen von Umwelt- und Planungsverfahren
- allfällige finanzielle Unterstützung, die an eine Umweltfunktion geknüpft ist.
- dass der Kanton für die Anerkennung als Umwelt- oder Naturschutzorganisation klare, sachliche Kriterien festlegt, unter anderem:
- primärer Statutenzweck im Bereich Natur-, Landschafts- oder Tierschutz
- tatsächliche Tätigkeitsschwerpunkte im Sinne von Schutz und Förderung von Biodiversität, Lebensräumen und Tierrechten
- Unabhängigkeit von Jagd- und Waffenlobbys sowie von Organisationen, deren Hauptzweck die Nutzung und Tötung von Wildtieren ist.
- dass Organisationen, die Mitglied oder Partner von übergeordneten Jagdverbänden und Jagdlobbys sind, welche auf nationaler oder europäischer Ebene vorrangig die Interessen der Jagd und der Waffenindustrie vertreten, nicht gleichzeitig als Umwelt- oder Naturschutzorganisationen anerkannt werden.
- dass der Regierungsrat eine Bestandsaufnahme der Organisationen vornimmt, die im Kanton heute über einen besonderen Umweltstatus verfügen, und prüft:
- welche davon schwergewichtig jagdliche Nutzungsinteressen vertreten
- welche tatsächlich überwiegend dem Schutz der Natur, der Biodiversität und der Tiere verpflichtet sind.
- dass der Regierungsrat darauf gestützt die Anerkennungsliste und alle damit verbundenen Privilegien bereinigt und künftig nur noch Organisationen berücksichtigt, die den neuen Kriterien entsprechen.
- dass echten Umwelt- und Tierschutzorganisationen mindestens die gleichen oder bessere Mitwirkungsrechte eingeräumt werden, welche Jagdverbände bisher unter Berufung auf eine vermeintliche Umweltfunktion erhalten haben.
Der Regierungsrat legt in seiner Botschaft dar:
- welche Jagdverbände und verwandten Organisationen im Kanton bisher mit Umwelt- oder Naturschutzstatus ausgestattet sind oder entsprechende Privilegien geniessen
- in welchem Umfang diese Organisationen in Gremien, Anhörungen und Verfahren aufgetreten sind
- wie die vorgeschlagenen Anpassungen die Zusammensetzung und Arbeitsweise der betreffenden Gremien verändern
- welche rechtlichen und politischen Konsequenzen mit dem Entzug von Umweltprivilegien für Jagdverbände verbunden sind.
2. Kurze Begründung
Die Jagdverbände präsentieren sich in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik gerne als Sachwalter von Natur und Wildtieren. Diese Selbstdarstellung steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu ihrem tatsächlichen Hauptzweck: der Organisation und Verteidigung der Freizeitjagd, der Legitimierung von Abschüssen und der politischen Einflussnahme zugunsten jagdlicher Interessen.
Jagd ist keine Schutzmassnahme, sondern eine Nutzungsform. Jagdverbände setzen sich im Kern nicht für das individuelle Lebensrecht von Wildtieren ein, sondern für deren planmässige Tötung. Sie vertreten in der Regel:
- das Interesse an möglichst weitgehenden Abschussmöglichkeiten
- die Aufrechterhaltung oder Ausdehnung jagdlicher Privilegien
- die Abwehr strengerer Tierschutzbestimmungen
- die Verteidigung traditioneller Gewaltpraktiken gegenüber Wildtieren.
Gleichzeitig treten Jagdverbände auf kantonaler, nationaler und europäischer Ebene in Lobbyverbänden auf, die eng mit der Waffenindustrie verbandelt sind und politisch für die Lockerung von Schutzbestimmungen und den Abbau von Eingriffsbeschränkungen kämpfen. Solche Interessen sind mit einer glaubwürdigen Rolle als Umwelt- oder Naturschutzorganisation unvereinbar.
Wenn Jagdverbände in kantonalen Umweltgremien sitzen, offizielle Umweltprivilegien geniessen oder im Rahmen von Planungsverfahren als Umweltstimme auftreten, führt dies zu mehrfachen Problemen:
- Die Öffentlichkeit erhält ein verzerrtes Bild davon, wer tatsächlich die Interessen der Natur und der Tiere vertritt.
- Echte Tierschutz- und Naturschutzorganisationen werden in ihrer Rolle geschwächt, weil Stimmen aus dem Lager der gezielten Tierabschüsse als «Umweltschutz» firmieren.
- Entscheidungen in Umwelt- und Planungsfragen können zulasten des Tier- und Lebensraumschutzes unter dem Deckmantel vermeintlicher Fachkompetenz beeinflusst werden.
Der Begriff der Umwelt- oder Naturschutzorganisation darf nicht ausgehöhlt werden, indem Verbände, die primär Freizeitjagd und Tierabschüsse fördern, denselben Status erhalten wie Organisationen, die sich schwergewichtig für den Schutz die Unversehrtheit von Tieren und deren Lebensräumen einsetzen. Es geht nicht darum, Jagdverbände zu verbieten, sondern ihre Rolle ehrlich zu benennen.
Aus jagdkritischer Sicht ist es zudem problematisch, dass Jagdverbände in politischen Debatten häufig als vermeintlich neutrale Fachstellen auftreten, während sie in Wahrheit tief in Lobbystrukturen eingebunden sind, die Speziesismus verteidigen, also die strukturelle Ungleichbehandlung von Tieren allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit. Eine Ideologie, die Tiere systematisch zu Objekten von Freizeitgewalt degradiert, ist mit dem Anspruch, Umwelt- oder Naturschutz zu vertreten, nicht vereinbar.
Der Kanton (………) hat die Möglichkeit und Verantwortung, den Umweltstatus nur Organisationen zuzuerkennen, die diesem Anspruch auch tatsächlich entsprechen. Mit dem Entzug von Umweltprivilegien für Jagdverbände wird:
- die Transparenz gegenüber Öffentlichkeit und Politik erhöht
- die Glaubwürdigkeit von Umweltgremien und Mitwirkungsverfahren gestärkt
- den Einfluss echter Natur- und Tierschutzorganisationen gegenüber der Jagdlobby verbessert.
Die Motion verlangt keine Einschränkung der Meinungsfreiheit von Jagdverbänden. Sie fordert lediglich, dass jagdliche Interessen als solche sichtbar werden und nicht länger unter dem Etikett «Umwelt» auftreten können.
Jagdverbände sollen im Kanton (………) nicht länger als Umwelt- oder Naturschutzorganisationen gelten, wenn sie primär Freizeitabschüsse vertreten und in nationalen oder europäischen Jagdlobbys verankert sind. Öffentliches Vertrauen und Mitwirkungsrechte im Umweltbereich sollen echten Natur- und Tierschutzorganisationen vorbehalten sein.